Protocol of the Session on March 10, 2005

Das zeigt, dass wir sehr wohl koordiniert bundesweit handeln – unabhängig von unserer jeweiligen Oppositions- oder Regierungsrolle – und unsere Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrnehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bitte die FDP-Fraktion, ihren Entschließungsantrag einzubringen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Wir haben vorhin über die Rundfunkordnung debattiert. Mit unserem Entschließungsantrag unterbreiten wir konkrete Vorschläge, wie die Rundfunkordnung reformiert werden kann. Ich möchte zwei Punkte hervorheben:

Punkt eins – Hotelprivileg. Herr Staatsminister Winkler, Sie haben nicht Recht. Sie belasten die Tourismuswirtschaft mehr als bisher. In Sachsen beträgt die durchschnittliche Auslastung 40 bis 50 %; das heißt, die andere Hälfte der Zimmer steht leer. Wenn die Rundfunkgebühr auf 75 % hochgesetzt wird, bedeutet das eine Mehrbelastung für die sächsische Hotellerie. Wie Herr Lämmel als engagierter Mann beim Landestourismusverband dem zustimmen kann, erschließt sich mir auch nicht.

Punkt zwei – Adressenbeschaffung der GEZ. Das, was bisher fast illegal war und was die Datenschützer kritisiert haben, soll nachträglich sanktioniert werden. Dazu sagen wir ganz klar Nein!

Punkt drei – Mittelstandsfreundlichkeit, neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Der Branchenverband Bitkom schätzt die Mehrbelastung für die Wirtschaft in Deutschland auf 180 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, Sie von der CDU als Mittelstandspartei belasten die Wirtschaft und entlasten sie nicht.

Das alles sind für uns Gründe, mit einem Entschließungsantrag zu zeigen, wie das System geändert werden muss.

Letzter Punkt. Natürlich ist es aus sächsischer Sicht immer schwierig, einem Werk zuzustimmen, das bundesweit verhandelt wird. Ich will gern noch einmal herausstellen, dass der Mitteldeutsche Rundfunk das geringste Problem ist; denn er wird in weiten Teilen unternehmerisch geführt. Wenn der WDR zu den Produktionskosten wie teilweise der MDR produzieren würde, wäre uns in ganz Deutschland diese Gebührenerhöhung vielleicht erspart geblieben.

(Beifall bei der FDP)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Dr. Wöller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Entschließungsantrag ist gleich aus mehreren Gründen abzulehnen. Zum Ersten fordert die FDP eine Begrenzung der Programmexpansion. Dann hätte sie auch gleich mit voller Kraft dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen können; denn damit haben wir die Programmexpansion begrenzt.

Wir sind auch der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Grundversorgungsauftrag einer weiteren Definition bedarf. Das haben wir bereits getan. Also ist auch das obsolet.

Dritter Punkt – Hotelprivileg. Man kann nicht auf der einen Seite eine geringere Belastung der Gebührenzahler fordern und auf der anderen Seite aus wenig durchsichtigen ordnungspolitischen Prinzipien Privilegien, die eigentlich systemwidrig sind, fordern. Das Hotelprivileg belastet den Gebührenzahler mit 10 Cent pro Monat. Auch deswegen werden wir den Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank.

Wird zu dem FDP-Entschließungsantrag weiter das Wort gewünscht? – Herr Hatzsch, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vor fünf Minuten mit übergroßer Mehrheit des Hauses dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt; er ist Gesetz. Demzufolge hätte es den Kollegen von der FDP gut zu Gesicht gestanden, ihren Entschließungsantrag zurückzuziehen; denn in Abs. 6 lehnen sie eine Gebührenerhöhung um 88 Cent ab. Was soll das jetzt noch?

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann bringe ich den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/0971, zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich bitte um Einbringung des gemeinsamen Entschließungsantrages der Fraktion der PDS und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Hilker, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag geht es den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sowohl um die nähere als auch um die weitere. Zum Ersten verlangen wir von der Staatsregierung, dass sie, sollte dieser Rundfunkstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, sofort in Neuverhandlungen eintritt, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Zum Zweiten verlangen wir von der Staatsregierung, dass sie für die Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Systems initiativ wird und eine Rundfunkreformkommission mit initiiert, die neue Grundlagen des öffentlichrechtlichen Rundfunks darlegen soll. Ich bin vorhin in meinem Redebeitrag darauf eingegangen: Es geht um einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im Zeitalter der Digitalisierung, der Globalisierung und der Individualisierung der Nutzungsmuster noch gesellschaftlich relevant ist. Wir wünschen uns, dass auch im Radiobereich ein öffentlich-rechtliches Kinderprogramm möglich wird. Notwendig ist ein größeres Sendeangebot an Filmen, Dokumentationen und Reportagen, insbesondere über die neuen Bundesländer. Wünschenswert wären mehr Angebote für hier lebende Menschen aus dem Ausland bzw. ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ferner sind zeitnah Schritte für eine deutliche Begrenzung bzw. Reduzierung der für uns zu hohen Gagen einzelner Spitzenmoderatoren einzuleiten. Das Hotelprivileg wird auch in unserem Antrag angesprochen. Wir wünschen uns vor allem, dass die Staatsregierung in Zukunft, falls sie initiativ wird und ein SMS-2- oder ein SMS-3-Paket vorlegt, dieses zuerst dem Sächsischen Landtag zur Stellungnahme zuleitet. Wir dürfen ein solches Papier nicht erst dann vorgelegt bekommen, wenn schon alles mit den übrigen Ministerpräsidenten abgestimmt ist.

(Beifall bei der PDS und den GRÜNEN)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Dr. Wöller, bitte.

Auch wir sind der Auffassung, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer weiteren Präzisierung bedarf. Allerdings eignet sich hierzu weniger die Zielsetzung in den Leitlinien; das ist originäre Aufgabe der Medienpolitik, allein schon im Hinblick auf die Antwort der EU-Kommission an die Bundesregierung und an die Länder. Zum Zweiten. Wir halten das vorgenannte Verfahren für verfassungskonform. Insofern erübrigt sich jeglicher Beschluss dazu, dass es das nicht sei. Wir als Sächsischer Landtag lassen uns nicht in eine Statistenrolle drängen, sondern kommen unserer medienpolitischen Verantwortung nach. Drittens. Wir sind wie die PDS-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung, dass die

öffentlich-rechtlichen Anstalten selbstverständlich die Möglichkeit haben sollten, alle neuen technischen Möglichkeiten, die das Informations- und Kommunikationszeitalter bietet, zu nutzen – allerdings nicht, um ungezügelt Programmvermehrung zu betreiben, sondern das muss schon in einem gewissen Rahmen erfolgen. Meine Auffassung zum Kinderradio kennen Sie. Auch dem steht vonseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts entgegen. Aber das sollten sie selbst entscheiden; das sollten wir ihnen nicht vorgeben, denn das wäre ein Eingriff in die Programmfreiheit. Wenn sie das machen, dann aber nur im Austausch gegen etwas Bisheriges.

Vierter Punkt – Unterhaltungsangebote. Wir sind selbstverständlich der Auffassung, dass Unterhaltung einen gewissen Stellenwert im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einnehmen, allerdings nicht der Schwerpunkt sein sollte. Unterhaltung hat nach unserer Auffassung keinen Verfassungsrang. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Gunther Hatzsch, SPD)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann bringe ich den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/0984, zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Herr Nolle, bitte.

Ich möchte etwas zu meinem Abstimmungsverhalten sagen. Meine Damen und Herren! Ich habe trotz erheblicher Bedenken mit meiner Fraktion gestimmt. Ich habe drei Bedenken.

Erstens. Ich glaube, dass die Sparreserven, die ausgeschöpft werden müssen, noch lange nicht ausgeschöpft sind. Ich habe auch Zweifel, dass sie so je ausgeschöpft werden, wie es notwendig ist.

Zweitens. Ich halte die Spitzengehälter, die gezahlt werden, für unanständig. Gerade an dieser Stelle ist es notwendig zu sparen.

Drittens. Ich glaube nicht, dass wir es schaffen, zu einer Qualitätsverbesserung zu kommen. Mein Eindruck ist, dass das Fernsehprogramm, auch das meines Heimatsenders, nur der Beweis dafür ist, dass der Gehirntod nicht das Ende des Lebens ist. Am Wochenende jedenfalls drängt sich das auf.

(Heiterkeit bei der FDP und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Drucksache 4/0404, Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 4/0902, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Die Fraktion der CDU beginnt. Es folgen die PDS-Fraktion, die SPD-Fraktion, die NPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, die GRÜNEN-Fraktion und die Staatsregierung.

Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte Herrn Albrecht, das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Setzt ein sächsischer Kämmerer die Steuereinnahmen seiner Kommune mit den Einnahmen aus den FAG-Zuweisungen ins Verhältnis, kommt ungefähr das Verhältnis von 1 zu 2 heraus. Das heißt, jede sächsische Gemeinde erhält im Durchschnitt ungefähr doppelt so viele Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz, wie sie aus ihren eigenen Steuereinnahmen erwirtschaftet. In den alten Ländern überwiegen die eigenen Steuereinnahmen und staatliche Zuweisungen sind eher von untergeordneter Bedeutung. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz kommt als der zentralen Einnahmequelle unserer Kommunen noch immer eine zentrale Bedeutung zu. Der Weg zu einer Angleichung der Einnahmenstrukturen unserer Gemeinden und Landkreise an bundesdeutsche Normalstrukturen ist also noch weit. Umso wichtiger ist da die Tatsache, dass wir seit vielen Jahren ein regelgebundenes System eines kommunalen Finanzausgleichs haben, was den politischen Streit um die Höhe der Ausgleichszahlungen weitgehend verhindert. Lediglich über Einzelheiten der gesetzinternen Ausgestaltung oder über Zeiträume der Spitzenabrechnung wird Jahr um Jahr immer wieder heftig gerungen.

Wir sind dankbar, dass im Freistaat Sachsen dieser politische Grundkonsens zwischen Freistaat und Kommunen auch beim vorliegenden Gesetzentwurf beibehalten werden konnte.

(Beifall bei der CDU)

Auch die Opposition hat dies grundsätzlich in den Debatten im Hause nicht infrage gestellt. Dies hat auch die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal bestätigt. Die Diskussionspunkte in unserer Fraktion und auch in den Ausschüssen betrafen somit Einzelpunkte, die das Grundgerüst des FAG nicht infrage gestellt haben.

Aus Respekt vor den vielen Vorarbeiten aus den kommunalen Spitzenverbänden und durch die Staatsregierung, die viel Mühe gekostet haben, haben wir eine einzige inhaltliche Änderung vorgenommen. Diese betrifft die Umsetzung des Ifo-Gutachtens über die Änderung der Hauptansatzstaffel bei kreisangehörigen Gemeinden. Hier sah der Gesetzentwurf der Staatsregierung eine Umsetzung allein im Jahr 2006 für alle kreisangehörigen

Gemeinden vor. Wir schlagen vor, dies in zwei Schritten, beginnend 2006 und vollständig 2007, zu tun. Dies verschafft kleineren Gemeinden mit weniger als 15 000 Einwohnern 2006 etwas Luft, sich auf die leicht abgesenkten Zuweisungen in den Folgejahren einzustellen. Andererseits müssen größere kreisangehörige Gemeinden etwas länger auf die erhofften längeren Zuweisungen warten. Allen recht machen wird man es an dieser Stelle nicht.

Wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, dass die Akzeptanz der nun einmal wissenschaftlich unterlegten notwendigen Hauptansatzstaffeländerungen gerade für unsere kleineren Gemeinden durch diesen Doppelschritt leichter wird. Immerhin sind dies fast 500 Gemeinden unseres Freistaates.