Protocol of the Session on April 18, 2008

Man kann zu demselben Ergebnis kommen – wie Herr Seidel –, dass es nicht gerecht ist. Deshalb wäre es durchaus verständlich – wie im Landkreis Muldentalkreis geschehen, oder wie Herr Pecher in seinen Ausführungen Zwickau angeführt hat –, darüber nachzudenken, dass – wenn möglich – Eltern keinen Beitrag mehr zur Schülerbeförderung zu entrichten hätten. Das ist durchaus denkbar. Ich will aber – das wird dann sicherlich Gegenstand von Haushaltsberatungen sein –

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

darauf verweisen, was der Freistaat Sachsen bereits unternimmt. Das gehört auch zur Wahrheit.

Möchten Sie erst die Zwischenfrage zulassen, Herr Minister?

Da ich annehme, dass es etwas mit dem bereits behandelten Thema zu tun hat, lasse ich die Zwischenfrage zu.

Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben eben auf die Möglichkeit der Befreiung von den Elternbeiträgen hingewiesen. Dazu möchte ich Sie gern fragen, ob Sie nicht der Auffassung sind, dass es in diesem Falle eine einheitliche Regelung für ganz Sachsen geben müsste, um die Ungleichbehandlung von Kindern in verschiedenen Gegenden Sachsens zu vermeiden?

Zweitens: Ist Ihnen bekannt, dass die Regierungspräsidien von den Landkreisen verlangen, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, sodass wir auch hier eine landesweit einheitliche Regelung benötigen?

Zu Ihrer zweiten Frage, die eher in Richtung Innenministerium

geht: Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass ein Regierungspräsidium erst dann darauf hinweist, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, wenn der kommunale Haushalt in Schieflage geraten ist. Solange er sich nicht in Schieflage befindet – das sollte ja das Ziel einer jeden Kommunalvertretung sein –, hat das Regierungspräsidium das nicht zu beanstanden.

Aber dafür können die Kinder doch nichts!

Völlig richtig.

Zu Ihrer ersten Frage kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich glaube, dazu haben wir auch schon in anderen Politikfeldern Diskussionen in diesem Hohen Hause geführt.

Dazu hat jeder seine eigene Position. Meine Position ist sehr geprägt davon, dass ich meine ersten Jahre in der Politik auf kommunaler Ebene gearbeitet habe. Zudem halte ich sehr viel davon, dass die Angelegenheiten, für die die Kommunen verantwortlich sind, auch in den jeweils zuständigen Kreistagen oder auch Stadträten entschieden werden sollen. Ich halte wenig davon, dass das Land sich in Aufgaben einmischt, die ganz klar in der Zuständigkeit der Kommunen liegen. Das ist bei der Schülerbeförderung klar geregelt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wenn man erst einmal das Anliegen hat und viel von der kommunalen Selbstverwaltung hält, dann würde ich es begrüßen, wenn sich die Kreistage in eigener Entscheidung damit befassen. Sie sind nämlich für die Organisation des ÖPNV und des Schülerverkehrs zuständig. Deshalb bin ich der Meinung, dass sich der Landtag hier zurückhalten sollte.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja.

Frau Bonk, bitte.

In Ihrer Antwort haben Sie gesagt, dass quasi die Meinung von Ihnen als Kultusminister, die Elternbeiträge vielleicht entfallen zu lassen, am Ende doch gar nicht so relevant ist, wenn die Kreise das entscheiden. Ich frage Sie, wenn Sie ein Umdenken andeuten möchten, wobei das Verursacherprinzip eine Rolle spielen soll – nämlich zum einen durch den Schülerzahlenrückgang, zum anderen aber durch die Schulschließungen, die durch den Freistaat

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Freistaat!)

vorgenommen worden sind –: Planen Sie eine landeseinheitliche Regelung, die eine Veränderung der Zuweisung der Finanzen an die Kommunen und einen Verzicht auf die Elternbeiträge bei der Schülerbeförderung beinhaltet?

Frau Abgeordnete, da kann ich nur wiederholen, dass wir hier in einer Debatte sind. Ich hatte den FDP-Antrag zum Anlass genommen, auf ein positives Beispiel im Landkreis Muldentalkreis zu verweisen, und ich habe angeregt, dass einiges dafür spricht – ich habe mich auf den Abg. Seidel bezogen –, auch aus Gerechtigkeitsgründen darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, darauf zu verzichten.

Schon durch meine Wortwahl erkennen Sie, dass ich eine Diskussion anregen will und mich auch daran beteiligen möchte. Ohne – das war auch meine klare Meinung –, dass der Landtag darüber entscheiden sollte, wie es die Landkreise dann für ihre Schülersatzungen entscheiden.

Aber nun lassen Sie mich noch ausführen, was der Freistaat Sachsen bisher auf diesem Gebiet beiträgt. Der Freistaat Sachsen gewährt den Verkehrsunternehmen für die Beförderung von Personen des Ausbildungsverkehrs mit ermäßigten Zeitfahrausweisen seit 1992 einen Ausgleich. Dieser Betrag hat sich im Vergleich allein von 2006 zu 2007 von 47,5 auf 57,1 Millionen Euro erhöht. Dass der Freistaat Sachsen bisher eine ganze Menge dazu beigetragen hat, den Kommunen diese Organisation zu ermöglichen, wird daraus deutlich – sofern Sie meinen Ausführungen gefolgt sind –, dass im Schülerverkehr die Gesamtausgaben auf kommunaler Ebene konstant geblieben sind, der Freistaat Sachsen aber seinen Anteil erhöht hat.

Die Einführung von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen – darauf möchte ich noch einmal verweisen – stellt zweifellos auch die Organisation der Schülerbeförderung vor neue Herausforderungen. Das ist ganz klar. Dabei geht es nicht darum, mehr Schüler zu transportieren. Vielmehr muss der Schülerverkehr vor allem am Nachmittag anders und neu organisiert werden.

Die Praxis zeigt, dass es überall dort gut gelingt, wo sich alle Verantwortlichen abstimmen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei müssen manchmal auch Kompromisse geschlossen werden.

Im Wesentlichen sichern Schülerbeförderungsträger die Erreichbarkeit der Nachmittagsangebote ab. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten sind in erster Linie organisatorischer Art.

Die neuen Landkreise werden sicherlich in Zukunft ihrer Aufgabe vollumfänglich gerecht werden und in den Schülerbeförderungssatzungen angemessen auf geänderte Anforderungen reagieren. Hierzu sind wir bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch.

Darüber hinaus haben wir mit der Ganztagsförderrichtlinie Möglichkeiten geschaffen, zusätzliche ESF-Mittel für die Schülerbeförderung einzusetzen. Die Europäische Union stellt diese Mittel bereit, um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere im ländlichen Raum – zu fördern. Aufgrund der Vorgaben des EUProgramms können sie nur für jüngere Schüler unterhalb von Klasse 7 eingesetzt werden.

Die besondere Herausforderung für die Antragsteller besteht zweifellos darin, die notwendige Abgrenzung deutlich zu machen.

Der Finanzausgleich der Schülerbeförderung an die Landkreise und kreisfreien Städte über die allgemeine Schlüsselzuweisung hat sich bewährt und führt auch im Hinblick auf mögliche unterschiedliche Belastungen einzelner Landkreise oder kreisfreier Städte zu gerechten Ergebnissen. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch diese Eigenverantwortung insgesamt gestärkt.

Deshalb rate ich, die vorliegenden Anträge abzulehnen, aber auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen in diesem Jahr das Thema Schülerbeförderung nicht aus den Augen zu verlieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Mario Pecher, SPD)

Die FDP-Fraktion hat das Schlusswort. Herr Abg. Herbst, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich hat Herr Pecher recht. Wenn wir mehr Schulstandorte erhalten, entstehen weniger Transportprobleme und folglich weniger Schülertransportkosten.

Aber ich glaube mich zu erinnern, dass wir darüber mehrmals hier im Hause abgestimmt haben. War es nicht Ihre Fraktion, die alle Anträge abgelehnt hat, die darauf abzielten, gerade im ländlichen Raum kleine Schulen zu erhalten? Ihr Gedächtnisverlust ist wirklich grandios, Herr Pecher.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Das scheint mir ein typisch sozialdemokratisches Syndrom zu sein. Ich glaube, bei der Mehrwertsteuer gab es so etwas schon im Bund. Wir haben es bei den Schulstandorten hier erlebt.

(Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Links blinken, rechts abbiegen – das ist halt bei den Sozialdemokraten an der Tagesordnung, führt aber beim Wähler zum Chaos. Das ist auch richtig so, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Zu Herrn Seidel. Die Worte am Ende haben mich etwas versöhnlich gestimmt. Am Anfang habe ich gedacht: Um Gottes willen, was erzählt er denn hier? Gesagt hat er relativ wenig, und den Schwarzen Peter allein auf die kommunale Ebene zu schieben, glaube ich, ist nicht gerechtfertigt. Wir erinnern uns: Wenn selbst die CDU auf ihrer Klausurtagung sagt, man müsse etwas tun, um die Fahrtzeiten zu beschränken, dann ist das sicher nicht aus der Luft gegriffen, sondern sie hat bestimmt Druck von

ihren Kommunalpolitikern bekommen, dass sich das Land bewegt. Das ist auch zwingend notwendig.

Meine Damen und Herren! Ich habe die Hoffnung, dass wenigstens durch die heutige Debatte ein Umdenken angestoßen wurde und wir in Richtung Haushalt dazu kommen, die Belastung für Kreise und Eltern in der Tat zu reduzieren. Ich kann Sie nur auffordern, unserem Antrag zuzustimmen. Wir stellen nicht die Maximalforderung wie die GRÜNE-Fraktion. Wir gehen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten, sondern wir schlagen einen vernünftigen Weg vor, wie man die Schülertransportkosten für Eltern und Kreise reduziert und einen fairen Kompromiss zwischen der Landesebene und den Kreisen findet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/11940, auf. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte noch jemand zu diesem Änderungsantrag sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann bitte ich Sie jetzt um Zustimmung – –

(Heiterkeit bei der FDP)

Gibt es irgendwelche Probleme? – Frau Bonk möchte zum Änderungsantrag sprechen. Das können Sie bitte tun.