Protocol of the Session on March 10, 2005

Wir setzen die Aussprache fort mit der Rednerin der SPD-Fraktion. Frau Abg. Weihnert, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nobody is perfect“ heißt ein wunderschönes Sprichwort. Leider trifft es auch für das

vorliegende FAG zu. Das gestehen wir. Gleichzeitig gestehen wir, dass sich in einem wichtigen und sicherlich schmerzvollen Kompromiss Staatsregierung und Kommunalverbände im vorigen Jahr dazu geeinigt haben. Zu dieser Einigung stehen wir, Herr Dr. Friedrich. Das hatte ich schon gesagt. Allerdings müssen wir dafür nicht unsere Prinzipien aufgeben und ich erkläre Ihnen gern auch hier noch einmal ganz deutlich, was Eckpunkte und Hintergründe sind. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf unsere Verfassung verweisen, weil mir das wichtig ist. Wie wichtig die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen und Landkreise auch für den Landesgesetzgeber war und ist, zeigt sich in den Artikeln 84 ff. Nicht umsonst entschloss sich damals der Sächsische Landtag, in Artikel 85 ebenfalls festzuhalten, dass per Gesetz an Kommunen nicht nur die Erledigung der Aufgaben übertragen werden kann, sondern auch Bestimmungen über die Deckung von Kosten festzulegen sind. Trotz dieser Willensbekundung – auch das wissen wir alle – war 1997 eine Klage notwendig, um noch einmal zu verdeutlichen, was gemeint war.

Nun wundern Sie sich, Herr Dr. Friedrich, mit Ihrer Fraktion darüber, dass wir trotzdem zustimmen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Ja!)

Ja, wir stehen zu diesem Kompromiss, auch wenn es noch einige offene Baustellen gibt. Diese offenen Baustellen möchte ich durchaus noch einmal benennen.

Dazu will ich gar nicht so weit zurückgreifen. Ich komme, Herr Dr. Metz, einfach zu der Diskussion über das FAG 2003/2004, die wir im Dezember 2002 geführt haben. Ich wiederhole dazu, was Sie damals geäußert haben – ich zitiere –: „So können sich die Gesamteinnahmen der sächsischen Kommunen und des Freistaates gleichmäßig entwickeln. Kommt es also zu einem einseitigen Wegbrechen der Einnahmen aus einer Steuerart, sorgt der Gleichmäßigkeitsgrundsatz für eine angemessene Verteilung der Mindereinnahmen auf den Freistaat und seine Kommunen. Entsprechend gilt das natürlich auch bei den Mehreinnahmen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist somit Ausdruck der gemeinsamen Erkenntnis von Land und Kommunen, dass beide in einem finanzpolitischen Boot sitzen.“

Herr Dr. Metz, Herr Dr. Friedrich, diese stringente Verknüpfung der Einnahmenseite ohne Berücksichtigung der Ausgaben und damit auch der Aufgaben der Kommunen ist nach wie vor ein Irrglaube. Ich bin froh, dass die Koalition gemeinsam verabredet hat, sich stringent dafür einzusetzen, dass die Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes überprüft und korrigiert wird, und zwar so schnell wie möglich. „So schnell wie möglich“ heißt, vor dem nächsten FAG. Wir gehen also konsequent daran, auch diese Grundlagen zu überprüfen. Da sind wir uns mit den Kollegen der CDU einig. Wir betrachten nämlich – das haben wir immer wieder betont und zu diesem Grundsatz stehen wir auch heute – Landes- und Kommunalaufgaben als gleichwertig. Daraus ergibt sich auch das Gebot einer gerechten und gleichmäßigen Verteilung der Lasten. Das hat sicherlich Auswirkungen auf die Bugwelle, das hat sicherlich auch Auswirkungen auf andere Dinge. Wir möchten das sach- und fachgerecht

gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden angehen und überprüfen, damit für das nächste FAG dort entsprechend Sicherheit besteht.

Eine weitere offene Baustelle: Auch in diesem FAG ist ein echter Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben als zweite Säule nicht erkennbar – auch etwas, was wir näher betrachten werden.

Drittens wurde die Problematik Landeswohlfahrtsverband nicht gelöst. Die dramatische Kürzung der investiven Schlüsselzuweisung auf zehn Millionen Euro im Jahre 2005 und dafür die Stärkung der allgemeinen Schlüsselzuweisung dienen nicht der Lösung des Gesamtproblems Landeswohlfahrtsverband, sondern verschieben es lediglich. Aber wir sind uns mit den Kommunal- und Sozialpolitikern von SPD und CDU einig, dass dieses Problem jetzt deutlich angegangen wird und für das nächste FAG eine Lösung vorliegen muss. Auch darum werden wir gemeinsam ringen und der Staatsregierung auf die Finger schauen, welche Lösungsansätze dort vorgelegt werden.

(Dr. André Hahn, PDS: Aber erst einmal stimmen Sie zu!)

Ein Letztes oder viertens: Überprüfung Hauptansatzstaffel. Natürlich gibt es da Punkte, die noch berücksichtigt werden müssen. Auch für uns als Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, warum die Aufgabenstellung so gewesen ist, dass ein solches Ergebnis vorliegt. Aber dass man mit diesem Ergebnis nicht anders umgehen kann, als jetzt der Kompromiss ist, darüber haben wir gestritten, darum haben wir gerungen und wir erkennen das an. Auch mit Bezug darauf, dass es gerade für den kreisangehörigen Raum nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer gibt, insofern andere weniger Geld bekommen – das muss man dort einfach mit betrachten –, haben wir gemeinsam den Änderungsantrag vorbereitet und sind zu dieser Lösung gekommen, die sicherlich schmerzlich für die einen ist; aber es sind beide Seiten zu betrachten.

Zu den Punkten, die wir angemahnt haben, gehört die Einbindung der Switch-Klausel, was wir im Innenausschuss sehr ausführlich diskutiert haben, die wir jetzt anerkennen.

Warum? Die Frage kam, Herr Prof. Porsch. Natürlich erst einmal, weil wir die Forderung der kommunalen Spitzenverbände – auch das sagte Ihr Kollege Dr. Friedrich – im Dezember noch einmal angemahnt haben: Hände weg vom FAG! So hieß in Kurzfassung die Botschaft der Spitzenverbände. Wenn man an einer Seite anfängt aufzudröseln, hätte man das alles durchdeklinieren können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind bereits im März. Die Kommunen brauchen dringend ein bestätigtes FAG, sie brauchen dringend einen bestätigten Haushalt, damit sie Planungssicherheit haben –, auch wenn es schmerzt, wirklich schmerzt, wie die Zahlen letztendlich aussehen – und vor Ort weiter arbeiten können.

Letztendlich wurde in diesem FAG auch verhandelt, dass für das Darlehen keine Zinsen bezahlt werden. Ich möchte das hier auch noch einmal in den Raum stellen. Das sind wieder fünf Millionen Euro, die zusätzlich vom Land bereitgestellt werden.

Und dann – auch das habe ich schon des Öfteren gesagt – gibt es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, was im FAG einfach nicht gelöst und geklärt werden konnte – Herr Dr. Friedrich hat darauf hingewiesen und auch Herr Albrecht –, über zusätzlich 112,5 Millionen Euro für die Gemeinden. Natürlich hätte das eine oder andere in das FAG gehört. Das war nicht machbar. Deshalb stimmen wir aber diesem Kompromiss zu und haben dies zusätzlich im Haushalt bereitgestellt. Wir werden wohl alle gemeinsam darauf achten, dass dieses in der kommenden Haushaltsdiskussion – und da stecken wir ja ganz tief drin – auch eingestellt ist und umgesetzt wird, neben vielen anderen finanzwirksamen Teilen, die ich jetzt nicht in Zahlen benannt habe, sondern ich habe nur den kommunalen Bereich angeführt.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag: „Der FAG-Beirat wird unter Hinzuziehung weiterer Experten beauftragt, im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2007/2008 unverzüglich Vorschläge für eine Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches zu unterbreiten.“ Und weiter heißt es: „Die Koalitionspartner setzen sich für eine Gemeindefinanzreform ein.“ Ja, es ist richtig, dass wir das evaluieren müssen. Wenn wir sagen, das Finanzausgleichsgesetz ist in seiner Modernität zutreffend, dann muss nach einer Anwendung von zehn Jahren auch geprüft werden, ob es tatsächlich noch aktuell und auf dem neuesten Stand ist. Dass das nicht eher machbar war, wissen Sie genau. Aber wir werden darauf achten, dass spätestens am Jahresende dazu die entsprechenden Vorschläge vorliegen. Wir haben auch sehr aufmerksam die Forderungskataloge der beiden kommunalen Spitzenverbände gelesen und werden diese Eckpunkte natürlich in die Gesamtdiskussion einbeziehen. Fazit: Die SPD stimmt zu. Aber sie hat die Punkte, die noch offen sind, gemeinsam mit den Kollegen der CDU besprochen. Wir werden sie ausdiskutieren, um für das kommende FAG andere und gesichertere Daten vorliegen zu haben. Dann können wir sicherlich den einen oder anderen Punkt, da sind wir uns gemeinsam einig, verändern, um sagen zu können: Ja, wir haben ein modernes Finanzausgleichsgesetz. Das, was jetzt vorgelegt wird, ist evaluiert und kann sicherlich für die nächsten zehn Jahre auch zukunftsträchtig sein. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die NPD-Fraktion spricht Herr Leichsenring.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer Vorbemerkung zum Finanzausgleich beginnen. Ganz grundsätzlich und fernab jeder Detailverliebtheit ist uns als NPD-Fraktion dieser Finanzausgleich äußerst wichtig. Die Ausgestaltung verdient natürlich die besondere Aufmerksamkeit des Landtages. Wir messen den Selbstorganisations- und Selbstverwaltungseinrichtungen der unteren staatlichen Ebene und deren bestmöglicher Funktionsfähigkeit eine wachsende Bedeutung bei, weil wir darin ein Element der demokratischen Selbstbestimmung als Gegengewicht zur globa

listischen Kompetenzabtretungspolitik sehen. Gleichzeitig messen wir der solidarischen Verantwortung des ganzen Landes für die Erhaltung und Herstellung der strukturellen Voraussetzungen aller Landesteile zur Wahrnehmung eben dieser Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsaufgaben eine nicht geringe Bedeutung bei.

Aus unserer Sicht ist es dabei wichtig im Auge zu behalten, dass dieser Solidarausgleich keine Wohltätigkeitsveranstaltung ist, sondern vielmehr im Rahmen des im Grundgesetz definierten Finanzverbundes die finanzpolitische Ausprägung des Prinzips der staatlichen und nationalen Einheit darstellt.

Alle Teile unseres Landes haben einen grundgesetzlich verbürgten Anspruch auf die zur gleichmäßigen Deckung der für die Selbstorganisation und Daseinsvorsorge notwendige Finanzausstattung.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Finanzausgleich stelle ich gerade in dieser Hinsicht eine eklatante Schräglage fest, und zwar bei der Verteilung der Finanzausstattung zwischen Land und Kommunen, wobei aus unserer Sicht die Kommunen klar benachteiligt werden. Sie können mir das glauben und es wird Ihnen nicht anders gehen. Sicherlich sind auch viele von Ihnen in Stadträten oder in Kreistagen noch kommunalpolitisch verankert. Sie wissen, wie es dort um die Finanzlage steht. Aus diesem Grunde sehen das viele im Raum sicherlich von beiden Seiten.

In meinen Augen wird die kommunale Existenzsicherung und Daseinsvorsorge in der Fläche des Landes vom Freistaat dabei sträflich vernachlässigt. Die aufmerksame Beobachtung der Debatte erweckt deshalb – und gerade auch manchmal im Ausschuss – den Eindruck, als wäre es nur eine reine Flickschusterei. Die ganze Diskussion um das Finanzausgleichsgesetz kreist lediglich um das Finanzmanagement eines Rahmens, der anscheinend doktrinär vorgegeben ist. Für diese Festlegung hat man dann den wohlklingenden Namen „vertikaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz“ erfunden.

Ich möchte ja nicht in Abrede stellen, dass von verschiedenen Seiten auch zustimmungswürdige Kritik an Einzelaspekten angebracht wurde. Doch die wesentliche Frage nach der Zementierung dieser Relation stellt sich meiner Meinung nach immer noch. Herr Dr. Friedrich hat in seinen Ausführungen auch darauf hingewiesen.

Diese Relation zwischen kommunalen und Landeseinnahmen unterliegt keiner zeitnahen politischen Bewertung, sondern ist seit Mitte der neunziger Jahre festgeschrieben. Bei der Festlegung vor rund zehn Jahren handelte es sich doch nicht um eine bewusste politische Entscheidung unter Berücksichtigung sächsischer Besonderheiten, sondern man hat einen statistischen Wert aus Westdeutschland genommen und den auf unser Land adaptiert.

Diese Vorgehensweise steht auch sehr auffällig im Widerspruch zu dem Verfahren bei den Sonderbundesergänzungszuweisungen. Denn dort wurde wirklich auf den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen etwas anders reagiert.

Seit Mitte der neunziger Jahre beträgt das Verhältnis zwischen den Gemeindeeinnahmen und den Nettoeinnahmen des Landes rund 55 %. Ob das heute noch poli

tisch gerechtfertigt ist, darüber wird nicht diskutiert. Ich möchte auch bezweifeln, dass dieses Verhältnis heute noch adäquat ist.

Wir haben einerseits eine Bugwelle, von der wir hier sprechen. Andererseits können wir noch nicht einmal die Pflichtaufgaben erfüllen. Manche Gemeinden haben Schwierigkeiten, auch nur ihren Pflichtaufgaben nachzukommen. Diese Diskrepanz! Der Finanzminister macht bei der Vorstellung des Landeshaushaltes das Honigkuchenpferd. Er prahlt damit, wie gut der Landeshaushalt und wie gering doch die Schuldenbelastung ist.

Aber allein die Stadt Leipzig hat im nächsten Jahr halb so viel Minus in der Kasse wie der gesamte Landeshaushalt: 169 Millionen Euro zu über 300 Millionen Euro im Landeshaushalt. Dort besteht eine Diskrepanz, die so nicht stehen gelassen werden kann. Es wird wohl niemand bestreiten, dass die Finanzlage der Kommunen katastrophal ist und die Deckungslücken riesig sind. Ich vermisse, dass das Verhältnis zugunsten der Kommunen etwas verbessert wird. Wir reden hier nicht über irgendetwas, sondern müssen uns dessen bewusst sein, dass mit den kaputten Kommunalfinanzen das Wegbrechen der kulturellen Basis dieses Landes einhergeht. Wir sprechen doch hier nicht über irgendwelche abstrakten Dinge, sondern ganz konkret über Bibliotheken, Schwimmbäder und andere Dinge mehr in den Kommunen, die zu den freiwilligen Aufgaben zu rechnen sind. Diese können nicht mehr finanziert werden, und das ist natürlich mit einer Einbuße an Lebensqualität verbunden.

Kurzum: Wir kritisieren, dass vonseiten der Staatsregierung keine haushaltspolitischen Anstrengungen unternommen wurden, um das Verhältnis der Kommunaleinnahmen zum Land kommunalfreundlich zu reformieren. Das ist für meine Fraktion der wesentlichste Aspekt. Darüber hinaus gibt es weitere Kritikpunkte seitens unserer Fraktion: Die Festsetzung der Verteilungsschlüssel ist raumplanerisch nicht auf eine dringende Stärkung der ländlichen Peripherie und die Herausforderungen der demografischen Entwicklung ausgerichtet. Man gewinnt den Eindruck, die Staatsregierung ziele mit ihrer Leuchtturmpolitik nur noch darauf ab, sich auf die Schaffung globalistisch ausgerichteter Metropolen zu konzentrieren und den Rest Sachsens bestenfalls als Retentionsfläche für das nächste Hochwasser anzusehen. Wir hätten uns eine Festsetzung der Hauptansatzstaffel oder auch einen demografischen Ergänzungsansatz innerhalb der Schülernebenansatzstaffel gewünscht mit der Zielrichtung, die unteren Gemeindegrößenklassen mit überdurchschnittlicher Geburtenrate besonders zu fördern. Aber das lässt leider auch der Regierungsentwurf vermissen.

Ein weiterer Aspekt des derzeitigen FAG-Entwurfs ist der Umstand, dass die höheren Pro-Kopf-Zuweisungen für die einwohnerstärkeren Kommunen einen Fusionsanreiz für viele kleinere Gemeinden bedeuten. Das wiederum kann zur Folge haben, dass die kleineren Gemeinden, die selbständig bleiben wollen, einen immer geringeren Anteil an der Finanzausgleichsmasse erhalten. Das Gesetz enthält aus unserer Sicht somit eine Art Prämie für pure Größe zulasten der kleineren Gemeinden und könnte damit auch einen Fusionsautomatismus aus

lösen und begründen, der nach unserer Auffassung zur weiteren Strukturverarmung größerer Teile unseres Landes führen könnte – oder vielleicht auch soll.

Herr Lehmann, Sie sind vielleicht nicht kommunalpolitisch verankert, aber ich weiß genau, wie es um die Verwaltungsgemeinschaften steht und warum es diese vielen Fusionsgespräche – gerade in der Sächsischen Schweiz damals mit Sebnitz und Bad Schandau und jetzt mit Königstein und Bad Schandau – gibt und wie dort gerungen wird. Das ist nicht aus der Luft gegriffen, das können Sie doch hier nicht behaupten.

Unsere Fraktion vertritt diesbezüglich eine ganz andere Auffassung. Wir möchten alle Landesteile lebensfähig gestalten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zum Beispiel auch in der Oberlausitz junge Familien attraktive Verhältnisse vorfinden. Aber dazu müsste ein richtig verstandener Finanzausgleich als Werkzeug dienen.

Zudem lehnen wir in Anbetracht einer für die Kommunen notwendigen finanziellen Planungssicherheit die so genannten Switch-Klauseln in den §§ 4 und 31 ab, und ich weise auch darauf hin, dass diese nicht Bestandteil des FAG-Kompromisses zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden waren.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass sich die sozialen und strukturpolitischen Grundauffassungen, die unsere Fraktion einem Finanzausgleich zugrunde legt, sehr stark von denen der Regierungsfraktionen unterscheiden und bloße Detailänderungen dem wahrscheinlich wenig Rechnung tragen würden. Deshalb werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesen FAG-Entwurf abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Zastrow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zum FAG und der Artikel 2 des Haushaltsgesetzes 2005/2006, der die Finanzausgleichsmasse festlegt, wird harte finanzielle Konsequenzen für die kommunalen Haushalte zur Folge haben. Die Ursachen hierfür, insbesondere die starken Einbrüche in den letzten Jahren bei den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen und die hohen Abrechnungsbeträge, sind bereits ausreichend geschildert worden. Die Bemühungen der Staatsregierung, die hohen Abrechnungsbeträge auf dem Wege von Kompromissen mit den kommunalen Spitzenorganisationen abzufedern, werden von uns ausdrücklich begrüßt. Angesichts der finanziellen Folgen muss aber weiterhin Konsens dahin gehend bestehen, dass das reine Rechenwerk des FAG auf von allen Beteiligten akzeptierten, objektiven Kriterien beruht. Nicht Misstrauen und Skepsis, sondern gegenseitiges Vertrauen muss das Grundprinzip bei allen Änderungen des FAG darstellen. Bei der uns vorliegenden vierten Änderung des FAG sehe ich das Vertrauen aufseiten der Staatsregierung gegenüber den Kommunen teilweise zerstört. Ich möchte dabei nur an die Switch-Regeln erinnern. Wir hoffen auch, dass die Konjunktur in Sachsen endlich anzieht

und die Gemeinden bessere Steuereinnahmen erhalten und mehr Geld verdienen. Nur: Wenn Sie in Sonntagsreden immer sagen, dass die kommunale Basis in diesem Land gestärkt werden soll, dann verstehe ich nicht, warum Sie den Kommunen über die Switch-Regeln so wenig eigenen Entscheidungsspielraum lassen und sie in ihrem Entscheidungsspielraum beschränken.

(Beifall bei der FDP)

Investitionen sichern die Überlebenskraft unserer Kommunen. Das wissen die Kommunen selbst aber am besten. Dazu bedarf es keiner Switch-Regeln. Wir als FDPFraktion haben daher gemeinsam mit der PDS-Fraktion einen Antrag zur Änderung beider Switch-Regeln gestellt.

(Rita Henke, CDU: Toll!)

Dem Landtag und der Staatsregierung liegt ein Gutachten des Instituts für Wirtschaftsförderung vom April letzten Jahres vor. Das Institut wird in seiner Objektivität und in seinen Berechnungsweisen von niemandem angezweifelt. Auch die Staatsregierung setzt in ihrem Gesetzentwurf die meisten Eckpunkte dieses Ifo-Gutachtens durch. Nur bei den Kreisfreien Städten soll dies nicht passieren. Das Ifo-Institut mahnt eine Umverteilung der Mittel innerhalb der sieben in Sachsen bestehenden Kreisfreien Städte an. Die hierfür erforderliche Änderung des so genannten Hauptansatzes wird aber von der Staatsregierung – anders, als es die kommunalen Spitzenverbände empfehlen – auf die lange Bank geschoben. Was wird als wesentlicher Grund dafür genannt? Die Begründung wechselt ständig. In ihrer Gesetzesbegründung verweist die Staatsregierung eingangs auf eine – ich zitiere –: „Aufgabenverlagerung in Eigenbetriebe (Kin- dertagesstätten)“, die insgesamt zu Mehrausgaben geführt hätte.

Wir verstehen das so, dass Sie den von Ihnen nicht näher benannten zwei Kreisfreien Städten – wobei es sich nur um Leipzig und Dresden handeln kann – unwirtschaftliches Handeln vorwerfen. Dass es insbesondere in Dresden zu einem Geburtenboom gekommen ist, der – darüber bin ich in diesem Fall einmal nicht traurig – zu erhöhten Kosten bei der Bewirtschaftung von Kindertagesstätten geführt hat, wird in Ihrer Gesetzesbegründung nicht angeführt.