Gehen Sie doch ans Mikrofon, damit ich Sie verstehen kann, dann werde ich Ihnen auch gern antworten.
Keine Transparenz – ich bleibe dabei: Das ist Günstlingswirtschaft. Es müssen allgemeinverbindliche Regeln gelten, und zwar für alle, unabhängig davon, ob sie in Zittau oder in Dresden eine Schule ausbauen wollen.
Durch die Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Förderung des Schulhausbaus sehe ich eine ganze Reihe von Projekten gefährdet – schon allein deshalb, weil die Schulträger nun nämlich unerwartet mehr Geld, als sie sich vorgestellt hatten, in die Hand nehmen müssen, um die Schulen auszubauen. Die entsprechenden Warnungen des Städte- und Gemeindetages bereits im Dezember wurden von der Staatsregierung in den Wind geschlagen.
Kommen wir nun zum Lieblingsthema der FDP, der Entbürokratisierung. Sie sind in dieser Woche mehrfach auffällig geworden und mit entsprechenden Anträgen gescheitert. Ich denke, das liegt zum Teil auch daran, dass sie handwerklich einfach schlecht gemacht waren.
Der Genehmigungsweg eines Fördermittelantrages gleicht aber – insofern haben Sie recht – einer Odyssee. Neben dem Schulträger sind die Regionalstelle der Bildungsagentur, die Sächsische Aufbaubank, die Oberfinanzdirektion, das Kultusministerium sowie das Regierungspräsidium beteiligt.
Wenn es ganz schlimm kommt, sagt Herr Flath zwischendurch einmal: Moment; hier haben Sie aber keinen genehmigten Schulnetzplan! Wenn ihr das nicht macht – Herr Rohwer wird sich erinnern, in Dresden ist das passiert –, dann gibt es einen Fördermittelstopp. In Dresden hat das zu einem ganz erheblichen Antragsstau geführt.
Ich finde allerdings – im Unterschied zur FDP-Fraktion, die die Oberfinanzdirektion aus dem Verfahren herauslassen will –, dass die entsprechenden Behörden grundsätzlich zu Recht an diesem Prozess beteiligt sind. Die Frage ist jedoch, wie es gelingen kann, diesen Prozess anders zu organisieren. Statt zunächst die Sächsische Aufbaubank zu informieren und danach die Antragsunterlagen zu erarbeiten, den Antrag zum Regierungspräsidium zu tragen, zur Sächsischen Aufbaubank weiterzuleiten, dann von der Bildungsagentur prüfen zu lassen, ob die Schule
überhaupt noch weiter bestehen darf, und danach wiederum von der Aufbaubank prüfen zu lassen, ob die Zuwendung 1 Million Euro übersteigt oder nicht, damit die Oberverwaltungsdirektion eingeschaltet werden kann – ich mache hier jetzt erst einmal Schluss –;
bis dieses Verfahren hier angekommen ist, sind im Regelfall schon sechs Monate ins Land gegangen, ohne dass etwas passiert ist. Man könnte also die einzelnen Behörden sinnvoller einbeziehen, indem man zum Beispiel versucht, parallel eine Bearbeitung der Anträge durchzuführen.
Allerdings zucke ich zusammen, wenn die FDP die baulichen Standards zugunsten von billigeren Abwicklungen der Bauarbeiten abgesenkt sehen möchte. Nein, bei meiner Fraktion findet Billighausbau à la FDP keine Unterstützung. Für unsere Schulen sollen die höchsten Standards Anwendung finden, denn da schicken wir unsere Kinder hin.
Was mich beunruhigt, ist darüber hinaus, dass bei der Bewilligung von Fördermittelanträgen nach wie vor die alten Raumprogrammempfehlungen für Schulen herangezogen werden, die eigentlich gar nicht mehr gültig sind. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage hervor, die ich im letzten Oktober gestellt habe. Zwar meint das Kultusministerium, dass mit einer Öffnungsklausel auch auf moderne pädagogische und strukturelle Entwicklungen der Schullandschaft reagiert werden kann; die Praxis zeigt jedoch, dass sich die Oberfinanzdirektion im Ernstfall doch daran hält, weil es nämlich billiger ist. Ich finde, Schulneu- und -ausbauten müssen nach den neuesten pädagogischen Erkenntnissen umgesetzt werden. Erst dann werden es wirklich moderne Schulen.
Deshalb meinen wir, dass die Schulbau- und Raumprogrammempfehlungen entsprechend den aktuellen Erfordernissen angepasst werden müssen. Künftige Ganztagsschulen, längeres gemeinsames Lernen, jahrgangsübergreifender Unterricht und projektbezogene Angebote erfordern einen äußeren Rahmen, der sich deutlich von dem unterscheidet, was in den jetzigen Programmen steht: beispielsweise mehr Begegnungsmöglichkeiten oder eine eigene Schulküche und nicht nur eine Essenausgabestelle. Leider sieht die Staatsregierung, wie sie mir in der Antwort auf meine Kleine Anfrage mitteilte, keinen Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren! Angesichts des erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs, den wir bei den Schulgebäuden nach wie vor haben, sehen wir GRÜNEN sehr wohl an einigen Stellen großen Handlungsbedarf. Wir unterstützen das Anliegen des vorliegenden Antrages, die Bearbeitung der Fördermittelanträge zu beschleunigen und die praktische Erhöhung des Eigenanteils für die Kommunen zurückzunehmen. Allerdings haben wir mit den Lösungsansätzen erhebliche Probleme; wir können dem Antrag so nicht folgen. Unserer Auffassung nach
hätten Sie sich zum Beispiel im Punkt 6 die Mühe machen können, einen ordentlichen Antrag zur Neuformulierung der Förderrichtlinien auszuarbeiten. Insofern ist dieser Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Danke. – Das war die Runde der Fraktionen. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Aussprachebedarf? – Das sehe ich nicht. Herr Staatsminister Flath, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich versuche es kurz zu machen, aber seitens der Staatsregierung muss ich schon ein paar Worte dazu sagen.
Zunächst zum Antragsteller: Die FDP thematisiert Schulhausbau – damit haben Sie ins Schwarze getroffen, das ist auch ein Schwerpunktthema der Koalition.
Sie mahnen Tempo an, das ist okay. Ihre heutigen Anzeigen habe ich auch gelesen – dazu will ich allerdings schon ein klares Wort sagen. Sie schreiben hier von kaputten Toilettenanlagen, undichten Fenstern, bröckelndem Putz. Wenn ich einmal in die Lokalausgaben einiger Zeitungen schaue, ist davon die Rede, dass es in Sachsens Schulen hineinregnet;
manche scheinen bald zusammenzubrechen, und an allem seien das Kultusministerium und die Regierung schuld.
Eines wollen wir ganz klar festhalten: Der Freistaat Sachsen ist nur für ganz, ganz wenige Schulen Schulträger. Für die allermeisten sind es die Bürgermeister – also die Städte und Gemeinden –, für einige Schulen, vor allem für weiterführende, auch die Landkreise.
Ich kann es ja verstehen – vielleicht wollen Sie, Herr Herbst, auch manchen helfen, die jetzt im Wahlkampf stehen –,
wenn Sie als Abgeordnete sich nicht mehr anders zu helfen wissen – ich bin ja gestern und heute wieder von vielen angesprochen und auch ein bisschen unter Druck gesetzt worden. Wenn Bürgermeister oder Landräte jetzt im Wahlkampf auf den Freistaat zeigen, weil es vielleicht hineinregnet, dann will ich nur eines sagen: Dann sollte man nach 18 Jahren eigentlich nicht wieder zur Wahl antreten, denn die Aufgabe ist klar geregelt: Der Schulträger ist zuständig, die Schulen in Ordnung zu halten.
Dazu gehört, dass der Putz nicht von den Wänden fällt, dass es zu den Fenstern nicht hineinzieht und dass es nicht hineinregnet.
Die Verantwortlichkeit ist ganz eindeutig geregelt. Der Freistaat Sachsen hat von Anfang an gesagt: Wir wollen auch, dass die Schulen möglichst schnell in Ordnung kommen, und deshalb unterstützen wir die Gemeinden und die Landkreise.
Fast alle aus der Opposition sagen, die Fördersätze seien zu niedrig. Haben Sie sich einmal in anderen Bundesländern über die Fördersätze kundig gemacht, vor allen Dingen in denen, von denen wir noch Mittel aus dem Solidarpakt bekommen? Finden Sie ein Land in Deutschland, dass Berufsschulen und Förderschulen mit 70 % fördert, Gymnasien und Mittelschulen mit 60 %, Grundschulen mit 50 %?
Es ist relativ selten, dass ich zu Schuleröffnungen gehe, weil mir das auch ein bisschen auf den Wecker fällt. Ich erwarte gar nicht, dass sich jemand bedankt. Es sind ja auch nicht meine Gelder, sondern Steuergelder. Aber dieses Gejammer ist manchmal nicht zu ertragen. Ausgerechnet die mir inzwischen sehr bekannt gewordene damalige Landrätin Pauli hat einem Landrat den Kopf gewaschen und erzählt, wie in Bayern die Fördersätze sind. Er hatte sich beschwert, dass er für die Sporthalle nur 68 % gefördert bekommen hat. In Bayern wären es 33 % gewesen. So ist die Realität. Ausgerechnet jetzt immer wieder von der Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte zu sprechen scheint mir so fair gegenüber den Steuerzahlern auch nicht zu sein.
Dass man bei den kommunalen Haushalten nicht das Geld haben soll, um ein Dach in Ordnung zu halten, zeugt von falscher Prioritätensetzung, wenn es wirklich hineinregnet.
Verehrte Frau Günther-Schmidt! Sie sprachen von Günstlingswirtschaft. Das war der Nachteil der alten Förderrichtlinie. Wir hatten in guter Absicht in der alten Förderrichtlinie Spannweiten, wodurch eine Verwaltung einen Ermessensspielraum hatte. Es gab die Frage, warum eine Schule mit 73 % und eine andere mit 68 % gefördert wurde. Wir haben gesagt, dass wir damit aufhören und uns auf einen klar festgelegten Fördersatz einigen, um diesem Vorwurf aus dem Weg zu gehen.
Trotzdem möchte ich zurückweisen, dass es Günstlingswirtschaft gegeben habe. Das lässt sich auch nicht nachweisen. Ohne Ansehen der Person oder Partei eines Bürgermeisters haben wir in Sachsen, dort, wo die Vor
In einem haben Sie im FDP-Antrag recht: Stichwort Bürokratie. Dieser Aufgabe haben wir uns wiederum mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie gestellt. Das ist in manchen Dingen gelungen, aber auch ich sage, dass ich es in manchen Dingen noch ein bisschen unbürokratischer hätte haben wollen. Allerdings stößt man an Grenzen, wenn man es ganz unbürokratisch machen will und irgendein Ergebnis nicht stimmt. Dann gibt es ein Geschrei im Land, man hätte besser hinschauen müssen, wie konntet ihr das fördern … Das ist immer so eine Gratwanderung. Ich gebe Ihnen recht und wir bemühen uns auch.
Eines müssen wir festhalten. Wir haben heute den 7. März. Im Januar ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten. Ich weiß nicht, ob es seit 1990 ein Jahr gab, in dem an einem 7. März schon 37 Anträge bewilligt worden sind. Wie ich auch als Wahlkreisabgeordneter immer beobachtet habe, dürfte das in der ganzen Zeit ziemlich einmalig sein. Deshalb nehme ich gerne den Dank, der von Herrn Herbst kam, entgegen, dass die Verwaltung schon bemüht ist, zügig zu arbeiten und Anregungen aufzugreifen. Die beteiligten Behörden haben versucht, in einem Parallelverfahren diese Anträge zu bearbeiten. Wir werden weiterhin schauen, welche Gelder von der Europäischen Union wir zum Einsatz bringen können. Es ist auch sehr erfreulich, dass sich das Innenministerium mit Städtebaumitteln beteiligt.
Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Mittel aus dem sächsischen Haushalt im Frühjahr voll auszureichen, damit gebaut werden kann. Wir werden uns dann um weitere Mittel bemühen. Ich bitte Sie heute schon um Unterstützung bei den Haushaltsberatungen, denn ich sehe auch, dass es im Lande immer noch Sanierungsbedarf gibt. Mein Bestreben ist – und darin sind wir uns einig –, dass wir diesen Sanierungsstau, der insbesondere in Großstädten besteht, abbauen. Das ist unser Ziel. Ich würde mich freuen, wenn uns die Fraktionen, wie heute versichert, dabei unterstützen.
Ein letztes Wort zu der schwierigen Frage des Klassenrichtwertes. Dabei bitte ich um Verständnis. Es wurde in der Debatte ausgeführt, dass der Klassenrichtwert unverändert bei 25 Schülern liegt. Ein Finanzminister nimmt die Schülerzahl im Land – ich würde es übrigens genauso tun –, teilt sie durch den Klassenrichtwert, und das ergibt soundso viele Lehrer. Dann sieht er sich die Ländervergleiche an, und dann haben wir die Diskussion im Haushaltsplan wie immer an dieser Stelle. An welcher anderen Stelle soll denn der Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass im Land vernünftige Klassengrößen – auch wieder im Verhältnis zu den Geberländern – gebildet werden? Das müssen wir natürlich über die Bewilligung von Fördermitteln tun. Es ist vollkommen klar, dass Städte anders zu behandeln sind als der ländliche Raum. Wenn ein Problem bei Eingemeindungen um Großstädte herum entstanden sein sollte, dann möchte ich deutlich sagen: Der Speck
(Beifall bei der FDP) gürtel von Dresden ist aus meiner Sicht nicht gerade der typische ländliche Raum, wo es darum ginge, Ausnahmen zu machen. Da fallen mir ganz andere Gegenden in Sachsen ein, wo es richtig ist. Die sind froh, wenn sie 15 oder 18 Schüler zusammenbekommen. Wenn die neuen Landkreise im Sommer gebildet sind – da haben Sie recht, Frau Bonk –, muss man schauen, wo die Ausnahmen gerechtfertigt sind. Wir werden diese Kommunen unterstützen. Bei Großstädten bitte ich um Verständnis. Dort können wir uns nicht an der Mindestschülerzahl orientieren, denn dann wären die Schulen zu klein. Das wäre im Übrigen auch nicht im Sinne der Kommunen, weil diese an den Kosten der Unterhaltung der Schulgebäude bis hin zur Heizung beträchtlich beteiligt sind. Deshalb wird in Wahlkampfzeiten manches in der Öffentlichkeit ein bisschen anders dargestellt, als es in Wirklichkeit im gemeinsamen Interesse liegt. Vom Anliegen her ist der Antrag durchaus in Ordnung. Wir bemühen uns, können aber auf der anderen Seite auch sagen, dass wir eine ganze Menge von dem, was Sie jetzt in Anzeigen verbreiten, in Wirklichkeit in der Koalition und der Regierung schon umgesetzt haben. Danke schön. (Beifall bei der CDU und der SPD)
Gibt es nach den Ausführungen des Ministers noch einmal allgemeinen Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann erhält Herr Herbst für die FDP-Fraktion die Möglichkeit zum Schlusswort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war gut, dass wir heute über den Antrag gesprochen haben. Ich bedanke mich auch für die sachliche Auseinandersetzung von nahezu allen Fraktionen. Wenn der Kultusminister bittet, dass wir ihn bei den Haushaltsverhandlungen und den Schulsanierungsmitteln unterstützen sollen, dann machen wir das sehr gern. Da werden bald böse Blicke vom Finanzministerium kommen.