Protocol of the Session on December 4, 2024

Gesetzesänderung im Bereich des Landesrechts Voraussetzung für die entsprechende Rechtsverordnung sei. Ich will nur darauf hinweisen: Heute haben wir schwarz auf weiß, dass das nicht der Fall ist, denn das Bundeswaffengesetz wurde entsprechend geändert. § 42c des Bundeswaffengesetzes hat abschließende Regelungen mit Blick auf die konkreten Durchsuchungsbefugnisse in diesen Waffenverbotszonen.

Das Thema Waffenverbotszonen ist mein Anlass, heute noch mal festzustellen und zurückzublicken, wie der Minister sich gerade bei diesem wichtigen Thema verhalten hat. Ich will, lieber Kollege Haas, auf Ihr Zitat zurückkommen. Sie haben wortwörtlich gesagt: „Sicherheit im Saarland bleibt keine Worthülse, sondern wird zur Realität.“ Deswegen ist wichtig, dass wir uns bei den Abläufen zu dieser Rechtsverordnung hinsichtlich Waffenverbotszonen die Vergangenheit noch einmal genau anschauen, damit nämlich genau das nicht eintritt, damit es eben keine Worthülse bleibt.

Es war am 31. Mai, wir haben es noch in Erinnerung, ein schlimmes Attentat, ein Messerattentat auf einen jungen Polizeibeamten, der dann leider seinen schweren Verletzungen erlegen ist. Ankündigungsminister Reinhold Jost hat wenige Tage danach großspurig verkündet und angedeutet: Es kommt zeitnah eine Rechtsverordnung auf den Weg. Waffenverbotszonen werden im Saarland einfacher eingerichtet werden können. - So weit, so gut. Was ist dann aber passiert? - Mehrere Wochen ist nichts passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegenteil, medial wurde etwas angekündigt, aber nichts ist passiert.

(Sprechen bei der SPD.)

Es kam dann circa drei Monate später zu einem weiteren sehr schlimmen Messerangriff in Solingen. Auch den haben wir in sehr negativer Erinnerung. Es war am 23. August. Auf dem Stadt fest sind drei Menschen durch einen Messerangriff getötet worden. Da kam dann die nächste öffentliche Ankündigung von Ankündigungsminister Reinhold Jost, der gesagt hat, noch vier bis sechs Wochen brauche die entsprechende Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone im Saarland. Was ist dann passiert? - Noch mal mehrere Wochen sind verstrichen. Anfang Oktober kam die nächste Ankündigung von Ankündigungsminister Reinhold Jost. Er hat gesagt, die Rechtsverordnung sei angeblich schon unterschrieben - Originalzitat aus dem Saarländischen Rundfunk, dort auch gerne nachlesbar - und dass eine Änderung im Landesrecht erforderlich sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Anfang Juni wurde eine Rechtsverordnung in Sachen Waffenverbotszonen im Saarland angekündigt. Was ist Stand der Dinge? Die

Durchführungsverordnung, die Grundvoraussetzung aus dem Waffengesetz, ist am 20. Novem ber, also vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das konnte man im Amtsblatt des Saarlandes nachlesen. Das heißt: Juni, Juli, August, September, Oktober, November - fast ein halbes Jahr ist verstrichen seit der Ankündigung für die Rechtsverordnung zur Umsetzung von Waffenverbotszonen im Saarland.

Wie sieht es jetzt aus? - Genau diese Rechtsverordnung ist immer noch nicht da. Wir haben eben von der Durchführungsverordnung geredet, also nicht von der Regelung. Da hat das Innenministerium jetzt die Ermächtigung erhalten, tätig zu werden. Das Innenministerium ist bislang aber noch überhaupt nicht tätig geworden. Sehr geehrter Herr Minister, lieber Ankündigungsminister Reinhold Jost, deswegen muss ich an der Stelle beim Thema Waffenverbotszonen ganz objektiv festhalten: Als Tiger mit viel Verve und Engagement gestartet, als Bettvorleger geendet!

(Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.)

Das sind die Fakten, die wir heute zu besprechen haben. Aber wir sind es mittlerweile leider gewohnt: Bei dieser SPD-Landesregierung ist immer viel Luft und viel Verpackung, aber wenig Substanz. Deswegen, sehr geschätzter Herr Kollege Haas, wiederhole ich Ihr Zitat von eben, dass Sicherheit keine Worthülse bleibt, sondern zur Realität wird, und sage: Herr Minister, ich freue mich auf Ihren Wortbeitrag heute. Bitte sagen Sie den Saarländerinnen und Saarländern, wann genau, wann exakt diese Waffenverbotszone, die Rechtsverordnung auf den Weg kommt. Aber halten Sie dann bitte auch den Fahrplan ein. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wahlkampf, Wahlkampf, Wahlkampf! Wir haben es da gut, wir brauchen keinen Wahlkampf zu machen, denn wir gewinnen die Wahl sowieso.

(Sprechen und Lachen bei der SPD und der CDU.)

Deshalb kann ich mich hier auch ganz sachlich äußern. Erst einmal an den Kollegen Haas, der gemeint hat, die Regierung ist für die Sicherheit der Menschen verantwortlich. Er nutzte markige

(Abg. Schäfer (CDU) )

Worte, so richtig kraftvoll sagte er, was man da alles macht. Nun muss ich aber feststellen: Vor 20 Jahren haben wir uns im Saarland sicher ge fühlt, da haben sich alle Leute sicher gefühlt, aber jetzt fühlt sich kein Mensch mehr sicher. Unsere Frauen sind bedroht. Es gibt gefährdete Zonen und so weiter. Wo ist denn da die Arbeit der Regierungen, die bisher tätig waren, zu sehen? Was ist denn das Ergebnis dieser Arbeit? Es ist doch ein Scherbenhaufen, mit dem wir es zu tun haben. Die Polizei ist jetzt aufgerufen, diesen Scherbenhaufen beiseite zu schaffen. Die können einem im Grunde genommen ja nur leidtun.

Jetzt haben wir es mit dem Entwurf einer Verordnung zu tun, in der eine bestimmte Sache geregelt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der riesigen Problematik, die wir haben, ist das eine kleine Sache, aber wir denken schon, dass es vielleicht ein Fortschritt ist. Aus diesem Grunde wollen wir das Ganze mal mit einer Enthaltung passieren lassen und sehen, was daraus in den weiteren Beratungen wird. Wir enthalten uns, wir denken, es ist ein kleiner Fortschritt, aber die Problematik bleibt bestehen und liegt ganz woanders. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile das Wort für die Regierung dem Minister für Inneres, Bauen und Sport Reinhold Jost.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vor allen Dingen eines vorwegschicken: Diese Debatte sollte einem auch in der Opposition nicht so wenig wert sein, dass man Klischees damit bedient. Ich habe ja Verständnis dafür, wenn man hart in der Sache argumentiert, aber ich würde doch ausdrücklich darum bitten, bestimmte Sachverhalte, die sich im Laufe des Zeitraums von Mai bis diesen Dezember ergeben haben und die auf Bundesebene einheitlich geregelt worden sind, nicht auszublenden. Das müsste man als jemand, der aus der Verwaltung und aus dem politischen Bereich kommt, wissen.

Herr Schäfer, ich sage mal, man kann ja mit solchen Klischees wie „Ankündigungsminister“ et cetera spielen, aber man muss schon aufpas sen, dass man sich nicht selbst ein Stück weit der Lächerlichkeit preisgibt, vor allen Dingen, wenn man sich zu Anfang seiner Ausführungen auf diejenigen beruft, die das ganze Vorgehen als richtig ansehen, um es dann selbst wieder schlechtzureden. Das führt nicht gerade dazu,

dass man seine eigene Reputation steigert. Das möchte ich an der Stelle sagen.

(Beifall von der SPD.)

Ich stelle mich dieser Diskussion. Ja, ich hätte mir an der einen oder anderen Stelle bestimmte Dinge auch schneller vorgestellt. Aber was wäre denn passiert, wenn wir das Ganze mit heißer Nadel im „Dabba-dummel-dich“-Gang gestrickt hätten, ohne das, was auf Bundesebene in der Zwischenzeit passiert ist? Sie wissen, dass es dort auch Regelungen gab, die dazu geführt haben, dass wir ursprünglich angedachte Regelungstatbestände nicht mehr haben machen müssen, weil sie vom Bund geregelt worden sind. Dann wäre wahrscheinlich die Diskussion nach dem Motto gelaufen, hier würden irgendwelche Gesetzesinitiativen gestartet, um irgendetwas an Aktivitäten vorzuspielen.

Wir sind an Rechtssicherheit und an Konsequenz interessiert. Ich sage Ihnen mit Blick auf diese Regelungslücke, die wir hiermit schließen: Das ist in fast allen Bundesländern schon seit Jahren geregelt. Da wäre dann auch die Frage, warum beispielsweise Sie nicht schon vor Jahren auf die Idee gekommen sind, diese Regelungslücke anzugehen. Ich stelle mich dieser Kritik, weil ich sage, das kommt eigentlich zu spät. Aber es wäre ganz gut, sich nicht in irgendwelchen Klischeedebatten wiederzufinden. Denn das wäre an der Stelle, denke ich, zu billig.

Ich sage noch einmal: Wir haben ein Interesse daran, dass wir das an Werkzeugen, an Möglichkeiten und vor allen Dingen auch an rechtlichen Rahmenbedingungen den Kolleginnen und Kollegen der Polizei zur Verfügung stellen, was sie brauchen, um ihren Job anständig zu machen. Das ist meine Aufgabe, das ist meine Verpflichtung und ich versuche, dem nachzukommen. Ich stelle mich aber auch der Kritik. Aber da ändert sich meine Einstellung nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD.)

Lassen Sie mich an der Stelle darauf hinweisen, dass wir unmittelbar danach tatsächlich gehandelt haben, vielleicht nicht in erster Linie mit Blick auf die Schnelligkeit, die Wirksamkeit, wie sich das der eine oder andere in seinem Klischee vorstellt, sondern indem wir beispielsweise relativ schnell Schnittschutzschals bestellt und ausgegeben haben. Ich bin sehr dankbar und froh, dass das auch die Unterstützung der Opposition gefunden hat und dass wir beim Thema der Aus-, Fort- und Weiterbildung reagiert haben, so wie wir das im Übrigen auch in anderen Bereichen getan haben. Ich lasse mir an der Stelle nicht die Redlichkeit absprechen. Ich bin bereit und durchaus in der Lage, selbstreflektierend unterwegs zu sein, und ich bin der Letzte, der sich hier hinstellt und sagt, was das alles für wunderbare Sachen sind, die wir machen. Die

(Abg. Dörr (AfD) )

Tatsache, dass wir sie machen müssen, ist eigentlich schon schlimm genug. Es ist schlimm genug, dass es diese Auswüchse gibt, dass wir uns hinterhältigen, niederträchtigen, mörderischen Taten gegenübersehen, die vor zehn, 15 Jahren vielleicht so nicht vorstellbar waren, getrieben von Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion, die vorhaben, böse Dinge zu tun.

Ich sehe meine Aufgabe mit Blick auf den Organisationsstand der saarländischen Polizei und deren Ausstattung und Personalisierung, aber auch mit Blick auf das gesetzliche Rüstzeug darin, konsequent an dieses Thema heranzugehen. Und das tun wir. Ich bin dankbar und froh und nehme es zum Anlass, heute allen, auch Ihnen, Danke zu sagen für die Unterstützung beispielsweise im Nachtragshaushalt, wo wir zum ersten Mal seit Jahrzehnten bei der Polizei nichts weggenommen haben, um damit den Verfassungsschutz zu stärken. Das war ja gängige Praxis. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, wie das über Jahre und Jahrzehnte gelaufen ist. Die Kolleginnen und Kollegen fehlten an anderer Stelle. Jetzt werden neue, zusätzliche Personen beim Verfassungsschutz eingestellt. Beim Jahrgang P 46 haben wir 155 Kolleginnen, davon 144 Neueinstellungen. Das mag dem einen oder anderen nicht weit genug gehen, aber das ist deutlich mehr als das, was wir in den zurückliegenden Jahren teilweise hatten, wo es deutlich unter 100 Einstellungen gab.

Wir haben Schluss gemacht mit dem Abbau bei der saarländischen Polizei. Wir stellen sie neu auf. Ich stelle mich auch dort der Diskussion. Ich bin mal gespannt, wenn tatsächlich nachher festgestellt wird, dass in der Fläche mehr Personal ist, als vorher da war, ob diejenigen, die jetzt kritisieren, über ihren Schatten springen und sagen können: Okay, da haben wir falsch gelegen mit unseren Klischees und den Unterstellungen, dass diese Organisation falsch läuft. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen, die hier im Parlament sitzen, sondern auch für diejenigen, die glauben, sie wären eine Interessenvertretung, die aber im Grunde genommen nur den ganzen Laden durcheinanderbringen.

Ich sage ganz bewusst: Wir stellen uns dieser Kritik und dieser Diskussion. Ich sage das auch im Hinblick auf das, was wir in den letzten Jahren gemeinsam auf den Weg gebracht haben - mit besserer Ausstattung für die saarländische Polizei, mit mehr Personal, aber am Ende auch mit einem gesetzlichen Rüstzeug. Ja, ich richte meine Worte an diejenigen, die unterwegs sind, um Durcheinander zu machen, und die kein Interesse daran haben, dass bei der saarländischen Polizei endlich wieder Ruhe einkehrt. Das sei ihnen an dieser Stelle sehr deutlich gesagt!

(Beifall von der SPD.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich mir Dinge anschaue, die in den zurückliegenden Jahren gut gelaufen sind, dann bin ich der Letzte, der sich wegduckt oder der Auffassung ist, dass wir das anderen nicht zuschreiben dürfen. Ich kann in einigen Bereichen auf dem aufbauen, was mein Vorgänger bereits auf den Weg gebracht hat. Aber der Feind des Guten ist das Bessere. Ich mache das beispielsweise deutlich an dem, was wir gestern in Berlin verabredet haben hinsichtlich einer Vereinbarung zur Fortschreibung der Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Saarland. Klaus Bouillon hat damals, 2019, mit Lothar de Maizière und dem Kollegen Seehofer einen Saarlandplan auf den Weg gebracht. Zusammen mit Nancy Fraser habe ich ihn in die Umsetzung gebracht. 500 Bundespolizisten und Bundespolizisten gibt es jetzt, das hilft uns in vielen Bereichen.

Wir wollen zweitens das Thema der Ansiedelung eines Kompetenzzentrums für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auf die nächste Ebene bringen, dies auch mit Blick auf die bessere Zusammenarbeit in der Grenzregion. Dazu zählt auch die Anpassung von Gesetzen. Deswegen ist das, was wir heute hier machen, nicht irgendetwas, sondern die Grundlage, auf der wir aufbauen können, auch aus Erfahrungen heraus, die wir bei den tragischen Ereignissen der letzten Monate leider haben machen müssen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass wir gut ausgebildete und ausreichend viele Kolleginnen und Kollegen haben, die dann auch das Rüstzeug haben und die rechtlichen Rahmenbedingungen nutzen können, um derer Herr zu werden, die in diesem Land Böses wollen. Ich denke, das ist in unser aller Interesse. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen und die daraus folgenden Entscheidungen. - Herzlichen Dank und Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke dem Herrn Minister. Ich weise darauf hin, dass der Herr Minister 45 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zusteht, und diese Zeit auch jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich zur Verfügung steht. - Dann darf ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1278. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1278 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und

(Minister Jost)

Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1278 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion; enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften (Drucksache 17/1231) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 17/1290)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften, Drucksache 17/1231, in seiner 31. Sitzung am 13.11.2024 in Erster Le sung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen.

Durch das vorliegende Gesetz werden Anpassungen in verschiedenen kommunalrechtlichen Vorschriften und Gesetzen vorgenommen. Im Kommunalfinanzausgleichsgesetz und im Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit werden im Jahr 2024 auslaufende Regelungen verlängert. Im Kommunalfinanzausgleichsgesetz werden weiterhin die Regelungen über die Bedarfszuweisungen an die geänderte Bedarfssituation der Kommunen angepasst. Daneben wird im Kommunalselbstverwaltungsgesetz sichergestellt, dass für kommunale Gesellschaften keine über die bundesgesetzliche Regelung hinausgehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, was auch für verschiedene andere Institutionen gelten soll.

Die Änderungen im Saarlandpaktgesetz sowie der Verordnung zur Ausführung des Saarlandpaktgesetzes betreffen im Wesentlichen eine Anpassung der sogenannten Normalentwicklungen aufgrund der Reform der Grundsteuer, um negative Auswirkungen auf das strukturelle Ergebnis der Gemeinden zu vermeiden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Einführung einer halbjährlichen Berichtspflicht des Ministeri

ums gegenüber dem zuständigen Ausschuss des Landtages über die Vergabe von Bedarfszuweisungen vorsieht. Der Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion, Ablehnung der SPDLandtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften wurde sodann bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfDLandtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1231 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.