Es gibt auch unter demografischen Gesichtspunkten durchaus Argumente für die Gemeinschaftsschule. Das ist die Kritik an dem Bericht. Es geht nicht darum, dass das Wort darin enthalten ist, sondern dass man sich dieser Herausforderung stellt.
(Cornelia Falken, Linksfraktion: In Sachsen steht das Wort! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Am Anfang steht das Wort!)
Ich möchte nicht, dass die beiden genannten Kritikfelder den Eindruck erwecken, dass dies kein guter Bericht sei. Es sind Themen angesprochen worden, die weit über das hinausgehen, was man vielleicht durch Abarbeiten von Themen auf den Tisch bringen kann.
Ich möchte das Stichwort Lebensphasenpolitik nennen. Es war eine sehr interessante Diskussion, als wir merkten, dass es Aspekte gibt, die über die Wirtschafts- und Bildungspolitik hinausgehen. Den klassischen Lebensentwurf von Bildung, Arbeit und Freizeit – die klassische Lebensbiografie – gibt es nicht mehr. Sie ist eine Selten
heit geworden. Stattdessen geht es darum, dass sich die unterschiedlichen Phasen von Bildung, Freizeit und Arbeit viel stärker abwechseln müssen. Wir leben aber in einer Gesellschaft, die das nicht unterstützt.
Andere Länder sind in diesem Zusammenhang weiter. In den Beneluxstaaten gibt es Modelle, die die verschiedenen Lebensphasen unterstützen: Wenn man aus dem Berufsleben aussteigt, kann man in der Zeit eine Weiterbildung besuchen, die Eltern pflegen oder die Kinder erziehen. Daran merkt man, dass es die Politik durchaus verstanden hat, dass es diese linearen Biografien nicht mehr gibt, und dementsprechend reagiert. Wir haben das auch zum Thema gemacht. Wir sind natürlich an gewisse regionale Grenzen gestoßen, weil wir eine solche gesellschaftliche Veränderung im Freistaat Sachsen natürlich nicht allein vollbringen können. Wir haben aber gemerkt, dass es nicht um die Frage geht, konkrete Gesetzesentwürfe und Entscheidungen im Freistaat zu beschließen, sondern es ist vielmehr im Kontext zu einer bundespolitischen, europäischen und gesellschaftlichen Entwicklung zu sehen.
Demografie wurde in den letzten Jahren oft als ein Risiko beschrieben – als etwas Negatives und als ein Schreckgespenst. Natürlich bedeutet demografische Entwicklung, dass wir uns verändern müssen. Es geht bei Demografie aber nicht nur um eine Anpassung an zurückgehende Zahlen und Alterungsprozesse, sondern darum, konkrete Schritte zu unternehmen, es als Chance und Herausforderung zu begreifen, um es politisch zu gestalten. Das ist für mich das Faszinierende an der Demografiepolitik. Ich sehe es als eine Chance und Herausforderung an, über Demografie zu sprechen, und nicht als etwas Negatives,.
Wir werden in diesem Jahr in diversen Wahlprogrammen sehen, welche Erfahrungen aus der Enquete-Kommission mitgenommen wurden. Wir werden es verstärkt im konkreten politischen Handeln sehen können, wenn es dann um die Umsetzung geht. Das ist die eigentliche logische Herausforderung, wenn es um den Umgang mit dem Bericht geht. Berichte und Expertenkommissionen gibt es viele. Wir haben uns in Sachsen auch zwei geleistet. Jetzt kommt es darauf an, das gute Handwerkszeug und den guten Instrumentenkasten, den wir mit diesem Bericht geliefert haben, zu nutzen und umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ist von schwerwiegenden Mängeln gezeichnet. Der grundlegende Fehler ist die einseitige Fixierung der Kommission auf sogenannte Anpassungsmaßnahmen in
Dementsprechend fehlen durchgreifende bevölkerungspolitische Vorschläge fast gänzlich. Bei der demografischen Entwicklung handelt es sich um eine Bevölkerungsimplosion, die dauerhaft nicht mit noch so guten sozialpolitischen Maßnahmen kompensiert werden kann. Es ist zwar ersichtlich, dass kurzfristig unabwendbaren demografischen Veränderungen mithilfe von Anpassungsmaßnahmen begegnet werden muss. So müssen zum Beispiel die Wirtschaft mit Blick auf den abzusehenden Mangel einen qualifizierten Arbeitskräfteplan und die Versorgung implodierender Gebiete mit notwendiger Infrastruktur, zum Beispiel die ärztliche Versorgung, so gestaltet werden, dass es nicht zu regelrechten Notständen kommt. Die Finanzplanung muss so durchgeführt werden, dass bei schrumpfender sozioökonomischer Basis und rückläufigen Einnahmen von Staat und Kommunen grundlegende öffentliche Funktionen, zum Beispiel die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme, noch gewährleistet sind. All diese Anpassungsmaßnahmen sind notwendig, aber sie sind nicht nachhaltig, da die Spielregeln von den demografischen Grunddaten unserer Bevölkerung abhängig sind.
Es sei daran erinnert, dass seit Anfang der Siebzigerjahre die sogenannte Nettoreproduktionszahl in Westdeutschland unter zwei Dritteln liegt. Das ist eine erschreckende Zahl, denn es heißt, dass jede Generation nur mit zwei Dritteln durch Nachkommen ersetzt wird. Die heute erwerbstätigen Jahrgänge zwischen 30 und 40 werden also, wenn sie in Rente gehen, einen Nachwuchs zwischen 30 und 40 haben, der nur annähernd zwei Drittel ihrer eigenen Kopfzahl entspricht. Die Bevölkerung nimmt langfristig jährlich um über 1,3 % ab, was beim derzeitigen Bevölkerungsstand einer Million Menschen entspricht.
Wenn wir im Zeitraum von 1988 bis 2003 die Entwicklung in Westdeutschland betrachten, sehen wir, dass die Jahrgänge der 20- bis 30-Jährigen fast um die Hälfte abgenommen haben; die alt eingesessenen Jahrgänge wohlgemerkt basierend auf den Bevölkerungszahlen Anfang der Achtzigerjahre.
In Mitteldeutschland stürzte die Geburtenziffer nach 1989 zunächst um die Hälfte ab, in Sachsen sank die Zahl der Neugeborenen zwischen 1989 und 1994 von 55 832 auf 22 734, also um fast 60 %. Nach 1994 pendelte sich die Geburtenrate ungefähr auf westdeutschem Niveau ein. Anfang 1989 hatten wir in Sachsen über fünf Millionen Einwohner, heute sind es circa 15 % weniger, bis 2020 werden es wiederum 15 % weniger sein. Ein solch dramatischer Bevölkerungsrückgang, meine Damen und Herren, ist eine Entwicklung, die an die demografische Katastrophe im Dreißigjährigen Krieg herankommt. Es ist eine Illusion zu glauben, dass unser Gemeinwesen allein mit sozial-, finanz- oder raumordnungspolitischen Anpas
Aber leider frönt die Enquete-Kommission dieser Illusion, und deswegen konzentriert man sich nur auf politische Begleitmaßnahmen zur Bevölkerungsentwicklung, besser gesagt, auf die systematische Umvölkerungspolitik, indem zum Beispiel LINKE und GRÜNE die Einwanderungsschleusen nach Deutschland noch weiter öffnen wollen, anstatt wirkungsvolle geburtenfördernde Vorschläge für Deutsche zu erarbeiten.
Das ist kein Zufall, denn schon in der Grundeinstellung der maßgeblichen Mitglieder der Kommission wurde deutlich, dass sie im Widerspruch zum Einsetzungsbeschluss des Landtages steht. Dort hieß es – ich zitiere –: „… unter veränderten demografischen Rahmenbedingungen Familien durch das Land zu fördern, damit sich in Zukunft mehr junge Menschen als bisher für ein Leben mit Kindern entscheiden.“
Dennoch erklärt zum Beispiel die Sozialwissenschaftlerin Prof. Weiske, dass sie diese Überlegungen – ich zitiere – „Überlegungen zur Reproduktion einer Population auf einem Territorium nicht in ihre Beiträge einfließen lassen“ wolle. Angeblich ginge es nur darum, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Lebensbereiche der Menschen zu bewerten, und eben deshalb habe sie gar kein Interesse daran, sich an einer solchen Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zu beteiligen.
Frau Prof. Faber kommentierte die Einführungsworte zum Thema „Familie, Familiengründung und Gesellschaft“ mit der Äußerung: „Wenn hier von Familiengründung die Rede sein soll, stehe ich auf und gehe.“
Ich erwähne das deshalb, weil maßgebliche Kommissionsmitglieder damit ihre eigentliche Aufgabe ablehnten. Die Menschen in Sachsen haben ein Recht, das zu erfahren; schließlich geht es um ein Gebot der Glaubwürdigkeit, eine existenzielle Zukunftsfrage unseres Volkes. Wer den Abschlussbericht liest, stellt fest, dass er nicht nur durchgreifende bevölkerungspolitische Handlungsempfehlungen vermissen lässt, sondern auch, dass er dazu bestimmt ist, dieses Defizit zu kaschieren.
Schon in der Art der Verwendung des an sich gängigen Begriffs „Altern der Bevölkerung“ beim Thema demografischer Wandel kommt diese Tendenz zum Ausdruck. Der Begriff hat die Verschiebung der Altersverteilung nach oben als Folge niedriger Geburtenraten und zunehmender Lebenserwartung zum Inhalt. Natürlich ist es nicht falsch, diesen gängigen Begriff für ein wichtiges demografisches Phänomen und seine Ursachen zu verwenden. Falsch ist es aber, das Altern als das Kernproblem darzustellen, mit dem sich die Kommission befassen müsse. An der zunehmenden Lebenserwartung wollen und können wir nichts ändern. Bleibt also die dramatisch niedrige Geburtenrate. Hier besteht der absolute Zwang, meine Damen und Herren, zum schnellen Handeln, wenn unser Volk
Auch wenn das Altern der Bevölkerung als ein soziales und ökonomisches Problem verstanden wird, das man mit Anpassungsmaßnahmen lösen möchte, bleibt die Tatsache bestehen, dass eine nachhaltige Lösung dieses Problems nur durch eine Erhöhung der Geburtenquote erreicht werden kann.
Offensichtlich liegt auch hier ein Denkfehler der Kommission vor. Symptomatisch ist der Hinweis, dass die Wiederherstellung des Rentnerquotienten der Sechzigerjahre schon wegen der höheren Lebenserwartung eine unrealistische Erhöhung der Geburtenrate erfordern würde. Es wird so getan, als ob der Rentnerquotient oder die Altersverteilung der eigentliche Zielparameter der Bevölkerungspolitik wäre. In Wirklichkeit ist aber dieser Zielparameter das Maß des Generationenersatzes, das idealerweise bei eins liegen sollte. Dann kann nämlich leichter verkraftet werden, dass der Rentneranteil wegen der höheren Lebenserwartung größer wird, zumal immer mehr Menschen in hohem Alter gesund sind und weiterhin berufstätig sein möchten.
Diese Sprachregelung ist nur ein verräterisches Beispiel von vielen, denn sie zeigt die Absicht, den demografischen Niedergang zu verwalten, statt durch eine energische Familienpolitik eine Wende herbeizuführen.
Ich möchte noch auf einen weiteren Fall falscher Problemerfassung hinweisen. Im Kapitel „Familie, Familiengründung und Gesellschaft“ heißt es: „Eine moralische Diskriminierung von kinderlosen Paaren ist nicht mit den Grundsätzen der freiheitlichen Gesellschaft vereinbar. Die Landespolitik muss auch vor dem Hintergrund der menschenverachtenden Familienpolitik des Dritten Reiches die Balance zwischen einer legitimen und grundgesetzlich verankerten Förderung von Familien und dem Respekt vor der familiären Entscheidung jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen wahren.“
Man reibt sich die Augen, meine Damen und Herren. Seit Jahrzehnten findet mit verheerenden Langzeitfolgen eine Diskriminierung kinderreicher Familien statt, die mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde. Die Enquete-Kommission aber fühlt sich bemüßigt, vor einer Diskriminierung Kinderloser zu warnen. Da verschlägt es einem fast die Sprache, vor allem wenn die angeblich menschenverachtende Familienpolitik des Dritten Reiches als Vorwand herhalten muss.
Hätten die Verfasser auch nur rudimentäre geschichtliche Kenntnisse, so wüssten sie, dass man denen seinerzeit sicherlich manches vorwerfen kann, aber nicht, dass diese Politik menschenverachtend war, sondern sie war wahrlich sozial, familienfreundlich und vor allem erfolgreich, meine Damen und Herren.
Als der Vertreter der NPD Per Lennart Aae Ende 2007 bei der Begründung eines Änderungsantrages zur Entfernung dieser unsinnigen Passage feststellte, dass die reine Familienpolitik des Dritten Reiches durchaus vorbildlich war, fiel ihm Herr Eggert ins Wort, verwies ihn der Sitzung und gab zusammen mit Herrn Dulig eilig empörende Interviews.
Doch zurück zu den Rechtfertigungsversuchen für das Fehlen geburtenfördernder Handlungsempfehlungen. Ihre verfassungsrechtliche Inkompetenz stellte die Kommission unter Beweis, indem sie die Gesetzgebungskompetenz der Länder für familienpolitische Regelungen infrage stellte.
Natürlich steht in Artikel 6 des Grundgesetzes: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Aber die Herren Politikwissenschaftler müssten eigentlich wissen, dass das nichts mit der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zu tun hat, denn sonst würde auch die Kompetenz für das Schulwesen beim Bund liegen, nachdem Artikel 7 des Grundgesetzes die Bestimmung „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ enthält. In Wirklichkeit sind die Gesetzgebungskompetenzen nur in Artikel 72 des Grundgesetzes geregelt, und da kommt die Familienpolitik nicht vor.
Dass die Bundespolitik einen großen Einfluss auf die Familien und damit auf die demografische Entwicklung hat, ist keine Frage. Man denke nur an die Regelungen zur Rentenversicherung, zum Kindergeld oder an die Umwandlung des Erziehungsgeldes in Elterngeld sowie die geplante Schaffung von 500 000 neuen Kindergartenplätzen bis zum Jahre 2013, wofür der Bund circa 1 Milliarde Euro mehr an Aufwendungen pro Jahr ausgeben will.
Nebenbei bemerkt führen diese bescheidenen Zusatzaufwendungen nur dazu, dass unser Volk etwas langsamer stirbt. Gemessen an der dramatischen Bevölkerungsimplosion sind sie geradezu lächerlich, vor allem im Vergleich zu den dreistelligen Milliardenbeträgen, mit denen man zurzeit versucht, das internationale Finanzkapital vor dem Bankrott zu retten; auch das sei an dieser Stelle nicht unerwähnt.
Umso beschämender ist es, wenn die Kommission ihren eigentlichen Auftrag mit verfassungsrechtlich dilettantischen Argumenten ablehnt und alle anderen Anträge – auch die Änderungsanträge der NPD – routinemäßig abbügelt. Aber zu den abgelehnten NPD-Anträgen gehören nicht nur jene zur Berichtigung sachlicher Fehler. Die NPD brachte eine Reihe alternativer Analysen und konkrete bevölkerungspolitische Vorschläge ein. Einige von ihnen sind in den sogenannten Minderheitenvoten des Berichtes dokumentiert, nämlich zu den Kapiteln „Demografischer Wandel und bevölkerungsbewusste Politik“, „Wirtschaft und Arbeit“, „Raumentwicklung, Infrastruk
Vor allem möchte ich auf unsere Handlungsempfehlung für die notwendige Förderung kinderreicher Familien hinweisen. Da durch die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung realistischerweise auch weiterhin mit einem großen Anteil von kinderlosen oder Ein-Kind-Familien zu rechnen ist, kann ein Ausgleich nur durch einen größeren Anteil von Familien mit drei oder mehr Kindern geschaffen werden. Dabei sollte man von den tatsächlichen Kinderwünschen und den von den Menschen tatsächlich bevorzugten Lebensformen ausgehen.
Nach einer Umfrage des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung wünschen sich circa 5 % der sächsischen Frauen kein Kind, 25 % ein Kind, 49 % zwei Kinder und immerhin 21 % drei oder mehr Kinder. Für die Präferenzen dieser Familien zugewandten Minderheit von 21 % hat die Politik Voraussetzungen und Anreize zu schaffen, dass die bevorzugten Lebensentwürfe in die Tat umgesetzt werden können. Dazu müssen die Vorstellungen der Frauen zur Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden; denn gerade bei der Förderung von Großfamilien gäbe es gute Möglichkeiten, Berufswünsche der Frauen zu erfüllen.
Da es meine Redezeit nicht zulässt, hier unser bevölkerungspolitisches Konzept näher zu erläutern, möchte ich abschließend summarisch noch einige weitere Punkte aufführen: die Festlegung familienfreundlicher Kriterien für die Personalpolitik im öffentlichen Bereich – also Verwaltung, Polizei, Justiz und Schulen –, die Einführung ähnlicher Kriterien für die private Wirtschaft, und zwar durch das Vergaberecht, was nach Artikel 97 Abs. 4 des Kartellgesetzes im gewissen Umfang möglich wäre. Landespolitische Spielräume im Bereich des Arbeitsrechtes sind zu nutzen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung ist Einfluss auf die Bundesebene auszuüben; die Einführung eines Familiendarlehens auf Landesebene, die Förderung von Einrichtungen des NonProfit-Bereiches zur Sicherung einer bedarfsgerechten und differenzierten sozialen Infrastruktur, die Einrichtung eines freiwilligen Sachsen-Jahres für Jugendliche – also ein erweitertes freiwilliges soziales Jahr –, die Reaktivierung regionaler Wirtschaftskreisläufe, zum Beispiel durch die Schaffung von Regionalwährungen, rentenpolitische Vorschläge und die damit verbundene Einflussnahme auf Bundesebene.
Meine Damen und Herren! Wenn derartige Vorschläge endlich aufgegriffen würden, wäre es wirklich möglich, in Deutschland eine Wende in der Bevölkerungsentwicklung herbeizuführen. Das ist meine Überzeugung. Die NPDFraktion wird auch in Zukunft mit aller Härte daran arbeiten.