Protocol of the Session on June 19, 2008

Bitte, Herr Abg. Brangs.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gerade in der Mittagspause ein interessantes Gespräch über die Frage, wie man die Wertschätzung des Hauses an der Anzahl derer, die im Raum sitzen, festmachen kann. Es gab Beschwerde darüber, dass dies gestern Anlass bei einem anderen Thema war. Ich hoffe nicht, dass es bei diesem Thema so ist, dass dies etwas mit der Wertschätzung zu tun hat oder mit dem Thema an sich. Das passiert eben. Manchmal sind es volle Ränge, manchmal leere Ränge. Heute könnte es ein wenig voller sein.

Der vorliegende Antrag ist ein wichtiger, auch mit Blick darauf, dass wir die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Sachsen sichern müssen. Es geht darum, dass wir in der Verwaltung auch zukünftig ausreichend Fachkräfte brauchen, wenn man sich den Personalkegel und das Durchschnittsalter genau ansieht. Natürlich hängt auch die Attraktivität des Standortes der öffentlichen Verwaltung davon ab, wie die in der Verwaltung geleistete Qualität der Arbeit ist.

All denen, die nach wie vor glauben, dass der öffentliche Dienst eine Insel der Glückseligen sei, möchte ich widersprechen, weil schon lange ein Wandel eingetreten ist, der in den letzten Jahrzehnten auch nach der Wiedervereinigung in Sachsen stattgefunden hat. Perspektivisch geht es darum, dass wir bessere Arbeitsbedingungen brauchen, und wir müssen über Vergütung reden. Bei der Vergütung in der Privatwirtschaft stellen wir jetzt schon fest, dass durchaus qualifizierte Menschen aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft wechseln. Dieser Fall ist keine Seltenheit, sondern diese Fälle nehmen eher zu.

Es ist auch nicht richtig zu sagen, der öffentliche Dienst böte sichere Arbeitsplätze, und sie seien das Zugpferd. Es geht darum, dass wir uns weiterhin um qualifiziertes Personal bemühen müssen, und da stehen wir im Wettbewerb auch mit der Privatwirtschaft.

Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir bereits bestehende Lücken, die Qualität betreffend, schließen können. Ein Beispiel dazu. Wir haben einen Staatsbetrieb im Bereich der IT gegründet. Wenn ich mich mit den dort tätigen Personen unterhalte – der Innenminister wird das auch schon getan haben –, stelle ich fest, dass wir jetzt schon Probleme haben, hoch qualifizierte gute Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Diese gehen in die Privatwirtschaft.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Das war von Anfang an klar!)

Wenn Ihnen das von Anfang an klar war, dann beglückwünsche ich Sie dazu. Mir war das nicht von Anfang an klar, weil die Gründung des Staatsbetriebes als solche zunächst einmal richtig war. Der Ansatz war richtig. Die Frage, was Sie jetzt dahinter verbergen, dass nämlich die Privatisierung der richtige Weg gewesen wäre und die Vergabe an Freie – das ist mitnichten so, weil die Aufga

ben, die dort erledigt werden, im Kerngeschäft öffentliche Aufgaben sind, die für die Allgemeinheit vorgehalten werden müssen. Es geht darum, zu welcher Qualität und zu welchem Preis wir sie erbringen. Ich warne ausdrücklich davor, sich von der Privatwirtschaft abhängig zu machen.

An diesem Beispiel sehen Sie, dass wir neues, qualifiziertes Personal im IT-Bereich brauchen. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir dem Abwandern entgegensteuern können. Das sagt unser Antrag aus. Kollege Dr. Rößler hat dazu schon einiges gesagt. Es geht darum, dass wir bei dem Thema Demografie, also der Überalterung der Gesellschaft, etwas entgegensetzen müssen, was die Beschäftigten und die Qualität im öffentlichen Dienst anbelangt. Auch für die Arbeitsinhalte, die immer komplexer und zunehmend spezialisierter werden, brauchen wir Fachkräfte, sodass das Thema Fachkräftebedarf sofort auf der Tagesordnung ist. Wir sagen, dass wir immer weniger jüngere und automatisch auch immer weniger jüngere hoch qualifizierte Menschen haben, die die Chance haben, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Die Fachkräfte auf dem Markt werden nicht mehr, sondern immer weniger. Deshalb müssen wir auch für den öffentlichen Dienst werben, sodass wir im globalen Wettbewerb um die klügsten und besten Köpfe stehen.

Wir müssen überlegen, wie wir trotz der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft gute Arbeit in guter Qualität abliefern können. Das ist schwierig, aber da gibt es Möglichkeiten. Der Antrag will nichts anderes, als dass wir von der Staatsregierung erfahren, welche Ideen und Überlegungen es gibt. Entscheidend ist, dass wir, wenn wir dort nicht gegensteuern und die Themen, die ich angesprochen habe, nicht besetzen, in der Tat ein Problem haben. Wir bekommen dann keinen qualifizierten Nachwuchs, und es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit im öffentlichen Dienst abnehmen wird. Es gibt dann strukturelle Defizite im öffentlichen Dienst, der seiner Aufsichtsfunktion gegenüber der Wirtschaft und Privatwirtschaft nicht nachkommen kann; und weil genau dieses Know-how fehlt, haben wir auch ein strategisches Dilemma.

Was kann man tun? Wir müssen – ich hoffe, dass der Antrag auch von der Staatsregierung so verstanden wird – dringend über künftige Strategien und deren Umsetzung nachdenken. Wir müssen frühzeitig und dann auch kontinuierlich dieses Thema „bewirtschaften“ – und nicht nur aufgrund des Antrages –, damit diese Personalrekrutierung auf Dauer erfolgreich sein kann.

Es liegt auch nahe, darüber zu sprechen, worin der Vorteil und die Chancen des öffentlichen Dienstes bestehen. Er hat sie sicherlich, wenn er in Teilbereichen, was die Arbeitsgestaltung anbelangt, flexibler wird. Er hat sie, wenn man über Aufstiegschancen und die Motivation von Beschäftigten redet, wenn man Personalmonitoring macht, wenn man sich also Gedanken darüber macht, wer wann an welcher Stelle eingesetzt werden kann, um erfolgreiche Arbeiten zu verrichten.

Wir müssen auch das Thema Familienfreundlichkeit stärker in den Mittelpunkt rücken. Da kann der öffentliche Dienst auch Vorbildfunktion ausüben. Es macht ja keinen Sinn, nur Anträge zu beschließen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wird vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch zu wenig dafür geworben. Dazu sollten wir noch etwas sagen, und ich hoffe, dass die Staatsregierung darauf antwortet.

Wir müssen auch darüber nachdenken, ob nicht Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle noch stärker in den Blickpunkt gerückt werden müssten. Es sollte auch eine ausgewogene Arbeitsbelastung geben. Wir müssen dort, wo es Spitzen gibt, wo es einen höheren Anteil von Arbeitsbelastung gibt, dazu kommen, sie ausgewogen auf mehrere Schultern zu verteilen. Auch das Arbeitsklima spielt eine Rolle. Insofern sollten wir uns über eine attraktive Fortbildung Gedanken machen und eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung einführen.

Deshalb ist es gut und richtig, dass es bei den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst eine positive Entwicklung gegeben hat. 2007/2008 ist dafür ein gutes Beispiel, und auch die zukünftige Einkommensentwicklung für den öffentlichen Dienst darf nicht entkoppelt werden. Diese Debatte müssen und werden wir auch zum Haushalt führen. Auch dafür brauchen wir ein Signal.

Ich bin ausdrücklich kein Befürworter eines föderalen Wettbewerbes im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechtes, und zwar deshalb, weil ich es für kontraproduktiv halte, dass die Länder, die aufgrund finanzieller Entwicklungen sich eben nicht mehr qualifiziertes Personal mit mehr Vergütung leisten können, in einen Binnenwettbewerb mit anderen Ländern treten müssen und sich gegenseitig das Personal abwerben. Das wird in der Gesamtheit betrachtet für den öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik eher zu Strukturverschlechterungen führen. Insofern führen der Föderalismus und der Wettbewerb im Föderalismus an dieser Stelle in eine Sackgasse.

Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir in der anstehenden Haushaltsberatung das Thema Einstellungskorridor aufnehmen. Ich gehe davon aus, dass wir das, was für die Polizei richtig und notwendig ist, auch für die öffentliche Verwaltung bescheinigen müssen. Wir können nicht auf der einen Seite sagen, die Polizei hat ein Problem in der Überalterung und ein Nachwuchsproblem, und auf der anderen Seite im Bereich der übrigen Verwaltung treffen wir auf ein ähnliches Phänomen, aber hier wollen wir dann keine Einstellungskorridore. Auch dafür wird es Regelungen geben müssen.

Um nicht nur auf den Jugendwahn abzustellen: Auch mit dem verbleibenden Personal sollte vernünftig umgegangen und deshalb stärker über die Förderung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachgedacht werden. Deshalb brauchen wir in diesem Bereich Fortbildungsangebote; ich nenne einmal das Stichwort lebenslanges Lernen, das auch für die öffentliche Verwaltung zutrifft.

Außerdem ist es notwendig, sich darüber zu verständigen, wie wir internes und externes Erfahrungswissen umfassend vernetzen können und wie wir Leistungsanreize schaffen, damit es zu einer solchen Vernetzung kommt.

Zusammenfassend will ich sagen: Dieser Antrag ist notwendig. Mit Blick auf das, was wir zu erwarten haben, sollten wir hier im Landtag eine offensive Debatte führen. Es ist sinnvoll und richtig, heute schon darüber nachzudenken, welche geeigneten Maßnahmen wir für die Zukunft einsetzen. Mit dem Berichtsantrag der Koalition wollen wir diesen Weg gehen und damit ein Signal setzen, dass der öffentliche Dienst nicht das Stiefkind ist und dass wir nicht immer wieder den öffentlichen Dienst als Sündenbock vorantreiben können. Sicher kennt jeder jemanden im öffentlichen Dienst, der vielleicht nicht so arbeitet, wie man sich das vorstellt. Das Gleiche trifft aber auch für die Privatwirtschaft, im Besonderen im Bereich der Rechtsanwälte, hätte ich beinahe gesagt, zu; aber das habe ich nicht gesagt. Insofern ist es kein Phänomen des öffentlichen Dienstes, sondern ein menschliches Phänomen, das überall anzutreffen ist, auch in den Kanzleien.

Wir brauchen also motivierte Beschäftigte, die ernst genommen werden wollen. Ich höre in vielen Gesprächen durch, dass es manchmal den Anschein hat, man nimmt dieses „Gold in den Köpfen“ nicht richtig wahr; man legt keinen Wert darauf, dass sich Beschäftigte in solche Prozesse einbringen. Das brauchen wir aber verstärkt.

Einen Satz kann ich mir nicht verkneifen – das wird aber niemanden überraschen: Wenn man über ein modernes Dienstrecht spricht, dann muss man auch über eine moderne Mitbestimmung nachdenken.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Man muss die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Lage versetzen, dass sie mitreden können, dass die Personalräte, ihre Interessensvertreter, die Chance haben, das gemeinsam mit ihnen zu gestalten.

Wir sind auf einem guten Weg – wir waren ja schon einmal am Ziel; jetzt ist das Ziel innerhalb der Koalition ein wenig nach hinten verlagert worden, nachdem es fast ein Ergebnis gegeben hätte. Ich nehme das zur Kenntnis. Ich weiß aber auch, dass es deutliche Signale von unserem Koalitionspartner gibt, dass wir diese offene Baustelle, nämlich die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes, in Angriff nehmen wollen. Insofern bin ich frohen Mutes und bitte Sie darum, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Karl Nolle, SPD: Bravo!)

Die Linksfraktion erhält das Wort; Herr Dr. Friedrich, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Brangs, Sie haben einen ziemlich positiven Rundumschlag zum öffentlichen Dienst geführt – weit über den vorliegenden,

überschaubaren Berichtsantrag hinaus. Man merkt, es liegt Ihnen das Wohl des öffentlichen Dienstes am Herzen.

(Beifall des Abg. Mario Pecher, SPD)

Das meiste, was Sie gesagt haben, kann die Linksfraktion nur unterstützen. Ich werde mich mehr auf den Antrag konzentrieren; aber um auf das einzugehen, womit Sie geendet haben: Selbstverständlich haben Sie, Kollege Brangs, mit Ihren Kolleginnen und Genossinnen und Genossen die Möglichkeit, die von uns vorgelegte Novelle zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz positiv zu begleiten, meinetwegen auch mit Änderungsanträgen. Bereits in der nächsten Innenausschusssitzung werden Sie Gelegenheit dazu haben; da können wir uns noch einmal an Ihre Worte erinnern.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vor uns liegt ein – ich sage es überhaupt nicht abwertend – überschaubarer Berichtsantrag. Ich sage ganz ehrlich, dass die Koalitionsfraktionen schon wesentlich schlechtere Anträge produziert haben.

(Leichte Heiterkeit bei der SPD)

Ich zeige einmal ausnahmsweise die Alterspyramide, die jeder im Statistischen Jahrbuch oder in der entsprechenden Internetaufführung nachvollziehen kann, wie der öffentliche Dienst aussieht. Auch ohne Berichterstattung, Herr Dr. Buttolo, wissen wir, dass eine massive Überalterung – etwas böswillig wird manchmal auch von Vergreisung des öffentlichen Dienstes gesprochen – stattgefunden hat. Diese ungesunde Entwicklung der Alterspyramide lässt sich selbst mit den intelligentesten Instrumenten nicht von heute auf morgen umkehren.

Ich erinnere daran, dass sich die vom Landtag eingesetzte Enquetekommission mit dem Thema befasst und sehr weitgehende Vorschläge unterbreitet hat bzw. unterbreiten wird, wie der öffentliche Dienst in Anbetracht der bekannten demografischen Entwicklung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten ist.

Wenn man sich die Alterspyramide genauer ansieht, dann fällt auf, dass sich etwa zwei Drittel aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwischen dem 42. und dem 58. Lebensjahr befinden. Das erklärt etwas, dass der Altersdurchschnitt im Bundesland Sachsen im Quervergleich mit anderen Bundesländern mit der schlechteste ist; er beträgt im öffentlichen Dienst – nicht differenziert nach Ressorts, die Kommunen eingerechnet – im Moment 46,9 Jahre. Das ist kein guter Wert, wenn man daran denkt, dass etwa Baden-Württemberg und Bayern bei 43 bzw. 44 Jahren liegen. Wir haben hier unzweifelhaft Aufholbedarf. Deshalb unterstützt meine Fraktion diesen Berichtsantrag, selbstverständlich mit der von den GRÜNEN eingebrachten Präzisierung. Wenn es überhaupt Sinn machen soll, dann natürlich bis zur laufenden Haushaltsdiskussion.

Ich möchte aber allzu hochgesteckte Illusionen doch etwas dämpfen. Natürlich ist es gut, dass wir im Vorfeld

dieser Haushaltsdiskussion über die Alters- und Qualifizierungsentwicklung, über Einstellungskorridore, über das Gewinnen junger, qualifizierter Mitarbeiter sprechen. Ich muss aber die Koalition einfach zur politischen Lauterkeit ermahnen. Es ist Fakt – unser neuer Ministerpräsident Tillich hat es gestern noch einmal glasklar gesagt –, dass die Konsolidierungsziele, die wir hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung prinzipiell teilen, ohne Diskussion und ohne Einschränkungen Platz greifen und der neuen Haushaltsdebatte im Herbst zugrunde liegen. Ich darf daran erinnern, was Beschlusslage ist und was mit Sicherheit in die demnächst vorzulegende mittelfristige Finanzplanung des Freistaates für die Jahre 2009 bis 2013 sowie in das dazugehörige Personalabbaukonzept eingehen wird.

Ich darf an die Presseerklärung des Staatsministers der Finanzen vom 8. Mai dieses Jahres – damals war das noch Herr Tillich – erinnern. Darin hat er zu den Steuermehreinnahmen Stellung genommen und glasklar betont, dass trotz geringfügig besserer Steuermehreinnahmen an den beschlossenen Konsolidierungszielen – dazu gehört nun einmal der Stellenabbau auf 80 000 Planstellen bis zum Jahr 2010 – nicht gerüttelt werde. Deshalb gehört es, wenn wir über Einstellungskorridore und Ähnliches reden, zur politischen Ehrlichkeit, dass die Koalition zunächst einmal klarstellt, inwieweit sie bereit ist, dann, wenn der Bericht der Staatsregierung im Sinne des Koalitionsantrages vorliegt, auch das Personalabbaukonzept zu überarbeiten, damit es ausreichend große Einstellungskorridore gibt. Kollege Brangs hat schon die Problemfälle genannt. Die Polizei ist ein eminent wichtiges Feld, auf dem wir mit den jetzt beschlossenen Einstellungskorridoren keine zukunftsträchtige und nachhaltige Entwicklung sehen. Ein anderes, sehr großes Problemfeld ist der gesamte Justizbereich. Weitere Bereiche ließen sich darstellen.

Wir meinen: Wenn man es so ideenlos macht wie jetzt bei der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform – den Kommunen werden sozusagen per Dekret 4 150 Stellen aufs Auge gedrückt, und sie müssen rund 700 Stellen, egal ob sie die Leute brauchen oder nicht, in den nächsten Jahren abbauen, allein weil es kw-Stellen sind; ansonsten kommen sie mit ihrem Mehrbelastungsausgleich nicht klar –, dann ist das eben kein zukunftsorientiertes Personalmanagement.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Abschließend möchte ich für meine Fraktion – ohne so weit auszugreifen, wie es Kollege Brangs getan hat – noch einige Eckpunkte nennen, wie wir uns zukunftsfähiges Personalmanagement vorstellen.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Sie können mit Ihrem Koalitionspartner demnächst eine Fachregierungserklärung anregen. Dann reden wir ausführlicher darüber als in der heute gebotenen Kürze. Sie wollen sicherlich alle noch Fußball schauen. Deswegen heute nur einige Punkte.

(Volker Bandmann, CDU: Seit wann ist denn DIE LINKE für Deutschland?)

Ich wiederhole einfach, was ich schon in vielen Diskussionen zur Kreisgebiets- und Verwaltungsreform gesagt habe: Wenn man nachhaltiges, zukunftsorientiertes Personalmanagement betreiben will, gehört eine Aufgabenkritik unbedingt dazu. Eine wirklich tiefgründige Aufgabenkritik ist bestenfalls ansatzweise geschehen. In wichtigen Bereichen der Verwaltung ist sie bis heute gar nicht erfolgt.

Dazu gehört die wirklich restlose Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst einschließlich der Arbeitszeiten. Dort sind wir der Angleichung zwar ein erhebliches Stück nähergekommen, aber sie ist insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten noch nicht endgültig vollzogen. Das sehen wir kein bisschen anders als die SPD.