Der Gesetzesänderung liegen folgende Erwägungen zugrunde. Das kommunale Straßen- und Wegenetz bedarf einer laufenden Unterhaltung und Instandsetzung. Reichen diese Maßnahmen nicht mehr aus und werden grundlegende Investitionsmaßnahmen erforderlich, sind die Gemeinden nach Maßgabe des § 83 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes verpflichtet, den hierdurch entstehenden Ausbauaufwand anteilig auf die Anlieger der ausgebauten Verkehrsanlage umzulegen. Das ist die Beitragserhebungspflicht.
Durch Gesetz vom 24.01.2001 wurden die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen von der Beitragserhebungspflicht ausgenommen und gleichzeitig das neue Instrument der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen eingeführt. Im Unterschied zu den sogenannten einmaligen Ausbaubeiträgen, die je nach Handhabung in der Praxis zu einer hohen Einmalbelastung der Abgabenpflichtigen führen können, ermöglichen wiederkehrende
Die Änderungen zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ermöglichen es den Gemeinden nunmehr, Einnahmen zur anteiligen Deckung ihrer Investitionskosten zu erzielen, insoweit den Finanzbedarf aus allgemeinen Steuermitteln zu vermindern und mehr Handlungsspielraum zur Bewältigung der übrigen kommunalen Aufgaben zu erlangen. Die Erleichterung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen dient der Umsetzung eines Ziels des Koalitionsvertrags. Durch eine Erweiterung der Regelungen zur Festsetzung und Erhebung der Realsteuern wird der zunehmende Bedarf an interkommunalen Kooperationen berücksichtigt.
Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht außerdem vor, dass die Landesregierung auf der Grundlage der Tourismuskonzeption Saarland 2025 zusätzliche Finanzierungsinstrumente für kommunale Tourismusaufwendungen ermöglichen wird. Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes werden die Gemeinden, die sich in diesem Bereich weiter engagieren möchten, in die Lage versetzt, zusätzliche Mittel einzunehmen.
Den Gemeinden des Saarlandes stehen im Bundesvergleich unterdurchschnittliche finanzielle Mittel für touristisch bedingte Aufwendungen zur Verfügung. Insbesondere für touristische Infrastrukturen mit hohem Unterhaltungsaufwand, zum Beispiel das touristische Radwegenetz SaarRadland und die Premiumwanderwege, benötigen die Gemeinden finanzielle Mittel, um die erforderliche Qualität aufrechtzuerhalten. Die touristische Entwicklung in den Gemeinden, die entsprechende Potenziale aufweisen, muss weiterhin gefördert werden. Eine Pflicht zur Einführung dieser Abgabe beziehungsweise des Beitrages besteht nicht. Die Regelung orientiert sich dabei wegen des engen Sachzusammenhangs an den bereits bestehenden Bestimmungen zu Kurabgaben und Kurbeiträgen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, der eine Anhörung unter anderem unter Beteiligung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitskammer des Saarlandes sowie des saarländischen Handelsverbandes und des DEHOGA durchgeführt hat.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 16/1179 vorliegt.
mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt daher dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Ich erteile das Wort für die Fraktion DIE LINKE Herrn Abgeordneten Ralf Georgi.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe schon in der letzten Sitzung gesagt, leider hat die Landesregierung hier zwei ganz unterschiedliche Punkte in einem Gesetzentwurf zusammengepackt, ansonsten hätten wir einem Teil sogar zustimmen können, nämlich der Tourismusabgabe. Das ist eine alte Forderung von uns LINKEN - seit fast zehn Jahren. Ja, Städte und Gemeinden sollten die Möglichkeit haben, eine Abgabe auf Hotelübernachtungen einzuführen, um so etwas von dem Geld, das die Städte und Gemeinden für ihre Infrastruktur ausgeben, erstattet zu bekommen.
Die Bundesregierung hat bekanntlich noch unter Schwarz-Gelb den Steuersatz für Hoteliers um 12 Prozent gesenkt - Stichwort Mövenpick-Steuer. Unser leider verstorbener Landesvorsitzender Rolf Linsler hat darum für eine Bettensteuer gekämpft. Ich zitiere ihn: Wir wollen nur einen Teil der Steuergeschenke der schwarz-gelben Bundesregierung zurückfordern, denn schließlich kommt die Stadt - also wir alle - etwa für Straßenbau und Sanierungen, für Infrastruktur, Freizeit und Kulturangebote auf, die wiederum Hotelgäste anlocken.
Nach also fast zehn Jahren wurde das, was im Saarland maßgeblich von Rolf Linsler angestoßen wurde, auf den Weg gebracht; es wird jetzt endlich Realität. Das hat zwar lange gedauert, aber es ist ein Erfolg. Es ist ganz egal, ob man das nun Bettensteuer, Beherbergungsabgabe oder Tourismusabgabe nennt. Das grundsätzliche Ziel teilen wir. Deshalb würden wir diesem Teil zustimmen.
Den zweiten Teil des Gesetzentwurfes lehnen wir aber ab - die berühmte Straßenausbausatzung. CDU und SPD wollen, dass die Städte und Gemein
Das halten wir für grundfalsch. Für den Straßenbau und andere Infrastrukturprojekte gibt es Steuern. Das hat auch die Arbeitskammer in der Anhörung im Innenausschuss klargestellt. Ich zitiere: Die Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen sowie der Infrastruktur als Teil der Aufgabe allgemeiner Daseinsvorsorge ist über Steuern der Allgemeinheit zu gewährleisten und damit nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Bürger. Insgesamt ist die Steuereinnahmekraft der saarländischen Kommunen als besorgniserregend zu bezeichnen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit.
Ein zentrales Problem der Straßenausbaubeiträge ist die ungünstige Verteilungswirkung. Die Lasten alleine auf die Anlieger zu beschränken, unabhängig davon, wie deren soziale Lage sich darstellt, ihre Einkommenssituation oder ihr Mobilitätsverhalten, lehnt die Arbeitskammer ab. Das können wir, DIE LINKE, nur unterschreiben.
Man muss es immer wieder klarmachen: Seit dem Jahr 2000 haben die saarländischen Städte und Gemeinden rund 240 Millionen Euro jährlich durch Steuergeschenke für Reiche, Großkonzerne und Millionenerben verloren. 240 Millionen jährlich. Wenn dieses Geld den Städten und Gemeinden wieder zur Verfügung stünde, müssten Straßen, Brücken und Kanäle nicht verrotten. Aber statt Millionäre, Millionenerben und Großkonzerne stärker zur Verantwortung zu ziehen, soll lieber den einfachen Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche gegriffen werden. Das ist ungerecht und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren!
CDU und SPD im Saarland sind in dieser Frage auch bundesweit isoliert. In Baden-Württemberg gab es die Straßenausbaubeiträge noch nie, in Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie abgeschafft. In Hessen und in Schleswig-Holstein wurde aus einer verpflichtenden Soll- eine Kannregelung gemacht,
mit dem Erfolg, dass in 80 Prozent der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein gar keine Abgaben mehr fällig sind.
Kolleginnen und Kollegen - Sie können ja gleich etwas dazu sagen -, mit den wiederkehrenden Beiträgen beschreiten CDU und SPD im Saarland einen Sonderweg, der die Bürgerinnen und Bürger mehr belastet und die Reichen wieder einmal schont.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kluge Politik ist immer eine Politik, die abwägt. Eine Politik, die auf der einen Seite Herausforderungen klar benennt, die auf der anderen Seite aber auch Lösungen anbietet, Lösungen, die nachvollziehbar, die transparent und im besten Falle auch möglichst nachhaltig in ihrer Wirkung sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Ansprüche an eine kluge, an eine vorausschauende Politik zum Wohle unserer Kommunen voll und ganz erfüllt, und zwar ohne, dass wir unseren Städten und Gemeinden ein Korsett überstülpen, das sie allzu sehr einengt. Das Gegenteil ist der Fall!
Uns als CDU-Landtagsfraktion ist die kommunale Selbstverwaltung eminent wichtig. Sie zählt historisch gesehen zu den wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung unseres demokratischen Staatswesens in Deutschland. Die kommunale Selbstverwaltung, so wie wir sie verstehen, umfasst dabei nicht nur das Recht, örtliche Angelegenheiten selbst zu entscheiden, sondern auch, eigene Finanzierungsquellen zu erschließen. Das Grundgesetz garantiert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Ein Recht, das auch in unserer saarländischen Landesverfassung verankert ist und dem wir auch heute wieder Rechnung tragen.
Parallel zu den Erleichterungen, die der SaarlandPakt und die Übernahme eines großen Batzens kommunaler Kassenkredite für unsere Städte und Gemeinden mit sich bringt, geben wir deshalb unseren Stadt- und Gemeinderäten und unseren Bürgermeistern mit den Änderungen im Kommunalabgabengesetz und im Kommunalselbstverwaltungsgesetz weitere Werkzeuge an die Hand, mit denen sie gut arbeiten und den Verhältnissen vor Ort punktgenau gerecht werden können.
beschäftigt, was die Opposition bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes hier in diesem Hause angemerkt hat. Vielleicht hätte sich ja, wenn schon nicht der Stein der Weisen, so doch wenigstens der eine oder andere Aspekt gefunden, der bedenkenswert gewesen wäre. Der geschätzte Kollege Georgi ist leider im Moment nicht im Saal, ich hätte ihm sonst gesagt: Fehlanzeige! Denn ebenso wie heute hat er schon damals bedauerlicherweise nicht mehr gesagt als eine bloße Umverteilungsrethorik, und er hat gezeigt, wie grundlegend letztlich doch die Unterschiede zwischen unseren politischen Grundansätzen sind.
Sie waren und sind auch heute als LINKE bedauerlicherweise meilenweit davon entfernt, den Menschen in unserem Land reinen Wein zum Thema Steuern und Abgaben einzuschenken und ihnen ehrlich zu sagen, dass notwendige staatliche Ausgaben - wofür auch immer - letztlich immer von der Allgemeinheit, von uns allen getragen werden müssen. Ob die Kosten aus dem Steuersäckel des Bundes oder des Landes beglichen werden oder aus den Haushalten unserer Städte und Gemeinden vor Ort, das Geld muss erst einmal eingenommen werden. Und wenn das nicht über akute Einzelbescheide oder die kontinuierlichen Beiträge passiert, dann eben über Steuern, wie Sie es gerade wieder gefordert haben. Aber, ob letztere dann wieder so vor Ort ankommen, wie es notwendig wäre, um eben genau die „kaputt Stroß in da Habach“ oder in Saarlouis-Roden oder in „Baldaschwilla“ oder in „Owerdal“ wieder in einen guten Zustand zu versetzen, stünde in den Sternen.
Die Zuständigkeit für die Sanierung unserer Gemeindestraßen liegt vor Ort in unseren Kommunen. Deshalb sind die Möglichkeiten, die wir als Große Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf die Straßenausbaugebühren schaffen, die wir präzisieren und verbessern, wichtig und richtig.
Wir wollen, dass die Finanzverantwortung und die Zuständigkeit für gute Straßen in unseren Dörfern und Stadtteilen in einer Hand liegen, und zwar auf der kommunalen Ebene. Dort, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wo unsere Bürgerinnen und Bürger unmittelbar sehen und erleben können, was mit ihrem Geld gemacht wird und wie sich durch kosteneffizientes kommunales Engagement das eigene Wohnumfeld verbessert.
Wir wollen als CDU aber auch, dass die Komplettsanierung einer Straße, so schön und so neu sie auch hinterher aussehen mag, nicht zu einer bösen, finanziell schmerzhaften Überraschung für die Anwohner
wird. Einmalige Ausbaubeiträge können - die Fälle kennen wir - zu einer zuvor unkalkulierbaren Einmalbelastung führen, die möglicherweise manche Grundstückseigentümer finanziell völlig überfordert oder zumindest an ihre Grenzen bringt.
Nehmen wir hier noch einmal das bundesweit in den Medienberichten bereits des Öfteren widergespiegelte Beispiel einer Witwe mit einer geringen Rente. Nachdem sie und ihre Familie ein Leben lang für ihr eigenes Haus gearbeitet haben, muss sie bei einmaligen Ausbaubeiträgen damit rechnen, je nach Größe des Grundstücks, der Beschaffenheit und dem Ausbaustandard der Straße, mit zwischen 3.000 und 12.000 Euro zur Kasse gebeten zu werden.
Indem wir hingegen den Kommunen die Einführung wiederkehrender Beiträge erleichtern, machen wir eine kontinuierliche und besser verträgliche Abgabenbelastung für Familien, Bürgerinnen und Bürger und auch für die als Beispiel genannte Witwe in diesem Beispiel möglich.
Unsere Gesetzesänderung in Bezug auf Straßenausbaugebühren beseitigen, wenn wir sie heute beschließen, genau die Rechtsunsicherheiten, die bisher viele saarländische Kommunen vor der Einführung wiederkehrender Beiträge zurückschrecken ließ. Die Gesetzesänderung ist durchdacht und sie wird den Menschen vor Ort helfen. Das Damoklesschwert in Form von bis zu fünfstelligen Eurobeträgen, die im Einzelfall für Anlieger einer grundsanierten Straße fällig werden können, kann mit Ihrer Zustimmung verschwinden.
Zustimmen können Sie ohne Mehraufwand auch dem zweiten Punkt, den wir im Rahmen der Änderungen im Kommunalabgaben- und Kommunalselbstverwaltungsgesetz umsetzen wollen. Ich habe bereits erwähnt, dass die kommunale Selbstverwaltung, wie wir sie verstehen, eben nicht nur das Recht umfasst, örtliche Angelegenheiten selbst zu entscheiden, sondern auch, eigene Finanzierungsquellen zu erschließen, zielorientiert, zukunftsorientiert und einem klaren Leitbild folgend.
Mit den Erlösen, die beispielsweise durch eine Tourismusabgabe erzielt werden können, könnten unsere saarländischen Kommunen beim Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur einen großen Schritt machen. Nicht ohne guten Grund sieht der Koalitionsvertrag unserer Regierungskoalition aus CDU und SPD für die laufende Legislaturperiode vor, dass die Landesregierung - die Kollegin Berg hat es schon gesagt - auf der Grundlage der Tourismuskonzeption 2025 im Saarland zusätzliche Finanzierungsinstru