Das würde der Benachteiligung des ländlichen Raumes entgegenwirken. Die Behandlung der Schulen mit Beobachtungsstatus müsste man noch einmal ausführlicher diskutieren. Auch wir als Linke wollen uns der Angelegenheit des Schulhausbaus annehmen und sie vorantreiben. Dabei möchte ich das Augenmerk auch auf zwei andere Schwerpunkte lenken.
Der eigentliche Skandal ist nicht so sehr ein bürokratischer als vielmehr ein politischer. Unsummen für Sanierung, Modernisierung und Neubau von Schulgebäuden sind verwendet worden für Schulen, die mit großem finanziellem Aufwand erneuert wurden, um sie im Anschluss zu schließen.
Wir wären im Schulhausbau wesentlich weiter, wenn nicht die unsägliche Schulschließungspolitik der Staatsregierung zu einer Fehllenkung der Mittel geführt hätte. Das viele Geld hätte sinnvoller angewendet werden können. Das hat damit zu tun, dass Sie sich in die Politik der Schulträger in so maßgeblicher Form eingemischt haben, und zwar über die Mittel zum Schulhausbau. Darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
Durch die Vergabe der Fördermittel hat das Kultusministerium in der Vergangenheit indirekt, aber sehr offen in die Schulnetzplanung der Schulträger eingegriffen, und zwar, wenn es um Schließung ging, teilweise mit repressiver Härte. Sie haben gesagt: Für dieses Schulgebäude gibt es keine Sanierung und keine Zuschüsse mehr. Daraufhin haben Sie die Kreise gezwungen, die auf der eigenen Ebene demokratisch zu findenden Entscheidungen zu verändern. Ich sage es noch einmal: Sie haben die
Eigenverantwortlichkeit der Schulträger bei der Schulnetzplanung – also die Demokratie nach dem Subsidiaritätsprinzip – über die Mittel des Schulhausbaus mit Füßen getreten.
Das stimmt. Wir können nur hoffen, dass es in der Zukunft mit den neuen Kreisen anders wird; denn nach der Verwaltungsreform werden auch die neuen Kreise eine Schulnetzplanung machen und dabei neue Schwerpunkte setzen müssen.
Sie legen den Fokus auf Entbürokratisierung, aber das eigentliche Problem liegt bei der Unterfinanzierung durch die öffentliche Hand und den knappen Kassen der Kommunen und Kreise, also bei der Schulträgerschaft. Wäre diese Falschsetzung politischer Schwerpunkte behoben, wäre die öffentliche Hand womöglich nicht gezwungen, das zu tun, was auf Neudeutsch „Public Private Partnership“ heißt.
Schulen sollen in dem Fall durch mehr privates Geld gefördert werden, denn der öffentlichen Hand fehlt das Geld dafür. Die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet heute darüber am Beispiel der Stadt Leipzig. Es mag Ihnen als FDP vielleicht gefallen, dass die Unternehmen auf diese Art an die Schulen herankommen. Ich aber sage, die Schule sollte ein Raum frei von Wirtschaftsinteressen sein. Darum fördern wir mehr öffentliche Aktivitäten.
Richtig, Unterstützung in Finanzen und Verfahren, und zwar Verfahren, die die Beteiligten mitnehmen und zu schnellen Lösungen im Konsens führen können, damit die Schulträger die Möglichkeit zur Sanierung haben und eine gute und schnelle Umsetzung erfolgt.
Nach unserer Auffassung gibt es im Freistaat Handlungsbedarf im Schulhausbau. Darum wollen wir Ihrem Antrag zustimmen. Man muss aber auch die Lage differenziert sehen. Einige Kreise haben in den letzten Jahren mit Herzblut, mit Engagement, mit eigenen Mitteln und mit Bedacht weite Teile ihrer Schulhäuser saniert. Dort ist die Lage sehr unterschiedlich. Diese Initiative darf man nicht einfach negieren. Diesen Kreisen wollen wir danken. Die Arbeit des Kultusministeriums behalten wir im Auge und besprechen das noch einmal im Fachausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist das Thema Schulbauförderung eines derjenigen, dem wir uns auch im Landtag widmen sollten, sind doch durch den hohen Sanierungsbedarf praktisch alle Regionen betroffen. Ob allerdings
der Antrag, der von der FDP gestellt wurde, dazu geeignet ist, wage ich schon zu bezweifeln. Wenn man diese Dinge sachgerecht und verantwortlich diskutieren möchte, gehörte er eigentlich in den Ausschuss, um die Facetten deutlich ausdiskutieren zu können. Das kann man im Plenum nicht.
Zum anderen – das haben die Vorredner bereits gesagt – ist eine neue Richtlinie verabschiedet worden, deren Wirkung bis jetzt noch nicht einschätzbar ist. Die meisten Anträge, die gestellt worden sind, sind ja bereits abgearbeitet. Gerade dadurch hat sich vielleicht das eine oder andere Problem bei dem einen oder anderen Träger bereits erledigt. Allerdings ist es richtig, dass einige Problemfelder bleiben. Ich möchte auf eines oder zwei eingehen. Diese stehen jedoch nicht unbedingt mit dieser Förderrichtlinie im Zusammenhang.
Das erste Problem ist der Bezug auf die Schulnetzplanungsverordnung, das zweite bezieht sich auf die Definition der zuwendungsfähigen Aufgaben auf der Grundlage der Schulbau- und Raumprogrammempfehlungen des Freistaates.
Lassen Sie mich zu dem ersten Problem kommen, zur Schulnetzplanungsverordnung oder, genauer gesagt, einiges zu deren Anlage. Hier geht man auf die Klassenrichtwerte ein, die festgeschrieben sind. Herr Herbst, Sie hatten bereits angedeutet, dass es dadurch zu Problemen kommt. Diese Verordnung kommt aus dem Jahr 2001, und gerade 2003 haben wir ja das Schulgesetz um einen § 4a erweitert. Dies korrespondiert dann natürlich nicht mehr miteinander. Damals hat man wahrscheinlich gesehen, dass durch die Senkung des Klassenteilers von 33 auf 28, also um fünf Schüler, auch die Mindestschülerzahl bei Mehrzügigkeit um einen Schüler verringert wird.
Es war sicher nicht Aufgabe des Gesetzes, auch den Klassenrichtwert zu verändern, weil er damals sicher nicht so von Bedeutung war oder schien. Allerdings war durch die Bindung der Schulbaufördermittel an den Klassenrichtwert dies, wie sich das heute herausstellt, schon ein gewisser Trugschluss. Der Klassenrichtwert hätte angepasst werden müssen. Was ist dessen Funktion?
Es ist eine Vorgabe für die Schulverwaltung, die bestimmt, wie groß Klassen in Sachsen durchschnittlich zu sein haben. Für jede Klasse zum Beispiel, in der wir 15 Schüler haben, müssten, um diesen Klassenrichtwert wieder einzuhalten, entweder 3,3 Klassen mit 28 Schülern oder 5 Klassen mit 27 Schülern oder 10 Klassen mit 26 Schülern gebildet werden. Das ist ein Widerspruch in sich. Das ergibt eine einfache Durchschnittsrechnung, die damit involviert wird, dass ich dann, wenn ich kleine Klassen habe, andererseits durch den Durchschnittswert auch wieder sehr große Klassen bilden muss.
Nun sehe ich das auch etwas anders. Wir haben im ländlichen Raum zum Teil kleine Klassen. Große Städte sind durch den Richtwert, der für das ganze Land gilt, ge
zwungen, große Klassen zu bilden. Besonders beklagen sich bei uns auch Gemeinden, die eingemeindet wurden und damit am Rande einer Großstadt sind. Sie fallen jetzt unter diesen großstädtischen Schlüssel und dürfen nicht mehr wie im ländlichen Raum auch kleinere Klassen bilden. Hier muss noch einmal nachjustiert werden.
Allerdings war die reale Entwicklung der Klassengröße auch eine andere. Für das laufende Schuljahr sind es im Grundschulbereich circa 19,5 und für die Mittelschule 21,7 Schüler, also deutlich unter dem Klassenrichtwert. Vor dem Hintergrund der laufenden Schülerprognosen, die keine gravierende Veränderung der Schülerzahlen erkennen lassen, ist für die nächsten Jahre ein Klassenrichtwert von 25 Schülern keine Planungsgröße mehr, es sei denn – das kam bei Herrn Herbst zum Teil schon zum Ausdruck –, man will mit dieser Förderrichtlinie den Schulhausbau dazu benutzen, um das Schulgesetz zu unterlaufen. Davon gehe ich aber nicht aus, Herr Minister, dass Sie das so möchten. Insofern ist die Schulnetzplanungsverordnung in diesem Punkt überholungsbedürftig und der praktische Bezug zur Förderrichtlinie Schulhausbau nicht angemessen.
Zweiter Punkt. Ich hatte das Problem bereits angedeutet. Es berührt die Schulbau- und Raumprogrammempfehlung des Freistaates. Auch hier denken wir, dass sie in zweifacher Hinsicht überarbeitungsbedürftig ist. Sie entspricht einmal hinsichtlich der Raumvorgaben pro Schüler nicht den Vorgaben, die an einen Arbeitsplatz gestellt werden. Wenn man das einmal mit der Arbeitsstättenverordnung vergleicht, müsste eine Fläche von circa 4 Quadratmetern pro Schüler zur Verfügung stehen und nicht 2,5 Quadratmeter, wobei das sogar noch sinkt. Im Durchschnitt haben wir tatsächlich 2,4 Quadratmeter. Das funktioniert möglicherweise noch im Grundschulbereich. Das würde aber in anderen Bereichen nicht mehr funktionieren, in denen wir andere Schulformen aufgreifen wollen, wo tatsächlich auch Bewegungsfreiheit ist. Nur dort, wo der alte Frontalunterricht noch läuft, könnte man das so machen.
Für die Berufsschulen funktioniert es nicht, aber für die Sekundarstufe II. Das heißt, dass dieses Programm für instruktive Pädagogik knapp ausgelegt ist. Das hat nichts mit zukunftsweisender Pädagogik zu tun.
Gleichzeitig sagen wir, wenn wir Ganztagsangebote wollen – das ist ja erklärter Wille –, müssen wir auch hier nachjustieren.
Noch zu einigen anderen Punkten, die ich benennen möchte. Sicherlich erscheint uns der Verwaltungsaufwand, der jetzt geboten ist, als zu hoch. Eine Diskussion darüber ist aber auch im Plenum fehl am Platze. Das sollte man ausführlich im Ausschuss diskutieren. Richtig ist, dass man die Eigenbeteiligung von Schulträgern immer wieder neu diskutiert, wobei ich natürlich als kommunalpolitische Sprecherin immer daran erinnern möchte, dass die Finanzsituation der Kommunen und deren Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind. Auch das kann man ausführlich im Ausschuss besser diskutieren.
Ein letzter Punkt, den ich noch aufgreifen möchte, ist die Aufforderung zu nachhaltigem Bauen. Wir werden uns auch bei der Schulbauförderung nicht dem Weg verschließen dürfen, nachhaltig zu bauen und die neuen Richtlinien dort zu berücksichtigen, damit die Schule, die wir jetzt rekonstruieren, die wir jetzt neu bauen, auch zukunftsweisend ist.
Insgesamt tragen die Hinweise, die ich jetzt noch einmal aufgegriffen habe, aber nicht dazu bei, dem FDP-Antrag zuzustimmen, sodass wir als Fraktion diesen Antrag ablehnen werden.
Die NPD-Fraktion verzichtet auf ihren Redebeitrag. Ich rufe die GRÜNEN auf. Bitte, Frau Günther-Schmidt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war schon sehr überrascht, wie unverfroren das Kultusministerium kurz vor Weihnachten in einer öffentlichen Darstellung eine Verschlechterung der bisherigen Förderung des Schulhausbaus als Erfolg verkauft hat. Das scheint mir allerdings symptomatisch für die gegenwärtigen Versuche zu sein, die Situation im Lande schönzureden. Der Gipfel war die Neujahrsansprache des Ministerpräsidenten, der die Offensive für moderne Schulen ausgerufen hat.
Die Realität sieht anders aus. Kommen wir zu den Fakten – auch für Sie, Herr Colditz; Sie scheinen es noch nicht mitbekommen zu haben.
Bei den Mittelschulen sinkt der Fördersatz des Freistaates von bislang maximal 75 auf 60 %. Bei berufsbildenden und Förderschulen gibt es eine Senkung um fünf Prozentpunkte. Sie rechnen sich den Freistaat auf Kosten der Kommunen schön.
Und es kommt noch schlimmer: Anträge, die bereits 2007 gestellt wurden, und zwar auf Grundlage der alten Förderrichtlinie, und im Jahr 2007 noch nicht endgültig beschieden wurden, müssen nun vermutlich zu den schlechteren Bedingungen neu gestellt werden. Oder, man munkelt – Herr Rohwer hat es ja vorhin angesprochen –, es gibt irgendwelche Hinterzimmerrunden, wo im Zuge der Günstlingswirtschaft der eine oder andere möglicherweise doch noch zum Zuge kommt. Das kann nicht sein, das halte ich für außerordentlich skandalös. Ein solches Verfahren ist nicht transparent.
Das will ich Ihnen gern erklären: Sie haben darauf Bezug genommen, dass Sie und Ihre Fraktionskollegen sich natürlich in internen Kreisen für den Schulhausbau der Schulen, die zu Ihrem Revier gehören, einsetzen. Das halte ich für unlauter.
(Lars Rohwer, CDU: Das ist eine böse Unterstellung! – Thomas Colditz, CDU: Lesen Sie das einmal im Protokoll nach! – Weitere Zurufe)
Gehen Sie doch ans Mikrofon, damit ich Sie verstehen kann, dann werde ich Ihnen auch gern antworten.