Protocol of the Session on May 13, 2020

So viel zum Antrag der LINKEN. Man könnte ihn als symbolisch begründen. Wir sind aber dagegen, weil wir wirklich eine Gefahr sehen, von diesem grundlegenden Pfad abzukommen und dass das Mandat

(Abg. Thielen (CDU) )

des Abgeordneten im Vergleich zu den Beamten auf Dauer abgewertet wird. Wir sind nicht dafür.

Zum Antrag der AfD. Ich bin da schon fast geschockt. Ich wollte das sehr sachlich und nüchtern machen. Ich weiß nicht, ob mir das gelingt. Zunächst ist schon etwas merkwürdig, dass beim Thema Corona der Kollege Hecker zur Stahlindustrie oder zum EEG-System spricht und beim Thema Diäten kommt die Generalabrechnung mit Corona. Irgendetwas ist da verschoben. Man hat schon fast den Eindruck, Sie wollten einen Ordnungsruf provozieren, weil Sie nicht zum Thema sprechen. Aber das können wir hier alles gut aushalten.

Was ich aber nicht gut aushalten kann, sehr geehrter Herr Kollege Müller, ist, dass Sie mit falschen Zahlen operieren. Im Antrag stehen 200.000 Euro. Jetzt sind es 300.000 Euro. Das ist schlicht falsch. Ich habe es nachgerechnet. Ich komme bei Weitem nicht auf diese Summe. Haben Sie auch eingerechnet, dass von diesen Diäten 42 Prozent voll versteuert werden? Das müssen Sie auch einrechnen. Sie schreiben nämlich in Ihrem Antrag, dass die Staatskasse entlastet wird. Dann erwarte ich auch vernünftige Zahlen, Herr Kollege, und kein falsches Spiel. Wenn schon die Zahlen nicht stimmen, dann glaubt man Ihnen auch sonst nichts. Ich glaube, das wird bei Ihnen auch so sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und von der LINKEN.)

Aber geschenkt. - Mich ärgert wirklich massiv, dass Sie ans Pult treten und von Solidarität sprechen. Wissen Sie, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf machen, wenn wir dem folgen würden? Wir würden die Hinterbliebenenversorgung und die Altersentschädigung von alten Kollegen kürzen. Das würde nämlich Ihr Gesetzentwurf bringen. Das haben Sie nicht beachtet. Ich weiß nicht, ob es Schlamperei ist oder bewusst gemacht wurde. Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht, wie viele ehemalige Landtagskollegen es gibt, aber hier von Solidarität zu erzählen und ihnen die Altersversorgung um 10 Prozent zu kürzen, ist eine Unverschämtheit. Wenn ich an die Witwen und Witwer denke, dann ist es noch schlimmer. Da sollten Sie sich schämen, so etwas hier vorzulegen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die SPD-Fraktion rufe ich die Abgeordnete Petra Berg auf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon vieles gehört. Insbesondere haben wir heute Morgen in der

Debatte zur Regierungserklärung auch die Rolle des Parlamentes beleuchtet und die Verantwortung, die dieses Parlament trägt und in Zukunft zu tragen hat.

Jetzt haben wir hier einen Gesetzentwurf und einen Antrag, der sich mit der Aussetzung der Entschädigung der Abgeordneten befasst. Es ist ein Antrag, der sehr populistisch anmutet in Zeiten, in denen Offenheit und Transparenz dringend notwendig sind. Die Abgeordnetenentschädigung ist transparent. Jeder kann sie nachlesen. Sie steht bis auf den Euro genau im Gesetz. Mein Kollege Stefan Thielen hat es schon gesagt. Ich glaube, das ist für die Menschen draußen wichtig, damit man es einordnen kann. Es entspricht ungefähr der Besoldungsgruppe A 15.

Unser Parlament ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wir sind Unternehmer. Hier sind Akademiker, aber auch Berufsgruppen wie Schlosser, Erzieherinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel. Es sind Personen, die in freien Wahlen von der Bevölkerung gewählt wurden, und zwar unter Angabe ihres Berufes und ihrer Ausbildung. Parlamentarier zu sein bedeutet, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen und zwar jeder entsprechend seiner beruflichen und persönlichen Fähigkeiten. Ich finde, das ist gut so.

Der Unternehmer und der Immobilienmagnat erhalten die gleiche Entschädigung wie der Schlosser, die Erzieherin und die Sekretärin. Weil diese Entschädigungen sehr unterschiedlich wirken, wurde 1993 der Grundsatzbeschluss gefasst, die Entschädigung an die Beamtenbesoldung zu koppeln, weil die Entschädigung aus der gleichen öffentlichen Kasse bezahlt wird wie die Beamtenbesoldung. Sie ist aber ebenso transparent. Mit dieser Kopplung an die normale Besoldung sollte auch dem Vorwurf der Selbstbedienung entgegengetreten werden, der bis zu diesem Zeitpunkt immer wieder geäußert wurde. Uns wurde immer wieder vorgeworfen, wir würden uns selbst bedienen. Ich finde, diese Kopplung ist ein geeignetes Mittel, um diesem Vorwurf entgegenzutreten.

Jetzt wird gefordert, diese Kopplung für gerade einmal 51 Abgeordnete des saarländischen Landtages auszusetzen. Ich sage es ganz persönlich, es kann nicht sein, dass in der Öffentlichkeit Abgeordnete ständig als raffsüchtige, geldgierige Personen hingestellt werden, denen man als Zeichen die Diäten beschneiden soll. Es tut mir leid, ich muss das in dieser Offenheit sagen.

Heute Morgen wurden vom Kollegen Lafontaine die systemrelevanten Berufsgruppen angesprochen. Darf ich Ihnen die Frage stellen: Sehen Sie selbst sich in Ihrer Funktion als Parlamentarier als systemrelevant an? Ich glaube, wir alle müssen diese Frage mit Ja beantworten. Herr Lafontaine hat aber zugleich gesagt, systemrelevante Berufe sind immer die aus den niedrig bezahlten Berufsgruppen, ja, mit

(Abg. Thielen (CDU) )

Ausnahme von uns als Abgeordnete. Ja, wir verdienen gut. Das ist richtig. Aber wir sind auch systemrelevant, gerade in diesen Zeiten.

Die Anpassung der Entschädigung erfolgte im letzten Jahr. In diesem Jahr wird sie wirken, in einer Zeit der Krise, in der viele Menschen sehr persönlich und wirtschaftlich hart betroffen sind. Dann muss die Frage gestellt werden: Was hilft den Menschen in diesen Krisenzeiten? Sicherlich keine populistische Symbolpolitik, denn gerade diejenigen, die diesen Gesetzentwurf vorgebracht haben, sind doch diejenigen, die von der Ablehnung profitieren und die aus dieser Ablehnung Profit schlagen. Sie suchen nach öffentlicher Zustimmung und stecken sich die Diäten in die Tasche. Das sind Trittbrettfahrer.

Selbst wenn die Erhöhung der Diäten ausgesetzt wird, kommt sie keinem Menschen zugute, der unter den Folgen der Corona-Krise leidet, weil sie direkt in die Landeskasse geht. Solidarität erreichen wir dann, wenn das eingesparte Geld tatsächlich dort ankommt, wo Schäden durch die Corona-Krise entstanden sind und wo Projekte weitergeführt werden müssen. Dazu, so finden wir als SPD-Fraktion, sind Spenden, die freiwillig sind - sie können nur freiwillig sein -, das geeignete Mittel.

Menschen brauchen in diesen Krisensituationen das hilft den Menschen - ehrliche und fleißige Parlamentarier, die in diesen Zeiten alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Folgen der Pandemie für die Menschen zu mindern, und unter Beweis stellen, dass sie des Amtes würdig sind, in das sie gewählt wurden. Ich habe bei einem Vorredner meine erheblichen Zweifel.

Ich habe mich lange mit der Frage beschäftigt, ob die Forderung, diese Erhöhung auszusetzen, gut und gerechtfertigt ist. Ich glaube, das hat jeden von uns irgendwo bewegt. Wir wissen, diese Frage wird jährlich öffentlich in den Medien gestellt. Ich habe sie in alle Richtungen diskutiert, ob wir vielleicht damit den Parlamentarismus oder demokratische Strukturen beschneiden. Wir sprechen von einer starken Demokratie. Dabei ist ein Teil der Wahrheit, dass Demokratie Geld kostet. Ja, Demokratie kostet Geld.

Ich habe mich auch gefragt, wie solche politischen Anträge draußen von unseren Saarländerinnen und Saarländern bewertet werden. Ich sage ganz bewusst nach draußen: Schauen Sie doch einmal genau hin, wer diesen Gesetzentwurf stellt und wer solche Forderungen formuliert. Ist es der Schlosser oder ist es der Immobilienmagnat? Ist es die Erzieherin oder der pensionierte Akademiker? Wer formuliert hier diese Forderung? Am Ende der Diskussion muss man sich diese Frage beantworten. Ja, es ist reine Symbolpolitik.

Sind wir gewählt, um Symbolpolitik zu machen? Nein. Sind wir gewählt, um unsere Fähigkeiten zum Wohl dieses Landes einzusetzen? Ja. Ich will, dass

in diesem Land die Wählerinnen und Wähler entscheiden, was gut und richtig ist. Unsere Wählerinnen und Wähler müssen das auf einer offenen und ehrlichen Grundlage entscheiden können. Dafür wollen wir sorgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will, dass jeder Abgeordnete den Menschen da draußen zeigen muss, dass er und sie jeden Cent und jeden Euro wert ist, den er oder sie an Entschädigung erhält. Jeder Abgeordnete muss zeigen, dass er jeden Euro und jeden Cent verdient, den er erhält. Dann tun wir diesem Land Gutes und das in besonderem Maß in Krisenzeiten, in denen wir gefordert sind. Dann müssen wir nach außen zeigen, dass wir diese Entschädigung, die wir erhalten, wert sind. Dann tun wir Gutes für dieses Land, dann haben wir das verdient. Das ist unser Maßstab. Alleine an dem sollen wir uns messen lassen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1304 zur Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1304. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1304 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1304 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion; dagegen gestimmt haben alle übrigen Fraktionen sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der LINKEN-Landtagsfraktion Drucksache 16/1310. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1310 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1310 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der DIE LINKE-Fraktion und die AfD-Landtagsfraktion; abgelehnt die Koalitionsfraktionen. Enthalten hat sich die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung

Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Amtsblattgesetzes (Drucksache 16/1296)

(Abg. Berg (SPD) )

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Amtsblattgesetzes mit der Drucksache 16/1296 in den Landtag einzubringen.

(Vereinzelter Beifall der CDU.)

Das Amtsblatt des Saarlandes ist das amtliche Verkündungsorgan des Saarlandes. Insofern ist es in der Tat wichtig, deswegen ist der Applaus szenisch gerechtfertigt. Im Amtsblatt werden nicht nur Gesetze verkündet und Rechtsverordnungen veröffentlicht, sondern auch Bekanntmachungen. § 6 des Amtsblattgesetzes enthält eine Bestimmung in Bezug auf die Notbekanntmachungen und Bereitstellung des Amtsblatts. Dabei geht es auch um Fälle, in denen eine Veröffentlichung im Hinblick auf schwerwiegende Gefahren für besondere Rechtsgüter zum Beispiel Gefahren für die Gesundheit oder zur Aufhebung von Eingriffen in die Freiheitsgrundrechte oder zur Gewährleistung des Gleichstellungsgebotes nicht rechtzeitig möglich ist. Dafür gibt es bislang keinen konkreten Beurteilungsmaßstab. Dies will der eingebrachte Gesetzentwurf korrigieren, gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und im Hinblick auf etwaige vergleichbare Entwicklungen in der Zukunft.

Die vorgesehene Sondervorschrift für eine Notbekanntmachung in Einzelfällen nach § 6a stellt klar, dass eine Veröffentlichung auf dem Internetportal der saarländischen Landesregierung, in den Medien oder durch sonstige geeignete Informationsmittel möglich ist. Dies gilt zur Verhütung schwerwiegender Gefahren für Leben und Gesundheit, zum Schutz von Sachgütern von erheblichem Wert, zur Aufhebung von Eingriffen in die Freiheitsgrundrechte oder zur Gewährleistung des Gleichheitsgebots.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie soll dieser Gesetzentwurf schnellstmöglich in Kraft treten. Daher danke ich Ihnen, dass es im Vorfeld dieses Plenums Einvernehmen darüber gab, dass wir ausnahmsweise die Erste und Zweite Lesung zusammenführen. Vielen Dank dafür und für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1296. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1296 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ge

genstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1296 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Amtsblattgesetzes Drucksache 12/1196 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Lesung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1296 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1296 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkände- rungsstaatsvertrag) (Drucksache 16/1274)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich erneut dem Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch, heute den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge mit der Drucksache 16/1274 in den Landtag einzubringen. Dieser 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein weiterer Baustein, um das System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter fit für die Zukunft zu machen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Oktober

(Vizepräsident Heinrich)