Protocol of the Session on November 15, 2017

(Abg. Thul (SPD) reckt die Faust: Hangard! - Heiterkeit.)

Dieses Engagement gilt es deshalb zu würdigen, und wir dürfen nicht müde werden, uns bei unseren Ehrenamtlichen zu bedanken und Wege zu suchen, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Dass dies der Landesregierung sehr bewusst ist, zeigen die vielfältigen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sowie die vielen Formen der Anerkennung der Regierung für das Ehrenamt. Da gibt es beispielsweise die Broschüre „Vereinshelfer“, die das Ministerium für Inneres und Sport seit Jahren erfolgreich auflegt. Dieser Leitfaden für Vereinsmitglieder und -vorstände gibt Hilfestellung in den Berei

chen Vereinsrecht, Vereinsmedienarbeit und Vereinsmanagement, er ist ein sinnvoller Begleiter, um die alltäglichen Herausforderungen in der Vereinsarbeit zu meistern.

Die Koalitionsfraktionen haben sich darüber hinaus im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, weiterhin an der landesweiten Einführung der Ehrenamtskarte zu arbeiten. Dadurch erhalten ehrenamtlich aktive Bürger attraktive Vergünstigungen in verschiedenen öffentlichen und kulturellen Einrichtungen. Die Ministerpräsidentin treibt diese flächendeckende Ausweitung konsequent voran, damit das Engagement für das Gemeinwohl gerade im sozialen Bereich stärker anerkannt wird.

Darüber hinaus gibt es Fördermöglichkeiten, um gezielt Projekte vor Ort voranzutreiben und finanziell zu unterstützen. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen der Aktion „Saarland zum selber machen“, bei der in der vergangenen Woche wieder eine Vielzahl von engagierten Gruppen, Vereinen und Verbänden aus dem ganzen Land in der Staatskanzlei für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden. Auch die Bedeutung von Ehrenamtsnadeln, Medaillen und Auszeichnungen, die durch die Regierung verliehen werden, möchte ich ausdrücklich erwähnen, sind sie doch Ausdruck der Wertschätzung für erbrachte Leistungen zum Wohl der Gesellschaft.

Im Koalitionsvertrag ist außerdem vorgesehen, dass die Landesregierung gemeinsam mit Akteuren aus dem Bereich Ehrenamt eine Task Force gründet, um Lösungsansätze zu erarbeiten, wie Regulierung und Bürokratie im Bereich des Ehrenamtes zu reduzieren sind. Hierzu hat es gerade gestern erste Vorgespräche gegeben. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wichtige Weichen wurden bereits gestellt, um unsere ehrenamtlich Aktiven vor Ort zu unterstützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wichtig ist selbstverständlich aber auch, dass wir die Unterstützungsmechanismen regelmäßig auf den Prüfstand stellen, gegebenenfalls anpassen und wachsam sind, wenn neue Problemfelder auftauchen, die unseren ehrenamtlich Aktiven bei ihrer Arbeit Steine in den Weg legen. Die Anforderungen in der Vereinsarbeit ändern sich nämlich. Aktuell rollt beispielsweise eine neue Bürokratiewelle auf unsere Vereine zu. Ab Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Sie behandelt unsere Vereine und Verbände wie Unternehmen und verlangt auch von ihnen eine detaillierte Rückmeldung, welche Daten aus welchen Gründen von den Vereinsmitgliedern erhoben werden und wie diese geschützt werden. Die Datenschutzbeauftragten von Musik- und Sportvereinen müssen Verfahrensverzeichnisse führen, in denen alle Prozesse innerhalb des Vereins festgehalten werden,

(Abg. Müller (AfD) )

bei denen Daten erhoben werden. Das ist eine weitere enorme Belastung für unsere Ehrenamtlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ja, es ist richtig, dass es sich hierbei um eine Verordnung der Europäischen Union handelt und wir als saarländisches Parlament keinen direkten Einfluss auf Inhalt und Umsetzung haben. Ja, wir sind auch alles andere als glücklich mit dieser Verordnung. Am allerwenigsten nutzt es aber, wenn wir uns in eine Schmollecke zurückziehen und beleidigt mit dem Finger auf Brüssel zeigen. Wir werden uns deshalb auf allen politischen Ebenen für Nachbesserungen in der Verordnung einsetzen und prüfen, welche Unterstützung wir unseren Vereinen anbieten können. Wir stehen an der Seite unserer Vereine und Verbände.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vereine und Ehrenamtler, die sich das ganze Jahr für das Gemeinwohl engagieren, wollen auch - ganz saarländisch - ordentlich feiern. Deshalb haben die Dorf- und Vereinsfeste bei uns eine langjährige Tradition. Sie sind es, die die Menschen in dem Ort zusammenbringen, sie gehören zu unserem Kulturgut im ländlichen Raum. Wir sind stolz auf unsere Vereine und die Veranstaltungen, die diese in den Orten mittragen. In den letzten Jahren stehen aber gerade die Dorffeste unter einem gewissen Druck. Viele Vereine haben Nachwuchssorgen, was sich insbesondere bei der Planung und Umsetzung von Dorfund Vereinsfesten bemerkbar macht, denn gerade mehrtägige Feste zu stemmen, ist oftmals eine Kraftanstrengung für die Vereinsmitglieder. Hier haben wir als Politik nur bedingt Einflussmöglichkeiten. Wir können und müssen jedoch die sonstigen Rahmenbedingungen verbessern. Wir können die Vereine in Haftungsfragen unterstützen und dafür sorgen, dass sie finanziell entlastet werden. Wir können Prozesse entbürokratisieren oder Handreichungen bieten, damit die Verantwortlichen einen unvermeidlichen bürokratischen Aufwand bestmöglich meistern. So können wir aktiv die Dorffestkultur unterstützen und unseren vielen Ehrenamtlichen vor Ort den Rücken stärken.

Die Anforderungen in diesem Bereich sind vielfältig. Deshalb ist es auch zu kurz gedacht, sich einen beliebigen Punkt öffentlichkeitswirksam herauszupicken, wie es die AfD mit ihrem Antrag zu den GEMA-Gebühren macht. Dabei möchte ich eines vorwegschicken: Es ist aus unserer Sicht unbestritten richtig, dass die GEMA die Rechte der Musiker vertritt. Es ist eine wichtige Aufgabe, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie auf angemessene Weise an den Gewinnen beteiligt werden, die durch die Verwendung ihrer Werke bei Veranstaltungen erwirtschaftet werden. Nicht ohne Grund spricht der Gesetzgeber von Urheberrechten. Gleichzeitig aber le

ben unsere Dorffeste von einem ansprechenden und vor allem bezahlbaren Musikprogramm. Hier sprechen wir oft von überschaubaren Gewinnspannen und von Ehrenamtlern, die mit viel Herzblut und Engagement eine Veranstaltung auf die Beine stellen. Ihren Interessen sind wir auch in besonderer Weise verpflichtet. Ziel muss es daher für uns alle sein, einen fairen Interessenausgleich zu schaffen.

Oft ist dabei vor allem der große bürokratische Aufwand im Umgang mit der GEMA für unsere Ehrenamtler ernüchternd. Ein Blick auf die verschiedenen Tarife sowie die diversen Pauschalen und Sonderregelungen kann einen schon entmutigen. Versetzen wir uns einmal in einen Vereinsvorstand, der sich mit viel Elan in die Planung eines kleinen Festes stürzt, Dienstpläne aufstellt, Infrastruktur organisiert, ein ansprechendes Programm auf die Beine stellt, und sich dann noch hinsetzen darf, den richtigen Tarif suchen soll und anschließend alle Bands und Komponisten, die im Rahmen der Veranstaltung gespielt werden, mit Ansprechpartnern et cetera, auflisten muss. Noch dazu muss er je nach Veranstaltung die Besucherzahlen im Blick haben, das allein kann einen schon frustrieren. Und Fehler, meine sehr geehrten Damen und Herren, können für die Verantwortlichen schnell teuer werden.

Deshalb ist es wichtig, dass es umfassende und praxisorientierte Beratungs- und Informationsangebote im Umgang mit der Anmeldung von Veranstaltungen gibt, um unsere Vereinsvorstände zu schützen. Von diesem Angebot sollten die Kollegen der AfD-Fraktion ebenfalls regen Gebrauch machen, denn ihr Antrag zeigt deutlich, dass es ihnen nicht ganz gelungen ist, das Prinzip nachzuvollziehen, nach dem die GEMA ihre Gebühren erhebt.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in der Tat, wie es im Antrag angegeben wird, einen Pauschalvertrag zur Entlastung kirchlicher Veranstalter mit der GEMA abgeschlossen, bei dem Ansprüche - wie der Name schon sagt - pauschal vergütet werden, also zu ermäßigten Gebühren führen, nicht zur Gebührenfreiheit. Nicht meldepflichtig sind nur ganz bestimmte, einmal pro Jahr stattfindende Veranstaltungen von Kirchengemeinden, bei denen nicht überwiegend Tanz- beziehungsweise Unterhaltungsmusik gespielt werden darf. Das scheint mir doch weniger übertragbar auf Dorffeste, wo die Musik ein ganz wesentlicher Bestandteil ist. Vergütungsfrei ist außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedergabe von Musikwerken bei Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie bei Schulveranstaltungen. Dies ist im dortigen Rahmenvertrag zwar unter den Vorbemerkungen vermerkt, gilt aber ganz unabhängig davon, ob es sich um einen kirchlichen Veranstalter handelt, und ist im Urhebergesetz geregelt.

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) )

Zudem, Herr Müller hat es dann doch erkannt, gibt es bereits einen Rahmenvertrag zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, bestehend aus dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, den sogenannten Gesamtvertrag. Auf dieser Grundlage gilt ein Basisvergütungssatz von 81,55 Euro je 500 m² Veranstaltungsfläche. Wir sprechen uns dafür aus, dass dieser Rahmenvertrag mit Blick auf die Bedürfnisse der Vereine, aber auch der Kommunen, fortentwickelt wird, um unnötige Härten zu vermeiden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Besonders hart trifft es beispielsweise die Veranstalter, wenn die Veranstaltung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Hier Kulanzregelungen zu finden, die differenzieren zwischen der Überforderung Ehrenamtlicher durch den bürokratischen Aufwand einerseits und gezielten Täuschungsversuchen einiger weniger schwarzer Schafe andererseits, das wäre ein wichtiges Signal. Eine faire Bemessung der GEMA-Gebühren ist also ein wichtiger Punkt, der unseren Vereinen das Leben leichter macht. Aber wie bereits erwähnt, es gibt noch weitere Stellschrauben zu drehen, damit das Festefeiern unseren Ehrenamtlern und den Besuchern weiterhin Freude macht.

Wir fordern die Landesregierung deshalb weiterhin auf, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren zur Nutzung des öffentlichen Raums für kulturelle Veranstaltungen und Feste zu prüfen. Denn die Veranstalter stehen bei Anmeldung ihres Festes nicht nur vor der Hürde der GEMA-Anmeldung.

Auch im Bereich der Hygieneverordnung gibt es eine Vielzahl von Vorgaben, insbesondere im Umgang mit Lebensmitteln, um Gesundheitsrisiken für die Veranstaltungsbesucher zu minimieren. Auch wenn die meisten Regelungen sicher ihre Berechtigung haben, wer sich beim Planen einer Veranstaltung erstmals mit diesen Vorgaben konfrontiert sieht, kann zunächst einmal erschrecken. Vor allem die Vereinsmitglieder, die mit traditionellen Speisenangeboten wie „Sackschisser“, „Owegelede“ und Lyonerpfanne den Charme unserer Feste ausmachen, haben dort oft schon den größten persönlichen Aufwand. Wir wollen dieses Engagement unterstützen.

Weil Reinhold Jost wahrscheinlich auch gerne „Owegelede“ & Co isst, hat sein Haus in den vergangenen Jahren schon viel in Angriff genommen, um durch Info-Veranstaltungen, Broschüren und Schulung von Multiplikatoren praxisorientierte Wege für die Veranstalter aufzuzeigen, um mit den Vorschriften umzugehen. Ziel muss es auch hier zukünftig sein, den Aufwand für die ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten. Nach GEMA und

Hygiene müssen sich die Organisatoren nicht zuletzt auch mit den verschiedenen Sicherheitsaspekten auseinandersetzen. Sie brauchen gegebenenfalls Security und Rettungsdienste, müssen den Brandschutz berücksichtigen, die Einhaltung des Jugendschutzes gewährleisten und so weiter.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Veranstalter unserer Vereins- und Dorffeste dürfen nicht zimperlich sein. Sie müssen sich trauen anzupacken. Wir wollen sie dabei weiter unterstützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Deshalb sieht unser Antrag vor, einen themenübergreifenden Leitfaden vergleichbar mit dem vorhin angesprochenen „Der Vereinshelfer“ zu erarbeiten, der sich gezielt mit den Fragestellungen rund um die Durchführung von Dorffesten befasst. Darin sollen die verschiedenen Themenfelder wie Hygiene, Sicherheit, Gebührenregelung et cetera gebündelt und praxisorientierte Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Die Veranstalter sollen die Möglichkeit haben, auf einen Blick Antworten auf die Vielzahl von rechtlichen und administrativen Fragen zu erhalten. Wenn wir unsere Straßen- und Dorffeste also langfristig überlebens- und zukunftsfähig machen wollen und das kulturelle Engagement von Kommunen und Vereinen erleichtern wollen, dann gibt es mehr zu tun, als nur auf die GEMA-Gebühren zu schielen. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD-Fraktion ab.

Ich bin sicher, uns allen liegt die saarländische Vereins- und Dorffesttradition am Herzen. Wir wollen unseren Ehrenamtlichen nicht nur aus tiefstem Herzen für ihr Engagement Danke sagen, wir wollen vor allem ihre Situation spürbar verbessern und die Dorf- und Vereinsstruktur im Saarland umfassend stärken. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung für unseren Antrag. - Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dennis Lander von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einerseits sind Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA, die VG Wort oder die VG Bild-Kunst eine gute Sache. Sie sorgen dafür, dass Autorinnen und Autoren, Journalistinnen und Journalisten oder Künstlerinnen und Künstler ihr Geld für ihre Arbeit bekommen. Das ist auch gut so und das sollte auch so bleiben. Aber andererseits

(Abg. Schmitt-Lang (CDU) )

muss man auch anmerken, dass gerade die GEMA viel Kritik bekommt.

Ich möchte Ihnen drei Beispiele dafür nennen. Erstens. Die Musikveranstalter klagen darüber, dass unverhältnismäßige Preisregulierungen bei den Urheberrechtsangaben stattfinden. Ich denke, es ist Konsens hier, dass niemand die Kulturlandschaft für junge Menschen hier im Saarland zerstören oder in Gefahr bringen will wie beispielsweise das „Silo“ oder das „Mauerpfeiffer“. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass die saarländische Clubgemeinschaft sich vor ein paar Jahren genau über diese Punkte geärgert hatte und zum Widerstand aufgerufen hatte. Ich habe mich mit dem Künstler Sven Sossong unterhalten, der mir gesagt hat, dass in dieser Art von Clubs meistens Lieder gespielt werden, die gar nicht mit der GEMA in Zusammenhang stehen, aber trotzdem müssen hier überteuerte Quadratmeterpreise bezahlt werden, was natürlich sehr schädlich für diese Kulturlandschaft ist.

Zweitens. Viele halten die pauschalen Gebühren für sehr intransparent. Drittens. Die Künstlerinnen und Künstler dürfen ihre freien Lizenzen nach Vertragsabschluss mit der GEMA gar nicht selber verwenden. Somit zweifeln die Urheberinnen und Urheber an der Verteilungsgerechtigkeit, die hier stattfinden soll. Deshalb müssen die Verwertungsgesellschaften reformiert werden. Wir brauchen mehr Mitbestimmung für die Künstlerinnen und Künstler und brauchen eine Regulierungsbehörde im Bund, welche die Tarife kontrolliert, bevor diese in Kraft treten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Dinge sind Bundesthemen.

Für das Saarland kann ich an dieser Stelle sagen, unsere Dorffeste sind sehr wichtig und sie werden meistens ehrenamtlich gestemmt. Deshalb ist eine Vereinfachung in den Verfahren nötig und es darf keine Erhöhung der Kosten entstehen. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen dafür finanziell richtig ausgestattet werden. Wir brauchen daher ein viel gerechteres Steuersystem, eine Erbschaftssteuer, die beispielsweise komplett im Land bleiben würde. Ich weiß, Sie sind genervt, wenn wir das wieder und wieder ansprechen, aber Sie hören ja auch so schlecht. Von daher müssen wir das auch hier immer wieder betonen. Dann können die Kommunen diese Kosten viel besser stemmen. - Vielen Dank.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Genau! - Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Sebastian Thul von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Antrag der AfD-Fraktion, der zum Ziel hat, unsere Dorffeste in Gänze von den sogenannten GEMA-Gebühren zu befreien. Von der GEMA haben wir sicherlich alle schon einmal gehört. Sie ist bei den gemeinen Dorffestbetreibern ungefähr so beliebt wie die GEZ bei Privatpersonen, aber trotzdem sehr notwendig.

Die GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützte Musikwerke genutzt werden. In Deutschland vertritt sie die Urheberrechte von mehr als 7.000 Mitgliedern und ist somit die größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland.

Die Gesamterträge lagen im Geschäftsjahr 2015 bei 893,8 Millionen Euro. Davon wurden immerhin 748 Millionen Euro an die Rechteinhaber ausgeschüttet. Ich denke, diese Zahlen machen deutlich, mit welchen Summen wir es hier zu tun haben. Auch für die Künstlerinnen und Künstler wird die Bedeutung schnell klar. Sie haben in der GEMA einen großen und wichtigen Rechtevertreter, der ein Auge darauf hat, dass sie ihr Geld bekommen, wenn ihre Musik öffentlich verbreitet wird. Dies wäre für einen einzelnen Künstler schlicht nicht leistbar oder mit einem exorbitant hohen Aufwand verbunden. Nichtsdestotrotz haben die Künstlerinnen und Künstler Anspruch auf eine ordentliche Vergütung.

An der Stelle will ich die Kritik aufgreifen, die der Kollege Lander eben angebracht hat. Es gab diese Woche gerade frisch ein Urteil einer Berliner Kammer. Da ging es darum, wie viel eigentlich bei den Künstlerinnen und Künstlern ankommt und was vorher die Musikverlage abgreifen. Ich will an dieser Stelle auch einmal eine Lanze für die Künstlerinnen und Künstler brechen, bei denen nach meiner Ansicht viel zu wenig hängen bleibt. Bei den Musikverlagen bleibt unverhältnismäßig viel hängen. Dies müssen wir dringend ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall des Abgeordneten Renner (SPD).)

Aber für uns ist auch klar, dass von einer KostenlosKultur, wie die AfD sie fordert, eigentlich niemand leben kann. Die Künstlerinnen und Künstler können nicht davon leben und somit würden auch Kunst und Kultur aussterben, auch die Musik, die wir auf unseren Dorffesten so gerne abspielen. Davon hätte niemand etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Übrigen hat das auch noch niemand gefordert. Von den Dorffestbetreibern - eben sind die Ortsvorsteher genannt worden; ich will unsere Ortsvorsteherin aus Stennweiler nennen, die auch in der Ge

(Abg. Lander (DIE LINKE) )