Protocol of the Session on October 6, 2020

(Abg. Schäfer (CDU) )

(Abg. Commerçon (SPD) : Die Struckʼsche Regel, genau!)

Die Struckʼsche Regel, so nennt man das im Bundestag, gilt auch für dieses Gesetz insbesondere. Aber das Saarländische Polizeidatenverarbeitungsgesetz ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter. Es stellt die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung neu auf, damit schwerste Kriminalität, die sich nicht alleine auf das Saarland begrenzt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern schneller und effektiver bekämpft werden kann. Wer kann dagegen sein? Wer will dagegen sein?

Wir haben im Innenausschuss drei Anhörungstermine mit ausgewiesenen Verfassungsrechts- und Datenschutzexperten, den Polizeigewerkschaften und dem Unabhängigen Datenschutzzentrum durchgeführt. Für die letzte Anhörung im August haben sich alle Fraktionen im Ausschuss gemeinsam noch einmal auf einen Experten verständigt. Das ist ein gutes Beispiel für die überwiegend sachliche Zusammenarbeit trotz aller inhaltlicher Differenzen. Das darf ich an dieser Stelle einmal betonen, wenngleich dann auch das, was die einen Experten gesagt haben, in Ihrem Plädoyer, Herr Lander, ein bisschen überbetont wurde, und das, was für diese Novelle spricht, gänzlich außen vor gelassen wurde.

Der umfangreiche Abänderungsantrag ist das Ergebnis der intensiven Anhörung im Ausschuss und der tiefen inhaltlichen Auseinandersetzung und Abwägung mit dem Gesetz in unseren Fraktionen. Wir schaffen nun mit diesem so veränderten Gesetz einen wirklich vernünftigen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit.

In der Ersten Lesung des Gesetzes im Februar dieses Jahres habe ich bereits angedeutet, dass wir uns auch eine andere Gesetzessystematik hätten vorstellen können, das heißt, dass die polizeiliche Datenverarbeitung zum besseren Verständnis und zur besseren Nachvollziehbarkeit - so unsere ursprüngliche Ansicht - im Polizeigesetz selbst hätte geregelt werden können. Die komplette Neuaufstellung des saarländischen Datenschutzrechtes und die Integration der neuen Datenverarbeitungsregeln in das Polizeigesetz hätten das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch einmal deutlich verlängert, und das konnten und wollten wir nicht verantworten.

Insofern war die logische Konsequenz, ein vorliegendes gemeinsames Gesetz nun auch verantwortungsvoll zu entwickeln. Denn wir wollen eine Polizei mit zeitgemäßen Befugnissen, das heißt, eine Polizei, die sich gut im digitalen Raum bewegt, und das besser heute als morgen. Das ist dringend notwendig.

In diesen digitalen Raum verlagert sich die Kriminalität nämlich immer mehr. Delikte im Internet sind laut PKS der saarländischen Polizei im Jahr 2019 um sage und schreibe 40,2 Prozent auf insgesamt 5.321

Fälle angestiegen. Dieser Anstieg ist alarmierend, vor allem weil es sich um einen längerfristigen Trend und keinen einmaligen Ausreißer handelt. Aber darum ist es auch angesichts der Komplexität des Gesetzes unabdingbar wichtig, die Schulungskonzepte, die beim LPP und der FHSV bereits in Erarbeitung sind, auch zeitnah umzusetzen, damit das Gesetz dann Ende des Jahres auch guten Gewissens in Kraft treten kann.

Dabei haben wir einige Änderungen im Gesetzentwurf auch durch die Debatte in der Anhörung beflügelt und letztendlich gemeinsam erreicht. Es wurde gesagt, nun werden auch Journalistinnen und Journalisten explizit vor verdeckten Maßnahmen geschützt. Damit schützen wir die Pressefreiheit und das besondere Verhältnis zwischen Journalistinnen und Journalisten und ihren Quellen. Im Gesetzentwurf waren verdeckte Maßnahmen bisher unter anderem nur gegen Rechtsanwälte, Ärzte und Geistliche unzulässig. Ich finde, das ist ein wirkliches Plus für mehr Demokratie, das die Anhörung und die Debatte erreicht haben!

(Beifall von der SPD.)

Die Auskunftsrechte haben wir ebenfalls gestärkt. Personen, die den Verdacht haben, von einer polizeilichen Datenverarbeitung betroffen zu sein oder dies nachweislich sind, können nun sehr viel leichter ihr Recht in Anspruch nehmen, sich Auskunft erteilen zu lassen. Die Ausschlussgründe für eine Auskunft haben wir maßvoll auf ein Minimum reduziert, auf der anderen Seite werden die Behörden nicht durch überbordende Ersuchen lahmgelegt.

Bereits im August 2019 haben die Koalitionsfraktionen die Absicht vereinbart, den sogenannten Durchsetzungsgewahrsam einzuführen. Mit dem Abänderungsantrag tun wir auch dies. Das Saarland und Baden-Württemberg sind zurzeit die einzigen Bundesländer, die zum Beispiel Platzverweise gegen renitente Störer nicht durch die Ingewahrsamnahme durchsetzen können. Mit der Änderung stärken wir den Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt, indem eine Wohnungsverweisung durch eine Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden kann. Die Polizei hat nun auch hier eine klare Handhabe. Sie sehen, ich habe gesagt, nur Baden-Württemberg und das Saarland hatten das noch nicht, also Länder, in denen die GRÜNEN mitregieren, auch Länder, in denen die LINKE mitregiert, haben dieses Eingriffsrecht der Polizei, das ist auch ein wichtiges Instrument, schon sehr lange.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat war der kritischste Punkt, der die Debatte rund um dieses große Thema Datenverarbeitungsgesetz beflügelt hat, die Überlegung, ob zukünftig Bodycams im Wohnraum eingesetzt werden können. Wir machten uns völlig zu Recht in den Anhörungen mit dieser Frage die meiste Mühe, mit der Frage eines ver

(Abg. Pauluhn (SPD) )

fassungskonformen Einsatzes der Bodycam im Wohnraum.

Die Polizei darf die Bodycam in Wohnungen nur einsetzen - wenn wir nachher diesen Abänderungsantrag und auch das Gesetz beschließen -, wenn eine dringende Gefahr für Leib und Leben einer Person abgewehrt werden soll. Wer kann dagegen etwas haben? Die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten steht nun unter Richtervorbehalt. Zunächst wird ein verschlüsseltes Datenkonzept gesammelt und auf einem sicheren, einem saarländischen Server abgelegt, nicht irgendwo in Übersee oder sonst wo. Daten dürfen erst dann weiterverarbeitet werden, wenn das ein Richter geprüft und genehmigt hat. Ich finde, da hat sich in der Tat im Denken auch vieler in der Koalition einiges gedreht, auch durch die Anhörung. Das ist ein zu verantwortendes und gutes Ergebnis!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Damit ziehen wir eine wichtige Schwelle für die weitere Verarbeitung dieser besonders sensiblen Daten ein. Im Falle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen können die Aufzeichnungen ja auch wichtige Beweismittel für die Betroffenen darstellen. Ob sie verwendet werden können, muss ein Richter entscheiden. Insbesondere durch die explizite Formulierung des Richtervorbehaltes erreichen wir eine wichtige Verbesserung zu diesem ursprünglichen Entwurf und einen echten Ausgleich zwischen den Interessen der Freiheit, der Unversehrbarkeit des Wohnraums einerseits und den wirklich auch berechtigten Schutzinteressen von Einsatzkräften bei der Polizei andererseits.

Kaum ein Gesetz, das ich in mehr als 20 Jahren Parlamentszugehörigkeit mitberaten und mitgestalten durfte, wurde so intensiv parlamentarisch geprüft, gewendet, von allen Seiten beleuchtet und abgewogen wie dieses. Das SPolDVG ging in den letzten Monaten durch eine wahrlich harte und ernsthafte, vom Willen der Ausgewogenheit zwischen Sicherheit und Freiheit getriebene Prüfung. Dies war zweifelsohne auch notwendig und richtig. Man kann sicher nicht behaupten, und da stehe ich mit meiner Analyse, Kollege Lander, in krassem Widerspruch zu dem, was Sie gesagt haben, dieses Gesetz wäre getragen durch einen überbordenden Hang zu überdimensionierten Polizeirechten zulasten von Freiheitsrechten von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist das völlig falsche Bild.

Im Gegenteil: Das SPolDVG bildet den Ausgleich, wenn man so will, die Schnittstelle des Abwägens vom einen zum anderen, denn Sicherheit kann es ohne Freiheit genauso wenig geben, wie Freiheit ohne Sicherheit denkbar ist. Ja, insbesondere der Einsatz von Bodycams im besonders sensiblen und verfassungsrechtlich völlig zu Recht besonders geschützten Bereich des persönlichen Wohnraums

bleibt dabei öffentlich umstritten. Wir sind aber auch ich ausdrücklich persönlich - guten Gewissens, dass wir nach einer scharfen Expertenanhörung eine Regelung gefunden haben, die diesem verfassungsrechtlichen Anspruch am Ende Rechnung trägt.

Dieses Ergebnis fand sich nicht auf Grundlage von Zurufen aus den Gruppen von Interessensvertretungen, weder derer bei der Polizei noch derer bei den Bürgerrechtsgruppen, das Ergebnis ist die Wertung dessen, was Verfassungsrechtler mahnend einbrachten, und eben der Abgleich mit der tatsächlich stattfindenden Realität, einer Realität, die Polizei und Bürger in dieser Zeit beinahe täglich erfahren, eine Realität, die Bürgerinnen und Bürger sensibel macht gegen Eingriffe des Staates, genauso wie die reale Notwendigkeit besteht, unseren Beamtinnen und Beamten bestmöglichen Schutz beim täglichen Einsatz zu geben. Das war der Anspruch, und wir denken, ihm mit dem nun vorliegenden Entwurf auch gerecht werden zu können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Und ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gib ihn, den ungebremsten und sträflichen Umgang mit hochsensiblen Daten. Es gibt ihn in der Gesellschaft generell, es gibt ihn auch in der Politik und es gibt ihn leider auch beim Staat, und hier sogar bis hinein ins Innere von Strafverfolgungsbehörden. Das können wir nicht leugnen. Es gibt ihn. Wir kennen alle Beispiele dafür. Wie kann es sein, dass - auch schon vor einer Datenschutzgrundverordnung - eine bevorstehende Hausdurchsuchung einer öffentlichen Person beispielsweise schon fast vor dem Einsatz, aber meist zeitgleich in den Medien vermeldet werden kann oder dass Menschen durch die schnelle Meldung eher von einer Anklage erfahren als ihr Anwalt oder der Betroffene selbst? Alles nicht erfunden, sondern Lebenswirklichkeit, leider auch in unserem Land. Zugegeben eher die Ausnahme, aber eine, die der Rechtsstaat nicht gutheißen kann.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Auf der anderen Seite leider keine Ausnahme mehr im Einsatzgeschehen von zumeist jungen Beamtinnen und Beamten, eher an der Tagesordnung: Der Einsatz zum Schutz meist von Frauen in der Wohnung, häusliche Gewalt. Die Einsatzkräfte werden von besorgten Nachbarn gerufen, weil sie dumpfe Schläge, Poltern, schreckliche Schreie, manchmal Hilferufe oder Gewimmer von Kindern vernommen haben, und sie treffen beim Einsatz an der Haustür der lokalisierten Wohnung auf ein total aggressives Gegenüber, meist männlich, öfter alkoholisiert und wutschnaubend, das schon öfter mal zur Waffe gegriffen hatte und nun zuerst auch den Beamten droht, sie dann anspuckt, damit kokettiert, dass die Polizei bei ihm eh nichts zu suchen hat, und ihnen

(Abg. Pauluhn (SPD) )

gewaltbereit entgegentritt, die eine Hand ist zur Faust geballt, die andere trägt das Handy und filmt.

Dann wird das Handy weggeschmissen, die Hand greift hinter den Rücken und zückt ein Messer. Es kommt zum Einsatz, manchmal nicht ohne Verletzungen, unter Gefahr für Leib und Leben. In der Wohnung finden die Beamten eine durch harte Schläge geschundene und schwer verletzte Frau. Ich erspare uns, ich erspare der Öffentlichkeit weitere Details. Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhundert.

Hier soll die Bodycam auch Waffengleichheit herstellen. Hier soll sie abschreckend, deeskalierend wirken. Dass dies auf der Straße funktioniert, beweist der dortige Einsatz. Wir wollen genau dies auch auf Einsatzlagen übertragen, wie ich sie eben schilderte.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber wir bekennen uns mit dem begrenzten, in klaren Schranken geleiteten Einsatz der Bodycam zu einer bestausgebildeten und geschulten Polizei in einem äußerst sensiblen, psychologisch hochverantwortbaren hochkomplexen Einsatzgeschehen, genau wie zum größtmöglichen und verantwortbaren Schutz des Wohnraums, und wir bekennen uns damit ausdrücklich auch zum bestmöglichen Schutz derer, die unsere Freiheit im Rechtsstaat Tag für Tag in unserem Auftrag schützen, den Polizistinnen und Polizisten, den Bürgern in Uniform.

Das zusammen war Motivation und Anspruch gerade auch meiner Fraktion, nicht zuletzt beider Fraktionen - CDU und SPD - in dieser Koalition, und ich finde, nach einem sehr intensiven und wirklich tiefgreifenden Diskussions- und Anhörungsprozess haben wir in der Koalition mit der vorliegenden Fassung eine wirklich zukunftsorientierte und gute Lösung gefunden. Ich kann auch - von meiner Grundeinstellung eher ein Linker - dem ganzen Hause empfehlen, genau diesem abgewogenen Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Der nächste Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Der Kollege Raphael Schäfer hat ja vorhin einige Lobenshymnen auf die CDU als Partei der inneren Sicherheit gesungen. Ich möchte da doch ein wenig Wasser in den Wein schütten. Ja, der Minister hat in den letzten Jahren viele Anwärter eingestellt, er stellt auch in den nächsten Jahren mehr Anwärter ein und das ist auch dringend zu unterstützen. Nichtsdestotrotz

bleibt unter dem Strich eben die Tatsache, dass auch noch in den nächsten Jahren die Gesamtzahl der aktiven Beamten abnehmen wird.

Weiterhin haben wir die unrühmliche Tatsache, dass unserer Landeshauptstadt auf Bundesebene in der Statistik der Kriminalität eben einen Spitzenplatz unter den deutschen Großstädten einnimmt. Ja, die Bedingungen, unter denen die Polizei Dienst verrichtet, wandeln sich und sie werden auch härter und belastender. Und wenn sich Bedingungen ändern, müssen sich auch Rahmenbedingungen anpassen. Die Polizei muss eben in die Lage versetzt werden, moderne und neue Mittel und Methoden auf sauberer rechtlicher Grundlage einzusetzen.

Die AfD steht hinter unserer Polizei, und sie steht auch hinter diesem Gesetz, das unseren Beamten den Rücken stärkt. Ja, die Kollegen haben es alle betont, wir haben uns im Innenausschuss intensiv mit dieser Gesetzesvorlage auseinandergesetzt. Die Praxistauglichkeit muss sich sicherlich in einigen Punkten erst erweisen. Dennoch war es eine lehrreiche Debatte, die auch aus meiner Sicht mit einem vernünftigen Kompromiss geendet hat. Ich stimme dem Gesetz zu.

Vielen Dank. - Der nächste Redner ist der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Oskar Lafontaine.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte Sie nicht noch einmal mit Ausführungen beglücken, aber die pauschale Zuweisung des Kollegen Schäfer an die Fraktion DIE LINKE verpflichtet mich doch, hier ein paar Worte zu sagen.

Er ging ja bei seinen Ausführungen davon aus, DIE LINKE sei generell gegen die Polizei eingestellt. Um Ihnen diese Sorge zu nehmen, Herr Kollege Schäfer, will ich zunächst mal darauf hinweisen, dass ich fast 25 Jahre tätig war, wie Sie wissen, und Verantwortung getragen habe auch für die Polizei. Bis heute noch bin ich auf die Polizei angewiesen, ebenso wie meine Ehefrau. Wenn wir bei öffentlichen Auftritten mit vielen Leuten sind, schützt die Polizei uns. Vielleicht nehmen Sie mir ab, dass ich aus diesen Erfahrungen heraus, die ich nun viele Jahre habe, kein Gegner der Polizei bin. Das gilt natürlich für die ganze Fraktion.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich will Ihnen eine Zahl nennen, die ich kurz mit dem Kollegen Roth besprochen habe, der ja lange Zeit auch mit mir um Stellen im Polizeidienst gerungen hat. Das soll Ihnen zeigen, dass Ihre Zuschreibun

(Abg. Pauluhn (SPD) )

gen doch nicht ganz richtig sind. Damals, in der Zeit, die Sie angesprochen haben, gab es weitaus mehr Polizeibeamte, es gab 900 Polizeibeamte mehr. Wir hatten damals ein Urteil des Verfassungsgerichts, das uns gesagt hat: Wenn ihr Zuweisungen, mehr Geld, haben wollt, müsst ihr euch an den übrigen Ländern ausrichten. Das war die Leitlinie, über die wir damals gestritten haben. Wir haben gesagt: Wenn die anderen uns Geld geben sollen im BundLänder-Finanzausgleich, brauchen wir pro Kopf Personal, das in etwa dem der Nachbarländer entspricht. Das war damals die Diskussion. Es ist nicht ganz sauber, immer nur die Neueinstellungen zu erwähnen, man muss eben auch den Abgang erwähnen. Und wenn man über längere Zeiträume redet, muss man wissen, dass es damals weitaus mehr Polizeibeamte gab.

Nun ist aber immer dasselbe festzustellen. Herr Kollege Schäfer, Sie sind ja ein junger, sympathischer Kollege und ich bewundere auch Ihre sportlichen Leistungen. Man muss feststellen, dass immer zwei Klischees gehandelt werden, sobald über die Polizei geredet wird. Die einen sehen die Polizei vielleicht zu kritisch, die anderen tun so, als sei die Polizei nur mit Engeln personalisiert. Das ist alles natürlich Unsinn, wie auch die jüngere Entwicklung gezeigt hat. Wir haben natürlich hervorragende Leistungen von vielen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, wir sind ihnen zu Dank verpflichtet. Es gibt aber auch Fehlentwicklungen in der Polizei, die sind ja gerade in letzter Zeit wieder deutlich geworden. Ich weiß noch, wie die Vorsitzende einer größeren Partei gesagt hat: Bei der Polizei gibt es Probleme mit Rechtsextremismus. - Sie wurde pauschal in ganz Deutschland verdammt. Und ein paar Monate später gab es da und dort immer wieder Vorfälle, wo jeder sagen muss: Natürlich gibt es in allen Berufsgruppen solche Leute und solche.

Wir sollten auch hier im Interesse der Polizei den richtigen Ton treffen. Die Polizei hat unsere uneingeschränkte Unterstützung verdient, das ist überhaupt keine Frage. Aber es darf nicht so getan werden, als gäbe es nicht irgendwo auch Fehlentwicklungen, die man korrigieren muss. Nichts Anderes und auch nicht mehr wollte der Kollege Lander hier vortragen. Das möchte ich noch einmal in aller Klarheit feststellen.

(Beifall von der LINKEN.)