Die Regelung, die im Jahr 2006 im Saarland aus dem Bundesgesetz übernommen wurde, stammt noch aus dem Jahr 1956. Damals hatte diese Regelung auch ihre Begründung, denn es gab seinerzeit nicht flächendeckend Kühlungsmöglichkeiten in den Haushalten, sprich Kühlschränke und Gefriertruhen.
Nunmehr argumentieren die Unternehmen damit, sie hätten Konkurrenz aus dem Online-Handel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bloße wirtschaftliche Interessen sind für uns kein Sachgrund für eine Öffnungszeit an diesem Tag.
Für uns steht der Sonntagsschutz der Beschäftigten und ihrer Familien im Vordergrund. Unabhängig von Kultur und Religion ist es für uns vor allem ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien, wenn wir sicherstellen, dass sie an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Man muss nicht ohne Rücksicht auf Verluste das Letzte aus den Beschäftigten herausholen! Deshalb bleiben am 24. Dezember dieses Jahres im Saarland die Lebensmittelgeschäfte geschlossen.
Es gibt schon genügend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten müssen. Wir haben ja gerade über das Krankenhaus gesprochen, dort ist das so. Es ist in der Pflege so, im Gesundheitsbereich, im Sicherheitsbereich bei der Polizei und der Feuerwehr. Dort muss zum Schutz und zum Wohle der Bevölkerung an Heiligabend gearbeitet werden. Wir müssen aber diesen Kreis betroffener Beschäftigter nicht ohne triftigen Grund noch erweitern.
Kolleginnen und Kollegen, wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Grenzen. Ich bin mir sicher, es wird kein Backofen und kein Kochtopf an Heiligabend leer bleiben, nur weil an diesem Tag die Geschäfte geschlossen sind.
Lobend erwähnen möchte ich, dass auch einige Einzelhandelsketten wie Globus, Aldi, REWE und Lidl angekündigt hatten, von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung an Heiligabend keinen Gebrauch machen zu wollen. Leider war das aber nicht die Position aller Lebensmitteleinzelhändler, sodass wir eine Regelung treffen müssen. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetz.
Es gibt ein weiteres Argument für diese Regelung: Die Vorweihnachtszeit ist für die Beschäftigten im Einzelhandel und gerade auch für die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel mit besonderen Belastungen verbunden. Deshalb stehen für uns die Adventssonntage unter einem ganz besonderen arbeitsrechtlichen Schutz.
Wir bringen das Gesetz heute ein, weil wir so noch im November die Anhörung und ihre Auswertung durchführen können. Bereits für morgen Früh ist die Ausschusssitzung anberaumt, um das weitere Vor
gehen abzustimmen. So haben wir die Chance, dass das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten kann und die Läden in diesem Jahr an Heiligabend geschlossen bleiben. Die Menschen im Saarland haben so auch genügend Zeit, sich darauf einzustellen, dass am 24. Dezember die Lebensmittelläden geschlossen sind. Ich bitte Sie alle um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf und um Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe es direkt auf den Punkt: Ich bin sehr froh, dass dieses Gesetz noch so kurzfristig in den Landtag eingebracht wurde. Denn für uns steht natürlich vollkommen außer Frage, dass auch die Beschäftigten im Einzelhandel ein Recht auf freie und ruhige Weihnachtstage haben. Der Begründung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen können wir uns anschließen. In der mündlichen Begründung wurde das auch noch einmal verdeutlicht und alle wichtigen Argumente wurden vorgebracht.
Lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen machen, die mir wichtig sind. Als das Gesetz verfasst wurde, waren die Lebensumstände ganz andere. Seinerzeit galt zum Beispiel auch noch ein völlig anderes Ladenöffnungszeitengesetz. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass in meiner Jugend in meinem Ort die Geschäfte montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und mittwochs und samstags nur von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet hatten. Das ging auch, niemand ist verhungert. Heute ist das aber Vergangenheit. Heute kann jeder von montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr einkaufen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, falls das immer noch nicht ausreichend sein sollte, kann man selbst nachts und sonntags an die Tankstelle fahren, um sich dort das Nötigste zu besorgen.
Auch zur Vorbereitung auf die Weihnachtstage stehen uns allen für letzte Einkäufe die gesamte Vorwoche und der ganze Samstag zur Verfügung. Nicht zu vergessen natürlich auch das Online-Shopping, das die Kollegin Ries schon angesprochen hat. Man sieht, dass wir kein Problem bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Konsumgütern haben, außer natürlich im ländlichen Raum. Im ländlichen Raum sind aber nicht die Öffnungszeiten das Problem, sondern die aussterbenden Dorfkerne und die Verdrängung
Meine Damen und Herren, wir alle kennen das: So besinnlich Weihnachten auch sein sollte der 24. Dezember ist, auch wenn man gar nicht zur Arbeit gehen muss, nicht gerade ohne Stress. Alles wird hübsch und feierlich hergerichtet, ein Festmahl wird vorbereitet, das alles natürlich möglichst ohne in Hektik zu geraten.
Das mag dem einen besser und dem anderen schlechter gelingen. Wenn ich mir aber vorstelle, auch am Sonntag, 24. Dezember zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr arbeiten zu müssen und dann noch für Familie und Kinder Vorbereitungen treffen zu sollen - na dann: Fröhliche Weihnachten!
Deshalb bin ich der Meinung, die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist absolut notwendig. Eine Öffnung der Läden an einem Weihnachtssonntag ist aus meiner Sicht auch überhaupt nicht notwendig. Seine Besorgungen kann man genauso gut am Tag vorher machen. Ich denke, das kann man jedem zumuten, und so sieht es auch die Mehrheit der Bevölkerung, so sehen es die Kirchen und so sehen es auch die Gewerkschaften.
Wir als LINKE stehen für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und protestieren immer wieder gegen eine weitere Ausweitung von Ladenöffnungszeiten. Diese nutzt nämlich vor allem den großen Lebensmitteldiscountern, die Leidtragenden aber sind die Beschäftigten und ihre Familien. Es ist gut, dass das Saarland bei den Ladenöffnungszeiten nicht so weit geht wie andere Bundesländer, wo Geschäfte werktags bis 24.00 Uhr geöffnet haben. Meine Damen und Herren, heute werden Arbeitnehmerrechte gestärkt und nicht abgebaut, deshalb begrüßen wir das vorliegende Gesetz und stimmen selbstverständlich zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die letzten vier bis sechs Wochen vor Weihnachten unvoreingenommen charakterisieren sollte, würden mir “Hektik“ und „Stress“ als typische Attribute einfallen. Es ist geradezu auffällig, wie verbissen, wie gestresst, in größter Eile und fast grimmig viele Leute in der Vorweihnachtszeit durch die Straßen hetzen. Fieberhaft wird überlegt, wem man was schen
ken kann und was alles noch zu besorgen ist. Die letzten Wochen vor dem großen Fest sind fast ein lästiges, selbst aufgebautes Hindernis, das überwunden werden muss.
Dies alles steht in krassem Gegensatz zu dem eigentlichen Sinn des Festes. Weihnachten ist das Fest der Beziehung zwischen den Menschen, das Fest der Besinnung, der Freude, der inneren Einkehr, das Fest der sich gemeinsam erlebenden Familie und für uns Christen im Besonderen das Fest der Geburt Jesu. Welch ein Gegensatz ist zwischen dem, was wir täglich vor Weihnachten in unserem Umfeld erleben und dem eigentlichen Sinn des Festes! Es gibt keine Zeit im Jahresablauf, die so sehr unsere Sinne und unsere Emotionalität bewegt, wie die Weihnachtszeit. Und wer dieses Fest nicht mit Glauben und mit Kirche in Verbindung bringt, möchte trotzdem besinnliche Weihnachtstage mit Familie und Freunden feiern. Dabei können auch Geschenke durchaus zur Freude beitragen. Das wichtigste und wertvollste Geschenk ist es aber, Zeit zu schenken, Zeit für Begegnungen, Zeit für die eigene innere Einkehr, Zeit für das Miteinander in der Familie und für Gespräche, und dies in dem Bewusstsein, dass es beim Schenken nicht nur um materielle Dinge geht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe eben von der grenzenlosen Hektik, alle Einkäufe vor Weihnachten zu erledigen, und den sich daraus ergebenden Folgen gesprochen. Wir als gewählte Parlamentarier in diesem Land werden dies nicht alles zum Guten wenden können, aber dennoch haben wir die Möglichkeit, unseren Beitrag zur Entschleunigung zu leisten und dadurch vielleicht auch ein wenig zu einer positiven Bewusstseinsbildung beizutragen. Wie ich schon kurz ausführte, ist es ein ganz wertvolles Geschenk, seinen Mitmenschen Zeit zu schenken und ihnen damit auch eine große Wertschätzung zuteil werden zu lassen. In diesem Zusammenhang sehe ich es als ein ganz besonderes Geschenk an, dass der Heiligabend des Jahres 2017 auf einen Sonntag fällt und sich somit die Möglichkeit bietet, sehr vielen Menschen einen Heiligabend ohne Einkaufsstress, Hektik, Getriebensein und Geschenkbeschaffungspanik zu geben, wenn die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben. Nach der repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey sind 87 Prozent der Befragten dafür, dass an Heiligabend 2017 die Geschäfte nicht geöffnet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Große Koalition heute im saarländischen Landtag einen Antrag einbringt, der für unser Bundesland einheitlich festlegt, dass bis auf wenige Ausnahmen an Heiligabend 2017 alle Geschäfte geschlossen bleiben.
Dass wir dies überhaupt regeln müssen, macht deutlich, wie sehr sich unsere Gesellschaft und ihre Werte verändert haben. In unserer abendländischen Kultur und bei der christlich geprägten Bedeutung von Weihnachten ist es eigentlich sehr bedauerlich, dass wir schon so weit gekommen sind, dass wir das Weihnachtsfest als Fest der Besinnung, der Ruhe und Einkehr schützen müssen vor der reinen Konsumdegradierung. Weihnachten darf nicht der ausschließlichen und vorbehaltlosen Umsatzmaximierung zum Opfer fallen, sondern dieser Tag gehört den Familien, auch den Familien der Beschäftigten im Einzelhandel - bei gegenseitiger Rücksichtnahme und einem Minimum an Nächstenliebe eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ich bringe es mal ganz profan auf den Punkt: Wer bis Samstag alles einkauft, entschleunigt nicht nur seinen eigenen Heiligabend und den seiner Familie, sondern auch den der im Einzelhandel Beschäftigten, und ermöglicht auch diesen einen besinnlichen Heiligabend in ihren Familien. Grundsätzlich hätten wir rechtlich die Möglichkeit, dass die Geschäfte an diesem Tag von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet sind. Aber nicht alles, was rechtlich möglich und unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft sein könnte - was ich übrigens bezweifle -, ist bei einer werteorientierten Betrachtung auch sinnvoll.
Gerade das Weihnachtsfest mit seiner hohen Emotionalität und seiner außerordentlich großen Bedeutung für die Familien dürfen wir nicht rein wirtschaftlichen Interessen opfern. Eine werteorientierte Politik darf sich nicht kritiklos zum Knecht der Ökonomie degradieren lassen. Als verantwortungsbewusste Politiker müssen wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in vielen Dingen eine normative Orientierung vorgeben und die absolute Dominanz rein wirtschaftlicher Interessen kritisch hinterfragen. Das hört sich in diesem Zusammenhang vielleicht für den ein oder anderen sehr hochtrabend an, es ist aber eine grundsätzliche Haltung, die hervorzuheben mir wichtig ist.
Gerade die Weihnachtszeit und die damit verbundene Emotionalität bieten doch die besondere Chance, über die grundsätzlichen Dinge des Lebens nachzudenken. Setzen wir dem schier unaufhaltsamen Streben nach immer mehr materiellen Gütern eine neue Werteorientierung entgegen, ein Nachdenken darüber, was unser Leben wirklich bereichert und ihm eine höhere Qualität und Sinnhaftigkeit verleiht.
Indem wir den vorliegenden Antrag positiv bescheiden, schaffen wir die Möglichkeit, dass der diesjährige Heiligabend dem Weihnachtsfest wieder einen Teil seiner originären Sinnhaftigkeit zurückgibt. Es ist schlimm genug, dass schon Ende August der Ge
ruch von Spekulatius und Lebkuchen, die ersten Weihnachtsdekos und der Einsatz der gesamten vorweihnachtlichen Werbemaschinerie ein Weihnachtsszenario vorgaukeln, das mit dem eigentlichen Sinn des Festes aber auch gar nichts zu tun hat.
Dadurch wird dem Weihnachtsfest jegliche besondere Bedeutung genommen und es wird auf die gleiche Stufe gestellt wie Halloween, genauso sinnentleert und amerikanisiert, nur noch ein gutes Stück hektischer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zu diesem Thema noch eine ganz persönliche Anmerkung. Wir haben in unserem Bundesland die höchsten Quoten in Bezug auf die Zugehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu den christlichen Kirchen. Für viele Christen ist das Weihnachtsfest mehr als nur ein Fest der Besinnung. Auch wenn der Kirchenbesuch im Jahresverlauf recht gering ist, werden die Gottesdienste an Heiligabend sehr gut besucht. Die vollen Kirchen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass dieses Fest für die Christen eine herausragende Bedeutung hat und sie ihren Glauben gerade an diesem Tag in besonderer Weise leben wollen. Auch aus diesem Grund ist es mir persönlich besonders wichtig, dass wir in einem Land, das sich zu den christlichen Grundwerten bekennt, mit der Entscheidung, an Heiligabend die Geschäfte nicht zu öffnen, ein Zeichen setzen. Ein Zeichen für die Christen, die an diesem Tag die Geburt Jesu feiern. Ein Zeichen, das auch ein Stück Respekt und Werteorientierung symbolisiert.
Bei der Vorbereitung dieser Rede bin ich auf ein Zitat von Jean-Paul Sartre gestoßen: „Weihnachten ist ein Fest der Freude. Leider wird dabei zu wenig gelacht.“ - Durch unsere heutige Entscheidung können wir einen Beitrag dazu leisten, dass vor allem der Heiligabend 2017 zumindest ein wenig von Hektik und Einkaufsstress befreit und insgesamt entschleunigt wird. Dadurch wird mehr Raum für echte Freude geschaffen und dem Weihnachtsfest wieder ein Stück seiner Ursprünglichkeit zurückgegeben. Man muss sich nicht unbedingt an Heiligabend noch in einen finalen Einkaufsrausch versetzen, um dann anschließend eine besinnliche und frohe Weihnacht im Kreise der Familie zu feiern. Wenn wir es als christlich orientierte Menschen nicht schaffen würden, Heiligabend 2017 grundsätzlich verkaufsfrei zu halten, dann bescherten wir uns selbst eine persönliche Bankrotterklärung und würden den endgültigen Abschied von einem werteorientierten Denken einläuten und dies, Ironie des Schicksals, an Heiligabend.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch an all die erinnern, die dennoch an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen arbeiten müssen, die Krankenschwestern und Krankenpfleger, die Ärzte, die Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehrleute, die Pflegerinnen und Pfleger in Altenheimen und Hospizen und die vielen anderen, die auch an diesen Tagen mit dazu beitragen, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Ihnen allen und ihren Familien gilt unsere ganz besondere Anerkennung und unser Dank. Ich hoffe, dass sie alle nach der Verrichtung ihrer Tätigkeiten auch Ruhe, Besinnlichkeit und den inneren Frieden finden, denn dies alles haben wir insgesamt mehr als verdient. - Ich bitte Sie alle sehr herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt von meiner Vorrednerin und von meinen Vorrednern alles sehr ausführlich angesprochen worden, und dem meisten kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Ich möchte trotzdem noch einige wenige Worte sagen.
Der Sonntag ist für den arbeitenden Menschen ein Segen, er kann ausruhen, und er ist auch geschützt gegenüber seinem Arbeitgeber. Deshalb sind wir froh, dass in den Gesetzen auch der Sonntag und die Feiertage geschützt sind. Natürlich war es von Anfang an so, dass dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt durchgeführt werden konnte. Als das Saarland noch ein Montanland war, hat jeder verstanden, wenn ein Hochofen sechs Wochen braucht, bis er angefahren ist, kann er nicht jeden Samstag abgeschaltet werden. Ich könnte noch einige Beispiele ähnlicher Art anfügen, das mache ich jetzt nicht, andere sind bereits angeführt worden, nämlich Krankenhaus oder Gastronomie, man will sich schließlich auch an diesem Ruhetag ausruhen. Inzwischen allerdings ist diese Aufweichung so weit fortgeschritten, dass es für viele Leute praktisch keinen Ruhetag am Sonntag mehr gibt.
Dieser Sonntag, von dem jetzt die Rede ist, ist der Sonntag, der auch gleichzeitig Heiligabend ist. Das letzte Mal war das vor elf Jahren der Fall, da hat man nicht gleich daran gedacht, dass man an dem Tag ein Problem hätte. Wir haben Gott sei Dank daran gedacht, und ich war froh, dass diese Initiative hier vorgebracht wurde. In langen Ehejahren mit meiner Ehefrau Inge, die vor der Ehe im Einzelhandel beschäftigt war, ist mein Bewusstsein für die