Protocol of the Session on September 18, 2019

Es geht nicht darum, ein total privates Schulsystem einzuführen, aber die Eltern und die Kinder, nämlich die Kunden unseres Schulsystems, sollten wenigstens die Wahl haben. Es sollte ein Wettbewerb da sein. Wir hatten ein gutes Gesetz, das ist zum AntiGesetz umformuliert worden. Ich plädiere im Auftrag der AfD-Fraktion dafür, dieses Gesetz, das sich be

(Abg. Dörr (AfD) )

währt hatte, wieder gültig zu machen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Jürgen Renner von der SPD‑Landtagsfraktion. Ich erinnere daran, es geht um Schulen in freier Trägerschaft.

(Heiterkeit.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, Sie schaffen es immer wieder, dass ich erstaunt bin. Ich glaube, Ihre Rede hat gezeigt, wohin Sie eigentlich mit unserem Schulsystem wollen. Es ist sozusagen der hässlichen Fratze des Nationalismus inne, dass Sie radikal-kapitalistische Lösungen anbieten, neoliberale Lösungen, Liberalisierungen, die sich am Ende gegen diejenigen richten, die Sie vorgeben, vertreten zu wollen. Ich glaube, Sie können nicht im Ernst erwarten, dass wir diesen Quatsch, den Sie hier vorgetragen haben, mitmachen. Im Übrigen, frage ich mich, wenn Sie dieser Meinung sind, warum Sie heute Morgen bei der Abstimmung über die neue Bildungsministerin zugestimmt haben. Zusammen passt das jedenfalls nicht.

(Zurufe und Lachen. - Abg. Commerçon (SPD) : Das wäre mir nie passiert! - Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).)

Vielleicht können Sie mir das irgendwann mal erklären.

Sie reden von den Schulen als Teil eines Marktes, der Staat ist kein guter Unternehmer und kann deshalb keine Schulen führen. Ich glaube, allen anderen auf der großen Seite des Hauses ist bewusst, dass Schulen eben keine Unternehmen sind, dass Bildung keine Ware ist, dass Schülerinnen und Schüler keine Kunden sind und Bildung auch ein Menschenrecht ist. Das unterscheidet uns von Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wenn wir uns in den Staaten umsehen, in denen dieser berechtigte Anspruch des Einzelnen auf bestmögliche Bildung dem Staat gegenüber nicht eingelöst wird, dann stellen wir doch fest, dass es dort mehr Ungleichheit gibt, weniger Chancengleichheit und am Ende weniger Freiheit in Bezug auf eine selbstbestimmte Lebensführung. Das sage ich auch in dem Bewusstsein, dass wir in unserem staatli

chen Bildungssystem auch Herausforderungen gegenüberstehen, über die wir in diesem Haus sehr oft diskutiert haben. Das heißt, Verbesserungsbedarf gibt es immer, Bildungspolitik befindet sich immer im Prozess.

Schulen in freier Trägerschaft, Privatschulen, sind weder Allheilmittel noch Teufelswerk. Sie können allerdings eine sinnvolle Ergänzung zum staatlich verantworteten Bildungssystem darstellen. Dafür gibt es auch in unserem Land, im Saarland gute Beispiele. Die Privatschulfreiheit ist auch im Schulgesetz und in unserer Landesverfassung verankert. Sie garantiert den Schulen in freier Trägerschaft ein Betätigungsfeld, das frei von staatlicher Einflussnahme ist und verpflichtet den Staat zur finanziellen Unterstützung. Ihren Ausdruck und die Präzisierung hat diese Garantie über die Schulen in freier Trägerschaft im Gesetz bekundet, das, Sie haben es erwähnt, 2011 in diesem Hause einstimmig geändert wurde. Das hat ja auch seinen Sinn. Eine Bewährungszeit von drei Jahren bis zur endgültigen Anerkennung als Ersatzschule nach § 18 Abs. 1 ist sinnvoll, weil sich ja auch die Eltern auf das, was angeboten wird, verlassen können müssen, weil wir sehen müssen, ob Schulen in freier Trägerschaft wirklich zuverlässig sind, ob die Betreiber zuverlässig sind, ob die Investitionen, die wir dort staatlicherseits machen, auch gerechtfertigt sind. Von daher ist diese Bewährungszeit unerlässlich.

Wenn ich allerdings höre, was Sie hier so sagen, dann glaube ich, Ihnen schwebt etwas ganz anderes vor. Ich habe in den letzten Tagen eine Dokumentation über freie Schulen gesehen, zum Beispiel in Ostdeutschland, von Rechtsradikalen unterwandert. Ich glaube, daran kann hier in diesem Lande niemandem gelegen sein, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen diesen Hasardeuren auf der rechten Seite überlassen.

(Beifall von der SPD.)

Denn am Ende - das haben Sie ja gar nicht in den Mittelpunkt Ihrer Rede gestellt - geht es gar nicht um Systeme, sondern darum, unseren Kindern und Jugendlichen bestmögliche Zukunftschancen gewährleisten zu können. Das ist doch der Sinn jeder Bildungspolitik. Es geht am Ende um Freiheit, um die Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, auch selbst nutzen zu können. Wir denken Bildungspolitik eben nicht vom System her, sondern wir denken sie vom einzelnen Menschen her.

Ich habe es gesagt, die Regelung der Bewährungszeit ist sinnvoll. Im Übrigen, wenn wir sie jetzt abschaffen würden, wäre sie dennoch da, weil sie ja in der Durchführungsverordnung zum Gesetz enthalten

(Abg. Dörr (AfD) )

ist. Schulen in freier Trägerschaft bedürfen also der Genehmigung von Schulaufsichtsbehörden. Das ist auch gut so. Die Prüfung orientiert sich daran, ob ein Schulkonzept den rechtlichen Anforderungen genügt und ob die personellen und sächlichen Voraussetzungen, auch die finanziellen Voraussetzungen für den Schulbetrieb erfüllt sind.

Ihre Behauptung, es sei ein „Privatschulverhinderungsgesetz“, können Sie an keiner Stelle belegen. Sie können hier kein Projekt nennen, welches durch dieses Gesetz verhindert wurde. Es gibt nämlich keins. Das spricht dann auch für die Qualität dieses Gesetzes. Die Privatschulen werden nicht verhindert, sondern sie werden in ihrer Existenz auf sichere Füße gestellt. Insofern erfüllt das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft auch seinen Sinn. Ich bitte um Ablehnung Ihres Antrags.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im letzten Jahr setzt die AfD die Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft auf die Tagesordnung. Es geht heute wiederum um Voraussetzungen für die Anerkennung, genau wie im letzten Jahr. Heute ist nur ein Paragraf im Entwurf. Im Entwurf des letzten Jahres waren es noch zwei.

Die Debatte haben wir also geführt und wir LINKE waren uns mit den Koalitionsfraktionen einig, dass die Anerkennungsvoraussetzungen im bestehenden Gesetz nicht geändert werden müssen, weil sie nämlich Sinn machen. Es geht nämlich - ich sage es auch noch einmal wie im letzten Jahr - um eine Art Bewährungsfrist von mindestens drei Jahren für neue Schulen in freier Trägerschaft, also sogenannte Ersatzschulen. Erst nach einer erfolgreichen Gründungsphase bekommt die Schule die volle staatliche Finanzhilfe. Das ist auch vernünftig. Diese Hürde sollte man gerade nicht ersatzlos streichen.

Herr Dörr, der Kollege Renner hat es eben auch noch einmal gesagt, Sie sagten in der Saarbrücker Zeitung, Sie seien der Ansicht, dass der Staat kein guter Unternehmer ist und deshalb auch Schulen nicht gut führen kann. Wir finden, das ist die falsche Terminologie. Sie vergessen, dass Schulen keine Unternehmen sind. Schülerinnen und Schüler sind keine Ware! Was soll das?

(Beifall von der LINKEN.)

Und eine Abschaffung des staatlichen Schulsystems zu fordern, was Sie eben gesagt haben, ist ja ganz absurd. Was heißt das denn im Umkehrschluss oder überhaupt als Konsequenz? Das heißt, dass eben nicht mehr allen Kindern und Jugendlichen der Zugang zur Schule frei ist, vom Staat unterstützt und finanziert. Das ist eine Einschränkung, letztlich eine Selektion, was Sie da fordern. Es geht auch nicht um einen Gegensatz zwischen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, was Sie letztendlich zwischen den Zeilen Ihrer Rede ja immer wieder betont haben. Das sind nämlich in der Mehrzahl überhaupt nicht die klassischen Privatschulen à la Eliteinternat vom Bodensee, das wir alle kennen, sondern es geht hier vielmehr um Schulen mit bestimmten pädagogischen Profilen als Alternative wie zum Beispiel Gesamtschulen besonderer pädagogischer Prägung in Trägerschaft der Eltern.

Die Wahl haben wir heute schon, weil das Angebot im Land mit Blick hierauf nämlich ziemlich gut ist. Das sehen Sie alleine schon im Landeshaushalt. Schauen Sie in den Bildungshaushalt, da sind die alle aufgelistet! Da geht es auch um die Mittel, die sie bekommen. Wir sind also breit aufgestellt. Das sind wichtige Zusatzangebote in unserem Bildungssystem. Die wollen öffentliche Verantwortung übernehmen. Das müssen sie auch. Sie werden auch öffentlich finanziert. Wie gesagt, ein Blick in den Landeshaushalt lohnt sich. Sie können ja ohne die öffentlichen Mittel überhaupt nicht existieren.

Eine berechtigte Forderung wäre vielmehr zu sagen, wir brauchen für dieses Angebot für Schulen in freier Trägerschaft da und da mehr Landesmittel. Also sind wir wieder bei der öffentlichen Hand. Darum geht es doch! Die können ja gar nicht frei - mit wenigen Ausnahmen, die wir kennen - existieren. Deswegen sind die Hürden für die Anerkennung absolut wichtig.

Ich sage es noch einmal, wir haben noch die Missstände rund um die Schulen in Trägerschaft der Piusbruderschaft in Erinnerung. Sie waren damals nicht dabei. Das Ministerium hat sich mit uns allen gemeinsam angestrengt, hier einen Riegel vorzuschieben. Es hat nicht immer geklappt, aber es war notwendig, diese Diskussion zu führen. Es ging um die Zuverlässigkeit des Schulträgers, die damals zu Recht auf den Prüfstand kam. Das war eine Geschichte, wo wir zusammengerückt sind und gesagt haben, hieran darf nicht gerüttelt werden, hier müssen die Hürden hoch bleiben. So sieht es auch aus mit Blick auf die Anerkennung als solche.

(Abg. Renner (SPD) )

Deswegen sind wir der Meinung, Ihr Einsatz als AfD für diese Gesetzesänderung geht derzeit auch an der schulischen Realität komplett vorbei. Die aktuellen Herausforderungen an unseren Schulen sind doch ganz andere. Das debattieren wir doch hier in jeder Bildungsdiskussion im Parlament. Wir haben viele Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen. Die Tendenz ist steigend. Wir wiederholen uns hier immer wieder. In der Folge nehmen doch die Probleme an den Schulen immer mehr zu.

Vieles sollen dann die Lehrerinnen und Lehrer regeln und die Versäumnisse der Gesellschaft und auch vieler Familien ausgleichen. Wie soll das funktionieren? Sie sind längst am Limit. Sie brauchen viel mehr Unterstützung. Darum geht es immer mehr. Hier braucht es Lösungen, hier braucht es Antworten, die Sie uns nicht geben, weil Sie dazu immer wieder schweigen.

(Beifall von der LINKEN.)

Ihre Initiative jedenfalls bringt den Eltern und Schülern in Burbach, in Malstatt, auf der Folsterhöhe - ich nenne das jetzt einmal so -, in Völklingen und Neunkirchen, für die Sie sich ja angeblich so einsetzen, so gut wie gar nichts. Schon beim letzten Mal - der Kollege hat es eben gesagt - konnten Sie nicht einen einzigen Fall nennen, bei dem die Neugründung einer Schule in freier Trägerschaft geplant war, aber an den vorhandenen Regelungen gescheitert ist. Wir haben es auch mit Blick auf andere Bundesländer hier nicht mit einer sonderbaren Ausnahmeregelung zu tun, ganz im Gegenteil.

Noch ganz kurz: Es lohnt sich auch ein Blick in eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994. Das zitiere ich nicht alles, aber zwei Punkte greife ich heraus: Der Staat „darf die Förderung von der pädagogischen Bewährung abhängig machen. Er darf bei der Ersatzschulförderung folgerichtig danach differenzieren, ob die Ersatzschule diesen ‚Test‘ bestanden und sich bewährt hat (…)“. Das spricht doch Bände! Also der Staat darf das und tut das. Es gibt wie gesagt gute und funktionierende Schulen in freier Trägerschaft bei uns im Land. Wir liegen im Ländervergleich im Mittelfeld.

Deswegen sagen wir auch, was die Anerkennung anbelangt, brauchen wir an der Stelle keine neue Regelung. Es geht um ganz andere Dinge, um viel wichtigere Themen, die uns unter den Nägeln brennen, wo es Lösungen braucht, zu denen von Ihnen überhaupt keine Vorschläge kommen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf heute wieder einmal ab.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Frank Wagner von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion geht es heute erneut um eine Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben eben auch schon bei den Vorrednern verschiedene Aspekte dazu gehört.

Ich muss eines sagen. Vor eineinhalb Jahren, im Februar 2018, haben wir zu dem gleichen Punkt sehr umfangreich debattiert. Sie haben Ihr Anliegen, gerade den Punkt Bewährungszeit zu streichen, hier vorgetragen. Sich heute, eineinhalb Jahre später, hierhin zu stellen, ohne irgendwelche Fakten zu nennen, ohne einmal einen Fuß in eine solche Schule gesetzt zu haben - das unterstelle ich einfach einmal, dass das nicht geschehen ist -, ohne Beispiele aus diesen Schulen zu nennen, das finde ich schon sehr fragwürdig.

Was eben als Beispiel von Ihnen gebracht wurde, kann ich nur mit der Schulnote „ungenügend“ bewerten und als „Thema verfehlt“ bezeichnen. Unser Bildungssystem ist sehr vielfältig. Gute Bildung lebt auch vom Austausch und der Konkurrenz. Von daher ist es sehr wichtig, dass wir neben den staatlichen Schulen auch Schulen in privater Trägerschaft in unserem Land haben. Wir haben im Saarland zahlreiche Privatschulen, die sich seit Jahren etabliert haben. Auch diese Privatschulen stehen vor großen Herausforderungen, denn in den vergangenen Jahren hat sich viel in unserem Schulsystem geändert. Die Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte stehen vor großen Herausforderungen. Auch die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen kommen in unseren Schulen und Privatschulen an. Wir haben die Inklusion, die seit einigen Jahren umgesetzt wird, wir haben die Themen Betreuung, Nachmittagsbetreuung, Gebundener Ganztag, die natürlich auch in den Schulen in freier Trägerschaft eine große Rolle spielen. Natürlich ist auch die zunehmende Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu nennen, die Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden, dies gerade beim Thema Sozialarbeit und Jugendhilfe. Dort spielt es eine große Rolle. Die Übergänge zwischen den einzelnen Schulsystemen werden im Schulalltag ebenfalls immer mehr eine Rolle spielen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Ich möchte an diesen Beispielen aufzeigen, welche Herausforderungen wir auch im Bereich der Privatschulen haben.

Im Jahr 2011 wurde das vorliegende Gesetz den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Qualitätssicherung gelegt. Aus diesem Grund wurde eine Bewährungszeit von zwei bis drei Jahren eingeführt. In diesem hochsensiblen Bereich wollte man genau hinschauen, ob ein freier Träger auch in der Lage ist, die erforderliche Zuverlässigkeit zu bringen.

Ich möchte den einen oder anderen Punkt kurz skizzieren, der im Jahr 2011 in die Gesetzesänderung eingeflossen ist, so zum Beispiel eine Antragsfrist bis zum 01. Februar. Ein Halbjahr vor Schuljahresbeginn müssen alle Antragsunterlagen bescheidungsfähig vorgelegt werden. Es ist eine Flut an Anträgen und es ist gut, dass so viele Unterlagen zusammengestellt werden müssen, denn es ist eine ganz sensible Phase des Aufbaus, in der ganz genau hingeschaut werden muss. Es muss genügend Zeit zur Vorbereitung sein, sodass der Träger in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium die Schulgründung auf den Weg bringen kann. Die Genehmigung einer solchen Ersatzschule hängt natürlich davon ab, dass vergleichbare Parameter angelegt werden können, dies zum Beispiel bei den Lehrzielen, aber auch wenn wir an das Fachpersonal denken. An der einen oder anderen Stelle werde ich noch darauf eingehen. Von daher muss sich der Träger als zuverlässig erweisen und als jemand, der Konstanz und Erfahrung in hohem Maße mitbringt. Die Leitung muss nicht nur zuverlässig sein, sondern sie muss auch fachliche Kompetenz mitbringen. Das wurde ebenfalls im Jahr 2011 in das Gesetz eingearbeitet.

2011 wurde auch die eben angesprochene Bewährungszeit eingeführt. Man hat Parallelen zu anderen Bundesländern hergestellt, um einen Bestandsschutz für diese Schulen nach der Bewährungszeit zu haben. Im Übrigen lässt die Landesregierung im Saarland die Gründer von Ersatzschulen nicht im Regen stehen. Von Anfang an fließen 25 Prozent finanzielle Unterstützung. Nach der Gründungsphase kommen weitere 25 Prozent hinzu, angerechnet auf den Teil der eben beschriebenen Bewährungszeit. Es ist also eine deutliche Unterstützung. Man sagt: Wir lassen euch nicht im Regen stehen, wir stehen an eurer Seite, aber wir möchten schauen, ob ihr es auch könnt. - Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Signal, das wir nicht außer Acht lassen können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Anpassung des Privatschulgesetzes hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Jetzt komme ich zum Anfang meiner Ausführungen zurück. Ich möchte nun das erwähnte Beispiel einfließen lassen. Wir haben die Neugründung einer Privatschule, einer privaten Förderschule für sozial-emotionale Entwicklung, also in dem Bereich unseres Schulsystems, der besonders herausfordernd ist, der sich um Schüler kümmert, die ansonsten in unserem Schulregelsystem nicht gehalten werden können. Ein freier Träger, die St. Hildegardishaus gGmbH, hat sich vor über einem Jahr auf den Weg gemacht, eine solche Schule zu gründen. Wir können uns noch daran erinnern, dass wir in Zeiten der Brandbriefe und Hilferufe aus unseren Schulen reagiert haben. Die Landesregierung hat sich direkt auf den Weg gemacht. Es wurde sehr früh die Entscheidung getroffen, dass eine neue Förderschule für soziale Entwicklung in staatlicher Hand aufgebaut und eingerichtet wird. Diese Schule ist mit Beginn dieses Schuljahres in Saarbrücken-Altenkessel mit zwei Lerngruppen eingerichtet worden. Der freie Träger hat mit einem Jugendhilfeträger in Weiskirchen, der Kinder- und Jugendhilfe St. Maria, den Kontakt zum Ministerium gesucht und gesagt, dass sie Interesse hätten, eine solche private Schule ans Netz zu bringen. Sie hätten Erfahrungen in Rheinland-Pfalz, wo man Schulträger von zwei solchen Schulen sei, einer Grundschule und einer Förderschule. Man wolle so etwas Ähnliches im Saarland auf den Weg bringen.

Ich kann Ihnen nur sagen, in dieser Phase der Gründung habe ich genau hingeschaut. Ich bin sehr froh, dass wir diese eben angesprochenen neuen Parameter seit dem Jahr 2011 im Gesetz haben, weil es ein riesengroßer Kraftakt für alle Beteiligten ist, eine neue Schule ans Netz zu bringen. Von daher war der Schritt im Jahr 2011 exakt der richtige. Ein Beleg dafür ist auch, dass diese neue private Förderschule in Weiskirchen-Rappweiler nun so schnell, zum 01. August, eröffnet werden konnte, dies im Übrigen in Kombination mit einer Intensivwohngruppe, die im November im benachbarten Wadern starten wird. Man wird aktiv zusammenarbeiten und möchte zeigen, dass man sich im Saarland der verhaltensauffälligen Schüler annimmt. Die neue Förderschule hat mittlerweile neun Schüler. Es kommen wöchentlich Anfragen, aber man ist froh, dass der Start sehr langsam vollzogen wird, weil es eben ein großer Kraftakt ist. Hauptproblem ist, eine geeignete Lehrkraft zu finden.