Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Leistungen der vergangenen Legislaturperiode haben wir eine solide Grundlage gelegt für die Arbeit der kommenden Jahre. Für die Zukunft unseres Landes werden wir weiterhin solide wirtschaften. Wir werden mutig gestalten. Wir werden mehr investieren, weil wir wieder mehr investieren können.
Die erste Hälfte dieser Legislaturperiode wird den Abschluss unseres Konsolidierungsjahrzehnts beschreiben. Bevor wir das Ziel eines nachhaltigen Haushalts erreichen, liegen mit 2018 und 2019 noch zwei schwierige Jahre vor uns. Dazu ist es zwingend
erforderlich, dass die Landesregierung an dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs festhält und die Haushaltsstrukturen weiter verbessert. Die bisherigen Beschlüsse stehen deshalb grundsätzlich nicht zur Debatte.
Gleichzeitig haben wir aber im Rahmen der Koalitionsverhandlungen festgestellt, wo es Anpassungsbedarf gibt. Dies gilt insbesondere für den Umfang des Personalabbaus. Wir dürfen heute feststellen, dass sich der Bevölkerungsrückgang im Saarland zumindest verlangsamt hat. Infolgedessen ist der Personalbedarf in manchen Bereichen weniger stark gesunken als vor fünf Jahren prognostiziert. Ich spreche dabei insbesondere den Bildungsbereich an. Außerdem sind neue Aufgaben hinzugekommen. So sind etwa die Anforderungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit stark gestiegen. Ich erinnere außerdem an das Bundesteilhabegesetz, das auch wir im Saarland selbstverständlich umsetzen werden.
Ich stelle schließlich fest, dass wir uns auf die „Investitionsoffensive Saar“ auch personell vorbereiten müssen, denn wir wollen die Investitionsausgaben ab dem Jahr 2020 deutlich anheben - um etwa 50 Millionen Euro allein von 2019 auf 2020. Das ist der Start für die „Investitionsoffensive Saar“ mit rund einer Milliarde Euro zusätzlich von 2020 bis 2030. Dazu fassen wir Zuständigkeiten im neuen Innenund Bauministerium zusammen, damit durch reibungslose Abläufe schnell sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Die Personalisierung werden wir in den verschiedenen Bereichen anpassen. Dies gilt ausdrücklich für die Bereiche Hochbau, Straßenbau, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie die Städtebauförderung.
In der Summe bedeutet dies, dass wir den ursprünglich geplanten Personalabbau von 2.400 Stellen aus heutiger Sicht um rund 400 Stellen absenken und auf 2.000 festlegen. Dabei behalten wir uns vor, auch in den kommenden Jahren angemessen und mit Augenmaß auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren. Wir werden auch mit dem aktualisierten Einsparziel darauf hinwirken, dass die Personaldichte im öffentlichen Dienst im Saarland nicht über dem Durchschnitt vergleichbarer west-deutscher Flächenländer liegt. Diese Aufgabe kann aber nicht alleine das Land lösen, auch die Kommunen müssen hierzu ihren Beitrag leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenso bleibt die Stärkung der Einnahmeseite für uns auf der Agenda. Insbesondere muss der Staat die ihm zustehenden Steuereinnahmen auch realisieren können. Wir werden deswegen alle geeigneten Maßnahmen der Steuerpolitik unterstützen, mit denen Steuerhinterziehung bekämpft und problematische und fragwürdige Steuervermeidungsstrategien begrenzt werden können.
Es versteht sich von selbst, dass wir weiterhin an der Optimierung von Verwaltungsstrukturen arbeiten und die dazu notwendige Aufgabenkritik betreiben werden. Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe, in der gesamten Landesverwaltung unnötige bürokratische Hürden abzubauen und durch Digitalisierung in geeigneten Bereichen Potenziale zur Effizienzsteigerung zu erschließen. All dies werden wir noch in diesem Jahr in das Sanierungsprogramm einarbeiten, das wir mit dem Stabilitätsrat voraussichtlich bis 2020 verlängern werden. Die Verhandlungen darüber werden beginnen, sobald Bundestag und Bundesrat der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen voraussichtlich am 01. und 02. Juni zugestimmt haben.
Bis 2019 werden wir außerdem die Ausgestaltung der Schuldenbremse in Landesrecht umsetzen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus Art. 109 Abs. 3 GG. Diese Grundgesetzvorgabe, wonach die Länder ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, gilt unmittelbar auch für das Saarland. Das Grundgesetz lässt aber landesrechtliche Konkretisierungen, etwa im Bereich der Konjunkturbereinigungen oder bei Vorschlägen über das Vorgehen in Notfallsituationen, zu, und diese sollten wir auch für uns entsprechend festlegen und nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn wir mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages natürlich schon jetzt und unmittelbar beginnen, wird insbesondere die zweite Hälfte der Legislaturperiode den Einstieg in das Gestaltungsjahrzehnt ab 2020 beschreiben. Von da an können wir mit zusätzlichen Einnahmen von 500 Millionen Euro jährlich, darunter die Sanierungshilfen von 400 Millionen Euro pro Jahr, rechnen. Dieser Betrag ist unabdingbar, damit wir erstens trotz der bestehenden Altlasten die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und eine Neuverschuldung vermeiden können. Wir werden zweitens in den notwendigen Schuldenabbau einsteigen, im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Millionen Euro pro Jahr. Und vor allem werden wir, drittens, aus heutiger Sicht in einer Größenordnung von durchschnittlich 100 Millionen Euro pro Jahr die richtigen Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft unseres Landes ergreifen können.
Unser Ziel ist es, war es und bleibt es, die Abhängigkeit des Saarlandes von besonderen bundesstaatlichen Hilfen allmählich zu reduzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir von einem Gestaltungsjahrzehnt sprechen, dann erwarten die Menschen im Land von uns mehr als die Nennung von Zahlen und Millionenbeträgen und mehr als nur Schlagworte wie Straßen- und Gebäudesanierungen, Wirtschaftsförderung, Forschung und
Entwicklung. Sie erwarten von uns, dass wir klarmachen und ein genaues Bild davon zeichnen, wie wir uns das Saarland am Ende des kommenden Jahrzehnts vorstellen. Und das trotz oder vielleicht auch wegen vieler offener Fragen und Unwägbarkeiten.
Wohin führt uns die digitale Revolution? Wir wissen: Strukturelle Wandlungsprozesse von vergleichbarer Dimension blieben in der Vergangenheit nie ohne tiefgreifende Umwälzungen. Das muss man uns Saarländerinnen und Saarländern eigentlich nicht erzählen. Seit den Sechzigerjahren haben wir es immer wieder am eigenen Leib erfahren. Heute haben wir den Strukturwandel weg vom einstigen, klassischen Montanrevier hin zur modernen Industrieregion heutiger Prägung bewältigt. Aber kaum, dass wir angekommen sind, gilt es erneut, wachsam zu sein und jedwede Anzeichen für neue Umwälzungen hochsensibel zu registrieren. Auf die Feststellung „Wir haben es geschafft!" folgt ohne Punkt und Komma die Frage: „Was müssen wir weiter tun?"
Diese Frage stellen wir uns vor allem in Bezug auf die Automobilindustrie, die stärkste Säule unserer Saarindustrie. Was geschieht mit den Arbeitsplätzen, wenn sich die E-Mobilität durchsetzt? Was geschieht mit dem Handwerk und dem verarbeitenden Gewerbe, wenn individualisierte Massenproduktion per Mausklick und 3D-Drucker hergestellt wird möglicherweise in entfernten Weltregionen? Was wird aus unserem Handel, aus unseren Einkaufszentren und unseren Innenstädten angesichts der Wachstumsraten im Onlinehandel?
Weitere Fragen stellen sich angesichts der internationalen Entwicklung. Was wird mit unserem derzeit wichtigsten Ausfuhrland Großbritannien nach dem Brexit? Drohen uns bei einem harten Brexit massive Exporteinbrüche? Was wird mit unserem zweitwichtigsten Handelspartner Frankreich? Ist die Wahl zum neuen französischen Staatspräsident wirklich der Auftakt in eine innenpolitische und wirtschaftspolitische Stabilisierung dieses so wichtigen Nachbarlandes?
Überhaupt haben wir allen Anlass, über die neuen protektionistischen Bestrebungen - von den Vereinigten Staaten bis hin nach Europa - besorgt zu sein. Als könne man auf diese Art der Globalisierung trotzen! Protektionismus wird die Weltwirtschaft auf Talfahrt führen und so auf Dauer nur Verlierer hervorbringen. Um im Zeitalter der Globalisierung zu bestehen, hilft letztlich nur eins: ein fairer Wettbewerb, dem wir uns mit Weltoffenheit und Qualität stellen; Weltoffenheit in der Kommunikation und Qualität in der Produktion. Damit bewahren wir unseren Wohlstand und bieten künftigen Generationen die Chancen, die sie brauchen.
Also wie soll unser Saarland aussehen für die, die in diesem Jahrzehnt geboren werden? Stellen wir uns ein Geschwisterpaar vor, das im Jahr 2012 geboren ist. Nennen wir sie Mia und Luca - das waren 2012 die am häufigsten vergebenen Namen im Saarland. Sie sind heute fünf Jahre alt und werden im nächsten Jahr eingeschult. Sie werden zu der Generation gehören, die nicht mehr mit der Hypothek von ungebremst wachsenden Schulden aufwachsen wird. Damit sind sie diejenigen, die für ihre Zukunftsgestaltung mehr Spielräume haben werden. Ein Ergebnis des neuen Bund-Länder-Finanzausgleichs und die Konkretisierung dessen, was wir unter Generationengerechtigkeit verstehen.
Die Eltern von Mia und Luca - so nehmen wir es an waren bis zur Geburt der Kinder voll berufstätig mit guten Durchschnittsgehältern. Um die Abzahlungen für ihr neu gebautes Haus leisten zu können, war zunächst nur ein Kind geplant. Es wurden dann aber Zwillinge, was die Familie finanziell stark belastete. Denn die beiden Kita-Plätze kosteten zusammen über 600 Euro im Monat. Ohne die beiden Jobs in Vollbeschäftigung wäre die monatliche Abzahlung für das Haus aber kaum zu leisten gewesen.
Dieses Beispiel zeigt, wie schwer es junge Durchschnittsfamilien oftmals haben, wenn sie den Weg gehen, den man gemeinhin bei uns als den idealen auffasst: Eheschließung, Eigenheim und Kinder, denen man einen guten Start ins Leben bieten will. Wir, die Koalitionspartner, sind uns dieses Problems sehr wohl bewusst. Daher haben wir uns entschlossen, im Rahmen unserer Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen.
Um die Situation auf dem Immobilienmarkt ein Stück weit zu entspannen, werden wir den Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau aufnehmen und mit einem landesspezifischen Wohnraumfördergesetz den Wohnungsneu- und -umbau sowohl für Eigentümer als auch für Investoren wieder attraktiver machen. Dies wird sich dann - sozusagen vom unteren Ende her - auch auf den allgemeinen Immobilienmarkt entlastend auswirken.
Gleichzeitig haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten ab August 2019 schrittweise zu senken - um bis zu 25 Prozent zum Ende der Legislaturperiode. Wir wissen sehr wohl, dass wir damit noch längst nicht einen Idealzustand erreicht haben. Der Einstieg ist aber eine spürbare Entlastung junger Familien und den haben wir auf jeden Fall eingeleitet. Das ist ein gutes Signal an die Familien dieses Landes.
Schauen wir uns den Lebensweg von Mia und Luca weiter an. Bei ihrer Einschulung in die Grundschule können beide Eltern dank der Ganztagsbetreuung
und -angebote weiter in Vollzeit beschäftigt bleiben. Wichtig ist den Eltern und den Kindern die hohe Qualität des Nachmittagsangebotes.
Hierfür haben wir im Koalitionsvertrag nicht nur den weiteren Ausbau des gebundenen Ganztagsangebote mit einem entsprechenden Landesinvestitionsprogramm festgeschrieben, sondern auch die in den Richtlinien vorgesehenen fünf Lehrerwochenstunden pro Gruppe im Nachmittagsbereich personalisiert. Für den Fall, dass es zu Schwierigkeiten mit der Personalisierung kommt, wird den Trägern vorübergehend der finanzielle Gegenwert zur Verfügung gestellt. Zur weiteren Qualitätssteigerung werden wir im Laufe der Legislaturperiode ein neues Modell für die Nachmittagsbetreuung in einer Arbeitsgruppe entwerfen lassen und hierfür auch weitere Lehrerwochenstunden und Finanzmittel zur Verfügung stellen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sichert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das sichert vor allen Dingen die Wahlfreiheit für die Eltern, sich das zu ihnen passende Lebens- und Betreuungsmodell aussuchen zu können.
In der Schulklasse von Mia und Luca gibt es auch ein Kind, nennen wir es Paula, mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache, das dem gesamten Unterricht folgt, aber von einer Förderschullehrkraft besonders betreut wird. Es ist in den Klassenverband gut integriert und nimmt voll und ganz am sozialen Geschehen in der Klasse teil. Der Nachbarjunge Ben wird im nächsten Jahr jedoch eine Förderschule besuchen. Die Eltern hatten mit dem Einschulungsverfahren einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Förderzentrum gestellt, das dann gegenüber der Schulaufsicht das Vorliegen der Voraussetzung für eine sonderpädagogische Unterstützung anerkannte und dementsprechend eine positive Empfehlung aussprach. Dem Elternwunsch konnte damit entsprochen werden.
Mit unserer Inklusionspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, verfolgen wir zum einen das Ziel, dem individuellen Kindeswohl bestmöglich gerecht zu werden. Zum andern geht es uns darum, den Eltern die größtmögliche Entscheidungsbefugnis zu gewähren. Dort, wo die inklusive Beschulung von den Eltern gewünscht ist, wollen wir sie möglichst intensiv durch Förderlehrkräfte flankieren. Wünschen die Eltern hingegen die Einschulung in eine Förderschule, so richten sie ihren Antrag künftig nicht mehr an die Schulaufsicht, sondern an die zuständige Förderschule beziehungsweise das zuständige Förderzentrum, das dann der Schulaufsicht eine Empfehlung vorlegt. Widerspricht die Schulaufsicht nicht binnen vier Wochen, so gilt die Empfehlung des Förderzentrums. Im Streitfall muss eine Clearingsitzung durchgeführt werden. Auf diese Art sichern wir den gleich
wertigen Bestand der Inklusion ins Regelschulsystem und des Förderschulsystems. Beides bleiben tragende Säulen unseres Förderwesens, Säulen, deren intensive Kooperation zugunsten einer bestmöglichen Förderung und größtmöglichen Durchlässigkeit wir forcieren wollen und forcieren werden.
Nach der Grundschule wechseln Mia und Luca auf eine weiterführende Schule. Luca wählt die Gemeinschaftsschule. Sein Talent, das hat er schon in der Grundschule gemerkt, liegt mehr auf dem praktischen Feld. Das Lernen fällt ihm weniger leicht und macht ihm vielleicht weniger Spaß als Mia. Dafür hatte er aber immer große Freude am Werkunterricht, den er in einer AG der Nachmittagsbetreuung besuchte. Mia hingegen hat den Schulstoff geradezu gierig aufgesogen. Sie geht auf ein Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.
Das Zwei-Säulen-System aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium, das den Schulfrieden in unserem Land sichert, werden wir beibehalten. Auf diese Weise halten wir ein breites Spektrum an Bildungsangeboten bereit, bei dem wir die gezielte Talentförderung in Orientierung an den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernprozessen in den kommenden Jahren weiterentwickeln werden. Insbesondere werden wir eine Expertenkommission einrichten, die die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien anhand ihrer spezifischen Bildungsziele untersuchen wird. Gegenstand dieser Untersuchung sind Fragen des Schulfriedens, der Schulzufriedenheit, des Schulzugangs, der Schulzeit - ja, auch der Frage, ob das Abitur am Gymnasium in acht oder neun Jahren zu erreichen ist -, der Inhalte und der Qualität des Unterrichts, der Gestaltung der Oberstufe und des Abiturs ebenso wie der Vergleichbarkeit und Abgrenzung zu anderen Schulformen. Mia und Luca werden, egal ob sie eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium besuchen, beide vom Gesamtkonzept „Digitale Schule“ profitieren, das wir für unser Bildungssystem entwickeln und einführen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mia und Luca haben letztendlich das Abitur geschafft. Luca hat sich zu einer Berufsausbildung entschieden. Er weiß zwar, dass ein Hochschulstudium oftmals noch als höherwertig betrachtet wird. Er hat aber auch gemerkt, dass bereits ein Umdenken im Gange ist, zumal einerseits nach dem Meistertitel noch alle Türen für ein Hochschulstudium offenstehen, andererseits aber auch qualifizierte Fachkräfte händeringend gebraucht werden und die Selbständigkeit eine vielversprechende Perspektive bietet. Hinzu kommt, dass die Meisterausbildung mit dem Meisterbonus mittlerweile vom Saarland finanziell unterstützt wird.
Von der Grundschule an bis zum Abitur hatte er Französisch als Unterrichtsfach, sodass er die sprachlichen Voraussetzungen mitbringt, einen Teil seiner Ausbildung in Frankreich zu absolvieren. Um später gute Berufsaussichten sowohl in Deutschland als auch in Frankreich zu haben, bewirbt er sich für eine Ausbildung zum Mechatroniker bei der Firma Hager in Blieskastel, wo er auch Stationen seiner Ausbildung im französischen Obernai verbringen kann - und er wird angenommen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die konkrete Ausgestaltung und der konkrete Mehrwert unserer Frankreichstrategie, die wir konsequent fortführen, verbreitern und mit eigenen Haushaltsmitteln versehen werden.
Für uns sind akademische und Berufsausbildung gleichwertig. Deshalb werden wir mit dem Ausbau der bestehenden Stipendiensysteme und des Meister-Bafög und mit der Einführung einer speziellen Zuschussregelung unter dem Stichwort „Meisterbonus“ die Attraktivität der dualen Berufsausbildung steigern.
Schließlich werden wir daran arbeiten, dass grenzüberschreitende Berufsausbildungen verstärkt nachgefragt werden. Mit dem „Abkommen über die grenzüberschreitende Berufsausbildung SaarlandLothringen“ und mit der „Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Berufsbildung in der Großregion“ haben wir die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. In den kommenden Jahren müssen wir noch mehr dafür sorgen, dass hier endlich auch Fleisch an die Knochen kommt. Deutsche und französische Unternehmen unserer Region wie Globus, Michelin, Hager, Smart, Alléo, Möbel Martin oder die SaarLB sind hier schon seit mehreren Jahren aktiv. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Ansatz, der weit über die Frage der Gestaltung des Arbeitsmarktes unserer Region hinausgeht. Es ist unser ganz praktischer Beitrag dazu, wie wir eine der Geißeln des heutigen Europas, nämlich die hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedsstaaten, bekämpfen und beenden können. Damit können wir deutlich machen, dass Jugend in Europa eine gute Zukunft und eine gute Perspektive hat.
Mia ihrerseits will Informatik studieren. Ihr Hauptinteresse lag eher auf dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig. Und mit Informatik und ihren Sprachkenntnissen, so ihre Hoffnung, müsste ihr die Welt offenstehen. Sie entscheidet sich für ein Studium in Saarbrücken - nicht wegen der begrenzten finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, sondern wegen des guten Rufes der dortigen Informatik und des internationalen Klimas mit den zahlreichen ausländischen Lehrkräften und Wissenschaftlern.
Uns ist bewusst, dass wir in den vergangenen Jahren unsere Hochschulen zu einem harten Sparkurs verpflichtet haben. Ich habe daraus nie einen Hehl gemacht. Umso mehr danke ich den Hochschulen für ihre außerordentlichen und - wie man sagen darf - auch erfolgreichen Anstrengungen im Bereich von Forschung und Lehre. Gerade erhielt die Universität des Saarlandes vom internationalen Hochschulranking „U-Multirank“ Bestnoten in den Bereichen Drittmittelstärke in der Forschung, wissenschaftliche Publikationen, Internationalität und Firmengründungen im Uni-Umfeld. Auch die HTW Saar konnte in den Bereichen Lehre, Internationalisierung sowie in den Kategorien Forschung, regionales Engagement und Drittmitteleinnahmen bei „U-Multirank“ punkten. Sie belegte zudem einen Spitzenplatz bei den Spin-offs und Gründungen.
Wir wissen, was wir an unseren Hochschulen haben. Wir wissen um die essenzielle Bedeutung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in unserem Land. Wir wissen, dass, wenn es um die Zukunft unseres Landes geht, unsere Hochschulen immer an vorderster Stelle rangieren müssen.
Aus diesem Grund werden wir ab dem Jahr 2020 den Etat für unsere Hochschulen um 15 Millionen Euro erhöhen, eine Summe, die in den Folgejahren weiter dynamisch steigen wird. Der Hochschuletat macht gemeinsam mit der Senkung der Kita-Beiträge den größten Finanzblock in unserem Koalitionsvertrag aus. Daran sehen Sie, wie wichtig uns diese Investitionen sind. Darüber hinaus werden wir den Sanierungsstau an den Hochschulen systematisch und schrittweise abbauen und hierfür Campusentwicklungsplanungen für die Standorte Saarbrücken und Homburg der Universität des Saarlandes sowie Alt-Saarbrücken der HTW Saar in Auftrag geben. Die Hochschulen haben keine einfache Zeit hinter sich, aber sie haben eine umso bessere Zukunft vor sich. Dafür haben wir im Koalitionsvertrag die Grundlage gelegt.