(Widerspruch des Abg. Mario Pecher, SPD – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)
Warum, frage ich Sie, soll es nicht möglich sein, die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn für Kleinkläranlagen – –
Wissen Sie, auch wenn ich das jetzt ein bisschen lustig gemacht habe, weil es schon spät ist, ist es dennoch ein richtiges Problem für 600 000 Menschen in Sachsen. Sie machen hier einen Zirkus, das ist unwahrscheinlich! Sie sollten zuhören und sich dieser Problematik annehmen.
Ich möchte Sie noch einmal bitten zuzuhören, damit wir zum Schluss kommen können. Bitte, Frau Abg. Roth.
Warum, frage ich Sie, soll es nicht möglich sein, die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn für Kleinkläranlagen sofort mit der Förderzusage zu verbinden?
Sie könnten sogar noch weiter gehen. Nehmen Sie sich ein Beispiel am Bundesumweltministerium. Dieses hat das Antragsverfahren für die Basisförderung im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, also beispielsweise für Solarkollektoren, Biomassekessel und Geo
thermie-Anlagen, 2007 stark vereinfacht. Die Antragstellung für eine Basisförderung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis, also der Rechnung, erst, wenn die Anlage bereitgestellt ist.
Einerseits verschlingt die Förderverwaltung durch die Sächsische Aufbaubank eine Menge Geld, andererseits müssen Grundstückseigentümer, die von Grundsicherung für Arbeitsuchende oder von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung leben, wenn es schlimm kommt, bis zu einem Jahr nach der Beantragung der Auszahlung warten, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird. Das ist skandalös, weil Förderbürokratie die an sich schon miserablen Lebensverhältnisse dieser Menschen weiter verschlechtert.
Meine Damen und Herren! Das Thema ist noch lange nicht vom Tisch. Jahrelang sind wir für eine Förderung der Kleinkläranlagen eingetreten. Inzwischen gibt es sie. Ich bin überzeugt davon, dass in nicht allzu ferner Zeit ein vereinfachtes Förderverfahren für Kleinkläranlagen gang und gäbe sein wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Zastrow hat vor wenigen Minuten ja nicht ahnen können, dass sein freundlicher Wunsch nach einem schönen Abend so jäh unterbrochen werden würde.
Andererseits, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man das nicht so stehen lassen, was uns wirklich in zehn Minuten vorgetragen worden ist, obwohl es in einem Ausschuss gründlich erörtert und beraten und mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.
Nein, jetzt bin ich dran und habe meine zehn Minuten. Wie haben Sie so schön gesagt? – Da kann ich hart sein. Das kann ich auch.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Andrea Roth, Linksfraktion: Ich hätte Ihnen die Zwischenfrage beantwortet, wenn Sie sie gestellt hätten!)
Ich habe doch gar nichts gefragt. Jetzt wollen wir doch mal ein wenig bei der Ernsthaftigkeit bleiben.
Meine Damen und Herren! Wir reden hier über einen Vorgang, der uns, umweltpolitisch gesehen, über Jahre beschäftigt hat, denn nachdem wir die desolaten Hinterlassenschaften – –
Damals haben wir mit viel Geld und solidarischer Hilfe anderer Länder unsere Abwasserinfrastruktur auf Vordermann gebracht.
Diese Wahrheiten kann niemand wegdiskutieren. Wir haben selbstverständlich zentrale Lösungen präferieren müssen, aber in unseren Abwasserbeseitigungskonzepten der Aufgabenträger waren immer dezentrale Lösungen integriert. Wir haben immer gewusst, dass die topografischen und Siedlungsbedingungen dazu führen, dass nicht jeder an eine zentrale Abwasserleitung angeschlossen werden kann.
Jetzt sind wir dank dieses vielen Geldes und der fleißigen Bauleistungen und Entscheidungen der Kommunen an einem Punkt angekommen, wo wir 600 000 Bürger haben, die noch nicht zentral angeschlossen sind. Wir werden auch unsere Förderkonditionen umstellen, um recht bald die 178 000 Kleinkläranlagen und 67 000 abflusslosen Gruben, die es immer noch gibt, durch dem Stand der Technik entsprechende Lösungen anzuschließen, denn wir machen das ja nicht aus Jux und Tollerei. Die EU hat uns strenge Auflagen gegeben, was im Jahr 2015 in Deutschland und in Europa mit den Gewässern zu sein hat. Diese übernommenen Hinterlassenschaften aufzuarbeiten bedeutet auch, dass wir diese dezentralen Lösungen jetzt verstärkt in Angriff nehmen. So weit, so gut.
Jetzt hat das zuständige Ministerium eine Förderrichtlinie erlassen und für den Einzelnen, der sich für eine Kleinkläranlage entscheidet, die entsprechenden Landesfördermittel gegeben und auch dort, wo Gruppenkläranlagen geplant sind, die Möglichkeit der Finanzierung durch EUMittel vorgesehen. Nun verstehe ich Folgendes nicht, Frau Roth. Sie haben größtes Misstrauen, dass die Zweckverbände als verlängerter Arm, als Instrument der Kommunen die Bürger schlecht und falsch beraten. Woher haben Sie denn nur immer dieses Misstrauen?
Ja gut, ich will ja nicht ausschließen, dass es in einzelnen Gegenden unseres Landes Abwasserzweckverbände gibt, bei denen die Beratung und Kommunikation mit den Bürgern verbesserungsbedürftig wäre. Aber ich wehre mich nach den Erfahrungen, die wir auch als Umweltpolitiker meiner Fraktion haben, dagegen, dass Sie in Bausch und Bogen die kommunalen Aufgabenträger und Verantwortlichen in dieser Weise letztlich stigmatisieren.
Auch das Thema Mutzschen ist ja im Grunde genommen geklärt. Nach der Anhörung hat sich gezeigt, dass dort offensichtlich Korrekturbedarf bestanden hat. Für Mutzschen wird auch ein neues Konzept erarbeitet, was durchaus zeigt, dass die Bürger, die sich für ihre eigenen Belange interessieren und eben zu angesetzten Gemeindeversammlungen und Beratungen gehen, auch dazu beitragen können, bestmögliche Konzepte zu bringen. Nur Gruppenlösungen, das wissen Sie auch, Frau Roth, kann man nicht vom Grundsatz verordnen, die sind vom Siedlungscharakter abhängig, die sind von den topografischen Bedingungen abhängig, was in jedem Einzelfall zu tun ist.
Das Letzte, was Sie hier noch kritisiert haben, ist das Thema vorzeitiger förderunschädlicher Vorhabensbeginn.