Protocol of the Session on December 11, 2008

Deshalb ist es klar, arbeitsteilig dort zu arbeiten, wo es erforderlich ist.

Ich komme zu den Maßnahmen, die insbesondere in meiner Verantwortung liegen.

Erstens. Zu Beginn des neuen Jahres fällt der Startschuss für das sächsische Mittelstandsstabilisierungsprogramm. Über die Absicherung der Liquidität der Hausbanken wollen wir der sächsischen Wirtschaft weiterhin den Zugang zu Betriebsmittelkrediten und Anschlussfinanzierungen ermöglichen und damit Arbeitsplätze sichern. Refinanzierungsprobleme der Hausbanken können insbesondere bei Darlehen auftreten, die eine mittlere oder längere Laufzeit haben. Die Sächsische Aufbaubank stellt den Hausbanken Refinanzierungsmittel zur Darlehensvergabe an mittelständische Unternehmen zur Verfügung. Zugleich werden die Hausbanken durch die Übernahme von Kreditrisiken entlastet.

Dieses Programm, das der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen mit günstigen Konditionen zur Verfügung stehen wird, flankiert das bereits bestehende Bürgschaftssystem und ist zunächst auf zwölf Monate begrenzt. Es umfasst 300 Millionen Euro und ermöglicht damit bei 80-prozentiger Besicherung ein Kreditvolumen von 370 Millionen Euro. Ferner ist ein schlankes Verfahren über die SAB mit schnellen Entscheidungen geplant.

Zweitens. Das Kabinett hat beschlossen, das Modell „Bürgschaft ohne Bank“ – kurz BoB – zu erweitern. Bürgschaften werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Findet ein Unternehmen keine Hausbank, so wurde bisher maximal eine Bürgschaft bis zu 160 000 Euro gewährt, die der Unternehmer nutzen kann, um eine Hausbank als Kreditgeber zu finden. Dieser

Höchstbetrag wird für zwei Jahre auf immerhin 500 000 Euro angehoben.

Drittens. Ferner hat das Kabinett entschieden, dass der Finanzrahmen für Liquiditätshilfen für mittelständische Unternehmen in Not auf 22 Millionen Euro aufgestockt wird, das heißt, wirtschaftlich in Schwierigkeiten geratene kleine und mittelständische Unternehmen können Rettungs- und Umstrukturierungshilfen, Liquiditätshilfedarlehen, Förderung von Sanierung mittels Insolvenzplanverfahren über die Sächsische Aufbaubank erhalten. Die Beratung erfolgt durch das dortige „Beratungszentrum Konsolidierung“ – kurz BZK.

Viertens. Wir werden die GA-Förderung öffnen, um zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen. Dabei geht es um die Schaffung neuer und das Sichern bestehender Arbeitsplätze. Der Einstieg in die Förderung soll vor allem für kleinere Investitionsvorhaben erleichtert werden. Bereits wenn ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird, können die Investitionen mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden. Bislang mussten 5 % neue Arbeitsplätze nachgewiesen werden.

Darüber hinaus werden wir zukünftig bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zu 500 000 Euro auch gesicherte Arbeitsplätze mit einem GA-Zuschuss unterstützen. Damit können wir dem sächsischen Mittelstand eine Hilfestellung geben, die Beschäftigung in Sachsen zu sichern. Die Neuregelung werden wir so bald wie möglich im neuen Jahr in Kraft setzen.

Um die Bedeutung der KMU-Förderung zu illustrieren, folgende Zahlen: Seit 2007 wurden in 1 829 Fällen mit einem Zuschussvolumen von 362 Millionen Euro Investitionen von circa 1,7 Milliarden Euro angeschoben und damit knapp 25 000 Arbeitsplätze gesichert und 8 000 Arbeitsplätze neu geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schlüsselfrage für Sachsen ist doch, ob wir weiterhin ein innovatives Land sind, also die Kraft zu Erneuerungen haben. Hierfür sind ein hoher Leistungs- und Qualifizierungsgrad sowie die Kreditfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft maßgeblich. Die Rahmenbedingungen sind gesetzt.

Die langjährige solide Haushaltsplanung und -steuerung ermöglicht es, die wachstumsfördernde Ausgabenpolitik fortzusetzen und sinnvolle Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Sachsen ist in der Lage, Unternehmen, die als unmittelbare Folge der Finanzmarktkrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, schnelle, wirksame und flexible Hilfen zu gewähren. Wir werden die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt abfedern und die soziale Sicherung der Arbeitnehmer aufrechterhalten. Eine Voraussetzung – das ist mir besonders wichtige – ist allerdings, dass die Unternehmen rechtzeitig handeln und den bereitgestellten Instrumentenkasten nutzen.

Ich wende mich daher an unsere Unternehmerinnen und Unternehmer: Fassen Sie Vertrauen zu den Hilfsangeboten und nutzen Sie diese! Frühzeitiges Kommen ermög

licht uns eher zeitnahe Hilfe, als wenn wir uns dann mit Sanierungsfällen beschäftigen müssen, bei denen die Erfolgsaussichten relativ gering sind.

Meine Damen und Herren! Das politische Signal dieser Tage ist eindeutig. Der Staat ist auch in Zeiten der konjunkturellen Abkühlung handlungsfähig. Deshalb ist es richtig, dass wir einen Doppelhaushaltsplan mit jeweils 20 % Investitionsquote beschlossen haben.

Ich habe Frau Lay von den Linken vorhin zugehört; Sie fordern immer ein wenig mehr und haben völlig übersehen, dass die 26 % Investitionsquote eine Istabrechnung ist, die mit Sondereffekten aus der Flutschadenbeseitigung, aber auch mit den überlappenden Förderperioden der Europäischen Union zu tun hat. Das haben Sie, wie immer, verschwiegen. Wenn Sie mir dann erzählen, Sie wollen 22 % statt 20 %, dann weiß ich nicht, wie Sie das decken wollen. Das ist Ihr Geheimnis mit Ihrem schönen alternativen Haushalt.

(Caren Lay, Linksfraktion: Wir haben doch den alternativen Haushalt gestern beraten!)

Aber, lassen wir das mal. Ich denke, Sie werden immer etwas mehr fordern. Aber Sie übersehen eines: Wir haben eine wesentlich höhere Investitionsquote als in vielen anderen Bundesländern und wir liegen damit sogar an der Spitze. Das ist einen herausragende Leistung und das schafft uns Handlungsspielräume. Im Übrigen hat es auch damit zu tun, dass die Solidarpaktmittel in Stufen herabgeführt werden und demzufolge das gar nicht anders möglich ist. Wir wollen vielleicht gemeinsam auch laufende Ausgaben aus dem Haushalt bezahlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat schnell und unbürokratisch die nötigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das werden wir auch in Zukunft tun.

Vergessen wir nicht: Wir haben heute in Sachsen eine wesentlich breitere und stabilere wirtschaftliche Basis als noch vor vier Jahren. Verlässlichkeit und Kontinuität sind die markanten Eckpunkte, die die sächsische Politik auszeichnen.

Noch wichtiger ist: Es ist unsere Generation, die nach 1990 einen historisch einmaligen, ganzheitlichen Transformationsprozess in Gesellschaft und Wirtschaft so erfolgreich wie kein Zweiter geleistet hat, und dies unter den harten Rahmenbedingungen einer fortschreitenden Globalisierung. Diese Bürde hat der Westen nicht zu tragen. Entsprechende Erfahrungen am eigenen Leibe fehlen. Dieser gegenwärtige Erfahrungsschatz kommt uns allen in Sachsen zugute. Lassen Sie uns hieraus schöpfen! Was wir für den weiteren Weg benötigen, ist doch ganz klar: Wir brauchen gemeinsam Kraft und Zuversicht, dann wird es gelingen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die 1. Aktuelle Debatte, beantragt von den Fraktionen der CDU und SPD, zum Thema „Arbeitsplätze sichern – Mittelstand schützen: die Hilfen des Freistaates Sachsen“, beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

2. Aktuelle Debatte

Nötigung von Kommunen zur Schulschließung durch die Förderrichtlinie Schulhausbau

Antrag der Linksfraktion

Als Antragstellerin hat zunächst die Linksfraktion das Wort. Danach folgen CDU, SPD, NPD, FDP und GRÜNE. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Linksfraktion, das Wort zu nehmen. Frau Bonk, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema ist traurig aktuell. Nicht wenige Kommunen hatten in nächster Zeit vor, ihre zum Teil noch stark sanierungsbedürftigen Schulgebäude instand zu setzen. Die Gelder waren in die Haushalte entsprechend eingestellt und Fördermittelanträge gestellt. Doch warum kommen die Dinge nicht in Fluss, und warum drohen nun mancherorts sogar wieder Schulschließungen anstatt eines verstärkten Ausbaues der Schulinfrastruktur?

Verantwortung trägt hier vor allem das Kultusministerium, das im Frühjahr eine neue Förderrichtlinie zum Schulhausbau erlassen hat, und das mit zum Teil verheerenden Folgen. Ich habe noch Kultusminister Flath mit

großem Ärger vorgeworfen, dass die unehrliche Politik der Staatsregierung in Bezug auf die Schulschließungen das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen fördert.

Leider setzt sich dies nun fort. Vor zwei Jahren erklärte die Koalition, es soll keine von Landesebene erzwungenen Schulschließungen mehr geben. Durch die Hintertür kommt Ihre Kürzungspolitik nun wieder herein und versetzt die Schulträger in Unsicherheit.

Was ist passiert? Wir wollen dieses Thema in die Öffentlichkeit bringen und Sie mit Ihrer unredlichen Politik nicht in der Stille durchkommen lassen. Die Effektivierung des Schulnetzes seit 1999 wurde von den Verantwortlichen häufig mit vorwiegend ökonomischen und haushalterischen Erwägungen begründet. Aber auch die Schulträger sahen Vorteile in der Einsparung an Betriebskosten und dem Wegfall von enormen Sanierungsbedarfen.

Die große Mehrzahl der Menschen in dieser Debatte waren jedoch Befürworter des Erhalts von Schulstandorten. Sie hatten eher die Wohnortnähe und Argumente pädagogischer und standortpolitischer Art auf ihrer Seite. Auch meine Fraktion hat sich immer für die Schule als kulturelles Zentrum im Ort eingesetzt.

Der Konflikt um Schulschließungen und Schulnetzplanungen gipfelte auf der einen Seite in dem Erlass einer Verordnung zur Schulnetzplanung und auf der anderen Seite in einem Volksantrag „Zukunft braucht Schule“. Die Frage war extrem umkämpft. Ruhe schien einzukehren, als 2003 eine neue, günstigere Klassenobergrenze ins Schulgesetz eingeführt wurde. Diese jedoch fand keinen Eingang in die Schulnetzplanungsverordnung.

Die Anlage der Schulnetzplanungsverordnung regelt andere Mindestschülerzahlen und eine andere Klassenobergrenze, als im Schulgesetz festgelegt. Sind es im Schulgesetz 28 Schüler, bei denen eine Klasse geteilt werden muss, sind es in der Schulnetzplanungsverordnung 33. Das ist also ein um fünf Schüler höherer Wert. Das heißt in der Praxis, dass für die Kommunen, die sich an den Richtwerten für den Schulerhalt laut Schulgesetz orientiert haben, ein Erreichen der Richtwerte nach Schulnetzplanungsverordnung nicht mehr möglich ist und dass sie dadurch in eine sehr schwierige Lage kommen.

Das Nichtüberarbeiten der Schulnetzplanungsverordnung kann das eine sein, aber besonders ärgerlich wird es mit der Förderrichtlinie zum Schulhausbau, die in diesem Jahr vom Kultusministerium erlassen worden ist. Mit rückwirkender Gültigkeit zur Anwendung gebracht, bezieht sich diese Richtlinie nämlich auf die in der Schulnetzplanungsverordnung angegebenen Schülermindestzahlen.

Bei Schulen im ländlichen Raum kann eine Förderung trotzdem nach den im Schulgesetz festgelegten Zahlen erfolgen. Die Städte jedoch gehen dabei mit ihren Planungen, Sanierungen und ihrem Sanierungsstau leer aus. Gerade in den größeren Städten ist diese Zweiteilung nicht nachvollziehbar, da eine höhere Schuldichte vorhanden ist und auch kostenintensivere Gymnasien und Berufsschulen für das Umland bereitgehalten werden. Die Beispiele aus Zwickau und Dresden zeigen die aktuelle Notwendigkeit, dieses Problem zu erörtern.

Noch unverständlicher ist jedoch der Umstand, dass eine veraltete Verordnung über den Bestimmungen des Schulgesetzes stehen soll. Dadurch wird es den größeren Städten nahezu unmöglich gemacht, Fördermittel für den Schulhausbau bewilligt zu bekommen. Aber ohne Fördermittel sind die Kommunen in aller Regel gar nicht in der Lage, ihre Schulgebäude instand zu setzen. Ich möchte anmerken: Auch das Phänomen der durch Bildungsunterfinanzierung erzwungenen Public Private Partnerships behalten wir genau im Auge, denn wir halten dies nicht für den richtigen Weg.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Über die Schulnetzplanungsverordnung und die Förderrichtlinie zum Schulhausbau greift das Kultusministerium

also weiterhin in die Planungen der Schulträger ein. Die Frage darf erlaubt sein, ob wir es bei diesem Vorgang mit der verspäteten Rache der Kultusbürokratie zu tun haben. Aber wahrscheinlich geht es wieder um Einsparungen. Es war wohl kein Zufall beim Timing, wenn der Erlass der Richtlinie zeitlich mit der Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Sachsen LB zusammenfiel, die selbstverständlich die gesamte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zog und zusätzliche Einsparungen notwendig zu machen schien.

Die Wirkungen sind jedenfalls absehbar: Schulstandorte können nicht renoviert werden. Die Attraktivität sinkt weiter und im Gefolge die Schülerzahlen. Letztlich sind die betroffenen Schulen dann nicht mehr durch den Schulträger zu halten. Schulen müssen im PISAPrimusland geschlossen werden und formal wäscht der Kultusminister seine Hände in Unschuld.

Damit komme ich zum Schluss. Die Ursache nicht zu sanierender Schulen und weiterer Schulschließungen ist aber Ihre Landespolitik. So leicht sollen Sie deshalb nicht davonkommen. Schaut man es sich genau an, wird einem klar, dass die Kriterien mittlerweile unerreichbar sind und die Kommunen nicht ohne die Fördermittel auskommen können. Die Folge einer derartigen Fördermittelverknappung werden unsanierte Schulen und weitere Schulschließungen sein. Deshalb werden wir das weiterhin thematisieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich erteile das Wort der CDUFraktion. Herr Colditz, bitte.

(Andrea Roth, Linksfraktion: Herr Colditz, sie hat recht!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Debatte erreichen wir wieder einmal den Höhepunkt der politischen Stillosigkeit durch die Linksfraktion in diesem Hohen Haus.

(Beifall bei der CDU – Oh-Rufe bei der Linksfraktion)

Schon im Titel, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, unterstellen Sie der Staatsregierung den Verdacht der Nötigung, also damit eine Straftat.