Protocol of the Session on May 30, 2008

1. Inwiefern wurde die Staatsregierung zu welchem Zeitpunkt von den Plänen des Bundesinnenministers informiert bzw. in die Planungen einbezogen?

2. Inwiefern gibt es angesichts von 75 Lauschanlagen in Deutschland Überlegungen, die Überwachung der Telekommunikation auch aus Sachsen und den anderen Ländern auf eine zentrale Abhörbehörde zu verlagern?

Es antwortet Herr Dr. Buttolo, Staatsminister des Innern; bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lichdi! Der Paradigmenwechsel in der Telekommunikation, die vermehrte Nutzung der Internettelefonie anstelle klassischer Telefonie, der zunehmende Einsatz von Verschlüsselungstechniken, die nomadisierende Nutzung des Internets, Anonymisierungsmöglichkeiten und grenzüberschreitende Verfügbarkeit der neuen Technologien lassen erwarten, dass sicherheitsbehördliche Erkenntnispotenziale zukünftig dramatisch schrumpfen werden, wenn nicht entschieden gegengesteuert wird. Diese Entwicklung macht es erforderlich, die ohnehin begrenzt vorhandenen sicherheitsbehördlichen Kompetenzen zu bündeln, weiterzuentwickeln und so zukunftsfähig zu machen.

In einem ersten Schritt ist die Errichtung eines Competence- und eines Service-Centers TKI für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vorgesehen. Das Servicecenter fungiert als reiner IT-Dienstleister; im Competence-Center werden die mit der Telekommunikationsüberwachung verbundenen technisch-wissenschaftlichen und strategischen Aspekte zusammengefasst.

Nun zu Ihren Fragen im Detail. Das Bundesministerium des Innern hat die Länder im Rahmen der Innenministerkonferenz vom 16. bis 18. April 2008 über die Planungen im Hinblick auf die Bündelung der Telekommunikationsüberwachung im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums durch Einrichtung eines Competence- und eines Service-Centers TKI informiert. Konkrete Festlegungen, die Länder betreffend, wurden nicht getroffen.

Unbeschadet dessen besteht nach Auffassung der Innenministerkonferenz die Notwendigkeit, intensiv neue kooperative Strukturen in Bund und Ländern auf bilateraler und multilateraler Ebene zu prüfen.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja, bitte.

Ich habe nicht richtig erkannt, ob Sie meine zweite Frage beantwortet haben. Deswegen möchte ich es noch einmal zuspitzen: Wenn es diese Competence-Center beim Bundesinnenministerium geben soll, dann können Sie vielleicht präzisieren, dass die Länder beispielsweise durch entsendete Beamte an diesem Competence-Center teilnehmen. Die Frage ist: Plant die Staatsregierung die Übertragung von Befugnissen oder Abordnungen, also Übertragung im weitesten Sinne? In welcher Form ist die Beteiligung bezüglich Befugnissen oder Personal des Freistaates Sachsen geplant?

Ich hatte es mit einem Satz beantwortet. Konkrete Festlegungen, die Länder betreffend, wurden nicht getroffen.

Noch eine Nachfrage?

Das bezog sich auf die Innenministerkonferenz im April. Die Frage ist, ob darüber hinaus im Rahmen der Staatsregierung dazu schon Überlegungen und Absichten bestehen.

Mir sind darüber keine Überlegungen, die mir vorgetragen worden sind, bekannt.

Vielen Dank.

Frau GüntherSchmidt von den GRÜNEN stellt Frage Nr. 12.

Für die Sanierung des Weißeritzgymnasiums Freital reichte der Kreistag am 29. August 2007 den Fördermittelantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Am 13. Dezember 2007 teilte die SAB mit, dass die Antragsunterlagen an die Bildungsagentur und die Oberfinanzdirektion interjection: (OFD) zur Prüfung weitergeleitet wurden.

Da nach Absprache mit der SAB eine Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms möglich erscheint, müsste mit dem Bau noch 2008 begonnen werden. Dazu ist aus baufachlicher Sicht ein sofortiger Beginn der Ausführungsplanung nötig.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe führen dazu, dass die Oberfinanzdirektion nun bereits über fünf Monate für die Prüfung des Antrages benötigt?

2. Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Bescheid über die Bewilligung der Mittel (oder Ablehnung des Antrags) zu rechnen?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete! Die förderrechtliche Zustimmung für das Weißeritzgymnasium wurde gestern der Stadt Freital und dem Landkreis übermittelt. Die Antragsunterlagen waren mit Schreiben vom 13. Dezember 2007 an die Sächsische Bildungsagentur zur schulfachlichen Prüfung übersandt worden. Da die eingereichten Unterlagen unvollständig waren, wurden vom Landkreis weitere Unterlagen abgefordert. Das zuletzt noch fehlende pädagogische Konzept zur Umsetzung der Ganztagsangebote, welches die Grundlage für die Prüfung des Raumprogramms bildet, ging Anfang März an die SAB.

Über das Prüfergebnis wurde die OFD am 4. April informiert. Die für die baufachliche Prüfung nachzureichenden

Unterlagen erhielt die OFD am 31. März 2008. Damit lagen dort seit Ende März und nicht seit fünf Monaten prüffähige Unterlagen vor. Ganz so schlecht, wie von Ihnen behauptet, war die Behörde also nicht.

So weit zur Antwort.

Danke schön.

Bitte schön.

Frau GüntherSchmidt, Sie können bitte gleich die nächste Frage stellen; Frage Nr. 13.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lässt wegen des dramatischen Bienensterbens im badischen Rheintal die Zulassung für acht Saatgutbeizmittel ruhen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Sind der Staatsregierung Bienensterben im Freistaat durch den Einsatz von Saatgutbeizmitteln bekannt (Bitte um Angabe der Orte und der eingesetzten Beizmittel)?

2. Welche Maßnahmen unternahm und unternimmt die Staatsregierung, damit die vom BVL aus dem Verkehr gezogenen Saatgutbeizmittel im Freistaat Sachsen nicht mehr eingesetzt werden?

Bevor Herr Prof. Wöller antwortet, möchte ich die Kollegen darauf aufmerksam machen, dass das die letzte Frage ist, wie Sie aus Ihren Unterlagen ersehen. Da wir keine Mittagspause haben, werden wir nach Beantwortung dieser Frage in der Tagesordnung fortfahren. – Bitte, Herr Prof. Wöller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1. In Sachsen ist bisher kein Bienensterben durch den Einsatz von Saatgutbeizmitteln bekannt. Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es sich ausschließlich um ein regional begrenztes Problem in den Regionen Südwestdeutschlands, in denen 2007 erstmals der Westliche Maiswurzelbohrer aufgetreten ist.

Zu Frage 2. Die ersten Informationen zu den lokal aufgetretenen Bienenschäden in Süddeutschland sind durch das BVL am 13. Mai 2008 veröffentlicht worden. Am 15. Mai 2008 wurde das Ruhen der Zulassung von insgesamt acht Saatgutbehandlungsmitteln durch das BVL per Bescheid angeordnet und am 16. Mai den zuständigen Pflanzenschutzdiensten der Länder bekannt gegeben.

Der Pflanzenschutzwarndienst der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft hat nach Bekanntgabe umgehend per Fax und E-Mail am 16. Mai 2008 über das Ruhen der Zulassung und das Verbot des Inverkehrbringens informiert. Auch die Empfehlung des BVL zur Durchführung von Sofortmaßnahmen, die von Imkern und Landwirten vorgenommen werden können, um das Bienensterben zu vermeiden, wurde weitergegeben.

Im Rahmen der laufenden Kontrolltätigkeit der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird die Einhaltung der genannten Verbote kontrolliert. Verstöße wurden bisher nicht festgestellt. Nach Mitteilung großer sächsischer Mitbewerber am Saatgutmarkt sind alle vorhandenen betroffenen Beizmittel in Zentrallagern zusammengefasst und gesperrt worden.

Danke schön.

Bitte.

Meine Damen und Herren! Alle Fragen, die vorlagen, sind beantwortet. Ich bedanke mich bei der Staatsregierung für die Beantwortung und beende diesen Tagesordnungspunkt.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Einsatz von Ultraschallgeräten interjection: („Moskito-Boxen“) im Feistaat Sachsen (Frage Nr. 1)

In mehreren europäischen Ländern, in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in der Pfalz werden Ultraschallgeräte („Moskito-Boxen“) dazu eingesetzt, um „unerwünschte“ Jugendliche, die als Störer der öffentlichen Ordnung auftreten könnten, aus Einkaufszentren, von öffentlichen Plätzen und privaten Anlagen zu vertreiben. Dazu stoßen diese „Moskito-Boxen“ so hohe Töne aus, dass nur junge Menschen bis 25 Jahren diese hören können. Auf dem europäischen Markt können diese Geräte bisher ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen angeboten werden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit kamen die als „Moskito-Boxen“ bezeichneten Ultraschallgeräte bisher in welchem Zeitraum und an welchen Standorten im Freistaat Sachsen mit welcher Zielstellung zum Einsatz, bzw. welche Absichten eines zukünftigen Einsatzes zu welchen Zwecken und an welchen Standorten im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung bekannt?

2. Welche Auffassung vertritt die Staatsregierung bezüglich des Einsatzes von als „Moskito-Boxen“ bezeichneten Ultraschallgeräten bezüglich der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken und der Diskriminierung friedlicher Jugendlicher, die sich rein zufällig in einer Passage oder auf öffentlichen Plätzen aufhalten, sowie der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen auf dem europäischen Markt?

Zu Frage 1. Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Polizei des Freistaates Sachsen bislang über keine derartigen Geräte verfügt, geschweige denn diese einsetzt.

Zu Frage 2. Ihre zweite Frage verlangt eine Aussage der Staatsregierung zu mehreren Bereichen:

1. Zum Einsatz derartiger Ultraschallgeräte: Hier verweise ich darauf, dass sich die Polizei des Freistaates Sachsen bis dato noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hat.