Protocol of the Session on October 16, 2008

Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben sich auf den Schutz der Menschenwürde im Freistaat verpflichtet. Ich möchte Sie auf den Artikel 7 der Sächsischen Verfassung aufmerksam machen. Darin heißt es: „Das Land erkennt das Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere auf Arbeit, auf angemessenen Wohnraum, auf angemessenen Lebensunterhalt, auf soziale Sicherung und auf Bildung, als Staatsziel an.“ Es geht also um das Recht eines jeden Menschen, ganz unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Dies sollte unser aller Leitlinie sein. Schließlich sind wir dem als Abgeordnete verpflichtet.

Zu den Ursachen für Migration: Wenn wir über Ursachen sprechen, wird deutlich, wie kurzsichtig die Strategie der Staatsregierung ist. Die Migrationsforschung, wie zum Beispiel der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Straubhaar in Hamburg, sieht die Ursache von Migration vor allem darin, dass zum einen legale Migration nach Deutschland immer schwerer wird.

Schauen wir weiter auf den Arbeitsmarkt, so sehen wir, dass der so stark reguliert ist und die Abweichungen von brutto und netto so hoch sind, dass ein starker Anreiz besteht, Menschen irregulär zu beschäftigen. Es handelt sich dabei also um Strukturprobleme.

Dass hinter günstig eingekauftem Spargel im Frühjahr Leute mit geringem Lohn ohne Papiere stehen, sieht man dem Spargel ja nicht an. Das heißt, wir alle profitieren von irregulärer Beschäftigung bei billigen Waren und Dienstleistungen und durch die Steuern, die die Firmen bezahlen.

Weitere Ursachen irregulärer Migration liegen in dem Staat, aus dem die Menschen kommen: Kriege, schlechte wirtschaftliche Situation, Verfolgung. Und dann gibt es auch noch Autonomie von Migration, die vor allem in den persönlichen Faktoren zu suchen ist: Familie und Freunde leben in Sachsen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie gegen irreguläre Migration vorgehen wollen, müssen Sie diese Ursachen ansehen. Dann wird auch klar, dass Sie mit allen ordnungspolitischen Maßnahmen irreguläre Migration nie ausschließen können, so viele Grenzkontrollen Sie auch durchführen.

Was wir dagegen brauchen, sind weitsichtige Handlungskonzepte, die sich vor allem an einem ausrichten: an der Lebensrealität der Menschen und an den Menschenrechten. Hierzu haben wir in unserem Entschließungsantrag einige Punkte notiert, die ich Ihnen dann vorstellen werde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir in dieser Woche schon so viel über Bildung geredet haben: Kindern, deren Eltern ohne Aufenthaltspapiere im Land sind, wird ihr Recht auf Bildung schlicht verweigert bzw. unmöglich gemacht. Dass die Übermittlungspflicht auch anders gehandhabt werden kann, zeigt zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen. Dort sind Schulen seit dem Frühjahr dieses Jahres angewiesen, keine Meldebescheinigung der Kinder zu fordern. Das „Manifest der illegalen Zuwanderung“ des Katholischen Forums zeigt, dass auch parteiübergreifend die Bereitschaft von Politikern vorhanden ist, neue Lösungen bei diesem Problem zu finden.

Leider ist bei der Sächsischen Staatsregierung noch nicht einmal die Bereitschaft vorhanden, ausreichend Kenntnis von der Tatsache zu erlangen, dass auch in Sachsen Menschen ohne Papiere leben.

Zum Schluss könnte man Macki Messer zitieren: „Die im Dunkeln sieht man nicht!“

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war die einreichende Fraktion. Es folgt die CDU-Fraktion; Herr Seidel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann, mit der Debatte um die Große Anfrage „Menschen ohne Papiere in Sachsen“ haben wir die Möglichkeit, ein paar grundlegende Gedanken über die Lebenssituation illegal in unserem Land lebender Menschen und über die illegale Zuwanderung zu verlieren.

Ziel Ihrer Anfrage war es, herauszufinden, über welche Informationen die Staatsregierung verfügt und wie illegal in unserem Land lebenden Menschen soziale Mindeststandards eingeräumt und ihre Menschenrechte geachtet werden, um damit im Ergebnis den Handlungsbedarf in Sachsen zu ermitteln.

Meines Erachtens ist diese Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Dass einige Fragen

nicht beantwortet wurden, liegt einfach daran, dass eine quantitative Erfassung sehr schwierig ist. Frau Herrmann, Sie schreiben in Ihrem Hintergrundpapier zur Großen Anfrage Folgendes: „Es liegt in der Natur der Sache, dass es keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viele Illegalisierte in Sachsen leben. Schließlich müssen sich diese Menschen vor den staatlichen Behörden verstecken, um hier leben zu können.“ Und weiter: „Dass die Staatsregierung nach eigenen Angaben keine Schätzungen unternimmt, deutet schon darauf hin, dass sie diese Menschen nicht wahrnehmen will.“

Das sind für mich zwei Aussagen, die sich widersprechen. Für mich bedeutet diese Antwort der Staatsregierung eher, dass sie sich nicht an Spekulationen beteiligt. Ihre Aussage aber wirft mehr Fragen auf, als sie Klarstellungen herbeiführt.

Im Gegensatz zu dem in der Begründung Ihrer Anfrage zitierten Jesuitenpater Jörg Alt, der 1999 eine empirische Studie zur Situation von Menschen ohne Papiere auch in Leipzig durchgeführt hat, ist es für eine staatliche Stelle nahezu unmöglich, diesen Personenkreis vollumfänglich zu erfassen. Hinzu kommt, dass Schätzungen, die auf fragilen Hochrechnungen, auf Aufgriffszahlen der Bundespolizei, auf der polizeilichen Fallstatistik bzw. auf Daten zur illegalen Beschäftigung beruhen, die Wirklichkeit nur sehr verzerrt wiedergeben und natürlich auch die Gefahr von Mehrfachzählungen derselben Person nicht ausschließen können. Weiterhin sagen Sie ja selbst in der Begründung, dass es sich bei den Zahlen von Herrn Alt auch nur um ungefähre Fallzahlen handelt. Auch in Ihrem eigenen Interesse sollte Ihnen, da Sie die Interessen dieses Personenkreises vertreten, eine genaue Zahl wichtig sein, einfach deswegen, um einen Missbrauch durch links- und rechtsextremistische Parteien zu verhindern.

Weiterhin, meine Damen und Herren, wird der Staatsregierung vorgeworfen, darauf zu setzen, einreisewillige Personen vor allem durch verstärkte Grenzkontrollen von der Einreise abzubringen. Frau Herrmann hat das gerade noch einmal ausgeführt: „So führt die sächsische Polizei seit dem Schengen-Beitritt von Polen und Tschechien weitaus mehr Fahrzeugkontrollen durch als zuvor.“

Ich glaube, es dürfte auch Ihnen klar sein, dass diese Fahrzeugkontrollen nicht vorrangig das Ziel verfolgen, Einreisewillige von der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland abzuhalten. Wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit den Sorgen der Bevölkerung insbesondere im grenznahen Raum, mit dem Anstieg von Einbruchs- und Kfz-Kriminalität und mit dem Sicherheitsempfinden der Menschen besonders im Grenzgebiet beschäftigt. Mein Kollege Volker Bandmann ist ein Sachwalter dieses Geschehens. Dabei wurde wiederholt deutlich gemacht, dass gerade Fahrzeugkontrollen effektive Maßnahmen darstellen, um Präsenz zu zeigen sowie der Kriminalität entgegenzutreten.

Eines sollte man aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen: Bei diesen Kontrollen wurde in den vergangenen Jahren eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen

schmugglern festgenommen, die Personen unter schlimmsten Bedingungen nach Deutschland einschmuggeln wollten. Es gab Fälle, in denen sich Menschen in akuter Lebensgefahr befanden – Austrocknung, Sauerstoffmangel –, als sie bei den Fahrzeugkontrollen gefunden wurden.

Das untermauert übrigens Stefan Luft in seiner Broschüre „Ausländerpolitik in Deutschland“. Ich zitiere: „Schleuser sind keine humanitär motivierten Fluchthelfer. Nahezu 100 % der an der Grenze tätigen Schleuser“ – so die Oberstaatsanwältin Nowotny aus Görlitz – „wollen durch ihre Taten finanziellen Vorteil erlangen und sehen oft in diesen Delikten die Chance für schnellen Reichtum und einfach verdientes Geld. Bei den Menschenhändlern handelt es sich um profitgierige und hochgradig gnadenlose Kriminelle.“

All das darf man nicht vergessen, wenn man gegen die polizeilichen verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum wettert.

Zum Ende, meine Damen und Herren, möchte ich aber allen noch einmal ganz deutlich sagen: Illegal in diesem Land lebende Personen verstoßen gegen § 95 des Aufenthaltsgesetzes. Hierbei handelt es sich um eine Strafvorschrift, deren Missachtung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann. Es handelt sich also um eine Straftat, und es bleibt eine Straftat, auch wenn wir wissen, dass sich viele dieser Menschen als Wirtschaftsflüchtlinge bei uns aufhalten, weil sie bei uns in Deutschland illegal immer noch besser leben können als legal zu Hause.

Leider sind auch Kinder dabei, die mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind. Es ist also immer eine Gratwanderung zwischen Humanität und Rechtsanwendung, die wir hier vornehmen müssen – und das auch noch, obwohl wir seit dem 1. Januar 2005 ein neues Zuwanderungsgesetz haben. Dieses Gesetz regelt nach jahrelanger, auch konträrer Diskussion die reguläre Zuwanderung in unser Land neu und gibt auch solchen Menschen die Möglichkeit, legal in unser Land einzureisen.

Aber ein Menschenrecht auf das Leben in Deutschland gibt es nicht. Es gibt ein Menschenrecht, dass jeder in seinem Land leben kann, von dort ausreisen kann und in sein Land wieder zurückkehren kann.

(Beifall bei der NPD)

All dies dürfen wir nicht vergessen. Es ist bedenklich, wenn mit solchen Entschließungsanträgen sozusagen dazu aufgerufen wird, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Bei aller berechtigten Sorge um das Wohlergehen dieses hier genannten Personenkreises kann dies nicht der Weg sein, dass der Sächsische Landtag die Staatsregierung auffordert, geltendes Recht zu brechen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Geert Mackenroth)

Danke. – Es folgt die Linksfraktion; Frau Dr. Ernst, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Seidel, Sie brauchen keine Angst zu haben, wir machen keine Aufrufe zum Rechtsbruch; aber zur Veränderung von Recht, denke ich, muss man sich hier sehr wohl äußern.

(Beifall der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Insofern sollte man auf solche Thesen auch nicht hereinfallen.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Anfrage behandelt ein außerordentlich sensibles Thema, das auch häufig für abstruse Debatten über Migrantinnen und Migranten missbraucht wird, die in Scharen über unsere Grenzen kommen und unsere Leistungssysteme plündern, wie wir das häufig auch in diesem Hause von der NPDSeite zu hören bekommen. Solchem Unsinn muss man entschlossen entgegentreten. Auch dafür sollte diese Debatte gut sein, und auch dafür sind die Zahlen, die in dieser Großen Anfrage zur Erfassung illegaler Migration erfragt, beantwortet und hier festgehalten sind, zum Teil hilfreich. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ich will ganz ehrlich sagen: eben nur zum Teil.

Das hängt zum einen auch mit der unzureichenden Fragestellung zusammen, das muss ich einfach sagen. Ich glaube, dass man die Fragestellung nicht auf Zahlen verkürzen kann, sondern noch andere Dinge tun muss. Zum anderen liegt es auch an der miserablen Antwort der Staatsregierung, anders kann man das nicht bezeichnen. Ich persönlich halte es für einen Fehler – das möchte ich gleich am Anfang sagen –, ein solches Thema anzufassen, ohne die Frage nach den Ursachen der Illegalisierung des Aufenthaltes von Menschen zu stellen. Das geht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion.

Wir sind seit Langem der Auffassung – das ist auch unser Hauptfokus bei dieser Anfrage und bei all dem, was ich jetzt sagen möchte –: Die beste Methode, den leidigen Zustand sogenannter Illegalität – auf diesen Begriff komme ich noch einmal zurück – zu beenden, ist die Herstellung von Legalität. Dafür müssen wir etwas tun. Deshalb ist unsere zentrale Forderung, sich dafür starkzumachen, dass rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, beispielsweise über Stichtagsregelungen, wie es in einigen europäischen Ländern Usus ist, oder allgemeine gesetzliche Vorschriften, auch legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Diese Frage muss man stellen, um eine solche Möglichkeit einzuräumen. Deswegen geht es uns auch nicht um Normalisierung von Illegalität. Das kann auch nicht der Weg sein, sondern es muss um die Legalisierung des Aufenthaltes von Menschen ohne eigenen gültigen Pass gehen.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Enrico Bräunig, SPD)

An dieser Stelle eine Bemerkung zu dem Wort „illegal“. Dieser Begriff ist völliger Unsinn. Menschen sind nie illegal, nur weil sie keinen Pass haben. Das ist einfach albern.

(Beifall bei der Linksfraktion und der Abg. Enrico Bräunig, SPD, und Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Damit werden Menschen ohne Pass pauschal kriminalisiert, und Menschen ohne gültigen Pass und Aufenthaltsberechtigung sind in erster Linie Menschen ohne Rechte. Das müssen wir thematisieren, daran müssen wir etwas ändern, und das hat etwas mit Gesetzen und Änderungen, die wir herbeiführen müssen, zu tun.

Wie kommen Menschen in eine Lage, dass man den Begriff ihres illegalen Aufenthaltes verwenden kann? Ich will Beispiele nennen. Richtig ist, dass ein Teil der Menschen ohne Pass wegen Arbeit hier sind und im Niedriglohnsektor häufig auch Arbeit finden. Das ist übrigens auch nichts Neues, das hat es zu allen Zeiten gegeben, und immer gab es diese Art der Migration. Es ist bisher kein einziger Nationalstaat daran zugrunde gegangen. Die Frage ist doch nicht, dass Menschen hier Arbeit suchen, sondern die entscheidende Frage ist, wie damit umgegangen wird; und es ist verlogen, auf der einen Seite Altenpflegerinnen aus Polen für billigste Löhne in unser Land zu werben und sich auf der anderen Seite darüber aufzuregen, dass ein Teil von ihnen, obwohl er aus einem EUMitgliedsstaat kommt, keinen geregelten Arbeitsaufenthalt hat. Darüber kann man sich doch nicht aufregen. Dieser Umstand wird doch von vielen Arbeitgebern ausgenutzt.

Wenn dann die Staatsregierung auf die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse von Menschen ohne gültigen Pass vorzugehen, antwortet, dass ausbeuterische Beschäftigung von Ausländern eine Straftat ist, dann ist uns damit aber ungeheuer geholfen. Mit dieser Aussage haben wir was gekonnt, nämlich gar nichts; denn die polnische Altenpflegerin könnte zwar, soweit ihr der vereinbarte Arbeitslohn beispielsweise vom Arbeitgeber verweigert wird, die Lohnfortzahlung beim Arbeitsgericht einklagen, doch sie hätte nur Nacheile davon und sie müsste damit rechnen, ausgewiesen zu werden. Auch das sind Fakten.

Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen. In der Grauzone sogenannter Illegalität leben Menschen auch aufgrund der Asylgesetzgebung, so wie sie hier in Deutschland und in Europa gehandhabt wird; denn diese Asylgesetzgebung – ich denke an die Drittstaatenregelung – lässt kaum noch zu, auf direktem Weg als Flüchtling nach Deutschland zu kommen. Dann passiert das, was eben passiert: Schleuserbanden und dergleichen spielen eine Rolle. Und nehmen wir beispielsweise allein reisende Minderjährige. Häufig haben diese eine Odyssee hinter sich, weil die Eltern wollen, dass ihre Kinder eine bessere Zukunft haben sollen. Ob das ein geeigneter Weg ist, ist die zweite Frage. Aber was wir für uns klarstellen sollten, ist, dass wir nicht zulassen dürfen, dass solchen Kindern das

Leben noch zusätzlich schwer gemacht wird. Jedes Kind, das hierher kommt, sollte unabhängig von seinem Aufenthaltstitel dieselben Entwicklungschancen erhalten wie deutsche Kinder. Das sind Fragen, die wir klären müssen.

Extrem schwierig, und auch das hat mit illegaler Migration zu tun, ist die Situation ehemaliger Zwangsprostituierter, die ja auch damit rechnen müssen, selbst nach Zeugenaussagen, die sie getätigt haben – dies ist mehrfach passiert –, dass sie einfach in ihre Heimatländer abgeschoben werden, wo sie kaum eine reale Chance haben, aufgrund ihrer Vorgeschichte als Prostituierte ein reales Leben führen zu können und zudem hilflos der Rache krimineller Banden ausgesetzt sind, gegen die sie zum Beispiel in Deutschland ausgesagt haben. Da braucht man sich also auch nicht zu wundern, wie illegale Migration zustande kommt. Statt ihnen also noch illegale Migration vorzuwerfen, sind hier Regelungen angebracht, die wirksamen Zeugenschutz und die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erwerben, beinhalten sollen. Wenigstens diese Möglichkeit muss es geben.

Passlos und damit rechtlos zu sein oder zu werden geht noch ganz anders. Zum Beispiel gibt es nach der Grenzöffnung zu Polen und Tschechien Ende 2007 eine ganze Menge Fälle, in denen Menschen durch falsche Informationen durch Behörden in ihren Heimatländern ohne gültige Papiere nach Deutschland gekommen sind. So ging es einer Russin, die in Tschechien studiert, in Deutschland Bekannte hatte und diese besuchen wollte, sich vorher bei der Ausländerbehörde im Lande erkundigte, ob sie mit ihren bisherigen Ausweisen rübergehen kann. Dort wurde ihr nichts anderes geraten, oder sie hat es so verstanden. Sie wurde in Deutschland von der Bundespolizei aufgegriffen, als illegale Migrantin abgeschoben

(Beifall des Abg. Peter Klose, NPD)

und erhielt im Schengen-Informationssystem einen Eintrag, der ihr verwehrte, nach den Ferien, wieder aus Russland kommend, erneut in Tschechien einzureisen und ihr Studium weiterzuführen. – So kann es passieren. Auch das sind Tatbestände in diesem Fall, die wir immer ganz großmundig mit dem Begriff der illegalen Migration bezeichnen. Es gibt sehr viele Unklarheiten über die Rechtsstellung aufgrund der Schengen-Erweiterung und sich ständig ändernder Visabestimmungen.