Protocol of the Session on June 20, 2008

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die Fraktion der Linken wird durch den Abg. Wehner vertreten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meinen Beitrag nicht zu Protokoll geben, da ich alles handschriftlich niedergeschrieben habe. Ich möchte es dem Protokolldienst nicht zumuten, meine Handschrift zu entziffern.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Aber ich denke, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, bestimmte Dinge auszusprechen.

Herr Weichert, meine Damen und meine Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unsere Fraktion stimmt mit dem Grundanliegen des Antrages überein, und sie wird ihm auch zustimmen. Dennoch habe ich ein paar kritische Anmerkungen.

Zunächst eine Anmerkung, die nicht kritisch ist: In Sachsen kann jeder beruhigt baden. So teilt es das Staatsministerium für Soziales mit. Die Badestellen werden durch die Gesundheitsämter hygienisch überwacht. Ich habe mich mit einigen Verantwortlichen in Verbindung gesetzt, und mir ist das auch so bestätigt worden.

Die Überprüfung der natürlichen Badegewässer in der gleichen Art und Weise wie bei den EU-Badegewässern vorzunehmen erscheint im Grunde nicht unlogisch. Aber hinsichtlich der Frage, wie realistisch und wie durchsetzbar das ist, sehe ich große Schwierigkeiten.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Überwacht werden die EU-Badegewässer. Sie, Herr Weichert, haben das ausgeführt. Es wird von 30, manchmal auch von 31 gesprochen. Aber auch die mehr als 80 sogenannten natürlichen Badestellen werden überwacht. Die Prüfung der Wasserqualität ist verbindlich, erfolgt nach einheitlichen Kriterien und wird mindestens einmal im Monat vorgenommen.

Was soll das Ganze dann eigentlich? Die Gewässer, die ohnehin nicht zum Baden freigegeben sind, werden Sie ganz bestimmt nicht meinen, und die Aufforderung, in jeden Tümpel zu springen, auch nicht – denke ich zumindest.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Aber mal etwas ganz anderes: natürliche Badegewässer. Es wäre für mich wünschenswert gewesen, wenn eine Forderung aufgemacht werden würde, dass die Badegewässer barrierefrei gemacht werden, dass nach und nach dort, wo Anlegestellen sind oder wo es möglich ist, solche Voraussetzungen geschaffen würden, dass tatsächlich jeder hingehen kann. Aber davon sind wir noch ein Stück weit entfernt. Wir haben in dieser Woche deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der das ändern soll.

Wir halten es für ausreichend, die EU-Gewässer öffentlich bekannt zu machen, da sie aufgrund ihrer Lage und ihrer

Beschaffenheit auch überregionale Bedeutung haben. Die übrigen werden territorial genutzt und wenn es darüber Beschwerden gibt, werden diese auch durch die Gesundheitsämter bekannt gemacht. Hierin stimme ich mit Frau Strempel überein. Warum also neue bürokratische Hürden schaffen, wenn im Grunde keine Not besteht, zumal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ohnehin bis an ihre Leistungsgrenze beschäftigt sind? Sie könnten diese Aufgabe also nur realisieren, wenn Sie dafür finanzielle und personelle Mittel bereitstellen würden.

Also, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit sollte auch in der Opposition gelten. Das, was Sie wollen, ist wahrscheinlich gar nicht zu leisten; aber dem Grundanliegen stimmen wir zu.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Danke schön. – Für die NPD-Fraktion spricht Herr Despang. – Inzwischen begrüße ich als jüngstes Plenarmitglied das Kind von Frau Schütz. – Herr Despang, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überwachung der Badegewässer gehört ohne Zweifel zu den Aufgaben eines Staates, denn der Staat hat auch beim Baden für die Gesundheit seiner Bürger zu sorgen. Ob es dazu unbedingt einer EU-Richtlinie bedurfte, darf an dieser Stelle aber sicherlich bezweifelt werden. Eine entsprechende rechtliche Grundlage wie die Sächsische Badegewässerverordnung hätte die Staatsregierung bestimmt auch ohne die Vorgaben der Europäischen Union erlassen können. Weil es diese „wunderbare“ Richtlinie aber nun einmal gibt, wurde sie zur Grundlage der geltenden Verordnung.

Wer sich die Verordnung einmal genauer angesehen hat, wird schnell feststellen, dass der vorliegende Antrag der GRÜNEN völlig überflüssig ist. Die GRÜNEN fordern in ihrem Antrag, dass in Sachsen künftig auch alle Badegewässer, die nicht unter die Badegewässerrichtlinie der EU fallen, systematisch und lückenlos überwacht werden und deren Badewasserqualität gekennzeichnet wird. Diese Forderung klingt auf den ersten Blick plausibel, weil dem Badegast beim Anblick eines beliebigen Gewässers natürlich kaum klar sein wird, ob es sich dabei um ein sogenanntes EU-Badegewässer handelt oder nicht.

Wenn man der Forderung aber folgen wollte, dann würden sich einige Fragen stellen: Wie groß darf eigentlich ein EU-Badegewässer sein? Wie groß darf ein Nicht-EUBadegewässer sein? Ab wie vielen Badegästen ist ein Gewässer überhaupt ein Badegewässer? Letzten Endes müsste die Staatsregierung sicherstellen, dass jeder Teich und jeder Tümpel, in den auch nur ab und an ein paar Menschen steigen, um sich abzukühlen, auf seine Wasserqualität und die Eignung zum Baden hin untersucht und mit Ampeln gekennzeichnet wird. Diese Forderung ist absurd und schlichtweg nicht durchführbar.

Nicht ohne Grund wurde in der EU-Richtlinie wie in der Sächsischen Badegewässerverordnung die Definition eines Badegewässers dem Ermessen der zuständigen Behörden überlassen und es wurde in das behördliche Ermessen gestellt, die Gewässer festzulegen, die aufgrund verschiedener Kriterien regelmäßig zu untersuchen sind. Es mag sein, dass man das eine oder andere Gewässer in Sachsen noch mit in die Liste der regelmäßig zu überwachenden Gewässer aufnehmen könnte. Aber eine Notwendigkeit, alle Gewässer pauschal zu überwachen, sehen wir nicht. Dies wäre, wie schon gesagt, aufgrund des Aufwandes ohnehin weder vertretbar noch durchführbar.

Eine ganze Reihe von sogenannten Nicht-EU-Gewässern wird schon jetzt stichprobenartig kontrolliert. Zudem prüfen die Behörden die Gewässerqualität spätestens bei entsprechenden Verdachtsmomenten. Aus unserer Sicht ist die Gesundheit der Badegäste damit ausreichend gesichert. Wenn die Fraktion der GRÜNEN zukünftig die Wasserqualität in jedem Dorftümpel und jedem Feuerlöschteich überwachen will, dann soll sie dies tun, allerdings ohne die Zustimmung unserer Fraktion.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Danke schön. – Der Gewässerspezialist der FDP-Fraktion ist Herr Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident, seit gestern, sehr geehrter gefühlter Fußballpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst habe ich geglaubt, ich lese nicht richtig, als mir der Antrag der GRÜNEN vorlag. Da werden doch völlig unverblümt meine Kleine Anfrage an die Staatsregierung und der Tenor meiner Presseerklärung missbraucht, um heute diesen Antrag zu stellen.

(Zurufe von der SPD)

Übrigens: Meine Kleine Anfrage hat morgen ihren zweiten Geburtstag. – Doch, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie sind wieder einmal viel zu kurz gesprungen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP – Mario Pecher, SPD: Ins Wasser!)

Sie hätten sich schon die Mühe machen sollen, auch die Antwort der Staatsregierung zur Kenntnis zu nehmen. Denn dann hätten Sie uns heute vielleicht einen anderen Antrag aus Ihrem Weltuntergangsportfolio vorgelegt und wir hätten wertvolle Zeit gespart.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Es tut mir leid, aber Sie werden mit diesem Antrag scheitern. Sie stellen ihn an den verkehrten Adressaten; er ist außerdem ungenau, unausgegoren und unglücklich. Ich hatte in meiner Presseerklärung schon darauf hingewiesen, dass nur die Kommune selbst hier tätig werden und die Staatsregierung nur hinsichtlich der Abstimmung

untereinander helfend einwirken kann. Die Staatsregierung ist nun einmal nur für EU-Gewässer zuständig; alles andere müssen die Kommunen leisten.

(Beifall bei der Linksfraktion – Andrea Roth, Linksfraktion: Richtig!)

Ich unterstelle Ihrer GRÜNEN-Fraktion einfach mal, dass sie auch für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist.

(Beifall bei der FDP und den GRÜNEN)

Wunderbar! – Die Kommunen und nur die Kommunen können die Entscheidung treffen, welcher See wann, wie oft und auf welche Parameter hin geprüft wird. Nicht jeder Tümpel ist gleich – gleich betroffen, gleich anfällig usw. –, wie Sie auch der Antwort der Staatsregierung entnehmen können. So sind die Nicht-EU-Badegewässer mit Blaualgen- und Zerkariengefährdung in den Kommunen sehr wohl bekannt. Diese werden jetzt schon regelmäßig überprüft.

Ihr Versuch, die Bürger wieder einmal aufzuhetzen, zumindest aber sie zu verunsichern, läuft hier fehl. Ihr Antrag ist wie so mancher Badeteich viel zu flach. Beschäftigen wir uns hier in diesem Haus lieber mit Dingen, über die wir auch rechtmäßig entscheiden können! Die neuen Landkreise werden gebildet, die Mehrheiten finden sich. Wir stellen die Forderung nach regelmäßiger Kontrolle und Überwachung von Nicht-EU-Badeseen dort, wo das Thema hingehört, nämlich in den Kreistagen. Aber ich verstehe auch, warum Sie den Antrag hier stellen: Sie sind in den Landkreisen als Partei gar nicht so präsent

(Heiterkeit bei der FDP)

und in den Kreistagen nun nicht wirklich gut vertreten. Nichts für ungut, wir Liberalen bringen das Thema dort ein, wo es hingehört.

Weil Frau Staatsministerin Orosz die Kleine Anfrage vor zwei Jahren gut beantwortet hat, wünsche ich ihr für den Sonntag viel Glück bei der Wahl hier in Dresden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Besteht allgemeiner Aussprachebedarf? Besteht er nicht? – Ich kann es nicht erkennen. – Ich frage die Staatsregierung. – Ja. Herr Kupfer, Sie haben zwar heute schon Fragen beantwortet, aber es ist Ihre Jungfernrede, ja?

Als Sozialministerin, ja.

Alles klar. Er ist nicht der Umweltminister, er ist jetzt Sozialministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat meine Jungfernrede als Sozialministerin. Die

Jungfernrede als Umwelt- und Landwirtschaftsminister werde ich im nächsten Plenum halten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In heißen Sommern scheint ganz Sachsen an den Wochenenden wie ausgestorben. Ganz Sachsen? – Nein, in den Freibädern, an den Baggerseen und Talsperren herrscht reges Leben. Raus aus der heißen Stadt, rein in das kalte Wasser! Zu Tausenden zieht es die Sachsen jedes Sommerwochenende ins kühle Nass.