Protocol of the Session on April 24, 2024

Das führte 2023 dazu, dass es im Bundestag ein Fachgespräch gab. Eingeladen vom zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren viele Sachverständige. Man war im Bundestag in Berlin einhellig der Meinung - ich denke heute noch genauso -, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das hatte der Koalitionsvertrag der Ampel auch 2021 schon so gesehen und festgeschrieben, dass es eine Änderung geben muss. Was folgt nun daraus? - Fachgespräch, einhellige Meinung, es gibt eine Arbeitsgruppe interfraktionell im Bundestag. Hat die zuständige Familienministerin bisher einen Gesetzentwurf vorgelegt? - Nein, Fehlanzeige. Haben die Ampelkoalition, das Kabinett, die Koalitionsfraktionen sich auf den Weg gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen?

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) : Nein.)

Fehlanzeige. Ich bin froh, dass wir das heute haben. Wir tragen das gerne mit. Ich möchte daran erinnern, dass im letzten Jahr, zum Internationalen Frauentag, im Antrag der CDU, der von der Mehrheitsfraktion abgelehnt wurde, eine Forderung war, den gesetzlichen Mutterschutz bei Fehl- und Totgeburten auch vor der 24. Schwangerschaftswoche zu gewährleisten.

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) : Ja. - Abg. Com merçon (SPD): Das war aber nicht der Grund, warum wir das abgelehnt haben.)

Das mag etwas anderes gewesen sein. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Ich möchte meine Rede fortführen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es ist nicht meine Aufgabe, Ihre Gründe darzulegen. Meine Aufgabe ist es jetzt, hierzu Stellung zu nehmen.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).)

Das habe ich nicht getan. Ich habe nur ein Abstimmungsverhalten dargestellt und es war richtig, wie ich es dargestellt habe.

(Abg. Maaß (SPD) : Nein, überhaupt nicht!)

(Abg. Baltes (SPD) )

Ich sage an der Stelle, wir sind ja froh, dass es diese Initiative wieder gibt. Wir treten ihr auch gerne bei. Wir wollen das doch gemeinsam erreichen. Das ist unser Ziel. Sie haben es in Berlin im Koalitionsvertrag, wir haben es hier schon im Antrag vorgebracht, und jetzt versammeln wir uns gemeinsam, das ganze Haus dahinter. Ich finde, es ist eine gute Sache, dass wir das machen.

(Beifall von der CDU.)

Natürlich ist ein Gedanke dieser Gesetzesänderung, die wir verfolgen, dass wir der Belastung einer Frau, einer Mutter - vor allen Dingen der emotionalen Belastung der Mutter -, Rechnung tragen können. Das ist unser Ziel. Das ist von den Vorrednerinnen ganz deutlich dargelegt worden. Aber, meine Damen und Herren, es geht uns genauso um den Umgang mit dem toten Kind. Eine Fehlgeburt ist natürlich eine emotionale Belastung für die Frau, aber es ist auch ein Mensch gestorben.

Ich möchte daran erinnern, auch das Bundesverfassungsgericht redet in seinen Entscheidungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch vom rechtlichen Schutz des Ungeborenen und vom Lebensrecht des Ungeborenen. Hier wird immer darauf abgestellt - und das ist wichtig -, dass Menschen sterben, wenn es um Fehlgeburten geht. Es geht um einen Menschen, wenn auch nicht um einen geborenen.

Es geht bei einer Fehlgeburt nicht um eine Krankheit. Auch das ist deutlich gesagt worden. Auch diesem ungeborenen Leben gegenüber sind wir zu einer Änderung im Mutterschutz verpflichtet. Ich sehe das so und meine Fraktion sieht das so, und zwar begründet aus der uns gegebenen Verpflichtung, in der Schwangerschaft die Rechte der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes gleichermaßen zu sichern und zu berücksichtigen. Auch das verpflichtet uns dazu, den Mutterschutz zu ändern.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu der aktuellen Diskussion, die wir derzeit in der Bundesrepublik erleben können. Wir haben die Ergebnisse der Kommission der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Sie ist im letzten Jahr ins Leben gerufen worden und zu Ergebnissen gekommen. Vorweg möchte ich stellen, dass für mich und uns als CDU-Fraktion die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zählt: Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ist eine Abtreibung nach dem Grundgesetz für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht anzusehen und demgemäß rechtlich verboten. Die Missbilligung dessen muss in der Rechtsordnung klar zum Ausdruck kommen. Eine Regelung allenfalls außerhalb des Strafrechts - das ist ein Ergebnis dieser Kommission - steht für eine rechtliche Billigung der Abtreibung, also

eigentlich genau das Gegenteil. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer ein Tod, auch ein Vernichten von Leben. Ich möchte an der Stelle sagen, denn ich finde, es gehört zusammen, dass die bisherige Regelung in Deutschland bezüglich der Schwangerschaftsabbrüche in § 218 StGB eine kluge Regelung war, die seit 30 Jahren be friedet. Ich weiß, dass die Meinungen auseinandergehen. Das ist auch kein Thema. Für uns steht aber fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einen guten Zusammenhang und Einklang gebracht werden. Das hat in den letzten Jahren funktioniert. Ich bin gespannt, was die Ampel aus diesen Ergebnissen machen wird.

Man hört verschiedene Äußerungen. Die Frauenverbände - das ist auch richtig - schließen sich hinter der WHO zusammen und sprechen sich von Fristen und Indikationen in dem Bereich los. Man sagt, man fokussiert sich zu sehr auf zwölf Wochen. Das macht mir deutlich, dass wir bei uns im Land wahnsinnige Diskussionen vor uns haben werden. Das ist meine große Sorge. Ich weiß nicht, ob die Regierungskoalition gemeinsam eine gute Lösung vorschlagen kann und ob wir diese Lösung gemeinsam gut diskutieren können. Da sind ganz viel Führung und Bewusstsein erforderlich.

Wir haben in den letzten Jahren leider einiges erleben müssen. Ich will nur kurz das Selbstbestimmungsrecht nennen. Man hatte die Aufgabe, das Transsexuellengesetz zu ändern. Das hat das Bundesverfassungsgericht aufgegeben. Man hat überbordend Änderungen aufgenommen, die dazu geführt haben, dass es Verletzungen und teilweise Spaltung in der Gesellschaft gab. Ich habe im Moment Sorge. Mir fehlt das Vertrauen, dass wir diese Diskussionen in unserem Land so zu Ende bringen können, dass wir miteinander zu guten Lösungen kommen, dass wir versöhnen und nicht spalten. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU-Fraktion.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. - Ich erteile nun dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung, für die Regierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die wir jetzt führen, ist eine schwierige. Sie ist in weiten Teilen eine Debatte, die man mit Trauer führt. Sie ist gleichwohl gesellschaftlich wichtig. Ich nehme Ihnen, Kollegin Dagmar Heib, ab, dass Sie in Sorge sind, wie verschiedene Debatten in Zukunft in

(Abg. Heib (CDU) )

Deutschland zu führen sind. Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch ist eine, die wir führen müssen. Es wird sicherlich eine schwierige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung darum geben.

Ich würde aber dringend davon abraten, die heutige Debatte mit dem Thema Mutterschutz zu vermischen. Das sind zwei unterschiedliche Themen. Vor allen Dingen an dem Punkt, bei dem wir uns offensichtlich einig sind, dass wir beim Thema Mutterschutz Verbesserungen und Änderungen brauchen, machen wir es uns unnötig schwer, wenn wir das mit dem Schwangerschaftsabbruch vermischen. Das ist meine herzliche Bitte. Lassen Sie uns diese Debatten getrennt voneinander führen.

(Beifall von der SPD-Fraktion.)

Ich will mich herzlich bei den Fraktionen von SPD und CDU bedanken, die diesen Antrag am Ende gemeinsam eingebracht haben. Sie haben damit eine Debatte aufgegriffen, die in der Bevölkerung seit einiger Zeit stattfindet. Es sind auch Vertreter*innen verschiedener Organisationen vor Ort, die dafür im Saarland viel Gutes geleistet haben. Die Debatte gehört jetzt in die politischen Gremien, in die Landtage, in den Bundesrat, in den Bundestag, weil die Bundesregierung oder das Familienministerium leider offensichtlich bislang nicht in der Lage ist, das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich eine Änderung beim Mutterschutz. Man hört, dass dort eine Vorverlegung des Stichtages zur Unterscheidung von Fehlgeburt und Totgeburt von der 24. auf die 20. Woche diskutiert wird. Das ist keine ausreichend gute Lösung für all die unterschiedlichen Fragen und Probleme, die heute angestoßen worden sind.

Deshalb nehmen wir als Landesregierung den Auftrag des Landtages sehr gerne an, dieses Thema nach Berlin zu tragen. Wir haben eine entsprechende Initiative für die nächste Fachministerkonferenz in der Vorbereitung. Wir haben auch den Auftrag des Kabinetts in der Tasche, den Bundesrat mit diesem Thema zu befassen. Beides werden wir in diesem Jahr tun. Ich hoffe, dass das ein Beitrag dazu ist, das Thema in Deutschland insgesamt nach vorne zu bringen.

(Beifall von der SPD- und der CDU-Fraktion.)

Ich will zwei Themen betonen, die in der Debatte schon gesagt worden sind und aus meiner Sicht der Kern sind. Das eine ist die Änderung der Rechtslage im Mutterschutz. Diejenigen, die ein Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren haben, sollte die Regelung des Mutterschutzes nutzen können, ohne einen Krankenschein machen zu müssen. Das ist nicht nur eine rechtlich gebotene Maßnahme, sondern es geht auch um die Frage - und da komme ich zum zweiten Punkt -, mit welchen Augen der Gesetzgeber, der Staat auf die Situation von

Müttern schaut, die ein Kind verlieren. Ist es eine reine Privatsache? Ein Problem, das im Gesundheitssystem gar nicht als Problem wahrgenommen werden muss? Oder ist es ein Thema, bei dem sich die Frauen der Unterstützung und der Solidarität der Gesellschaft sicher sein können, und durch die Art und Weise, wie der Staat mit diesem Thema umgeht, klar ist, dass die Frauen nicht alleingelassen werden, dass sie sich schon gar nicht Gedanken machen sollten, inwieweit sie selbst einen Beitrag dazu geleistet haben? - Es können alle möglichen schwierigen Gedanken auftauchen, aber die Solidarität des Staates und der Gemeinschaft sollte die Frauen in dieser schwierigen Situation auffangen. Wir brauchen einen anderen Umgang der Gesellschaft mit diesem Thema und viel mehr als nur Enttabuisierung. Das unterstützt die entsprechende Gesetzgebung. Das ist das, was wir heute gemeinsam wollen.

Ich glaube, im Detail werden wir sehen, dass es nicht ganz leicht ist, einen guten Weg zu finden. Selbst mit bestem Willen werden wir nur Teillösungen finden. Es wird nicht ganz leicht sein, aber Lösungen müssen gefunden werden. Wir arbeiten da sehr gerne an den Vorschlägen mit und nehmen den Auftrag des Parlaments heute entgegen. Wir bedanken uns bei all denen, die in der Gesellschaft ihren Beitrag in der Debatte geleistet haben, und werden zu gegebener Zeit berichten, was wir auf diesem Weg erreicht haben. - Vielen Dank und Glück auf!

Ich danke Ihnen, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, somit schließe ich die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/906 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 17/906 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/906 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konsequente Aufarbeitung der Missstände bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Neue Verantwortungsstrukturen für die Stiftung schaffen (Drucksache 17/902)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

(Minister Dr. Jung)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man vor einem Scherbenhaufen steht, dann weiß man eigentlich genau, was zu tun ist: Aufräumen und neu aufstellen. Genau an dem Punkt steht die Landesregierung mit Blick auf die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - vor einem Scherbenhaufen, der dringend und nachhaltig aufgeräumt und neu aufgestellt werden muss, um als kultureller Leuchtturm wirken zu können.

Ein langsames Siechtum durch unambitionierte Ausstellungen, dümpelnde Besucherzahlen und eine unübersehbare Personalflucht hat mit Sicherheit in erster Linie eine überforderte Vorständin mitverursacht. Zu verantworten hat es aber gleichermaßen eine Kuratoriumsvorsitzende und Kulturministerin, die zu lange die schützende Hand darüber gehalten hat und Dinge schleifen ließ.

Der Scherbenhaufen wurde aber mit dem unprofessionellen Management rund um die Absage der Ausstellung der Künstlerin Candice Breitz erst richtig groß: kopfloses Vorgehen, bis heute nicht sauber und belegbar mit Argumenten untermauert. Hieran trägt in besonderem Maße die Kuratoriumsvorsitzende und Kulturministerin Verantwortung. Das lässt sich auch nicht mit einem Beißreflex überdecken, der - ich muss es so deutlich sagen - wirklich unterirdisch ist. Es ist schlicht und ergreifend unverschämt und geht an der Sache völlig vorbei, zu versuchen, diejenigen, die allein nur die grottenschlechte Kommunikation, die fehlende Transparenz und das Missmanagement kritisieren, in den Dunstkreis von Antisemitismus rücken zu wollen. In der letzten Plenardebatte fand dieser unkontrollierte Beißreflex hier mit Vorwürfen gegen die CDU-Fraktion einen traurigen Tiefpunkt in Sachen Debattenkultur. Das war unterirdisch, das habe ich damals zurückgewiesen, das war ehrabschneidend. Wir weisen diese haltlosen Unterstellungen auch heute noch einmal vehement und in aller Deutlichkeit zurück.

(Beifall von der CDU.)

Wir verbitten uns solche Manöver, die keinerlei Substanz haben, sondern allein dafür herhalten müssen, von einer unliebsamen Debatte abzulenken und sie ersticken zu wollen.

Der Umgang mit den veröffentlichten Chatnachrichten hat sein Übriges getan, das Vertrauen in das Krisenmanagement von Ministerin und Kuratoriumsvorsitzende zu zerstören. Wir haben in der letzten Sitzung hier im Plenum gesagt: Mindestens eine der beiden Frauen hat gelogen und mindestens eine muss gehen. Eine der beiden - die Vorständin - ist gegangen. Ob und was an ihren Äußerungen gelogen war oder nicht, blieb weiter offen, ebenso natürlich auch, wie es sich

mit der zweiten der beiden Frauen verhielt. Man hat sich einvernehmlich geeinigt.

Und nun? Alles gut? Zurück zur Tagesordnung? War da noch was? - Ja, da war noch was: Ein Scherbenhaufen, ein richtig großer Scherbenhaufen und der muss aufgeräumt werden, umfassend. Und die Stiftung muss aus der Krise geführt werden. Der Kulturbetrieb im Saarland hat nicht das Vertrauen in die Ministerin, dass sie diesen Scherbenhaufen wirklich aufräumt, die Stiftung neu aufstellt und zukünftig mit echtem, dauerhaftem Interesse und der notwendigen Expertise die Geschicke des Kuratoriums führen wird. Die saarländische Kulturlandschaft hat nicht das Vertrauen, dass die Ministerin den schwierigen Spagat zwischen Führungsstärke in Krisen einerseits und der nötigen Zurückhaltung mit Blick auf künstlerische Freiheit und Meinungsfreiheit andererseits meistern kann. Und wir haben das Vertrauen auch nicht. Wir haben zumindest erwartet, dass die Landesregierung oder die sie tragende Fraktion eigene Versäumnisse einräumt und eigene Vorschläge macht, um eine echte, konsequente Neuaufstellung der Stiftung auf den Weg zu bringen. Bisher erkennen wir das nicht.

Wir machen in unserem heutigen Antrag einen Vorschlag, um eine grundlegende Problematik in der Struktur der Stiftung aufzulösen, die mit Blick auf die handelnden Personen ursächlich war für den kulturpolitischen Scherbenhaufen. Kern unseres Vorschlags ist die Auflösung der Personalunion aus Kuratoriumsvorsitz und Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und dem Amt der Kulturministerin. Das ist ein Vorschlag, den der Landesrechnungshof 2011 schon einmal gemacht hat, um aus der damaligen großen politischen Krise um den Erweiterungsbau der Modernen Galerie zu lernen. Es war ein Reformschritt, der damals von der Jamaika-Regierung auch so in einen Entwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes per Kabinettsbeschluss aufgenommen wurde, aber nach dem Scheitern von Jamaika vom neuen Minister Ulrich Commerçon in diesem entscheidenden Punkt geändert wurde.

Diese Debatten 2012 waren vor meiner politischen Zeit, vor der politischen Zeit der meisten hier im Raum. Ich habe mir die Genese angeschaut. Entgegen den Empfehlungen, dann doch bei der Personalunion von Kuratoriumsvorsitz und Ministeramt zu bleiben, war damals auch eine ministeriale Rolle rückwärts entgegen der ursprünglichen Position der SPD-Landtagsfraktion, die dies ursprünglich auch und besonders vehement gefordert hatte. Aber aus der damaligen Perspektive war diese Rolle rückwärts vielleicht sogar nachvollziehbar, Kollege Commerçon, denn Sie waren als Minister selbst bereit, die Anforderungen der Stiftung zu Ihrer Sache zu machen und anzupacken.

Ihr persönliches Interesse an und Ihr Engagement für die Stiftung und die Kulturpolitik insgesamt schätze ich ausgesprochen, und es ist mir an dieser Stelle bei allen Unterschieden auch ein persönliches Anliegen, dies zu betonen. Aus dieser Perspektive heraus ist es also durchaus nachvollziehbar, dass Sie die Zügel in die Hand nehmen wollten. Deshalb fand es letztlich wohl auch eine Mehrheit. Sie konnten damals wohl überzeugen. Aber wenn dieses Amt automatisch in Personalunion ans Ministeramt gekoppelt ist, dann sind die nötigen Voraussetzungen in der personellen Nachfolge nicht notwendigerweise gegeben. Denn seither fehlt es an Einsatz, an der notwendigen kulturpolitischen Expertise und der nötigen Führung bei dem eben beschriebenen Spagat der Anforderungen.

Dann wurde dieses Konstrukt der Personalunion aus Kuratoriumsvorsitzender und Ministerin leider erneut zum Stolperstein, dies schon beginnend mit der unglücklichen Besetzung der Vorständin, die von Beginn an bis zum heutigen Tag Zweifel aufwarf, und dem erwähnten Scherbenhaufen. Mit Blick auf die vergangenen Monate und die neue Krise der Stiftung muss man also von einer Fehleinschätzung sprechen, nicht stärker an die Struktur der Stiftung gegangen zu sein. Diesen Fehler wollen wir mit unserem heutigen Antrag beheben und fordern die Neustrukturierung der Stiftung und die Aufhebung der Personalunion von Kulturministerin und Kuratoriumsvorsitzender.

Natürlich muss das Bildungsministerium umfänglich über die Vorgänge in der Stiftung informiert werden, sodass ein beratender Sitz weiterhin vorgesehen wird. Wir schlagen auch vor, die Voraussetzungen für die Bestellung von Kuratoriumsmitgliedern eindeutiger zu fassen und grundsätzlich für mehr Transparenz zu sorgen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, an Transparenz hat es in den letzten Monaten gemangelt, aber Transparenz muss die oberste Maxime für eine Neuaufstellung sein.

(Beifall von der CDU.)

Wir werden sehen, ob Sie über Ihren Schatten springen können und bereit sind, mit diesem Antrag den Weg für eine Neuaufstellung frei zu machen. Vielleicht überraschen Sie uns ja auch in Ihren Redebeiträgen mit eigenen Vorschlägen zu einer konsequenten Neuaufstellung der Stiftung. Wir sind dabei gesprächsbereit und offen auch für Ihre Vorschläge im Wettbewerb um die besten Ideen.