Vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 sind die Fallzahlen bundesweit um 5,5 Prozent gestiegen und im Saarland sogar um 5,9 Prozent. Ich kann deshalb feststellen: Mit der roten Ampel ist Deutschland unsicherer geworden, aber auch das Saarland ist unsicherer geworden.
Das BKA hat drei Faktoren genannt, mit dem es den Anstieg der Fall- und Verdächtigenzahlen für das Jahr 2023 begründet: mehr Tatanlässe und Gelegenheiten durch mehr Mobilität, wirtschaftliche und soziale Belastungen und auch die Migration. Bei den Punkten gilt es im Detail nachzufassen und sich die einzelnen Punkte genau anzuschauen. Für mich gilt grundsätzlich: Jede Straftat ist eine zu viel, egal von wem sie begangen worden ist, das hat der Kollege Sisamci eben ja auch ausgeführt.
Trotzdem gilt es, Folgendes zu beachten: 41 Prozent der Tatverdächtigen hatten keinen deutschen Pass, und deshalb hat Stephan Toscani zu Recht vor einigen Tagen eine öffentliche Debatte über den Zusammenhang zwischen Migration und Straftaten in Deutschland gefordert, er wurde dabei von Ulrich Commerçon als Fraktionsvorsitzendem der SPD unterstützt, der in der Saarbrücker Zeitung die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen als besorgniserregend beschrieben hat.
Ich erinnere auch heute gerne wieder an das gebrochene Wahlversprechen der SPD, 150 Anwärterinnen und Anwärter bei der saarländischen Polizei einstellen zu wollen. Die Stimmen aus der Polizei werden täglich lauter, dass die
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu beachten ist, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik lediglich das sogenannte Hellfeld der Kriminalität abbildet, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Darauf hat auch Maurice Maralli als Vorsitzender des Bundes der Deutschen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten im Saarland vor einigen Tagen in der Saarbrücker Zeitung aufmerksam gemacht. Er spricht davon, dass der eklatante Personalmangel in der saarländischen Kriminalpolizei die PKS verfälsche. Er sprach zudem die Haldenbildung in mehreren Deliktfeldern an, auch das sind Dinge, die uns von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Kriminalpolizei immer wieder zugerufen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, was ist also zu tun? Ich setze mich für fünf Punkte ein, zum Teil wurden sie auch schon bei den Anträgen der SPD- und der CDU-Fraktion genannt. Ich nenne erstens bessere Ermittlungsmöglichkeiten durch die anlasslose Mindestspeicherung von IP-Adressen für einen Monat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Weiterführung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstählen. Zweitens: mehr Personal für Polizei und Justiz, eine gute Ausstattung und entsprechende Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz sowie eine engere Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Ich nenne drittens den Einsatz intelligenter Videosicherheitstechnik an Gefahrenorten sowie insgesamt den Ausbau und die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung und Entlastung der Polizeiarbeit. Ich nenne ferner viertens eine konsequente Abschiebung von Mehrfach- und Intensivstraftätern, und abschließend fünftens mehr Prävention gegen Kinder- und Jugendkriminalität. Es braucht also, liebe Kolleginnen und Kollegen, effektive Strategien zur Bekämpfung der Kriminalität und entsprechende Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/907. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/907 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfrak
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rechte von Eltern stärken: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten (Drucksache 17/906 - neu)
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Saarländer*innen! Liebe Kolleg*innen! Werte Gäste, Frau Sandra Kern von Sterneneltern e. V., Frau Dr. Groterath von dem Landesfrauen rat sowie Herr Eller, Herr Gessner, Herr Kleutsch und Herr Lamberti von der IKK Südwest, seien Sie uns herzlich willkommen!
Sie waren nicht ganz unwesentlich für die Entstehung des heutigen Antrags zum Thema gestaffelter Mutterschutz. Sie haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und auch uns Parlamentarier*innen immer wieder an Ihrem Wissen und Ihrem Erfahrungsschatz teilhaben lassen. An dieser Stelle darf ich auch vom Kollegen Schäfer herzliche Grüße ausrichten und Sie herzlich willkommen heißen.
Die Entscheidung zur Elternschaft ist eine Reise voller Hoffnung und unermesslicher Liebe, aber auch Ängsten. Es ist eine aktive Entscheidung, bei der sich das Leben zwangsläufig ändert, ein sehr emotionaler Weg für alle Betroffenen, der für die gebärende Mutter zusätzlich auch noch ein sehr körperlicher ist. Als Mutter und Abgeordnete stehe ich heute vor Ihnen, um über dieses Thema zu sprechen, das nicht nur eine politische Relevanz hat, sondern auch zutiefst menschliche Empfindungen berührt, das Thema Mutterschaft und das Leid, das mit dem Verlust eines ungeborenen Kindes verbunden ist. Mutterschaft ist eine Reise voller Höhen und Tiefen, eine Reise, die uns Frauen und unsere Familien tief prägt. Doch leider ist diese Reise nicht immer von Glück und Freude geprägt. Viele von uns kennen dieses Leid, das mit dem Verlust eines ungeborenen Kindes verbunden ist. Fehl- und Totgeburten sind Teil der Realität vieler Frauen und ihrer Familien, und doch werden sie oft immer noch als Tabuthema behandelt. Wir alle kennen die unausgesprochene Regel: Vor den ersten drei Monaten sagt man niemandem etwas von der Schwangerschaft. Klarer kann man das Tabu gar nicht beschreiben.
Liebe Kolleg*innen, ich habe eine Freundin, die eine Fehlgeburt in den ersten drei Monaten durchleben musste. Ich erzähle Ihnen das, weil dieses Beispiel zeigt, welche Auswirkungen diese gesellschaftliche Tabuisierung mit sich bringt. Unter dem Motto: „Stell dich nicht so an“ beziehungsweise „Stell dich nicht so an, das Ganze war doch nur in den ersten drei Monaten“, wurde ihr die Trauer um ihr verlorenes Kind einfach abgesprochen. Ja, es war in den ersten drei Monaten, aber dass diese Frau sich in dieser Zeit mit dem Gedanken Mutter zu werden, intensiv auseinandergesetzt hat, dass das etwas mit ihr und ihrem Umfeld gemacht hat, wird viel zu selten gesehen. Sie hat sich Gedanken um das Kinderzimmer gemacht, wie sie ihr Kind nennen will. Sie war täglich am eigenen Leibe damit konfrontiert, dass sie ein Kind mit sich trägt, durch Ziehen im Bauch, durch die Übelkeit. Um das ungeborene Kind zu schützen, stellt sie ihre Ernährung um, verzichtet auf rohen Käse und vieles andere, was sie zuerst mal googeln muss. Sie kauft sich ein Päckchen Folsäure, denn sie will wirklich alles richtig machen.
Von einem auf die andere Sekunde verliert sie das Kind: Eine Blutung auf der Toilette, sie geht zum Frauenarzt, der Fötus ist abgegangen. Ja, der Fötus ist abgegangen, für sie heißt das aber, dass ihre nahe Zukunft sich gerade noch einmal komplett geändert hat: Sie wird aus dieser Schwangerschaft keine Mutter sein. Sie wird nicht Mutter dieses Kindes sein. Die Packung Folsäure räumt sie weg, jetzt braucht sie sie ja nicht mehr. Die Wunschliste mit den Babysachen kann sie von ihrem Handy noch nicht löschen. Sie ist traurig, was klar ist, denn sie trauert um ihr Kind. Hinzu kommt, dass eine Fehlgeburt auch körperliche Auswirkungen hat: Blutungen, eventuell muss eine Ausschabung durchgeführt werden, Arztbesuche stehen an. Weil „man“ in den ersten drei Monaten nicht darüber spricht, weiß sie gar nicht, dass viele Frauen und Familien das gleiche Schicksal erleiden. Viele Mütter, die eine Fehlgeburt durchmachen, fühlen sich dadurch alleine. In nicht seltenen Fällen kommt es zu Schuldgefühlen: Was habe ich falsch gemacht? Habe ich etwas Falsches gegessen? Habe ich zu schwer gehoben? Es sind Fragen rund um das Warum, wenn es doch bei all den anderen klappt. Ein Irrglaube, nicht die Realität.
Es ist an der Zeit, dass wir dieses Tabu brechen und betroffenen Frauen und ihren Familien den Raum geben, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen, ohne Angst vor Verurteilung, ohne Stigmatisierung.
Dieses Tabu muss gebrochen werden, damit sich die vielen Betroffenen nicht mehr alleine fühlen, denn die Realität ist: Ihr seid nicht alleine. Liebe Kolleg*innen, wir wollen nicht, dass Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, sich wie
Bittsteller*innen fühlen müssen, wenn sie zum Arzt gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Eine Frau, die ihr Kind verliert, ist nicht krank, nein, sie ist eine Mutter, die ihr Kind verloren hat. Ihr Körper und ihre Seele brauchen Raum und Zeit, um diesen Verlust zu verarbeiten. Was ganz wichtig ist: Sie soll auch wissen, dass wir als Gesellschaft sie auch als Mutter sehen, wenn sie als solche gesehen werden möchte.
Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber*innen, sicherzustellen, dass betroffene Frauen den Schutz, die Unterstützung und die Rechte erhalten, die sie brauchen und verdienen. Deshalb bitte ich Sie alle, diesen Antrag zu unterstützen und begrüße sehr, dass sich die CDU-Landtagsfraktion unserem Antrag angeschlossen hat.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen, dass wir als Gesellschaft bereit sind, uns mit dem Thema Mutterschaft und den damit verbundenen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Lassen Sie uns eine Kultur der Solidarität und des Mitgefühls schaffen. - Danke.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das ist ein richtig guter Antrag. Es ist eigentlich schon schade, dass man für Selbstverständlichkeiten so viele Worte braucht, für die Selbstverständlichkeit, dass es eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft ist, Mutter zu sein, und dass man Unterschiede macht: Mutter von drei Kindern, Mutter von einem Kind, Mutter von einem Kind, das tot geboren ist, Mutter von einem Kind, das verloren gegangen ist. Es ist eigentlich schon traurig, dass man diesen Unterschied machen will oder machen soll. Ich denke, Mutter ist Mutter, selbst wenn es nur am ersten Tag der Schwangerschaft ist. Deshalb sollte man gar keine Unterschiede machen. Der Vorschlag, der hier vorgelegt worden ist, gibt eine Abstufung vor. Das ist noch nicht das, was man eigentlich bräuchte, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und deshalb stimmen wir zu.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Christina Baltes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es gibt doch nichts Schöneres auf der Welt, als wenn ein neuer Erdenbürger oder eine neue Erdenbürgerin das Licht der Welt erblickt. Aber nicht allen Frauen ist es vergönnt, ihr erwünschtes, ersehntes Kind gesund zur Welt zu bringen. Viele Frauen erleiden eine Fehlgeburt. Meine Kollegin Réka Klein hat es gerade gesagt, diese Fehlgeburten sind oft noch ein Tabuthema. Für betroffene Mütter und Paare ist eine Fehlgeburt mehr als nur das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft. Sie haben ein Kind verloren und fragen sich: Warum ist es dazu gekommen? Einige Studien gehen davon aus, dass 80 Prozent der Fehlgeburten in dem Zeit raum vor der 13. Schwangerschaftswoche statt finden. Als Fehlgeburt wird aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche bezeichnet. Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswo che, oder wenn das Kind mehr als 500 g wiegt, gelten als Totgeburt. Geburten, bei denen die Kinder ohne erkennbare Lebenszeichen geboren werden, bezeichnet man auch als „stille Geburt“.
Eine erlittene Fehlgeburt ist ein entscheidendes Erlebnis für viele Frauen - aber auch für die Männer und die Familien - ein Schicksalsschlag. Betroffene Frauen benötigen oft einige Zeit, um eine Fehlgeburt zu verarbeiten. Viele Frauen empfinden nach einer Fehlgeburt Gefühle von Trauer, Betrübtheit, Wut, Schuld oder Angst vor einer erneuten Geburt. Glauben Sie mir, ich weiß, von was ich spreche. Auch in meinem nahen Umfeld habe ich das erlebt. Trauer über den Verlust ist eine natürliche Reaktion und sollte nicht unterdrückt oder verleugnet werden.
Mit einer anderen Person über diese Gefühle zu sprechen, kann den Frauen dabei helfen, sich mit ihren Gefühlen auseinanderzusetzen und eine neue Perspektive zu gewinnen. Für die Trauerbewältigung gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Manchen Frauen und Paaren hilft es, mit Freundinnen und Freunden oder Verwandten über das Erlebte zu sprechen. Andere schließen sich Selbsthilfegruppen an und/oder nehmen professionelle Angebote an. Verschiedene Beratungsstellen bieten psychologische Unterstützung.
Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben in Deutschland bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Also müssen diese Frauen nach einer erlittenen Fehlgeburt direkt wieder arbeiten gehen, sofern sie nicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Hier sind sie auf das Verständnis der Ärzte angewiesen. Es gilt kein grundsätzlich rechtlich verankertes Verständnis für ihre Situa
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, für diese Frauen auch einen rechtlichen Raum zu schaffen, damit sie das Geschehene besser verarbeiten können. Da sind wir alle gefordert. Insofern bin ich froh, dass sich die CDU unserer Forderung angeschlossen hat. Die Situation von Müttern und Familien nach Fehl- und Totgeburten ist ein viel zu wenig beachtetes Thema und der Schutz der Mütter vor und nach der Geburt - egal, wann und wie ein Kind zur Welt kommt - muss nach unserer Ansicht verbessert werden. Hier besteht aus unserer Sicht eine Gesetzeslücke.
Mit einer Staffelung des Mutterschutzes können wir die harte Grenze und die daraus resultierenden Ungleichheiten überwinden, die sich bislang aus Geburtszeitpunkt, Gewichtsangabe, Tod- oder Lebendgeburt ergeben. Das Gesetz sagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“, § 1591 Bürgerliches Gesetz buch. Aber beim Mutterschutz von SternenkindMüttern macht das Gesetz Unterschiede.
Wir möchten die aktuelle harte Grenze des Mutterschutzes weicher gestalten. Ein gestaffelter Mutterschutz schützt Frauen schon nach frühen Fehlgeburten und baut sich entsprechend der Anzahl der Schwangerschaftswochen auf. Er soll als Angebot gestaltet werden, denn jede Frau soll selbst entscheiden können, ob sie diesen zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen möchte. Der gestaffelte Mutterschutz ist damit eine weitere wichtige Säule im Schutz der gesellschaftlichen Anerkennung der Mutterschaft, der Elternschaft, ein weiterer Schritt, der wichtig und schon lange überfällig ist. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Baltes. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schmaus, unser Landesbehindertenbeauftragter, ist, denke ich, auch zu diesem Punkt gekommen. Ich begrüße Sie ebenfalls.
Das Thema Mutterschutz bei Fehlgeburten begleitet uns seit einigen Jahren. Ich kucke in die Richtung Sandra Kern. Sie begleitet uns als Vorsitzende des Vereins Sterneneltern schon seit
vielen Jahren, auch in Anhörungen. Der Anstoß zu den Änderungen im Bestattungsgesetz, bei dem es viele Kommunen geschafft haben, auf ihren Friedhöfen Felder für Sternenkinder zu schaffen, ist eine Folge - das haben wir auch gemeinsam gemacht - aus der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. 2022 ist die Petition von Frau Sagorski ins Leben gerufen worden. Ich habe sie mitgezeichnet. Ich habe öffentlich dazu aufgerufen, man möge dieser Petition folgen, weil sie diesen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten anregt. Das hat durch Frau Sagorski und Kolleginnen, Freunde, wie auch immer, dazu geführt, dass es eine Verfassungsklage gibt. 75.000 Unterschriften wurden gesammelt.
Das führte 2023 dazu, dass es im Bundestag ein Fachgespräch gab. Eingeladen vom zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren viele Sachverständige. Man war im Bundestag in Berlin einhellig der Meinung - ich denke heute noch genauso -, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das hatte der Koalitionsvertrag der Ampel auch 2021 schon so gesehen und festgeschrieben, dass es eine Änderung geben muss. Was folgt nun daraus? - Fachgespräch, einhellige Meinung, es gibt eine Arbeitsgruppe interfraktionell im Bundestag. Hat die zuständige Familienministerin bisher einen Gesetzentwurf vorgelegt? - Nein, Fehlanzeige. Haben die Ampelkoalition, das Kabinett, die Koalitionsfraktionen sich auf den Weg gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen?