Meine Damen und Herren, der zu bildende Ausschuss der Regionen gibt endlich die Möglichkeit, dass auch regionale Bezüge stärker als bisher in der europäischen Politik Verankerung finden. Über den Rechtsausschuss ist ein Beschluss der Parlamentspräsidenten der Regionalparlamente verteilt worden. Es ist schon sehr beachtlich, wie viele Regionalparlamente von den Azoren über die Balearen, die österreichischen Bundesparlamente, die deutschen Bundesparlamente bis zu Parlamenten in Osteuropa diese Charta begrüßt haben.
Die Position der FDP ist eindeutig wie auch die der meisten demokratischen Parteien: Wir begrüßen diesen Vertrag. Es gibt natürlich auch welche, die diesen Vertrag abgelehnt haben, zum Beispiel die Linksfraktion. Das liegt aber nicht daran, dass sie Europa nicht will, sondern dass sie gesagt hat, dieser Vertrag biete ein zuwenig an demokratischer Mitbestimmung. Das kann man auch akzeptieren. Jedenfalls Ihre Position wird in diesem Haus nie und nimmer irgendjemand anderes begeistern als Sie selbst.
Wird von der Fraktion GRÜNE das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die NPD. – Herr Apfel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Sie, Herr Schowtka, wie ihre Parteifreunde im Bund das irische Volk beschimpfen und den demokratischen Willen des irischen Volkes, ausgedrückt in einer freien Wahl, als schwarzen Tag verunglimpfen,
macht deutlich, dass Sie alles Mögliche sein mögen, aber mit Sicherheit, Herr Schowtka, sind Sie damit kein anständiger Demokrat,
Aber Sie befinden sich in guter Gesellschaft, wenn wir sehen, dass die österreichische Schwesterpartei ÖVP
(Caren Lay, Linksfraktion: Quatsch!) sogar eine Regierungskoalition platzen lässt, nur weil der Bundeskanzler Österreichs künftig zu EU-Fragen Volksabstimmungen einführen wollte. Da ist die nackte Angst bei Ihnen vorherrschend. (Beifall bei der NPD)
Deswegen darf nirgendwo anders, außer eben in Irland, das Volk befragt werden, wenn es um grundlegende europapolitische Fragen und den Fortbestand der europäischen Kulturvölker geht.
1993 hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Bundesrepublik festgestellt, dass die Europäische Union kein Bundesstaat werden und das demokratische Legitimationskettenprinzip des Artikels 20 Grundgesetz nicht durchbrechen darf. Gegen beide Verbote wurde schon lange vor dem Lissabon-Vertrag schamlos verstoßen. Im Prinzip war das bereits 1993 abzusehen, aber das Gericht fällte sein Urteil unter der Fiktion, es ließe sich vermeiden. Mit der gescheiterten EU-Verfassung und ihrem Ersatzkonstrukt EU-Reformvertrag ist aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz auch in formaler Hinsicht offensichtlich geworden. Kein Gericht kann ohne Schaden für Volk und Staat gegen die Gesetze der Logik verstoßen. Das würde aber das Bundesverfassungsgericht tun, wenn es die von Prof. Schachtschneider minutiös ausgearbeitete Verfassungsklage verwerfen würde. Dass dies wirklich geschehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, und wenn, wäre es für diesen Staat, der vorgibt, dass deutsche Volk zu vertreten, der letzte Sargnagel, denn dann stünde unserem Volk auch nach dem Grundgesetz das Widerstandsrecht gegen die Fremdherrschaft zu.
Wie, meine Damen und Herren, kann der französische Präsident heute die demokratische Entscheidung der Iren gegen den Lissabon-Vertrag bedauern und verurteilen, obwohl sein eigenes französisches Volk 2005 mit deutlicher Mehrheit den Verfassungsvertrag abgelehnt hat? Wie kann der Ministerratspräsident im Ministerrat und in der Öffentlichkeit gegen den deutlichen Willen seines eigenen Volkes handeln? Es weiß doch jeder, dass dieser Lissabon-Vertrag nichts anderes ist als ein schlecht getarnter Ersatz für die EU-Verfassung. Wie kommen der französische Staatspräsident und die übrigen Vertreter der politischen Klasse in Europa dazu, eine staatsrechtliche Neubildung zu beschließen, die von der Mehrheit der Europäer abgelehnt wird und die in den bisher abgehaltenen Volksabstimmungen eine klare Abfuhr erhalten hat?
Meine Damen und Herren! Die NPD bekennt sich zur Volksgemeinschaft und zum Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Die Volksgemeinschaft ist die Voraussetzung für die Solidargemeinschaft und damit für den sozialen Staat, der auch im Grundgesetz gefordert wird.
Das nationale Selbstbestimmungsrecht wiederum ist die Voraussetzung für einen demokratischen Staat. Das wird heute angesichts der Machtanmaßung der Europäischen Union, aber auch wegen der von politischen und finanziellen Sonderinteressen durchgepeitschten Globalisierung immer deutlicher. Die etablierten Politiker der Bundesrepublik geben heute selbst zu, dass ihr politischer Spielraum durch die Europäische Union und sogenannte internationale Verpflichtungen immer kleiner wird, und zwar nicht nur außenpolitisch, sondern gerade auch in Fragen, die zu den ureigensten inneren Angelegenheiten unseres Volkes gehören, wie Wirtschaftspolitik, Rechtspolitik, Kultur- und Bildungspolitik. Wir erleben es immer wieder im Landtag, wo darauf hingewiesen wird, dass an diesem oder jenem nichts geändert werden könne, weil entsprechende Richtlinien aus Brüssel dem entgegenstehen würden.
Dieser Zustand steht der Freiheit entgegen und ist für jedes Volk, vor allem für ein altes Kulturvolk wie das deutsche, schlicht und ergreifend entwürdigend, meine Damen und Herren. Deswegen muss er beendet werden.
Und er wird beendet werden, nämlich dann, wenn das aufgeblasene, kulturfeindliche, globalistische System wie eine Supernova zerplatzen wird. Dieser Tag, meine Damen und Herren, ist nicht fern, und deswegen sollten wir umso vorsichtiger sein, wenn es darum geht, unsere nationale Selbstbestimmung und unseren Nationalstaat preiszugeben.
Gestatten Sie eine Richtigstellung! – Es ist eine infame Unterstellung, die sich Herr Apfel hier geleistet hat: mir vorzuwerfen, ich hätte das irische Volk beleidigt oder beschimpft. Das habe ich mit keinem Wort getan und möchte das zurückweisen, weil es eine Lüge ist.
Meine Damen und Herren! Die Debatte, beantragt von der Fraktion der NPD zum Thema „Freitag, der 13., ein Glückstag für die Völker Europas! Demokratie oder EU?“, ist damit abgeschlossen. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 1 beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Sie wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Danke schön, Herr Präsident. – Es geht mir um den Anschlussgrad an öffentliche Abwasseranlagen im Vogtland.
1. Wie hoch ist im Vogtland der Anschlussgrad an öffentliche Abwasseranlagen in den drei Abwasserzweckverbänden (bitte unterteilt nach Voll- und Teilanschluss)?
2. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner müssen bis 2015 ihre Abwasserverhältnisse sanieren (bitte unterteilt nach den drei Zweckverbänden)?
Zur ersten Frage. Der Anschlussgrad an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen beträgt in den drei Abwasserzweckverbänden im Vogtlandkreis, unterteilt nach Voll- und Teilanschluss, für den Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland Vollanschluss 76 %, Teilanschluss 8 %; Abwasserzweckverband Reichenbacher Land Vollanschluss 92 %, Teilanschluss 7 %; Abwasserzweckverband Klingenthal–Zwota Vollanschluss 50 % und Teilanschluss 24 %.
Zur zweiten Frage. Für alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen, ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft, besteht die Pflicht, bis zum 31.12.2015 die Abwassereinleitung dem Stand der Technik anzupassen. Die überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzepte waren durch die Aufgabenträger bis zum 30.06.2008 der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Diese sind beauftragt, bis spätestens drei Monate nach Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes die Übereinstimmung mit den wasserrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
Da die Abwasserbeseitigungskonzepte des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Vogtland sowie des Abwasserzweckverbandes Reichenbacher Land erst in dieser Woche eingereicht wurden und das Konzept des Abwasserzweckverbandes Klingenthal noch fehlt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zur Anzahl der Bürger, die ihre Abwasserverhältnisse sanieren müssen, getroffen werden.
Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ging die Zahl der Apothekenmitarbeiter im Vorjahr, 2007, um 189 auf 143 585 zurück, auch wenn die Zahl der öffentlichen Apotheken bundesweit um 19 auf 21 570 gestiegen ist. Rückläufig war vor allem die Zahl der Apothekenhelferinnen und pharmazeutischkaufmännischen Angestellten. Sie sank um 2 329 auf 36 026.
1. Wie schätzt die Staatsregierung die gegenwärtige Situation der Apotheken in Bezug auf die Versorgungsdichte besonders in ländlichen Regionen im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung des prognostizierten demografischen Wandlungsprozesses ein?
2. Wie beurteilt die Staatsregierung die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation sowie die perspektivische Entwicklung im pharmazeutischen Versorgungsbereich im Freistaat Sachsen?