Protocol of the Session on August 26, 2020

In der Tat ist es auch wichtig, das Wissen von Personen, die in der Lage sind, statistische Berechnungen vorzunehmen, wie sich in etwa Pandemieverläufe darstellen, einfließen zu lassen. Insofern ist das eine Arbeit, die ernst genommen wird, die auch betrachtet wird. Wir alle sind dankbar, dass die Prognosen nicht eingetroffen sind, weil eben auch Maßnahmen gewirkt haben, weil auch die Menschen im Saarland weit überwiegend sehr vernünftig waren und diese Maßnahmen akzeptiert und eingehalten haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Die fünfte Frage bitte.

Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, wie viele der laut Statistik des Gesundheitsministeriums - Stand heute: 174 - im Zusammenhang mit Corona im Saarland Verstorbenen ursächlich am Virus verstorben sind?

Herr Abgeordneter, es ist im Einzelfall letztlich nur durch Obduktion nachzuweisen, was genau die To

desursache eines Menschen ist. Wir gehen davon aus, dass das, was von medizinischer Seite erhoben worden ist, auch dem entspricht, was letztendlich in Zusammenhang mit dem Ableben eines Patienten steht. Wir gehen davon aus, dass tatsächlich die weit überwiegende Zahl dieser Menschen dann auch ursächlich lebensverkürzend an Corona verstorben ist.

Dabei kann man selbstverständlich auch nicht ausmachen, wie viel länger ein Mensch vielleicht ohne die COVID-19-Infektion gelebt hätte. Aber darum, Herr Abgeordneter, geht es auch nicht. Ich glaube, wir sind nicht diejenigen, die zu beurteilen haben, wie viele Tage, wie viele Wochen, wie viele Monate mehr ein Menschenleben vielleicht verdient hätte.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Oder ob es weniger schlimm ist, wenn jemand, der schon hochbetagt oder an einer Vorerkrankung leidet, an Corona stirbt.

Ich halte diese Theorien, die Sie hier noch einmal „subkutan“ aufstellen - das ist ja alles nicht so schlimm und das sind ja alles Menschen, die vielleicht mit Corona sterben und nicht an Corona -, für zynisch. Wenn Sie sich mal wirklich mit den Menschen im Land unterhalten, dann stellen Sie fest, da sind wirklich auch Großeltern von Kindern gestorben, die vielleicht normalerweise noch mit ihren Enkelkindern oder ihren Urenkeln hätten zusammensitzen können, auch wenn sie schon über 90 Jahre alt sind!

Da sind Menschen verstorben, die vor der COVID-19-Erkrankung in der Lage waren, vielleicht noch zu spazieren, zu wandern oder eben auch nur in ihrem Ohrensessel zu Hause zu sitzen. Dann zu suggerieren, das ist alles nicht so schlimm, wenn diese Menschen jetzt vielleicht ein paar Tage früher an Corona gestorben sind, das halte ich für zynisch und menschenverachtend und das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und von der LINKEN.)

Sechste und letzte Frage, bitte.

Die Grippewelle 2017/18 hat in Deutschland nach Schätzungen des RKI fast das Dreifache an Todesopfern im Vergleich zu Corona gefordert und Gesundheitswesen und Behörden an die Grenze der Belastungsfähigkeit gebracht. Soll künftig im Saarland nach Ansicht der Landesregierung bei heftigen Influenzawellen mit ähnlich drastischen Maßnahmen reagiert werden, wie das beim neuartigen Coronavirus der Fall war und noch ist?

(Ministerpräsident Hans)

Herr Abgeordneter, auch dieser Vergleich wird ja häufig angeführt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Maßnahmen zu erschüttern. Ich lasse das an dieser Stelle nicht gelten. Erstens, es gibt in der Regel einen funktionierenden Impfstoff gegen das Grippevirus, zweitens, das Grippevirus ist in seiner Gefährlichkeit von der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt unterschätzt worden.

Die Gesundheitsministerin persönlich macht in jedem Jahr eine Kampagne und weist darauf hin, dass gegen das Grippevirus geimpft wird. Im saarländischen Landtag sind viele Abgeordnete immer dabei, wenn es darum geht, sich impfen zu lassen und sich vorbildlich zu verhalten, weil die Impfung gegen das Grippevirus eben auch die Mitmenschen schützt, nicht nur einen selbst. Deshalb unterschätzen wir in keiner Weise die Gefahren des Grippevirus, aber die Ausgangslage ist eine völlig andere im Vergleich zum vorliegenden Coronavirus, das wir noch keinesfalls voll erforscht haben und dessen Auswirkungen weit weniger bekannt sind als die des Grippevirus. Deshalb sind diese beiden Sachverhalte schlichtweg nicht miteinander vergleichbar.

Uns war aber auch zu jedem Zeitpunkt klar, dass es zu Korrelationen kommen kann zwischen den Grippewellen, die wir ja bereits kennen, und der damit verbundenen Überlastung unserer Gesundheitssysteme, den Krankenhäusern insbesondere. Deshalb wussten wir auch darum, dass die Maßnahmen, die wir ergreifen, um vor der Erkrankung mit COVID-19 zu schützen, auch bei der Prävention vor Grippeerkrankungen schützen. Somit wirken diese beiden Maßnahmen gemeinsam und schützen unser Gesundheitssystem davor, in eine Überlastungsphase zu kommen. Wir sind uns der Unterschiede der beiden Sachverhalte bewusst und der Vergleich ist von daher nicht zu ziehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Die Frage ist damit erledigt und die Fragestunde beendet.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung kommunalund dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 16/1389)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Bouillon das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden, umfangreichen Gesetzentwurf wird dem Regelungsbedarf in verschiedenen kommunal- und dienstrechtlichen Bereichen Rechnung getragen. Wesentliche Änderungen betreffen das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Dieses wird nicht nur an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe der kommunalen Praxis angepasst, auch viele Vorschläge des Saarländischen Städte- und Gemeindetages werden aufgegriffen. So sollen die Gemeinden künftig für die Größe des Gemeinderates, also für die Zahl der Ratsmitglieder, statt ihrer tatsächlichen Gemeindegrößenklasse die jeweils niedrigere Gemeindegrößenklasse wählen können.

Der Vorschlag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages zur Änderung der Regelung betreffend die Öffentlichkeit von Ratssitzungen wird aufgegriffen. Mit einer Regelung zur Medienöffentlichkeit wird künftig klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Medien oder die Gemeinderäte selbst die Möglichkeit einer Aufzeichnung sowie der Übertragung von Aufzeichnungen aus dem Gemeinderat haben. Damit wird eine praxisrelevante, bisher aber sehr umstrittene Rechtsfrage geklärt.

Künftig soll es auch eine Regelung zur Erstattung der Kosten für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geben. Wenn also zur Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse eine solche entgeltliche Betreuung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten auf Antrag erstattet.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Versetzung in den Ruhestand für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie können künftig in Fällen, in denen ihnen das für die weitere Amtsausführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird, ihre Versetzung in den Ruhestand beantragen. Auch ein Abwahlverfahren muss nicht mehr zwingend durchgeführt werden.

Vorgesehen sind weiterhin verschiedene haushaltsrechtliche Änderungen, zum Beispiel wird die Verpflichtung für die Kommunen, einen Gesamtabschluss zu erstellen, aufgehoben. Auch hier kommen wir einer Forderung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages nach. Außerdem soll es künftig Gemeinden bis 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern freigestellt werden, ob sie ein eigenes Rechnungsprüfungsamt errichten.

Daneben sind auch verschiedene Änderungen im dienstrechtlichen Bereich vorgesehen. Konkret werden im Saarländischen Beamtengesetz zwei Änderungen vorgenommen: Erstens wird das Gesetz in Bezug auf das Rückkehrrecht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit geändert. Des Weiteren besteht ein gesteigerter Bedarf, auch qualifizierte und erfahrene Verwaltungsbeamtinnen und -beamte für ein kom

munalpolitisches Wahlamt zu gewinnen. Die Bereitschaft ist bisher daran gescheitert, dass nach Ablauf des Wahlbeamtenverhältnisses eine Rückkehr in das bisherige Beamtenverhältnis nicht möglich war.

Eine weitere Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes räumt hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten auf Zeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Falle eines freiwilligen Gemeindezusammenschlusses ein. Darüber hinaus wird das im Landesrecht übergeleitete Beamten- und Versorgungsgesetz zugunsten der Beamtinnen und Beamten geändert.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Herr Minister! - Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt ja gleich eine ganze Reihe von verschiedenen Punkten, der Minister hat es gerade angesprochen. So soll unter anderem ein Vorschlag des Städte- und Gemeindetags aufgegriffen werden, um die Größe eines Gemeinderates flexibler festlegen zu können. Es soll eine Sperrfrist von drei Monaten für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten mit gleichem Inhalt festgelegt werden. Wenn wir das auf Landesebene tun würden, hätte eine Fraktion kaum noch einen Tagesordnungspunkt. Hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit sollen im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses mit einer anderen Gemeinde ein Recht auf Weiterbeschäftigung erhalten. Die Kosten für eine notwendige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während einer Ratssitzung sollen auf Antrag übernommen werden. Schließlich soll noch eine ganze Menge anderer Punkte neu geregelt werden.

Ein Punkt, über den in den Medien vorab bereits größer berichtet wurde, ist die Erleichterung eines Rücktritts für Bürgermeister. Zum einen soll ein Rathauschef, der das Vertrauen der Bevölkerung und des Gemeinderates verspielt hat, selbst seine Versetzung in den Ruhestand beantragen können. Zum anderen soll er seine Pensionsansprüche nicht mehr ganz verlieren, falls er frühzeitig zurücktritt oder aus dem Amt enthoben wird. Das Ziel ist klar: Man will verhindern, dass sich Amtsinhaber an ihr Amt klammern aus Angst, ihre Pensionsansprüche zu verlieren.

Man kann auch ganz nüchterne Haushaltsgründe für diese Regelung nennen, denn für eine Gemeinde kann es sehr teuer werden, einen langjährigen Amtsinhaber nachträglich gesetzlich zu versichern, falls er seine Pensionsansprüche verliert. Das macht also Sinn. Andererseits fragen sich viele Bürger natürlich, warum es Sonderrechte für Bürgermeister geben sollte, die gravierende Fehler begangen haben, und deshalb in der Bevölkerung und im Rat kein Vertrauen mehr haben. In diesem Zusammenhang steht auch das sogenannte Klaus-Lorig-Gesetz, der Vater der Völklinger Meeresfischzucht, also ein Spezialgesetz für Amtsinhaber. Warum sollte ein Bürgermeister, der das Vertrauen verspielt und gravierende Fehler gemacht hat, wegen denen andere ihren Arbeitsplatz verloren haben, noch mit einem goldenen Handschlag verabschiedet werden? - Gerade angesichts zunehmender Politikverdrossenheit und eines wachsenden Misstrauens in die politische Klasse sollten wir alles tun, um den Eindruck zu vermeiden, Politiker erhielten Sonderrechte. Wenn es tatsächlich darum geht, zu verhindern, dass sich Amtsinhaber weigern zurückzutreten, könnte man auch die Abwahlmöglichkeiten vereinfachen. Warum können nicht beispielsweise die Einwohner mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften die Abwahl beantragen?

Kolleginnen und Kollegen, es gibt gute Gründe für diese Regelung und es gibt gute Gründe dagegen. Wir sind daher gespannt auf die Anhörung der Experten im Ausschuss. - Wir stimmen der Überweisung des Entwurfs in den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Raphael Schäfer von der CDU‑Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der Ersten Lesung ein sehr umfangreiches Artikelgesetz, wodurch eine Vielzahl an Regelungen im Bereich des Kommunalrechts, aber auch weitere dienstrechtliche Vorschriften eine Anpassung erfahren sollen. Zunächst möchte ich ein herzliches Wort des Dankes an den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium aussprechen. Ich glaube, es wird deutlich, dass die Landesregierung auch unter der coronabedingten sehr hohen Arbeitsbelastung, die in jedem Ministerium vorherrscht, nicht nur wichtige Gesetzespakete ankündigt, sondern sie auch umsetzt und dementsprechend in den Landtag einbringt. Dafür ein herzliches Dankeschön.

(Minister Bouillon)

(Beifall bei der CDU.)

Ich habe mich im Vorfeld der Sitzung mit dem Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages in Verbindung gesetzt und mir bestätigen lassen, dass tatsächlich eine Vielzahl der Anforderungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der kommunalen Familie in diesen Gesetzentwurf eingeht. Das zeigt, dass die Landesregierung in Gänze, aber insbesondere das Innenministerium und die Große Koalition, in zentralen Fragestellungen, die die Kommunen anbelangen und bei denen es um konkrete Verbesserungen geht, an der Seite der kommunalen Familie stehen. Der Kollege Georgi, aber auch der Minister sind schon auf eine Vielzahl von Aspekten eingegangen. Ich will meine Rede auf vier zentrale Punkte beschränken.

Der erste Punkt ist die Verbesserung der Betreuungssituation. Ich glaube, das ist für die kommunalen Mandatsträger eine ganz wichtige Verbesserung. Wenn es um die Teilnahmemöglichkeit an Sitzungen der Räte und Ausschüsse geht, ist es wichtig, dass die Betreuungssituation verbessert wird. Gelder, die für eine entgeltliche Betreuung der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger aufgewendet werden müssen, müssen erstattet werden. Ich glaube, es ist gerade aus der Sicht der Familie ein ganz wichtiger Aspekt, dass unsere Mandatsträger gewissenhaft ihr Mandat für uns alle, für das kommunale Gemeinwesen erfüllen können. Sie haben aber auch die Gewissheit, dass die Betreuung der Familie, der Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger sichergestellt ist.

Der zweite Punkt ist die Ruhestandsversetzung auf Antrag aus besonderem Grund. Der Kollege Georgi hat sich dazu an der einen oder anderen Stelle kritisch geäußert. Ich will sagen, dass es ein guter Vorschlag ist. Jeder kann sich an die tragischen Vorkommnisse im Jahr 2010 anlässlich der Loveparade in Duisburg erinnern. Damals ist der Duisburger Oberbürgermeister Sauerland in die Kritik geraten, weil die Stadt die damalige Veranstaltung genehmigt hatte. Es gab - wie Sie eben angesprochen haben in Nordrhein-Westfalen Rechtsunklarheiten, wie man damit umgeht, wenn ein Amtsinhaber nicht mehr das Vertrauen der Menschen genießt, und wie es um eine mögliche Ruhestandsversetzung steht. Da war es so - und das gehört auch zur Wahrheit dazu, Herr Kollege Georgi -: Der damalige Duisburger Oberbürgermeister war in der Zeit zuvor in einem Beamtenverhältnis, er war Lehrer und Oberstudienrat gewesen. Wenn er unmittelbar die politische Verantwortung übernommen hätte und sich auf eigenen Antrag in den Ruhestand hätte versetzen lassen, hätte er auch die Pensionsansprüche verloren, die mit seiner politischen Tätigkeit überhaupt nicht in Verbindung gestanden haben.

Deswegen glaube ich, dass der vorgeschlagene Weg des Innenministeriums für unsere hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten im Saarland wich

tig ist. Wenn sie das Vertrauen der Menschen verloren haben, beziehungsweise es ihnen nicht mehr entgegengebracht wird, können sie ihre Versetzung in den Ruhestand beantragen. Ich halte das für richtig, weil die im Rahmen eines Berufslebens erworbenen Pensionsansprüche erhalten bleiben können und der Weg für einen Neuanfang auf der kommunalen Ebene möglich gemacht wird. Es kann dann eine neue Stadt- oder Gemeindespitze gewählt werden. Das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der dritte Punkt ist ebenfalls wichtig, es geht um die künftigen Größen der Gemeinde- und Ortsräte. Ich glaube, da ist der Vorschlag, der jetzt im Raum steht, sehr praktikabel. Die Gemeinden sollen durch Satzungen die Größe des Gemeinderates bestimmen können, in Anlehnung an die nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse. Sie soll maßgeblich sein. Ich glaube, wenn wir da in die Praxis gucken, ist das von zentraler Bedeutung, weil wir eine heterogene Situation im Saarland haben. In den Kommunen gibt es individuelle Gegebenheiten. Es gibt kleine Gemeinden, wo es ausschließlich einen Gemeinderat gibt. Dort gibt es keine Ortsräte oder Ortsvorsteher. Es gibt Gemeinden, die flächenmäßig sehr groß sind, mit einer Vielzahl an Ortsteilen. Es gibt Städte wie zum Beispiel meine Heimatstadt Saarlouis, die zwar Stadtteile haben, aber wo es weder Ortsvorsteher noch Ortsräte gibt. Das wird von den Stadtverordneten mit erledigt.

In der Praxis gibt es tatsächlich das Problem, dass es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Mandatsträger für die Mitarbeit in Ortsräten, Stadt- und Gemeinderäten zu finden. Es ist kein spezifisches Problem, das es nur im kommunalen Ehrenamt gibt. Es ist eine Problematik, die sich im gesamten Ehrenamt stellt. Deswegen ist es richtig - wie es der Vorschlag jetzt vorsieht -, dass wir den Kommunen flexibel aufgrund der individuellen Gegebenheiten vor Ort durch Satzungsrecht ermöglichen, die Größenklassen im Gemeinderat und in den Ortsräten anzupassen. Richtig ist auch, dass eine Untergrenze eingezogen wird. Auch bei den kleinsten Gemeinden muss die Mindestanzahl der Gemeinderatsmitglieder bei 21 und der Ortsräte bei 5 liegen.