Zum anderen sind wir, was die Entwicklung unseres Schulsystems anbelangt, natürlich völlig anderer Auffassung, als es die Antragsteller sind – wenn ich hier wieder lesen muss, dass das gegliederte Schulsystem schrittweise durch ein längeres gemeinsames Lernen überwunden werden soll.
Das entspricht einfach nicht den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft. Das haben wir in der Diskussion schon deutlich gemacht. Deshalb werden wir zusammen mit unserem Koalitionspartner Ihren Antrag ablehnen.
Gibt es dazu weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/13567. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mehrheitlich nicht beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause gehen, habe ich noch die Aufgabe, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses zu bitten, sich nach circa 5 Minuten im Raum A 300 einzufinden, weil eine Sondersitzung des Ausschusses stattfinden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung fort. Zu Beginn möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD ihr Antrag zum Tagesordnungspunkt 9, die Drucksachennummer 4/11670, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Damit verändern sich auch die Redezeiten für
die Fraktionen. Ich möchte sie an dieser Stelle noch einmal ansagen: Die CDU-Fraktion hat noch eine Redezeit von 106 Minuten, DIE LINKE 82 Minuten, SPD 52 Minuten; NPD, FDP, GRÜNE jeweils 40 Minuten und die Staatsregierung 82 Minuten. – Das war die Information.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für den Bereich der Gesundheitsberufe
Drucksache 4/13424, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Vor der Einzelberatung erhält gemäß unserer Geschäftsordnung zunächst die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Lauterbach, das Wort, falls sie es wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Sie können auch jederzeit noch in die Diskussion eingreifen.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen.
Frau Präsidentin! Das ist kein Widerspruch, sondern ein Vorschlag zum Verfahren. Der Sozialausschuss hat das Ganze entsprechend behandelt, so wie es hier in der Beschlussempfehlung vorliegt. Auch waren wir uns einig, dass wir keine Aussprache durchführen, da wir uns grundsätzlich über die Verfahrensfragen einig sind. Es gab im Sozialausschuss Interpretationsschwierigkeiten, sage ich einmal, zwei juristische Auffassungen zu bestimmten Anmerkungen, die vom Juristischen Dienst gemacht wurden. Deshalb haben wir nochmals einen Änderungsantrag formuliert, der allen vorliegt, und ich bitte Sie, die Formulierungen des Änderungsantrages jeweils bei der Abfrage des Abstimmungsverhaltens entsprechend mit aufzurufen. Es geht hierbei um formale Dinge, nicht um inhaltliche Aspekte. Ich möchte diesen Änderungsantrag hiermit für die Koalition offiziell eingebracht haben.
Frau Präsidentin! Ich habe in diesem Zusammenhang nicht, wie so oft, Gelegenheit und Anlass, die Koalition zu kritisieren. Ich will lediglich bestätigen, dass auch meine Fraktion diesem von Herrn Gerlach vorgetragenen Ansinnen aus dem Sozialausschuss Rechnung trägt. Wir waren so verblieben, dass wir so verfahren können, um diesem Gesetz keinen weiteren Aufschub aufzuerlegen, sondern heute zu einer sinnvollen und sicher notwendigen Verabschiedung zu kommen.
Wir werden zu gegebener Zeit sehen, ob dies möglich ist. Vielleicht an dieser Stelle die Bemerkung: Es wäre wünschenswert, wenn die Ausschüsse die Gesetzentwürfe auch in diesen Formalitäten zu Ende bringen und dann gemeinsam dort verabschieden würden, sodass wir heute keine Verrenkungen machen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG für den Bereich der Gesundheitsberufe auf. Es liegt Ihnen in der Drucksache 4/13114, Gesetzentwurf der Staatsregierung, vor. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend ab, Drucksache 4/13424. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 2 Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Überschrift mehrheitlich gefolgt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, und ich rufe zur Abstimmung die Nrn. 1 und 2 auf. Wer diesen Ziffern seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Artikel 1, Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, Nr. 1 und 2 sind mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Nr. 3 auf. Hierzu gibt es in der Drucksache 4/13537 einen Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen. Nr. 1 Buchstabe a des Änderungsantrages ist aufgerufen. Gibt es dazu Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab, der die Nr. 3 neu fasst. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten wie zuvor. Die Nr. 3 in Form des Änderungsantrages ist beschlossen.
Ich rufe die Nrn. 4 und 5 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und 2 Stimmenthaltungen sind die Nrn. 4 und 5 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Nr. 6 auf. Hierzu gibt es wiederum einen Änderungsantrag. Es handelt sich hierbei um die Nr. 1 Buchstabe e der Drucksachennummer 4/13537. Gibt es dazu Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über die Änderung in der Ziffer 1e des Änderungsantrages ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Abstimmungsverhalten.
Damit ist über die Nr. 6 mit der eben beschlossenen Änderung abzustimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Stimmverhalten. Die Nr. 6 ist in der geänderten Form beschlossen.
Ich rufe die Nr. 7 auf. Wer kann Nr. 7 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Nr. 7 ist bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Nr. 8 auf. Hier haben wir die Nr. 1 Buchstabe c des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt dieser Änderung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und Stimmen dagegen ist die Änderung beschlossen, und wir stimmen noch einmal über die Nr. 8 in der geänderten Form ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 8 in der geänderten Variante beschlossen.
Ich rufe die Nrn. 9 und 10 auf. Wer stimmt zu? Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Stimmverhalten. Die Nrn. 9 und 10 sind mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Nr. 11 auf. Hierzu gibt es in dem Änderungsantrag einen Antrag der Koalitionsfraktionen in der Nr. 1 Buchstabe d. Hierbei geht es darum, die Nr. 11 neu zu fassen. Sie können den Wortlaut nachlesen. Wer stimmt dieser Änderung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Analoges Stimmverhalten. Die Nr. 11 ist in der geänderten Variante beschlossen worden.
Ich rufe die Nr. 12 auf. Hierzu gibt es in der Drucksache 4/13537 wieder einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Es geht um die Nr. 1 Buchstabe e. Hierbei geht es um eine Änderung im Text. Wer stimmt dieser Änderung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ähnliches Stimmverhalten wie zuvor. Die Nr. 12 ist mit der Änderung so beschlossen.
Noch einmal die Zusammenfassung zum Artikel 1 mit den einzelnen geänderten Nummerierungen. Ich rufe den Artikel 1, Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes, in seiner Gesamtfassung auf. Wer stimmt dem zu? – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Die Reihenfolge war jetzt nicht beabsichtigt, es hat aber trotzdem gut geklappt. Danke. Damit ist Artikel 1 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 2, Änderung des Sächsischen Hebammengesetzes, auf. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 3, Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplomsozialarbeitern, Diplomsozialpädagogen und Diplomheilpädagogen im Freistaat Sachsen, auf.
Zunächst rufe ich die Nr. 1 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist die Nr. 1 mehrheitlich beschlossen.
Zu Nr. 2 gibt es wieder in dem genannten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD eine Änderung. Ich rufe die Nr. 2 im Änderungsantrag auf, nach der der Artikel 3 geändert werden soll. Die Änderung finden Sie im Text. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Wer enthält sich? – Wer stimmt dagegen? – Also ist dem Artikel 3 in der geänderten Fassung nach dem Vorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich gefolgt worden. Also, Nr. 2 des Änderungsantrags der CDU-Fraktion ist gefolgt worden. Damit ist der Änderungsantrag beschlossen, und jetzt rufen wir die Nr. 2 noch einmal auf. – Ich war jetzt irritiert, weil hier steht: „in folgender Fassung“.
Also, wir rufen die Nr. 2 inklusive der Änderung noch einmal zur Abstimmung auf. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen ist die Nr. 2 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Nrn. 3 und 4 auf. Hierzu gibt es keine Änderungsanträge. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dagegen sind die Nrn. 3 und 4 mehrheitlich beschlossen.
Jetzt rufe ich den Artikel 3 in seiner Gesamtheit noch einmal zur Abstimmung auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 3 beschlossen.
Ich rufe den Artikel 4, Änderung des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe, auf. Zu Nr. 1 gibt es keinen Änderungsantrag. Wer stimmt Nr. 1 zu? – Wer kann nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen ist Nr. 1 mehrheitlich beschlossen.