Protocol of the Session on December 12, 2008

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Es bleibt nichtsdestotrotz auch in anderen Bereichen in Sachsen noch viel zu tun. Gerade im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und der Beratung, was Finanzdienstleistungen anbelangt, haben wir großen Nachholbedarf. Wir haben auch Nachholbedarf aufgrund von realen Veränderungen in der Welt. Auch hierzu kann ich Ihnen nur das sagen, was ich schon in der gestrigen Debatte zum ökologischen Landbau gesagt habe: Die wichtigen Entscheidungen sind an dieser Stelle gefallen, und zwar vorgestern in der Haushaltsberatung.

Nun verkennen wir nicht, dass notwendigerweise die Zuschüsse für die Verbraucherzentrale aufgestockt worden sind. Nichtsdestotrotz ist der absolut selbstverständliche Antrag der GRÜNEN zu einer Aufstockung der Mittel für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz – wenn ich mich recht entsinne, ohne ein Wort der Begründung –

arrogant abgelehnt worden. Das wäre nicht nötig gewesen. Auch hierbei haben Sie eine Chance vertan, den Verbraucherschutz in Sachsen nach vorn zu bringen. Es wird aus der Sicht der Linksfraktion höchste Zeit, in diesem Bereich zu handeln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die NPDFraktion Herr Petzold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat den Verbraucherschutz mit einem Antrag auf die heutige Tagesordnung gebracht. Das ist ein riesiger Fortschritt, denn dieses Mal bedurfte es nicht erst eines aktuellen Skandals oder des tonnenweisen Auffindens von Gammelfleisch, um eine Debatte zum Schutz der Verbraucher im Landtag anzuregen. Dem Antrag, der in weiten Teilen ein Auskunftsbegehren ist, wird meine Fraktion zustimmen.

Die NPD-Fraktion begrüßt, dass dazu endlich einmal eine Initiative vonseiten der CDU gekommen ist, die sich sonst eher als Bremsklotz in Fragen des Verbraucherschutzes erwiesen hat. Erinnert sei in diesem Fall an das Reizwort „Verbraucherinformationsgesetz“. Ein bereits im Jahre 2002 auf Bundesebene vorliegender Gesetzentwurf, der in seiner ursprünglichen Fassung ein Meilenstein für den Verbraucherschutz gewesen wäre, konnte damals nicht verabschiedet werden, weil er zweimal am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert ist. Das Gesetz wurde damals von der Union, ohne Begründung und ohne Verbesserungsvorschläge oder Alternativen vorzulegen, abgelehnt.

Den glücklichen Umstand, dass es ein solches Gesetz nun doch gibt, verdanken wir letztlich der Tatsache, dass Herr Seehofer nach einer Reihe von Fleischskandalen der letzten Jahre das Thema populistisch besetzt hat. Herr Seehofer und die Union haben sich das Gesetz auf ihre Fahne geschrieben und bei dieser Gelegenheit den ursprünglichen Entwurf gleich gründlich zum Nachteil der Verbraucher „verbessert“. Es wäre schon längst ein Stück mehr an Verbrauchersicherheit möglich gewesen, wenn der Gesetzgebungsprozess damals nicht durch die Union im Bundesrat behindert worden wäre.

Wenn Sie nun im Landtag nach dem Umsetzungsstand fragen, dann kann ich Ihnen nur eines erwidern: Es ist letztlich Ihre Schuld, dass es nicht schon längst umgesetzt wurde.

Zum zweiten Punkt Ihres Antrages nur so viel: Nachdem Sie innerhalb der letzten Jahre eine Reihe von Vorschlägen zur Bündelung des Verbraucherschutzes in einem Ministerium mit Beharrlichkeit abgelehnt und ausgesessen haben, freut es uns natürlich, wenn auch einmal bei der sächsischen Koalition die Einsicht obsiegt.

Zur Erinnerung möchte ich dazu Frau Deicke von der SPD zitieren, die im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und dessen Zuordnung zu einem Ministerium

an dieser Stelle von einer Formalie gesprochen hat, die aus ihrer Sicht nichts weiter besagen würde. Nachzulesen im Protokoll der 35. Sitzung auf Seite 2672.

Die NPD-Fraktion begrüßt selbstverständlich die Bündelung des Verbraucherschutzes in einem Ministerium. Deswegen werden wir Punkt 2 auch zustimmen.

Natürlich sind wir immer an konkreten Vorschlägen zur effizienteren Bündelung vonseiten der Regierung interessiert und werden deshalb auch Punkt 3 zustimmen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung: Die Wirksamkeit des Verbraucherschutzes wird letztlich nicht allein durch die Behördenkontrollen oder -zuständigkeiten bestimmt. Das Hauptproblem liegt in der chancenlosen Globalisierung und einer völlig ausufernden Freizügigkeit der Wirtschaft, unter der vielfach die Qualität von Produkten leidet und kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet sind. Wichtig für die Zukunft sind deshalb kurze Transportwege und die Nähe zum Kunden.

In der Endkonsequenz bedeutet dies nichts anderes als die Rückkehr zu einer regionalen und national verwurzelten Wirtschaft ohne die Profitinteressen internationaler Finanz- und Unternehmensgiganten. Dazu bedarf es dringend einer kompletten Wende in Wirtschaft und Politik, die wir als NPD-Fraktion Ihnen als den Vertretern einer Politik des chancenlosen Freihandels und des Globalismus selbstredend nicht zutrauen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abg. Günther; bitte.

(Beifall bei der FDP – Dr. Martin Gillo, CDU: Er hat doch noch gar nichts gesagt! – Heiterkeit im Saal)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbst bei einem solch trockenen Thema versteht es die NPD wieder einmal, absoluten Unfug zu Protokoll zu geben. Es ist wirklich unverschämt, dass sie selbst beim Thema Verbraucherschutz ihre internationalen Verschwörungstheorien und ihre wirtschaftspolitische Inkompetenz hier vorträgt. Das ist Wahnsinn!

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts des aktuellen Skandals um verdorbenes Schweinefleisch aus irischen Beständen ist für Sachsen positiv festzuhalten, dass die Gesundheitsämter und die Lebensmittel- und Veterinärämter mit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen einen sachverständigen, zuverlässigen Partner für die erforderlichen Untersuchungen und Risikobewertungen haben. Der Freistaat Sachsen nimmt seit Jahren im direkten Ländervergleich bei den Tätigkeiten und Leistungen seiner

Lebensmittelüberwachungsbehörden einen Spitzenplatz ein.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Zusammenarbeit wissenschaftlicher Sachverständiger aus unterschiedlichen Berufsgruppen an der LUA die Voraussetzung der erfolgreichen Arbeit ist. Neben der Diagnostik von Krankheitserregern bei Infektionskrankheiten gehören das umfangreiche Geflügelpestmonitoring, die Überwachung von Haus- und Wildtierbeständen auf Tierseuchen, Tollwut, Salmonellenerkrankungen und BSE sowie die mikrobiologische Überwachung von Lebensmitteln zu den Schwerpunkten dieser Arbeit.

In Sachsen wird zudem das von der Sonderkonferenz der Verbraucherschutzminister 2005 – wer auch immer von Sachsen daran teilgenommen hat – verabschiedete 13-Punkte-Programm konsequent umgesetzt. Dieser hohe Standard muss künftig auch unter finanziell schwieriger werdenden Rahmenbedingungen gehalten werden.

Nun zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Vorweg: Auch wir werden ihm zustimmen. Auch wir sind an den Ergebnissen, wie sich der Verbraucherschutz in Sachsen weiterentwickelt, interessiert.

Trotzdem möchte ich einige kritische Anmerkungen machen: Die Inhalte zum Bericht, die Sie unter Punkt 1 a), Entwicklung und Förderung des Verbraucherzentrale Sachsen e. V., einfordern, können Sie in der repräsentativen Imux-Studie nachlesen,

(Beifall bei der FDP und der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen im Sommer 2008 auch zur sächsischen Verbraucherzentrale veröffentlicht wurden. Die Antworten zu Punkt 1 b) erhalten Sie, wenn Sie den Verbraucherschutzindex 2008 genauer studieren: die Punkte 3.3 unter Index „Kontrollbehörden“, und zwar die Ergebnisse zur Indikatorenliste C1 bis C15. Sachsen belegt in dieser Kategorie mit 128 Punkten Platz 1 und konnte sich damals um drei Plätze verbessern.

Zum Punkt 3 hat die Linksfraktion schon angemerkt, dass Sie einen fast wortgleichen Antrag der Opposition im Jahr 2005 abgelehnt haben. Damals wurde im Verbraucherschutzindex die fehlende Bündelung angemahnt, wie jetzt auch im Index 2008. Auch damals wurden die Verteilung des Verbraucherschutzes auf mehrere Ressorts der Staatsregierung, die Fehlbenennung in der Geschäftsverteilung sowie die uneinheitlichen Zuständigkeiten der Gremien in diesem Haus kritisiert, sodass Sachsen – obwohl spitze bei den Kontrollbehörden und im Eichwesen – nur hintere Plätze in der Gesamtbewertung belegen konnte. Damals hatten Sie die Bündelung der Kompetenzen abgelehnt mit der absurden Begründung, die Verantwortlichkeiten wären fachbezogen in den Ressorts verankert und hätten sich im Grundsatz bewährt.

(Caren Lay, Linksfraktion: So ist es!)

Sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Ich freue mich über Ihren Sinneswandel. Es hat ja auch drei Jahre gedauert. So kommen wir am Ende im Sinne eines für die Bürger verbesserten Verbraucherschutzes doch noch ans Ziel. Wie Sie damals mit dem Thema umgegangen sind, war bei einem solch klar definierten Handlungsbedarf sehr ignorant.

Ich hoffe nur, dass die Bedenken Ihrer sogenannten Großen Koalition bald ein Ende haben, wie die Koalition an sich, und wir derartige Probleme künftig zügiger gemeinsam lösen können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion)

Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Herr Weichert; bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über das respektable Abschneiden – zwei Plätze nach oben – haben meine Kollegen schon referiert. Mir fiel dabei ein Witz ein, den wir uns immer zu DDR-Zeiten erzählt haben. Es handelte sich um ein Wettrennen zwischen Russen und Amerikanern. Als die Amerikaner das Rennen gewonnen hatten, war dann in der „Prawda“ zu lesen: „Während die Amerikaner nur Vorletzter wurden, belegte die russische Mannschaft einen hervorragenden zweiten Platz.“

(Heiterkeit bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion und der SPD)

Der Verbraucherschutz in Sachsen ist in Politik und Verwaltung nirgendwo so richtig zu Hause. Jeder bedient sich seiner, wo es gerade passt. Ansonsten kommt er ziemlich kurz.

Der Sächsische Landtag – und damit meine ich alle hier Anwesenden – hat, genau wie die Regierung, Nachholbedarf in Sachen Verbraucherschutz. Ich stimme mit dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, Herrn Betz, überein: Es muss dringend geklärt werden, wer im Freistaat Sachsen die Aufgaben des Verbraucherschutzes verantwortlich wahrnimmt.

Die Verbraucher im Freistaat sind mit ihrer Situation eher unzufrieden. Nur 28 % der Befragten äußerten sich zufrieden – ein Ergebnis, das unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dies ergab eine Untersuchung im Auftrag der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes.

Dass die sächsischen Bürgerinnen und Bürger den politischen Parteien mit nur 3 % das geringste Engagement für den Verbraucherschutz zubilligen, sollte uns alle nachdenklich stimmen. Auch das Abschneiden der Landesregierung mit 13 % ist kein Grund zur Freude. Insbesondere bemängeln die Verbraucher, dass ihre Interessen gegenüber der Wirtschaft von der Politik nicht konsequent genug unterstützt werden.

An dieser Stelle erinnere ich an die Haltung der Staatsregierung zur Agrogentechnik. Obwohl diese von mehr als

70 % der Verbraucherinnen und Verbraucher abgelehnt wird, hält die Staatsregierung an ihr fest.

Glücklicherweise gibt es auch Institutionen im Freistaat, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen. In der Gunst der Verbraucher rangiert die Verbraucherzentrale an vorderer Stelle. Ihr Image ist von Glaubwürdigkeit und Nützlichkeit geprägt. Sie erreicht den besten Wert aller deutschen Verbraucherzentralen. Dazu herzlichen Glückwunsch!

Auch die sächsischen Kontrollbehörden machen einen guten Job. Marktüberwachung, Lebensmittelkontrolle und Eichwesen nehmen im Vergleich der Bundesländer ebenfalls eine Spitzenposition ein.

Meine Damen und Herren! Der Ökonom und Nobelpreisträger Krolow erkannte, dass der Wert eines Produktes bei unzureichender Information und mangelnder Transparenz unklar bleibt. Es muss also im Interesse der Hersteller von Qualitätsprodukten sein – wozu ich sächsische Produkte zähle –, die Qualität zu prüfen und Berichte darüber zu veröffentlichen. Die Informationen müssen leicht verständlich und zielgruppengerecht aufbereitet sein. Was drin ist, muss draufstehen. Was draufsteht, muss man verstehen können.

Ein erfolgreiches Beispiel ist das von Renate Künast eingeführte staatliche Biosiegel für Produkte des ökologischen Landbaus. Es garantiert Bioqualität und schafft Vertrauen. Rund acht Jahre später findet sich das sechseckige Zeichen bereits auf 30 000 Bioprodukten. Unter grüner Regie wurde das Bundesministerium für Verbraucherschutz geschaffen