Wir sprechen über die zeitlichen Abläufe der Gesetzgebung. Ich glaube, das ist, da spreche ich für die ‑ ‑
(Abg. Commerçon (SPD) : Wie gut, dass Sie kein Lehrer mehr sind! - Zurufe von der CDU: Schon werden Sie wieder persönlich!)
Ich könnte das jetzt auch persönlich nehmen und einmal darüber sprechen, was die Lehrer vor einigen Jahren gesagt haben.
Ich könnte Ihnen darstellen, wie tief bei ihnen das damalige Durchatmen noch heute nachhallt. Aber auf dieses Niveau möchte ich mich erst gar nicht begeben.
Schauen wir uns nun einmal die zeitlichen Abläufe dieser Gesetzgebung an - und damit spreche ich vor allem die Neu-Parlamentarier an, von denen ich mir an der einen oder anderen Stelle doch auch mehr Selbstbewusstsein erhoffen würde. Ich weiß, bei Ihnen ist viel Selbstbewusstsein vorhanden, es wäre jetzt, bei einem
solch wichtigen Gesetzesvorhaben, vielleicht mal wichtig, dieses Selbstbewusstsein auch an den Tag zu legen. Heute findet die Erste Lesung des Saarländischen Mediengesetzes statt. In der kommenden Woche wird es nun eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien geben. Es war für uns selbstverständlich, diesen Weg mitzugehen. Kurz vor der Sommerpause möchten wir nun also das Verfahren besprechen. Aber eines ist mir wirklich unerklärlich, und damit möchte ich bewusst die Parlamentarische Geschäftsführerin ansprechen; vielleicht sagt sie heute mal etwas dazu: Im Ausschuss wurde von der SPD sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Wir wollen direkt nach der Sommerpause eine Anhörung haben.
Direkt! Es darf keine Zeit verloren werden. - Und es wurde auch gesagt: Direkt im September soll dann die Zweite Lesung hier durchgeführt werden.
(Zuruf von der SPD: Jetzt ist erst Juli! - Abg. Holzner (SPD) : Das besprechen wir doch nächste Woche!)
Ich kann mir das an der Stelle, das muss ich ehrlich sagen, nicht erklären. Vergleichen wir doch einmal die Zeitabläufe, das, was es in der Vergangenheit gab, mit dem, was jetzt kommt.
Vor uns liegt die Sommerpause. Da spreche ich nicht nur für die Parlamentarier, sondern ich spreche auch für die Verbände, die in die wohlverdienten Sommerferien gehen möchten. Bei den Verbänden will man sich aber auch zusammensetzen, die Verbände brauchen Zeit, um sich auf die Anhörung vorzubereiten. Auch wir brauchen Zeit.
Die aktuellen Entwicklungen beim Umgang mit dem Thema Zeit sollten uns, wie ich meine, doch eine Lehre sein; dazu haben wir heute zu Beginn des Tages ja schon etwas gehört; Stichwort Gebäudeenergiegesetz. Es sollte uns eine Lehre sein, was uns von den Anzuhörenden, was uns aber letztlich auch vom Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben wurde: dass es Zeit braucht für solch intensive und komplexe Gesetzesvorhaben.
Ich sehe bei Ihnen jetzt nur Kopfschütteln. Schauen wir uns doch einmal an, wie das vor einigen Jahren war: 21 Jahre ist es her, dass der Landtag schon einmal eine grundlegende Änderung des Medienrechts beschlossen hat, damals zu Zeiten der Alleinregierung der CDU.
Die Erste Lesung fand am 26. September 2001 statt, die Zweite Lesung am 27. Februar 2002. Fünf Monate Zeit hat man sich dafür genom
men! Gerne auch ein Blick ins Plenarprotokoll; ich zitiere den damaligen Berichterstatter Reiner Braun von der SPD: eine intensive Befassung in fünf Ausschusssitzungen, zwei ganztägige Anhörungen mit mehr als 30 Organisationen. Und jetzt kommt's: Das gehörte „zu den besonders guten Stunden dieses Parlaments“, eben weil genügend Zeit war, weil genug diskutiert werden konnte, um einen Konsens zu erzielen. 16 von 21 Änderungsanträgen wurden im Ausschuss einstimmig verabschiedet. Das sollten wir uns zum Vorbild nehmen!
Bei dem, was jetzt hier vorliegt, fehlt mir die Fantasie, wie wir einen solchen Konsens erzielen sollten. Schauen wir einmal.
(Zuruf von der SPD: Braucht es nicht. - An- haltend lebhafter Austausch zwischen Abge- ordneten der CDU und der SPD.)
Wichtig ist mir hier die Feststellung, dass wir Zeit brauchen. Nun wird aber gesagt: Jetzt schnell, nach der Sommerpause, treffen wir uns dafür. Am 04. September beginnt die Schule wieder, am 06. September treffen wir uns zur Anhörung, vielleicht auch noch am 07. Septem ber. - Auch die Verwaltung war darüber geschockt, das wurde ja auch ganz klar im Ausschuss so geäußert. Eine große Anhörung findet ohnehin schon in dieser Woche statt, dazu wird dann aber gesagt: Nein, die SPD will das aber. - Darüber müssen wir in der kommenden Woche sprechen. Das werden wir auch tun.
Aber ich will, gerade vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes, noch einmal dafür sensibilisieren, dass wir den dabei gemachten katastrophalen Fehler hier nicht machen. Das darf so nicht kommen!
Ich fasse zusammen: Es muss deutliche Änderungen an diesem Gesetzentwurf geben. Wir brauchen ein ordentliches und gut vorbereitetes parlamentarisches Verfahren. Es gilt: Zeitdruck rausnehmen, sich zusammensetzen und an einem Konsens arbeiten. Dem heutigen Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind, daher schließe ich die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/485. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/485 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, ei
ne Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/485 mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen der CDU und der AfD.
Zweite Lesung des Gesetzes zum Klimaschutz im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG) (Abände- rungsantrag: Drucksache 17/481) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 17/ 497) (Drucksache 17/328)
Ich begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast den Staatssekretär für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian Thul.
Zur Berichterstattung erteile ich nun dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz (SKSG), Drucksache 17/328, wurde vom Plenum in seiner 12. Sit zung am 15. März 2023 in Erster Lesung an genommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen.
Dem Gesetz liegen folgende Erwägungen zugrunde: Der Klimaschutz sowie auch zunehmend die Anpassung an den Klimawandel gewinnen auf allen politischen Ebenen an Bedeutung. Mit dem Klimaschutzgesetz soll sich auch das Saarland dafür einsetzen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die natürlichen Lebensgrundlagen aller Saarländerinnen und Saarländer zu schützen. Neben der Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen strebt das Gesetz auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels an. Festzustellen ist, dass im Saarland sowohl rechtsverbindlich Klimaschutzziele festzulegen als auch verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der zum Schutz des Klimas notwendigen Maßnahmen zu formulieren sind. Die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung war deshalb geboten.
Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 13. Sit zung am 24. März 2023 als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat der Ausschuss die Anhörungen auf drei Termine verteilt. Diese Anhörungen fanden am 27. April, am 25. Mai und am 22. Ju ni statt. Insgesamt wurden 97 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, um ein möglichst breites Meinungsspektrum aus allen Lebensbereichen zum Gesetzentwurf einzuholen. Die Anhörungen fanden am späten Nachmittag statt, um auch Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, die ihre Arbeit im Ehrenamt ausüben, eine geeignete Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten.
Die Auswertung der Anhörungen nahm der Ausschuss in seiner 20. Sitzung am 30. Juni 2023 vor. Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte, bei Enthaltung der CDU- und AfD-Fraktion einstimmig beschlossene Änderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz liegt Ihnen heute als Drucksache 17/481 vor. Der von der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss eingebrachte Abänderungsantrag wurde bei Zustimmung der CDU-, Enthaltung der AfD- und Ablehnung durch die SPD‑Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag ist inhaltlich identisch mit dem heute als Drucksache 17/497 vorliegenden Änderungsantrag. Der Gesetzentwurf zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG -, Drucksache 17/328, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der CDU- und Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/481 sowie des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen für die Berichterstattung und eröffne jetzt die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Roland Theis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die heutige zweite Debatte zum Klimaschutzgesetz findet nach einer intensiven Phase der Anhörungen statt. Ich glaube, ich spreche im Namen aller, die an diesen Sitzungen teilgenom
men haben, dass wir dankbar zu sein haben für all die Beiträge in der dreiteiligen Anhörung so zahlreicher wie unterschiedlicher Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen der saarländischen Zivilgesellschaft. Deren Beiträge für das Saarländische Klimaschutzgesetz und auch für das, was danach kommt, fruchtbar zu machen, ist das, was wir denjenigen schulden, die sich mit so viel Mühe, mit so viel Engagement in diesen Anhörungsprozess eingebracht haben. Ich will ihnen im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank aussprechen. Das waren drei wirklich spannende und gute Termine dieses Parlaments, von sachlicher Debatte geprägt. So wünsche ich mir Parlamentarismus, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat auch gezeigt: Dort, wo die inhaltlichen Beiträge kamen, dort, wo mit Hand angelegt werden sollte bei der konkreten Konzeption, bei den Maßnahmen, bei der Umsetzung, bei Projekten, bei Instrumenten, da ist das Ministerium noch nicht. Denn noch sprechen wir, und das will ich zunächst einmal objektiv darstellen, über einen Rahmen für den saarländischen Klimaschutz, einen Rahmen, der bislang allerdings noch ziemlich leer bleibt. Denn die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, und das ist ihr gutes Recht, ein Gesetz vorzulegen, das ganz bewusst zunächst einmal auf konkrete Maßnahmen verzichtet. Dies bleibt, auch das hat die Mehrheit im Ausschuss immer wieder dargestellt, ja dem Konzept vorbehalten, das daraufhin erarbeitet wird.
Doch wer jetzt gehofft hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung die vergangenen 15 Monate tatkräftig genutzt hat, um mit viel Arbeit an der Konzeption so richtig in die Tasten zu greifen und mit eigenen Ideen in der Priorität Klimaschutz Hand anzulegen, nach vorne zu marschieren und die Zeit zu nutzen, der muss mit staunenden Augen auf die vergangenen Monate zurückblicken. Denn auch hier erklärt die Landesregierung: Eigene Inhalte, dafür ist es dann doch noch ein bisschen zu früh. Man habe jetzt erst einmal eine Ausschreibung erarbeitet und veröffentlicht, deren Frist im Übrigen letzte Woche abgelaufen ist, damit eine Agentur, also ein externer Dienstleister, das Konzept der Landesregierung für die saarländische Klimaschutzpolitik erarbeiten möge. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht meine Darstellung, das ist die Sprachregelung, das, was die saarländische Landesregierung kommuniziert hat.
Sehr geehrte Frau Ministerin Berg, ich muss gestehen, ich habe mir schon die Augen gerieben, und ich finde es einigermaßen einmalig, dass eine Landesregierung nicht irgendeine Dienstleistung outsourct, sondern die konkrete inhalt
liche Arbeit, die Gestaltung von Politik, die Erarbeitung des Konzepts! Das heißt, wir haben die erste Landesregierung, die zu Protokoll gibt, dass sie konzeptlos ist, meine sehr verehrten Damen und Herren!