Protocol of the Session on November 14, 2008

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Weichert, Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf eine Berichterstattung des RBB über die steigende Anzahl des Diebstahls von Baumaschinen im Bundesgebiet. Auch eine an Ihre Fraktion gerichtete Anfrage von Bürgern belegte, dass der Baumaschinendiebstahl im Freistaat Sachsen vordergründig für Klein- und mittelständische Unternehmen ein Thema ist.

Nach den mir vorliegenden Zahlen hat die Polizei im Freistaat Sachsen im Jahr 2007 insgesamt 5 241 Diebstähle von Baumaschinen erfasst. Die Recherche habe ich bewusst sehr weit gefasst, sodass sämtliche Fälle des Diebstahls von Werkzeugen und Baugeräten enthalten sind, zum Beispiel auch die aus einer Gartenlaube entwendete Bohrmaschine. Der Vollständigkeit halber habe ich darüber hinaus die Anzahl der Diebstähle von Baufahrzeugen – Radlagern, Raupen etc. – recherchieren lassen. Diesbezüglich hatten wir im Freistaat Sachsen im Jahr 2007 insgesamt 54 Fälle zu verzeichnen. In diesem Jahr hat die Polizei mit Stand vom 27. August 2008 bislang 2 807 Fälle des Diebstahls von Baumaschinen

sowie 31 Fälle des Diebstahls von Baufahrzeugen im Freistaat Sachsen erfasst. Dies entspricht der Entwicklung des Vorjahres.

Insoweit kann die Staatsregierung die seitens des RBB für das Bundesgebiet festgestellte Hochkonjunktur des Diebstahls von Baumaschinen für das Gebiet des Freistaates Sachsen nicht bestätigen. Eine nach Monaten untergegliederte Aufstellung der Diebstähle von Baumaschinen ist infolge der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Anhand der registrierten Fälle können im Freistaat Sachsen weder örtliche Schwerpunkte ausgemacht werden, noch gibt es bestimmte Maschinen, für die sich die Täter besonders interessieren. Ein in dem RBBBeitrag hergestellter Zusammenhang mit Strukturen der Organisierten Kriminalität kann im Freistaat Sachsen ebenfalls nicht festgestellt werden.

Die Tatsache, dass circa jeder vierte Baumaschinendiebstahl aufgeklärt wird, zeigt auch, dass die Polizei diesem Kriminalitätsfeld nicht machtlos gegenübersteht, so wie es der RBB formulierte. Den Recherchen des LKA Sachsen zufolge ist es in den überwiegenden Diebstahlsfällen so, dass Werkzeuge und Baugeräte von Baustellen hauptsächlich nachts bzw. an den Wochenenden entwendet werden. Sie werden von den Eigentümern zurückgelassen, weil der Transport von und zur Baustelle für den Unternehmer oftmals mit einem zu hohen Aufwand verbunden ist. Hierbei kommt der Baustellensicherung eine große Bedeutung zu.

Unsere polizeilichen Beratungsstellen unterstützen schon seit geraumer Zeit Unternehmen bei der Suche nach sicheren Lösungen. Die Identifizierung einer Baumaschine und damit das Wiederauffinden entwendeter Maschinen wird zurzeit noch dadurch erschwert, dass sie – anders als etwa ein Pkw – nicht über standardisierte IdentNummern verfügen. Sachsen hat das bereits frühzeitig erkannt und sich an einer Initiative zur Einführung solcher Standards für eine zuverlässige Identifizierung von Baggern, Kränen usw. beteiligt.

Wie ich bereits erwähnt habe, sind sachsenweit bislang keine örtlichen Schwerpunkte in diesem Kriminalitätsfeld festzustellen. In den Polizeidirektionen wird die Kriminalitätsentwicklung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich genau verfolgt und daraus resultierend werden entsprechende Maßnahmen, wie Objektkontrollen, Fahrzeug- und Personenkontrollen und Fahndungsüberprüfungen, veranlasst.

Aktuell – das möchte ich abschließend betonen – besteht aus Sicht der Staatsregierung in Bezug auf den Diebstahl von Baumaschinen kein Anlass zu hektischen Reaktionen, so schlimm das für den jeweils Betroffenen im Einzelfall ist.

Ich habe noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, dass Sie die bessere Identifikation dieser Maschinen unterstützen und fördern. Ist dabei auch die Möglichkeit in Betracht gezogen worden, mit RFID-Codes zu arbeiten?

Das ist eine der Varianten, die sich gegenwärtig in der Prüfung befindet. Ich persönlich bin auch gespannt, mit welchem Lösungsansatz wir dann tatsächlich diesem Phänomen etwas besser begegnen können.

Vielen Dank.

Herr Weichert, Sie können gleich Ihre nächste Frage stellen; Frage Nr. 10.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht noch einmal um das Thema Ansiedlung des Biomasseforschungszentrums in Leipzig. Man hat den Eindruck, dass zwischen Bund und Land die Bälle immer hin- und hergeworfen werden. Deshalb meine Frage:

Laut Aussage des SMUL liegen derzeit Unterlagen, die zur Ansiedlung des Biomassezentrums am Standort Leipzig notwendig sind, im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie im Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Um welche Unterlagen und ausstehende Genehmigungen seitens des BMELV und des BMF handelt es sich konkret? Das bezieht sich auf eine Antwort aus dem SMUL.

2. Inwiefern ist nach Einschätzung der Staatsregierung Leipzig als Standort des Biomassezentrums gefährdet und welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihrer Aussage, sie stehe zum Biomassezentrum in Leipzig, Nachdruck zu verleihen?

Bitte schön, Herr Staatsminister Kupfer.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, zur Frage 1. Der Bund, vertreten durch das BMELV, und der Freistaat Sachsen, vertreten durch mein Haus, das SMUL, werden über die Errichtung des Deutschen Biomasseforschungszentrums eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Darin wird unter anderem auch geregelt, dass sich der Freistaat Sachsen an den Baumaßnahmen des DBFZ mit insgesamt 2 Millionen Euro finanziell beteiligen und, soweit erforderlich, Kosten für Gefahrenerforschungs- und -beseitigungsmaßnahmen übernehmen wird.

Die Verwaltungsvereinbarung ist zwischen dem SMUL und dem BMELV inhaltlich bereits weitgehend abgestimmt. Zu einem Punkt läuft derzeit noch eine Endabstimmung. Dies betrifft die Regelung zur Übernahme der Kosten für Gefahrenerforschungs- und -beseitigungsmaßnahmen.

Zur Frage 2. Der Staatsregierung liegen keine Hinweise vor, die Anlass zur Befürchtung geben, dass Leipzig als Standort für das Deutsche Biomasseforschungszentrum

gefährdet sein könnte. Die Staatsregierung hat nach wie vor großes Interesse an der Errichtung des Deutschen Biomasseforschungszentrums. Wir haben uns immer für das DBFZ ausgesprochen und streben an, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bund über die Errichtung des DBFZ so schnell wie möglich abgeschlossen wird.

Ich habe noch eine Zusatzfrage. Die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Ursula Heinen im Bundestag hat sich auf eine ähnliche Frage meines Kollegen Hettlich zu den noch anstehenden Baumaßnahmen zur Erweiterung wie folgt geäußert: „Für diese Baumaßnahmen hat der Freistaat Sachsen finanzielle Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zugesagt. Eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, die insbesondere für die zugesagte Mittelbereitstellung notwendig ist, steht noch aus.“ Stimmt das? Wie verhalten Sie sich dazu?

Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich soeben vorgetragen habe. 2 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Es gibt noch Unstimmigkeiten über die Modalitäten der Kostenübernahme für die Gefahrenerforschungs- und -beseitigungsmaßnahmen. Der Bund wollte, dass der Freistaat Sachsen dort eine unbeschränkte Kostenübernahmegarantie übernimmt. Das kann man aber haushaltsrechtlich nicht machen.

Im Augenblick stehen wir in Verhandlungen über die Höhe und über die Frage: Was ist, wenn diese Summe, die irgendwann festgeschrieben ist, überschritten wird? Das muss jetzt noch geregelt werden. Das wird auch geregelt und dann steht dem nichts mehr im Wege.

Das heißt aber, die 2 Millionen Euro stehen nicht so definitiv zur Debatte, wie es hier gesagt worden ist?

Ich kann nicht nachvollziehen, was dort gesagt wurde.

Wir kommen zur nächsten Frage, die Herr Lichdi stellen wird; Frage Nr. 12.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es geht mir um Grünlandumbruch im Freistaat Sachsen. Umweltverbände im Freistaat Sachsen berichteten uns über erhebliche Grünlandumbrüche im Freistaat Sachsen innerhalb der letzten Wochen. Dabei sollen auch FFH- und SPA-Gebiete erheblich beschädigt worden sein. Durch den Umbruch von Grünland gehen vielen bedrohten Tierarten die Lebensräume verloren.

Nach Angaben der Naturschützer empfahlen die ehemaligen Ämter für Landwirtschaft (jetzt Außenstellen des LfULG) den Landwirten einen Grünlandumbruch.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Hektar Grünland wurden in den letzten zwölf Monaten in Sachsen umgebrochen (Bitte um Unterteilung nach Kreisen und Nennung betroffener FFH- und SPA- Gebiete)?

2. Durch welche Ämter für Landwirtschaft (Außenstellen des LfULG) wurde Landwirten ein Grünlandumbruch empfohlen (Bitte Angabe des Zeitpunktes und Art der Empfehlung)?

Bitte, Herr Staatsminister Kupfer.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Lichdi! Die erste Frage möchte ich wie folgt beantworten. Der Staatsregierung liegen keine Daten, unterteilt nach Kreisen und betroffenen FFH- und SPA-Gebieten, darüber vor, wie viel Hektar Grünland in den letzten zwölf Monaten in Sachsen umgebrochen wurden. Nach einer bundesweiten Statistik des Bundesamtes für Naturschutz hat die Grünlandfläche in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern nur leicht abgenommen.

Gegenüber dem Jahr 2003 gab es einige Veränderungen, im Jahr 2007 um 1,47 %. Ein Grund für die geringe Flächenabnahme ist die im Sächsischen Naturschutzgesetz vorgesehene Genehmigungspflicht für einen Grünlandumbruch ab 5 000 Quadratmeter. Sollten konkrete Informationen über Umbrüche von Dauergrünland insbesondere in FFH- und SPA-Gebieten vorliegen, dann besteht die Möglichkeit einer Mitteilung an die zuständigen Verwaltungsbehörden. Die unteren Naturschutzbehörden bzw. die Außenstellen des LfULG sind im Rahmen des Crosschecks zur Prüfung des Sachverhaltes verpflichtet.

Zu Frage 2. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Außenstellen des LfULG Landwirten den Umbruch von – ich betone – Dauergrünland empfohlen haben. Als Dauergrünland bezeichnet man Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebes sind.

Bei dem von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Grünlandumbruch handelt es sich in aller Regel um begrünte Ackerflächen und nicht um Dauergrünlandflächen. Diese unter anderem für den Feldfutterbau genutzten Ackerflächen würden bei Fortsetzung der gleichen Bewirtschaftung über das vierte Jahr hinaus aufgrund der Dauergrünlanddefinition nach fünf Jahren ihren Ackerstatus verlieren. Das wäre mit erheblichen Verkehrswertminderungen verbunden.

Sie haben eine Nachfrage, Herr Lichdi?

Dann kann ich Ihre Antwort so verstehen, Herr Staatsminister, dass es in erheblicher Anzahl Grünlandumbrüche gibt und diese tatsächlich auch von den Landwirtschaftsämtern empfohlen werden, dass es sich aber dabei um sogenannte begrünte Ackerflächen und nicht um Dauergrünland handelt. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Wenn Sie das so interpretieren, ja.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Gern.

1.Vizepräsidentin Regina Schulz: Herr Lichdi, Sie können gleich die nächste Frage anschließen; Frage Nr. 13.

Hier geht es um die Beprobung der illegalen Abfallablagerungen bei AMAND Dresden.

In der Kleinen Anfrage „Illegale Abfallablagerungen bei AMAND in Dresden I“ (Drucksache 4/13330) antwortete die Staatsregierung: „Im Rahmen der Ermittlungsführung wird durch die Staatsanwaltschaft Dresden ein zertifiziertes Labor mit der Entnahme der Proben in der Anlage von AMAND Lockwitz beauftragt. Eine Ausschreibung dieser Leistung ist erfolgt.“

Ich frage die Staatsregierung:

1. Warum ist in einem Zeitraum von über sechs Monaten nach Bekanntwerden der illegalen Abfallablagerungen bei AMAND in Dresden noch immer keine Probenahme durch die Ermittlungsbehörden veranlasst worden (Bitte um Angabe des geplanten Vergabetermins für die Probe- nahmen)?

2. Warum werden die Probenahmen nicht über landeseigene Kapazitäten wie etwa das Landeskriminalamt oder die Umweltbetriebsgesellschaft realisiert?

Für die Staatsregierung antwortet Staatsminister Jurk.