Protocol of the Session on October 17, 2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Wehner! Mit der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen sind zum 1. August 2008 unter anderem die Aufgaben zum Vollzug des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht den Landkreisen und kreisfreien Städten als weisungsfreie Pflichtaufgabe übertragen worden. Rechtsaufsichtsbehörde ist damit der Kommunale Sozialverband Sachsen. Eine Einflussnahme der Staatsregierung auf die Gestaltung der von Ihnen hinterfragten Verfahrensschritte ist deshalb ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Ich gehe davon aus, dass sich aber Ihre Fragestellung auf die Diskrepanz der vermerkten Aktenzeichen auf den Schwerbehindertenausweisen einerseits und auf den nach dem 1. August 2008 ausgestellten Beiblättern andererseits bezieht. Aus fachlicher Sicht ist dazu das Folgende anzumerken:

Die Beiblätter sind rechtlich betrachtet Bestandteil des Ausweises und nur zusammen mit diesem gültig. Die angesprochenen Aktenzeichen bestehen aus verwaltungsstrukturbezogenen Ordnungsmerkmalen und einer laufenden Nummer. Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform änderten sich die Ordnungsmerkmale, nicht aber die laufende Nummer.

Aus Sicht der Staatsregierung ist die hinterfragte Diskrepanz hinzunehmen. Eine hinreichende Identität zwischen Beiblatt und Ausweis ist durch die identisch laufende Nummer innerhalb des Aktenzeichens und die namentliche Bezeichnung des schwerbehinderten Menschen auf dem Beiblatt gewahrt. Für eine Ausweisumtauschaktion sieht daher die Staatsregierung keine Veranlassung. Zu entscheiden haben dies aber die vollziehenden kommunalen Körperschaften.

Zur zweiten Frage: Welche Kosten eine solche Aktion verursachen würde, kann letztlich nur von den Landkreisen und kreisfreien Städten beantwortet werden. Da die Kosten zum Vollzug der übertragenen Aufgaben mit dem Mehrbelastungsausgleich abgegolten sind, wären derartige Vorhaben ohne Beteiligung des Freistaates Sachsen zu finanzieren.

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Petzold von der NPD-Fraktion seine Frage stellt; Frage Nr. 1.

Es geht hierbei um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Freistaat Sachsen.

Mehr als 16 Millionen Patienten, und damit 26,7 % aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, wurden im Jahr 2007 in der Bundesrepublik IGeL-Leistungen angeboten. Einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts des AOK-Bundesverbandes (WIdO) zufolge fehlte bei mehr als 37,8 % der gesetzlich Versicherten die vor der Behandlung vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Ein Fünftel der erbrachten Leistungen erfolgte zudem ohne Rechnung gegen Barzahlung.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den Angebotsmarkt von Individuellen Gesundheitsleistungen in Arztpraxen im Freistaat Sachsen vor, wonach in zunehmendem Maße eine Behandlung auf Kassenrezept nur in Verbindung mit der Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen durch den Patienten erfolgt?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung den Trend zu Individuellen Gesundheitsleistungen unter dem Aspekt des Entstehens einer einkommensabhängigen Zwei-KlassenMedizin und der daraus folgenden Störung des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient, besonders im hausärztlichen Bereich?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Petzold, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen, den sogenannten IGeL, handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die IGeL-Liste ist ein Empfehlungskatalog der Kassenärztlichen Vereinigung und ärztlichen Berufsverbände für sinnvolle ärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei IGeL handelt es sich somit um eine privatärztliche Leistung, die laut privatärztlicher Gebührenordnung nur auf Verlangen des Patienten erbracht werden darf. Welche dieser Leistungen von dem einzelnen Arzt angeboten werden, kann von der Staatsregierung nicht beurteilt werden.

Zur zweiten Frage: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen. In einer Solidargemeinschaft wie der gesetzlichen Krankenversicherung können allerdings nur solche Leistungen erbracht werden, die aus medizinischer Sicht notwendig und wirtschaftlich sind. Darüber hinausgehende Maßnahmen kann ein Patient zwar in Anspruch nehmen, muss dann jedoch die Kosten selbst tragen.

Selbstverständlich wollen wir medizinische Versorgung für alle und keine Ausgrenzung von Schwächeren. Von einer einkommensabhängigen Zwei-Klassen-Medizin kann meines Erachtens keine Rede sein. Dem gesetzlich Versicherten stehen alle medizinisch notwendigen Maßnahmen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsaspektes zur Verfügung.

Ich bitte jetzt, dass Herr Abg. Morlok von der Fraktion der FDP seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 6.

Es geht um Meinungsforschung durch die Sächsische Staatsregierung.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Mehrkosten verursacht es, dass die Sächsische Staatsregierung seit vergangenem Jahr Meinungsforschung und Sonntagsfragen alternierend bei den Instituten „Emnid“ und „Aproxima“ in Auftrag gibt?

2. Aus welchen Gründen wurde dieses Modell der alternierenden Beauftragung gewählt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Beermann.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die regelmäßigen Bevölkerungsumfragen werden auf der Grundlage eines europaweit ausgeschriebenen Rahmenvertrages als persönliche Interviews mit einer Stichprobe von 1 000 Befragungen durch Aproxima durchgeführt. Daneben gab es anlassbedingt eine Ad-hocTelefonumfrage mit einer Stichprobe von etwa

750 Personen und sieben Fragen im Januar 2008 durch das von Ihnen genannte Unternehmen Emnid.

Aufgrund einiger Sachsen stark bewegende Themen wie Landesbank, Jugendkriminalität und Verwaltungsreform war es für die sächsische Landesregierung wichtig, sich möglichst schnell einen Überblick über die Bevölkerungsmeinung zu verschaffen. Dies war die Hauptaufgabe der damaligen Ad-hoc-Telefonumfrage von Emnid. Mehrkosten gegenüber den im Haushalt veranschlagten Mitteln für demoskopische Umfragen sind dadurch nicht entstanden.

Herr Präsident! Ich habe noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, die letzte Umfrage von Aproxima wurde über einen Erhebungszeitraum – nach eigenen Angaben – von acht Wochen erhoben. Wie bewerten Sie als Staatsregierung methodisch eine Sonntagsfrage, die ja lautet: Was würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Landtagswahl wäre?, wenn die entsprechenden Fragen über einen Zeitraum von acht Wochen gestellt wurden?

Herr Abgeordneter, sowohl der Fragezeitraum als auch die Art der Frage und die entsprechende Auswertung der Ergebnisse unterliegen bewährten methodischen Erkenntnissen, die den entsprechenden Standards, die auch in der Umfrage- und Demoskopiebranche bestehen, entgegenkommen und damit also zum allgemeingültigen Bestand der Demoskopie gehören.

Gestatten Sie noch eine Nachfrage? – Herr Morlok.

Herr Minister, sind Ihnen andere Meinungsforschungsinstitute in Deutschland bekannt, die regelmäßig diese Sonntagsfrage erheben und die ähnlich lange Befragungszeiträume anwenden?

Herr Abgeordneter, die Frage, wie andere Institute verfahren, kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es einen Katalog gibt, mit dem sich die entsprechenden Institute, die demoskopische Verfahren in der Bundesrepublik durchführen, auf einen Standard geeinigt haben, wie es zum Beispiel bei Wirtschaftsprüfern und anderen Unternehmen auch der Fall ist. Selbstverständlich entsprechen die Aufträge, die wir erteilen, wie auch die Erfüllung der Aufträge durch die demoskopischen Institute diesen Standards. Die Details dieser Standards sind mir zugegebenermaßen nicht so geläufig.

Wir kommen nun zur Frage Nr. 4. Ich bitte Herrn Lichdi, seine Frage zu stellen.

Die „Sächsische Zeitung“ zitiert in ihrer Ausgabe vom 2. Oktober 2008 aktuelle Greenpeace-Berichte zu hohen Belastungen an Pestiziden

in Gewürzen. Innerhalb der Untersuchungen wurden in den Gewürzen auch Rückstände von illegalen und gesundheitsgefährdenden Pestiziden nachgewiesen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. In wie vielen Proben von Gewürzen wurden in den letzten 36 Monaten im Freistaat Sachsen Rückstände verbotener und gesundheitsgefährdender Pestizide mit bis zuweilen Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen, verbunden mit der Bitte um Angabe der Anzahl der Gesamtproben, der Proben mit Grenzwertüberschreitungen bezogen auf das jeweilige Gewürz?

2. Mit welchen Maßnahmen hat die Staatsregierung jeweils auf die Grenzwertüberschreitungen reagiert und was will sie unternehmen, um diese künftig zu unterbinden?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Clauß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Im Zeitraum von Januar 2006 bis Oktober 2008 wurden an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen insgesamt 49 Proben Gewürze und Würzmittel auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. In 19 der 49 Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Eine gesicherte Höchstmengenüberschreitung, die zur Beanstandung der Probe geführt hat, wurde dabei in vier Fällen ermittelt.

Betroffen waren je eine Probe Paprikapulver edelsüß, Madras-Currypulver, gerebelte Petersilie sowie getrocknete Chillis.

Zur zweiten Frage: In den Fällen beanstandeter Rückstandshöchstmengenüberschreitung wird das weitere Inverkehrbringen noch vorhandener Restbestände der beanstandeten Ware untersagt. Das Gutachten wird mit den betroffenen Lebensmittelunternehmen ausgewertet und ihnen in der Regel die Verpflichtung zur verstärkten Eigenkontrolle auferlegt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es in erster Linie die Unternehmer – in diesem Fall die Erzeuger, Importeure und Händler – sind, an die die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit gerichtet sind und die diese einzuhalten haben. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, insbesondere durch Eigenkontrolle, haben sich die Produktverantwortlichen Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die von ihnen angebotenen Erzeugnisse sicher sind und den Rechtsvorschriften entsprechen.

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, die Lebensmittelunternehmer daraufhin stichprobenartig zu überprüfen. Dem kommen wir in Sachsen durch risiko- und damit auch beanstandungsorientierte Inspektionen, Probenahmen und Untersuchungen nach. Auch künftig wird die Überprüfung pflanzlicher Lebensmittel auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln in Sachsen einen

Schwerpunkt der amtlichen Lebensmittelüberwachung darstellen.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, ist Ihnen bekannt, ob die Hersteller und Einzelhändler die entsprechenden Bestände aus dem Verkauf entfernt haben? Wissen Sie, wie damit umgegangen wurde?

Ich gehe davon aus und werde das noch einmal kontrollieren lassen.

Vielen Dank. – Wir kommen zur nächsten Frage. Das ist die laufende Nr. 5, gestellt von Frau Roth.

Frau Präsidentin! Aus der Presse war zu erfahren, dass die Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ vom 2.März 2007 geändert werden soll.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Änderungen werden mit welcher Begründung in der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ vorgenommen?

2. Wann soll die geänderte Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ veröffentlicht werden?

Auch diesmal antwortet Frau Staatsministerin Clauß für die Staatsregierung.