Fehlverhalten sind bzw. sein könnten, einmal davon abgesehen, dass manche mit krimineller Energie jegliche Regelungen, egal in welchem Bereich, unterlaufen.
Selbstverständlich müssen die Kontrollen in hoher Qualität, in einer vertretbaren Dichte und vor allem nach einheitlichen Standards erfolgen. Ob dies gegeben ist, muss immer wieder kritisch hinterfragt werden und wenn nötig, müssen Veränderungen vorgenommen werden. Die Staatsregierung hat sich in ihrer Stellungnahme zum Antrag darauf bezogen. Ich gehe davon aus, dass Staatsminister Kupfer dies noch tiefgründiger beleuchten wird.
Der Einsatz von Mitteln, um die Kulturpflanzen vor Schadorganismen zu schützen und damit letztendlich gesund zu erhalten, ist eine der wesentlichsten Maßnahmen im konventionellen Pflanzenbau. Die Entwicklung und Anwendungszulassung von Pflanzenschutzmitteln sind an Kriterien gebunden, denen der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie geringstmögliche Umweltauswirkungen zugrunde liegen. Gleichzeitig muss nachgewiesen werden, dass gegenüber bereits vorhandener Mitteln eine Verbesserung erreicht wird. Wenn die Mittel dies nach langjähriger Prüfung erfüllen, werden sie auf eine bestimmte Zeit für die Anwendung zugelassen. Da diese Zulassung europäisch bisher nicht harmonisiert ist, führt dies oft dazu, dass sowohl der Beginn der
So kann das zu dem Umstand führen, dass in Frankreich bereits ein neues umweltverträgliches Mittel zugelassen ist und in Deutschland noch nicht, wodurch die Anwendung des neuen innovativen Mittels in Deutschland einen Verstoß darstellt, jedoch die Anwendung des älteren, womöglich schädlicheren Präparates völlig legal ist. Gleiches gilt natürlich auch im umgedrehten Fall. Wird nun bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein Obstbauer ein in Deutschland nicht zugelassenes Mittel einsetzt, wird das oft mit Horrorszenarien durch die Medien begleitet. Als Folge wird aus dieser Region grundsätzlich kein Apfel mehr gekauft, auch von Landwirten, die vorschriftsmäßig gearbeitet haben. Stattdessen weicht man auf Angebote aus Ländern aus, in denen das gleiche Mittel noch erlaubt ist und völlig legal und flächendeckend eingesetzt wird. Ist das Verbraucherschutz? Unerlaubte Anwendung in Europa ist eben nicht gleich unerlaubte Anwendung.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen – ich plädiere nicht für eine Aufweichung von Bestimmungen, die dem Schutz von Mensch, Natur und Umwelt dienen. Es kann jedoch nicht sein, dass es in einem einheitlichen Wirtschaftsraum Europa derartige dramatische Unterschiede gibt.
Wir brauchen daher einheitliche Zulassungskriterien mit festgelegten Fristen, damit Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, in vertretbaren Zeiträumen neue umweltverträgliche Mittel in den Markt eingeführt werden können und sich der Verbraucher schließlich darauf verlassen kann, dass in Europa gleiche Standards für alle pflanzlichen Produkte gelten.
Wenn das Mittel dann zur Anwendung zugelassen ist, geht das Dickicht der Gesetze und Verordnungen für den Endanwender weiter. Dass in Deutschland eine Dokumentationspflicht für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben ist, ist selbstverständlich. Aber auch hier bitte Augenmaß! Die Erfüllung der Dokumentationspflicht darf natürlich nicht ein Universitätsstudium als Voraussetzung haben. Sie muss für den Anwender praktikabel und damit auch kontrollierbar sein. Allerdings ist es zumutbar aufzuzeichnen, wann wo wie viele und warum bestimmte Mittel eingesetzt werden.
Ich bin dabei nicht der Meinung, dass es hier wieder den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen werden sollte, ob und in welchem Umfang eine Dokumentationspflicht festgelegt wird. Wenn wir schon bei festgestellten Verstößen eine Nachverfolgbarkeit fordern, dann darf dies jedoch nicht an der deutschen und im Grund auch nicht an der europäischen Grenze enden.
Das Ergebnis ist: Wenn ein Verstoß eines deutschen Anwenders vorliegt, wird dies bestraft, ist dies ein Produzent in einem Staat ohne Dokumentationspflicht, können wir dies leider nicht ändern, weil wir es nicht nachvoll
ziehen können. Liebe Kollegen, das hat nichts mit konsequenter Bekämpfung des Missbrauchs der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu tun und auch nichts mit Verbraucherschutz.
Aktuell steht eine Novelle des europäischen und, daraus abgeleitet, des deutschen Pflanzenschutzmittelrechtes auf der Tagesordnung. Es wird dabei weiterhin nationale Zulassungen geben. Gleichzeitig jedoch wird die gegenseitige Anerkennung dieser Zulassungen zwischen Nationalstaaten in drei festgelegten Zonen geregelt. Das ist ein echter Fortschritt. Da jedoch eine dieser Zulassungsgrenzen zwischen den beiden europäischen Hauptagrarproduzenten Frankreich und Deutschland gezogen wurde, ist die genannte Lösung nur ein Teilerfolg und muss schließlich in europäische Gesamtregelungen münden.
Der zurzeit diskutierte Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist jedoch völlig indiskutabel und konterkariert den Verbraucherschutz. Die gesundheitliche Wirkung der Mittel wird dabei nicht, wie bisher, an der auszubringenden Lösung, sondern an der reinen Substanz gewertet. Als Folge werden 80 % der Wirkstoffe bei Insektiziden, 50 % bei Fungiziden und Herbiziden nicht mehr erlaubt sein. Ertragsausfälle von bis zu 50 % in Europa werden prognostiziert, welche natürlich ausgeglichen würden mit Produkten aus der Welt, wo oft ein kontrollierter Pflanzenschutz völlig unbekannt ist oder wo die Flächen hemmungslos ausgedehnt werden; siehe Rodungen in Südamerika. Das kann wirklich keiner wollen, das hat mit Umwelt- und Verbraucherschutz auch nicht im Ansatz etwas zu tun.
Wenn man die gleichen Maßstäbe an die Zulassung von Medikamenten und Körperpflegemitteln ansetzen würde, würde es einen Großteil dieser Produkte genauso treffen. Es ist zum Beispiel die Konzentration von Azolen in Haarwaschmitteln deutlich höher als in allen Pflanzenschutzmitteln. Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen weitere Beispiele nennen, will es aber dabei belassen.
Für eine konsequente Bekämpfung des unerlaubten Pflanzenschutzmitteleinsatzes braucht man effektive Kontrollen und, daraus abgeleitet, wirksame Strafen. Genauso wichtig ist für mich jedoch die Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzrechts, die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen einheitlicher Regelungen für Transport, Lagerung und Handel sowie eindeutige und praxisrelevante Bestimmungen für den Anwender.
Wir bitten die Staatsregierung, sich im Interesse der sächsischen Verbraucher und der sächsischen Landwirte in diesem Sinne für eine Reform des Pflanzenschutzmittelrechts einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlass für unseren Antrag ist der bei Kontrollen festgestellte leichtfertige Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. So wurde im Rahmen des Pflanzenschutzkontrollprogramms festgestellt, dass, bezogen auf das Jahr 2005, circa 30 % der kontrollierten Handelsbetriebe nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel angeboten haben. In Sachsen zeigte sich ein ähnliches Bild. Auch hier wurden in den vergangenen Jahren bei Kontrollen immer wieder Mittel entdeckt, die keine Zulassung haben.
Mit der jüngsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes bekommen wir hier mehr Effektivität bei den Kontrollen und damit letztendlich auch ein Mehr an Umwelt- und Verbraucherschutz. So wird mit der aktuellen Gesetzesänderung eine Anzeigepflicht für Unternehmen eingeführt, die den Kauf von Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Um die Effektivität der Kontrollen zu erhöhen, sind die Aufzeichnungspflichten der Landwirtschaft zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln konkretisiert und einheitlich gefasst worden.
Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer Entsorgungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel. Damit bekommen wir in Sachsen eine bessere Vollzugsgrundlage für die staatlichen Betriebskontrollen. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beschäftigt sich mit dem Thema Pestizide. Innerhalb des sogenannten Pestizidpakets wurden gerade EU-einheitliche Höchstmengen für Pestizidrückstände in Agrarprodukten gesetzlich festgeschrieben. Die entsprechende Verordnung ist zum 1. September in Kraft getreten. Diese Verordnung bietet die Voraussetzung, dass beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nun in ganz Europa gleiche wissenschaftlich fundierte Standards zur Bewertung sicherer Grenzwerte für die Verbraucher gelten können.
Auch für die anstehende Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung muss ein glaubwürdiger, wissenschaftlich fundierter Ansatz gefunden werden. Bisher sind die landwirtschaftlichen Produkte im europäischen Binnenmarkt frei handelbar, die Pflanzenschutzmittel werden jedoch in nationaler Kleinstaaterei zugelassen. Das bedeutet, dass beispielsweise nach Deutschland importierte Agrarprodukte frei zum Kauf angeboten werden, obwohl diese im Ausland mit in Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln erzeugt wurden. Das ist doch geradezu schizophren.
„Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union ein. Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Was bedeutet aber „auf hohem Niveau“? – Die geplanten Änderungen gehen so weit, dass keine Mittel mehr zugelassen werden sollen, die krebserregend oder fortpflanzungsschädigend sind. Demgegenüber steht die gefahrenbedingte Einführung von Ausschlusskriterien. Von entscheidender Bedeutung dabei ist, wie das Risiko bewertet wird. Entweder ist die Gefährlichkeit der konzentrierten Substanz maßgebend oder – und dieser Meinung schließe ich mich als Chemikerin an – es geht vernünftigerweise um die Bewertung des Risikos eines Stoffes bei seiner sachgerechten Anwendung.
Auch heute gilt noch, was bereits Paracelsus festgestellt hat. Dieser berühmten Satz möchte ich einmal zitieren: „All Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist."
Das heißt, dass jede Substanz vermag, der Gesundheit zu schaden. Alles ist nur eine Frage der Dosis. Von dieser Risikoeinschätzung ist es abhängig, wie zukünftig Pflanzenschutz und damit wie die landwirtschaftliche Produktion in Europa betrieben werden kann und ob die Landwirtschaft den wachsenden Herausforderungen bei der Erzeugung gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel begegnen kann.
Es darf nicht so weit kommen, dass aufgrund von pauschalen Ausschlusskriterien die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln so weit eingeschränkt wird, dass der notwendige Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Krankheiten, Schadinsekten und Unkräutern nicht mehr gewährleistet ist. In Deutschland haben wir bereits sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das ist ein gutes Ergebnis des Zusammenwirkens von Wirtschaft, Forschung und Rechtsetzung.
Obwohl wir darauf stolz sein können, gibt es doch auch Gründe für weitere Verbesserungen. So muss das Lebensmittelmonitoring noch verbessert werden, Überschreitungen muss gerichtlich nachgegangen werden und sie müssen sanktioniert werden. Eine Überschreitung von Grenzwerten ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Anwendungsbestimmungen an mindestens einer Stelle im Herstellungsprozess nicht eingehalten wurden. Daher müssen wir innerhalb der EU harmonisierte Bedingungen auf unserem hohen Niveau erreichen und auch an unseren Grenzen sicherstellen, dass Waren aus Drittstaaten unseren Standards entsprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Koalition das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, habe ich mich eigentlich gefreut. Ich habe mich deswegen gefreut, weil ich dachte, wir wollten hier gemeinsam darüber sprechen, wie wir die Verbraucherinnen und Verbraucher
Mein Erstaunen ist immer größer geworden. Beim stellvertretenden Vorsitzenden des Landesbauernverbandes kann ich das noch nachvollziehen, bei Frau Deicke bin ich auch nichts Besseres gewöhnt. Aber dass Sie aus dieser Debatte jetzt im Grunde eine Debatte über die europaweite Zulassung oder Nichtzulassung oder Verbringung oder Nichtverbringung von Lebensmitteln nach Deutschland machen, anstatt eine Debatte über die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen zu führen, das finde ich allerdings schon ein starkes Stück.
Die Aktualität des Themas ergibt sich daraus, dass wir eben immer wieder und fortgesetzt erhebliche Pestizidrückstände haben und dass nach unserem Eindruck die Sachlage nicht besser, sondern schlechter wird. Pestizidrückstände im menschlichen Organismus machen krank. Das ist allgemein bekannt. Besonders gefährlich sind die langsamen und zeitversetzten Wirkungen von Pestiziden. Sie können die Zellteilung stören, das Entstehen von Krebs begünstigen, sie können das Erbgut verändern, das Immunsystem beeinträchtigen und Allergien auslösen.
Rechtzeitig für unsere Plenardiskussion legte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, die – Zitat – „Ergebnisse des Lebensmittelmonitorings und des bundesweiten Überwachungsplans für das Jahr 2007“ vor. Zum besseren Verständnis der beiden Dokumente: Sie wurden in Kooperation zwischen dem Bundesministerium und den Bundesländern erstellt. Die „Leipziger Volkszeitung“ berichtete letzte Woche darüber ausführlich, und zwar auf Seite 1.
Für meinen Kollegen Günther von der FDP, der ja auch bald an dieses Podium treten wird, möchte ich im Sinne einer qualifizierten Debatte vorbeugend anmerken:
Die Ergebnisse der zitierten Untersuchungen sind trotz der Berichterstattung in der breiten Öffentlichkeit noch zu wenig bekannt. Deshalb möchte ich etwas aus der Studie zitieren.
Der mündige Verbraucher braucht Informationen, um bewusstere Einkaufsentscheidungen treffen zu können. Die Tomate ist und bleibt das Sorgenkind bezüglich der Pestizidbelastung. In über 80 % der Proben fand das Bundesamt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Das ist nochmals ein Anstieg der Belastung gegenüber dem Jahr 2005. In 54 % der Proben wurden Mehrfachrückstände nachgewiesen. Bis maximal 21 verschiedene Pestizide wurden in einer Probe Tomaten aufgefunden.
Kopfsalat und Römischer Salat können im Wettlauf um die meisten Pestizide durchaus mithalten. In mehr als 70 % der Salatproben wurden Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. Bis zu 13 verschiedene Pestizide fanden die Prüfer in einer einzigen Salatprobe. Salat aus konventionellem Anbau ist somit nicht die beste Ernährung für stillende Mütter. In fast jeder vierten Probe wurde der Nitratgehalt überschritten.
Es überrascht nicht, dass auch die außerhalb der Saison nicht in Deutschland angebaute Erdbeere wieder als kritisch eingestuft wird. Zwar fruchten hier die Bemühungen der Umweltverbände in Südspanien, dass die Produzenten den Pestizideinsatz beim Obstanbau reduzieren. Aber immerhin ist noch jede zehnte Probe mit Pflanzenschutzrückständen belastet. 78 % enthalten Mehrfachrückstände.
Viel weniger in der Bevölkerung bekannt ist, dass auch Pfirsiche und Nektarinen häufig mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Jeder 20. beprobte Nektarine wies eine Überschreitung der Höchstmengen auf. Fast jede achte Pfirsichprobe galt als belastet.
Der Handel und damit die Verwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln stellt in der Bundesrepublik, auch im Freistaat Sachsen, durchaus ein Problem dar. Die illegale Anwendung von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zählt sicherlich zu den düstersten Kapiteln der Nahrungsmittelproduktion. Auch das möchte ich mit Beispielen untersetzen.
Greenpeace Deutschland ließ 2002 Lebensmittel auf illegale Pestizide untersuchen. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass in 10 % aller Kopf- und Eichblattsalatproben Rückstände eines Fungizids für Getreide, in 7 % aller Kopf- und Eichblattsalatproben ein Pilzgift für den Obstanbau sowie in 17,5 % aller Kopfsalate und in 38,5% aller Eichblattsalate Rückstände eines nur für den Raps-, Baumschul- und Zierpflanzenanbau zugelassenen Herbizids enthalten waren. Das alles sind Pestizide, die für das jeweilige Gemüse gerade nicht zugelassen sind.