Protocol of the Session on December 4, 2024

Sich hier als Beschützer von Frauen bei diesem Thema zu Wort zu melden, ist, finde ich, schon eine Farce.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Sie haben ein reaktionäres Weltbild, patriarchalische Familienbilder und machen pauschale Vorurteile ‑ ‑

(Zurufe des Abgeordneten Haas (SPD).)

Das ist eine Politik, die keine Verbesserung für uns Frauen in Deutschland ist, im Gegenteil.

(Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Haas (SPD).)

Kollege Haas, bitte lassen Sie jetzt die Zwischenrufe.

Danke.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Danke, Frau Kaya-Karadağ. Weitere Wortmel dungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1282. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1282 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1282 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme kurz zurück zu den Punkten 5 und 11. Ich habe mir vom Stenografischen Dienst den vorläufigen Auszug aus der Debattenmitschrift vorlegen lassen, um mich bezüglich der genauen Wortwahl in der Debatte zu vergewissern. Herr Kollege Theis, wegen der getätigten Äußerungen, die ich an dieser Stelle nicht wiederhole, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Abg. Theis (CDU) : Wegen welcher, Frau Prä sidentin? - Lachen und Beifall bei der CDU.)

Ich wiederhole nicht die Verwendung des Wortes. Es geht eigentlich um das Wort „Vaterlandsverräter“.

(Abg. Theis (CDU) : Ich trage das als Ehren schuld! - Lachen bei der CDU.)

Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksache 17/1278)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unsere Städte und öffentlichen Plätze sind Orte, an denen sich Menschen sicher fühlen und wohlfühlen sollen. Doch Berichte von Gewalt und Übergriffen zeigen, dass dieses Vertrauen immer wieder erschüttert wird. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)

Wir als SPD-Fraktion stellen uns klar gegen diese Entwicklungen. Wir sind diejenigen, die Verantwortung übernehmen und handeln, wo andere vielleicht zaudern. Unsere Aufgabe ist es, den Rechtsstaat zu stärken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Polizei in die Lage zu versetzen, genau das zu tun. Dafür ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes ein starkes und notwendiges Signal in diese Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)

Ich möchte an dieser Stelle betonen, wir sind dankbar, dass unser Innenminister Reinhold Jost hier die richtigen Maßnahmen ergreift. Dein Handeln, lieber Reinhold, zeigt, dass wir nicht nur beobachten, sondern aktiv gestalten. Du machst das Saarland sicherer und dafür möchte ich dir auch im Namen der SPD-Fraktion meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.

(Beifall von der SPD.)

Das zeigt sich nicht zuletzt an deinem klaren 5‑Punkte‑Plan für die innere Sicherheit. Mit gezielten Maßnahmen wie der Personalaufstockung, der Entlastung der Polizei durch Tarifbeschäftigte, der Modernisierung der technischen Ausstattung und der Digitalisierung der Polizei hat diese Landesregierung bewiesen, dass sie entschlossen handelt.

(Beifall von der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2.900 Planstellen bis 2032, davon 200 neue Stellen allein bis 2027. Das ist ein starkes und klares Bekenntnis zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig wurde massiv in die Ausrüstung und Modernisierung investiert: 12 Millionen Euro für Schutzwesten, Dienstwaffen und modernste Fahrzeuge. Nicht nur das, mit digitalen Lösungen wie der Online-Wache oder den neuen technischen Hilfsmitteln wie der Mehrwert-App wird die Polizei auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Das alles sind konkrete Schritte, die deutlich machen, Sicherheit im Saarland bleibt keine Worthülse, sondern wird zur Realität.

(Beifall von der SPD.)

Deshalb, lieber Reinhold Jost, danken wir dir für deine Weitsicht und dein Engagement. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Polizei, sondern auch das Vertrauen der Saarländerinnen und Saarländer in die Handlungsfähigkeit dieses Staates.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen und Fakten sprechen für sich. Wir erleben eine Zunahme von Gewalt im öffentlichen Raum und das nicht abstrakt, sondern konkret an Bahnhöfen, in Parks, auf öffentlichen Plätzen. Das sind dort keine Einzelfälle. Wie reagieren wir darauf? Indem wir handeln, und zwar entschlossen. Es reicht nicht aus, die Probleme nur zu analysieren und über Sicherheitsstrategien zu diskutieren. Wir brauchen klare Maßnahmen und das jetzt.

(Beifall von der SPD.)

Der vorliegende Entwurf ist eine Antwort auf die berechtigten Sorgen der Saarländerinnen und Saarländer. Es ist aber auch eine Antwort auf die Bedürfnisse unserer Polizei, die täglich im Einsatz ist, um unser aller Sicherheit zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle eines sagen: Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern auch unsere uneingeschränkte Unterstützung durch die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

(Beifall von der SPD.)

Mit der geplanten Novellierung des § 17 des Saarländischen Polizeigesetzes schaffen wir die Voraussetzungen, damit die Polizei ihre Arbeit noch wirksamer erledigen kann. Die Erweiterung der Durchsuchungsbefugnisse an gefährlichen Orten ist dabei ein zentraler Punkt. Dort, wo die Kriminalitätsbelastung nachweislich hoch ist, wird es künftig möglich sein, Personen anlassfrei zu durchsuchen. Warum ist das notwendig? Weil wir der Gewalt nicht hinterherlaufen dürfen. Wir müssen ihr einen Schritt voraus sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen ist es richtig, heute diesen Gesetzentwurf hier einzubringen.

(Beifall von der SPD. - Präsidentin Winzent übernimmt den Vorsitz.)

Zudem schaffen wir eine neue Kategorie: die gefährdeten Orte. Hier geht es um Bereiche oder Veranstaltungen, die besonders geschützt werden müssen, weil konkrete Hinweise auf geplante Straftaten vorliegen. Denken wir an die derzeit stattfindenden Weihnachtsmärkte oder auch Volksfeste wie das Webenheimer Bauernfest, die Oktoberfeste oder auch eine große Kirmes im Heimatdorf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein Werkzeug für eine Polizei, die nicht nur reagieren, sondern auch proaktiv handeln muss. Der Gesetzentwurf ist modern, rechtlich abgesichert und orientiert sich an den

Regelungen, die bundesweit im Musterpolizeigesetz 2020 entwickelt wurden. Die Polizei ist das Rückgrat unserer inneren Sicherheit. Sie schützt uns alle, oft unter den schwierigsten Bedingungen, und setzt sich täglich Gefahren aus, um unsere Freiheit zu verteidigen. Deshalb sage ich heute in aller Deutlichkeit Danke an alle Polizistinnen und Polizisten im Saarland für ihren Einsatz, ihre Hingabe und ihre Bereitschaft, für unsere Sicherheit einzustehen.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir bei jeder Gesetzesänderung die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahren. Ja, wir greifen mit dieser Novellierung in unsere Grundrechte ein. Aber genau deshalb wurde der Gesetzentwurf so sorgfältig ausgearbeitet. Die Eingriffe sind klar begrenzt, die Verhältnismäßigkeit wird gewahrt und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt. Unsere Botschaft ist klar: Freiheit und Sicherheit schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Ein starker Rechtsstaat schützt beides. Genau das tun wir mit dieser Gesetzesänderung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)

Ich fasse zusammen: Wir machen die Polizei handlungsfähiger und stärken ihre Möglichkeiten, Gewalt und Kriminalität präventiv zu bekämpfen. Wir sorgen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Saarland leben können. Und wir zeigen: Der Staat handelt, wenn es darauf ankommt - entschlossen, zielgerichtet und rechtsstaatlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist mehr als nur eine Anpassung unseres Polizeigesetzes. Er ist unser Versprechen an die Saarländerinnen und Saarländer, dass wir für ihre Sicherheit kämpfen - entschlossen, zielgerichtet und mit vollem Einsatz. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass das Saarland sicher bleibt und dass die Menschen hier weiterhin darauf vertrauen können, dass wir an ihrer Seite stehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die SPD-Landtagsfraktion hat uns heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vorgelegt. Der Kollege Haas hat ihn eingebracht. Kern dieser Gesetzesnovellierung sollen erweiterte Durchsuchungsbefugnisse für die Beamtinnen und Beamten sein, und zwar an sogenannten gefährlichen Orten. Dort soll künftig eine anlasslose beziehungsweise anlassfreie Durchsuchung von Personen möglich sein. Es gibt auch eine zweite Änderung, die in § 17 SPolG vorgeschlagen wird, dass es nämlich der Polizei künftig möglich sein soll, an sogenannten gefährdeten Orten, also etwas herabgestuft, Personen unter erleichterten Voraussetzungen durchsuchen zu können.

Ich kann gerne sagen, Herr Kollege Haas, wir werden heute in dieser Ersten Lesung zustimmen. Wir finden, dieser Gesetzentwurf geht wirklich in die richtige Richtung. Deswegen gibt es von uns Zustimmung am heutigen Tag. Ich habe im Vorfeld der heutigen Sitzung natürlich mit den beiden großen Polizeigewerkschaften gesprochen. Wir konnten vor zwei Tagen in der Saarbrücker Zeitung auf der Titelseite erste Äußerungen lesen. Es ist erkennbar, dass die Gewerkschaft der Polizei, die GdP, Andreas Rinnert und sein Team, diese Gesetzesnovelle sehr begrüßen. Dies tut eingeschränkt auch die DPolG, die Deutsche Polizeigewerkschaft. Sie sieht allerdings noch Anpassungsbedarf in Detailfragen.

Ich sage, es ist gut und richtig, dass wir heute den Weg frei machen für die Beratungen im Innenausschuss. Denn wir sagen auch - Sie sind ja auf dieses Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eingegangen -, wir müssen im Ausschuss bei der Formulierung dieser Vorschrift natürlich genau hinschauen. Am Ende ist nämlich wichtig, dass für die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit und -klarheit mit Blick auf diese Gesetzesnormierung bestehen, damit die Einsatzbefugnisse wirklich klar sind und die Beamtinnen und Beamten sich auch sicher sein können, dass sie sich auf sicherem Terrain bewegen. Das ist uns wichtig. Wir freuen uns auf die Beratungen, weil wir auch verfassungsrechtliche Dinge dort mit einfließen lassen müssen.

Ich will auf einen wichtigen Punkt in dieser Gesetzesnovellierung eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den der Kollege Haas heute nicht eingegangen ist. In der Begründung findet sich ein wichtiger Passus, jedenfalls für uns als CDU-Landtagsfraktion ist er wichtig. Dort wird ausgeführt, dass die vorliegende Gesetzesänderung Durchsuchungsbefugnisse in Waffenverbotszonen nach dem Waffengesetz explizit nicht regelt. Da muss ich schon feststellen, dass genau dies der Minister persönlich an vielerlei Stellen anders vertont hat. Er hat gesagt, dass eine

(Abg. Haas (SPD) )

Gesetzesänderung im Bereich des Landesrechts Voraussetzung für die entsprechende Rechtsverordnung sei. Ich will nur darauf hinweisen: Heute haben wir schwarz auf weiß, dass das nicht der Fall ist, denn das Bundeswaffengesetz wurde entsprechend geändert. § 42c des Bundeswaffengesetzes hat abschließende Regelungen mit Blick auf die konkreten Durchsuchungsbefugnisse in diesen Waffenverbotszonen.