Zweitens. Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, wenn auch unter Auflagen. Betriebliche Existenzen sollen so wenig wie möglich gefährdet werden. Sie haben unter dem ersten Lockdown mehr als genug gelitten.
Drittens. Geöffnet bleiben diesmal - unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen - auch öffentliche Spielplätze, Wildparks, Zoos und Bibliotheken.
Fünftens. Gegenseitige Besuche werden nicht gänzlich untersagt. Wir wollen, dass sich Freunde und Verwandte weiterhin treffen können. Insbesondere sollen ältere Menschen mit ihren Kindern und Enkeln zusammenkommen dürfen. Niemand soll unter Einsamkeit leiden müssen. Das ist unter den gegebenen Bedingungen zu sichern. Man kann, wie ich schon eingangs sagte, seine Kontakte so reduzieren, dass man sich eben nicht ständig mit jemand anderem trifft. Wir beschränken das allerdings auf kleine, sehr überschaubare Gruppen. Denn es gilt: Mit wachsender Gruppengröße steigt die Zahl der
möglichen Kontakte um ein Mehrfaches und wir belasten damit die Menschen, die in den Gesundheitsämtern eine unglaublich wichtige Arbeit leisten, über das Maß hinaus. Deswegen wird es zurückfahren.
Die Unterschiede zum Lockdown des Frühjahrs sind also beträchtlich und durchaus substanziell. Es bleibt wesentlich mehr erlaubt und geöffnet als damals. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, wir müssen den Schwerpunkt der Kontaktreduzierung in anderen Bereichen schaffen, und das ist insbesondere der Freizeitbereich.
Deshalb gelten seit Montag diese Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder des familiären Bezugskreises gestattet und auf eine Obergrenze von maximal 10 Personen beschränkt. Im privaten Raum gilt jetzt die Kontaktbeschränkung für die Angehörigen eines Haushaltes plus zusätzlich 5 Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem familiären Bezugskreis. Auf nicht notwendige private Reisen ist ab sofort zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Geschlossen werden auch Einrichtungen der Freizeitgestaltung, also Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Prostitutionsstätten, öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen. Außerdem bleiben Clubs und Diskotheken geschlossen. Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Medizinische Behandlungen durch Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe bleiben weiter möglich. Mit Ausnahme der Friseure werden aber alle körpernahen Dienstleistungen verboten, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erfolgen. Geschlossen werden jetzt auch alle Arten von Gastronomiebetrieben. Hier ist lediglich die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause erlaubt. In Geschäften darf nicht mehr als ein Kunde pro 10 m2 Zutritt zu den Verkaufsflächen erhalten. Dadurch wird die Anzahl derer, die in Geschäften zusammenkommen können, reduziert. Außerdem hat das Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr weiter Bestand.
Diese Maßnahmen sind gestern in Kraft getreten. Wie vereinbart, sollen sie bis Ende November in Kraft bleiben, um ihre Wirkung zu entfalten. Nach zwei Wochen werden wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz - das Datum steht auch schon fest, es wird der 16. November sein - zusammen mit der Bundeskanzlerin erneut beraten und die bis dahin erreichten Ziele beurteilen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen. Die saarländische Rechtsverordnung gilt deshalb vorläufig bis
Auch wenn diese Maßnahmen nicht so weitgehend sind wie die im Frühjahr, so wissen wir doch, es gibt Branchen und Bereiche, die unter diesen Einschränkungen außerordentlich leiden. Das bewegt mich sehr und es fällt nicht nur mir sehr, sehr schwer, es diesen Branchen wieder zuzumuten. Ich denke an die Gastronomie und das Hotelleriegewerbe. Dem ersten Lockdown sind bereits Betriebe zum Opfer gefallen. Viele von denen, die es gerade so geschafft haben, müssen jetzt erneut um ihre Existenz bangen, obwohl sie alle Auflagen erfüllt und wirkungsvolle Hygienekonzepte entwickelt haben. Das Gleiche gilt für die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Mit welcher Kreativität, mit welchem Engagement und mit welchem Herzblut viele Kulturschaffende und Veranstalter das kulturelle Leben unseres Landes auch unter schwersten Bedingungen aufrechterhalten haben, ist unser aller höchste Anerkennung wert. Aus diesem Grund ist es - und da spreche ich für die gesamte Landesregierung - für uns sehr schmerzlich, wenn diese Branche nun erneut von unseren Maßnahmen so hart betroffen ist.
Ich möchte das nicht nur einfach so im Raum stehen lassen, denn ich weiß, was das im Einzelnen bedeutet. Ich bekomme Briefe, E-Mails, Nachrichten von den Betroffenen. Ich werde angerufen, ich spreche mit den Menschen, die mir ihre Not schildern. Sie sagen: „Ich habe jetzt alles getan, um das Infektionsrisiko zu minimieren, und muss jetzt dennoch abermals zumachen.“ Ich kann diesen Menschen nur sagen: Es tut richtig weh, wenn man all das hört. Ich weiß, für die Betroffenen schmerzt die Situation sicherlich noch weit mehr, als für diejenigen, die am Tisch sitzen und die Entscheidung treffen.
Aus diesem Grund habe ich mich auch in der Ministerpräsidentenkonferenz für außerordentliche Bundeshilfen zugunsten dieser Bereiche eingesetzt. Der Bund wird hier seine Hilfsmaßnahmen zur Entschädigung der Ausfälle verlängern und im Rahmen der Überbrückungshilfe III verbessern. Er wird betroffenen Selbstständigen, Soloselbständigen und Unternehmern Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus November 2019 gewähren. Für Unternehmen, die starken saisonalen Schwankungen ausgesetzt sind - das haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon angekündigt - ist auch denkbar, als Bezugsrahmen für den Umsatz den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Jedenfalls werden wir als Land da, wo die Unterstützung des Bundes nicht ausreicht, einspringen und zusätzliche Landeshilfen gewähren. Ich darf hier aus voller Überzeugung sagen: Wir werden die Gastro
Vor allem erwarte ich aber vom Bund, dass diese Hilfen jetzt zügig und zeitnah umgesetzt werden. Nicht alles, was wir im Frühjahr bei der Bekämpfung der Pandemie erlebt haben, war so, wie ich mir das für jetzt vorstelle. Langwierige, komplizierte Antragsund Genehmigungsverfahren sind das Letzte, was unsere Unternehmen brauchen.
Meine Damen und Herren, viel wurde in den letzten Tagen und Wochen über die richtige Strategie zur Pandemiebekämpfung diskutiert. Auch in der Wissenschaft gehen die Meinungen hierzu zum Teil sehr weit auseinander. Als Regierung sind wir aber auf den Rat und die Empfehlungen aus der Wissenschaft angewiesen. Aus diesem Grund greifen wir zurzeit wieder permanent auf unsere Expertenkommission zurück und stehen im engen Austausch mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität und des Uni-Klinikums. Wenn man heute die Frankfurter Allgemeine Zeitung aufschlägt und die Artikel studiert, stellt man fest, offensichtlich sind genau diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Homburg nicht nur diejenigen, die wir fragen, sondern die mittlerweile auch bundesweit höchste Anerkennung für ihre Leistung erfahren. Von dieser Seite werden wir unisono in unseren Maßnahmen bestärkt.
Meine Damen und Herren, uns ist klar: Diese Maßnahmen - auch wenn sie von der Wissenschaft unterstützt werden - bedeuten einen nicht unerheblichen Eingriff in zentrale Grundrechte. Darüber sind wir uns zu jedem Zeitpunkt bewusst, und damit versuchen wir, so sorgsam wie möglich umzugehen. Ich erinnere daran, dass zu den ersten Lockerungsmaßnahmen aus dem Lockdown im Frühjahr die Teilaufhebung des Versammlungs- und Demonstrationsverbotes gehörte. Wir waren die Ersten in Deutschland, die das taten. Es war damals und ist auch heute unsere feste Überzeugung: Das Versammlungsrecht als Königsrecht der Demokratie darf gerade in solchen Situationen nur so wenig wie unbedingt nötig eingeschränkt werden. Gerade in einer solchen Ausnahmesituation müssen die Menschen auch gegen unsere Maßnahmen öffentlich demonstrieren können. Das ist nicht nur etwas, was wir ertragen, es gehört zur Demokratie dazu und ist notwendig, meine Damen und Herren.
Es gibt Bürgerinnen und Bürger, denen unsere Maßnahmen viel zu weit gehen. Sie bestreiten die Legitimität und die Legalität unserer Maßnahmen mit dem Verweis auf die Unantastbarkeit der Grundrechte auch in einer Situation wie dieser. Anderen wieder
um geht das alles nicht weit genug. Sie fordern von uns noch strengere Regelungen und verweisen dabei auf ihr Recht, vom Staat in ihrer körperlichen Unversehrtheit geschützt zu werden. Meine Haltung dazu ist klar: Als Staat, als Regierung stehen wir in der Pflicht, beiden Anforderungen gleichzeitig gerecht zu werden und je nach Lage mehr in die eine oder mehr in die andere Richtung zu tendieren. Je stärker ein großer Teil der Menschen in seiner Gesundheit gefährdet ist, desto mehr müssen wir auch Grundrechte einschränken, soweit dies in Bezug auf die Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist. Je mehr diese Gefährdung abnimmt, desto eher müssen wir auch die Einschränkungen wieder zurücknehmen.
Ganz in diesem Sinne bewerte ich auch die Rolle der Justiz. Wir als Exekutive legen größten Wert darauf, stets rechts- und verfassungskonform zu handeln. Insofern ist eine Rechtsprechung, die unser Handeln in dem einen oder anderen Punkt korrigiert, für uns eine willkommene Klarstellung. Der weitaus größte Teil unserer Maßnahmen wird aber eben nicht von der Justiz außer Kraft gesetzt, demgemäß ist er also rechtskonform. Kurz: Die Mitwirkung der Justiz in den letzten Monaten der Pandemiebekämpfung ist für uns Zeugnis einer funktionierenden Gewaltenteilung und eines funktionierenden Rechtsstaates.
In diesem Zusammenhang, liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier, darf ich auch die Mitwirkung des Parlaments ansprechen. Es ist natürlich richtig, wenn von Abgeordneten des Deutschen Bundestags - allen voran vom Bundestagspräsidenten selbst die Beteiligungsrechte des Parlaments in Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eingefordert werden. Als saarländische Landesregierung begrüßen wir es auch, dass wir heute gemeinsam das Corona-Maßnahmengesetz hier im Landtag beschließen, das die Position der Legislative in Ausnahmesituationen wie dieser Pandemie deutlich stärkt, und der Landtag derzeit das Gesetz zur Kontaktnachverfolgung vorbereitet. Je mehr alle Verfassungsorgane aktiv mithelfen, eine solche Herausforderung zu meistern, desto sicherer ist der Grund, auf dem wir uns als Landesregierung bewegen. Davon bin ich fest überzeugt.
Meine Damen und Herren, vielfach wird in den letzten Tagen behauptet, in dieser zweiten Phase der Pandemie hätte die Akzeptanz der Bevölkerung für unsere Maßnahmen deutlich nachgelassen. Es wird von wachsendem Unmut und schwindendem Vertrauen berichtet. Die Kritiker unserer Politik artikulieren sich auf den Straßen und im Internet in der Tat sehr viel deutlicher, als es noch im Frühjahr der Fall war. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die große Mehrheit hinter unseren Maßnahmen steht. Laut dem letzten Deutschlandtrend der ARD - das war noch vor den jetzt beschlossenen Maßnahmen - hält
mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land die Maßnahmen für angemessen, mehr als 30 Prozent halten sie sogar für nicht weitgehend genug und nur 15 Prozent finden die Einschränkungen überzogen. Meine Damen und Herren, ich lese daraus eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für unser Handeln. 15 Prozent Kritiker sind angesichts der Beschränkungen, die wir verfügen, sehr überschaubar. Auch wenn die Zahl der Skeptiker im Laufe der letzten Monate gegenüber dem ersten Lockdown etwas angewachsen ist, ist das eher verständlich. Das ist für mich das Zeichen einer gewissen Normalisierung. Schließlich verlangen wir in dieser Zeit von den Menschen sehr viel.
Deswegen meine ich, dass wir die Kritiker unserer Politik auch nicht stigmatisieren sollten. Es ist das gute demokratische Recht eines jeden, eine andere Überzeugung zu haben als die Regierung und die Mehrheit der Bevölkerung. Wir müssen aber stets darauf achten, die ohnehin schon bestehende Spaltung in unserer Gesellschaft nicht noch weiter zu vertiefen. Wir brauchen den demokratischen Dialog auch zwischen Kritikern und Befürwortern unserer Politik. Aus diesem Grund werde ich auf diese Kritiker zugehen. Wir werden uns Dialogformate überlegen, wie wir mit Andersdenkenden noch mehr ins Gespräch kommen können. Ich bin an diesem Dialog und Austausch ernsthaft interessiert.
Die Pandemie wird sicherlich irgendwann an ihr Ende kommen. Aber sehr viel länger wird uns die Krise beschäftigen, die von dieser Pandemie ausgelöst wurde und immer noch wird. Die in diesem Land bereits bestehenden Krisen werden dadurch noch verstärkt. Ich befürchte: Unsere Saarwirtschaft wird sich nur sehr, sehr allmählich von den tiefen Einschnitten erholen. Schließlich befinden wir uns zudem noch mitten in einem sehr tiefgreifenden Strukturwandel, der zunächst einmal überhaupt nichts mit dieser Pandemie zu tun hat. Ich denke, wir stehen vor einer Herausforderung, die nicht geringer ist als die der Kohle- und der Stahlkrise. Und wenn eines gewiss ist in diesen Tagen, dann dies: Wir werden diese Krise nur in einem gemeinsamen, einem gemeinschaftlichen Kraftakt meistern.
Aus diesem Grund werde ich eine neue Saar-Gemeinschaftsinitiative ins Leben rufen. Hierzu werde ich nicht nur alle die Saarwirtschaft tragenden Akteure einladen, die Kammern, die Verbände, selbstverständlich die Gewerkschaften, die Arbeitgeber. Auch die Vertreter wichtiger politischer und gesellschaftlicher Einrichtungen wie die Religionsgemeinschaften, die Lehrer- und Schülervertretungen, die Hochschulen, die Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenhäuser, die Kommunen und so weiter, sie alle sollen mit an diesen Tisch kommen. Im Geiste des saarländischen Weges möchte ich im engen Schulterschluss mit all diesen Akteuren Lösungen
für den Weg aus der Krise in eine gute Zukunft für unser Land erarbeiten. Ich denke, meine Damen und Herren, das sind wir alle miteinander, alle Gruppierungen dieses Landes, unserem Land und seinen Menschen schuldig.
Meine Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, das ist mein Blick in die weitere Zukunft. Unmittelbar vor uns liegt jedoch nun die drängende Aufgabe, die Corona-Pandemie einzudämmen. Ich hoffe und bin guter Zuversicht, dass uns dies mit unseren Maßnahmen in den kommenden vier Wochen gelingen wird. Wenn nicht, was man nicht ausschließen kann, dann müssen wir gegebenenfalls unseren Kurs noch ein Stück weit verschärfen. Etwas anderes wird uns dann nicht übrigbleiben. Wenn es gelingt, das ist die Hoffnung und ich bin optimistisch, dass es gelingt, dann werden wir auch wieder Lockerungen vornehmen. Dies allerdings so, dass wir in den kommenden Monaten ein gleichmäßiges, ein konstantes Infektionsgeschehen erreichen. Mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz von 50 können wir zumindest leben. Dann kann auch die flächendeckende Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden und die Pandemie kann unter Kontrolle gehalten werden. Spätestens dann werden die Hygienekonzepte auch der Gastronomie oder der Kulturbranche wieder gebraucht werden. Diese Anstrengungen waren also keineswegs umsonst.
Wir werden auch die Entwicklung neuer technischer Mittel fördern, beispielsweise um die Kontaktnachverfolgung anhand digitaler Instrumente zu fördern. Unternehmen, die daran mitarbeiten können, gibt es auch im Saarland; die Wirtschaftsministerin und ich konnten uns ein Bild davon machen. Wir setzen auch darauf, dass wir in großem Umfang AntigenTests einsetzen können, um das Leben mit der Pandemie zu erleichtern und zu verbessern.
Ein konstantes Infektionsgeschehen ist, so sagen mir die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Saar-Uni, ein durchaus realistisches Ziel, das man anstreben kann. Auf keinen Fall aber werden wir uns damit abfinden, dass die Infektionszahlen weiter steigen oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder ungebremst mit einem exponentiellen Wachstum in die Höhe schnellen. Denn mit dem Virus leben lernen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht bedeuten, dass wir das Sterben an COVID-19 hinnehmen.
Meine Damen und Herren, es stehen uns schwere Wochen bevor. Das Wetter, das in der ersten Phase der Pandemie im Frühling noch unser Freund und Helfer war, wendet sich jetzt im Herbst und Winter gegen uns. Es werden Wochen sein, in denen viele wieder um ihre Liebsten bangen müssen. Wochen, in denen das Personal in den Krankenhäusern, in
den Pflegeeinrichtungen, in den Arztpraxen fast schon Übermenschliches leisten muss. Wochen, in denen wir alle mehr als bisher Verzicht üben, Rücksicht nehmen und zusammenhalten müssen. Das Virus ist ein Naturereignis, das nicht mit sich verhandeln lässt. Es stellt uns unnachsichtig vor außergewöhnliche Belastungen. Es ist taub für alles, was wir wünschen und begehren. Es ist aber nicht unbesiegbar, wir werden diesem Virus die Stirn bieten. Es kommt jetzt auf jeden Einzelnen an! Glück auf, liebe Saarländerinnen und Saarländer!
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für seine Regierungserklärung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Erweiterte Präsidium hat sich darauf verständigt, die Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten mit der Aussprache zu den übrigen Tagesordnungspunkten zu verbinden. Für diese verbundene Aussprache haben sich die Fraktionen auf das doppelte Redezeitmodul verständigt, also auf gut drei Stunden Redezeit für die Aussprache.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes (Drucksache 16/1475)
Die Fraktionen haben mich gebeten, den vorliegenden Gesetzentwurf einzubringen und zu begründen. Ich komme dieser Bitte sehr gerne nach.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetz handelt es sich um einen Vorschlag aller vier Fraktionen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen gemeinsam erarbeitet.
Wir haben nun acht Monate Erfahrung im Umgang mit dem Virus. Die Maßnahmen zu seiner Bekämpfung verlangen von den Bürgerinnen und Bürgern viel, manchem verlangen sie sogar sehr viel ab. Die Maßnahmen schränken Freiheitsrechte ein, sie treffen Betriebe, sie treffen die Kultur. Und sie beschränken uns in unserem menschlichen Miteinander. Diese Pandemie ist für uns alle eine Bewährungsprobe; der Ministerpräsident hat eben in seiner Regierungserklärung eindrücklich darauf hingewiesen. Sie stellt eine Bewährungsprobe dar, in medizi