Protocol of the Session on June 19, 2019

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/879 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen

nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Landtagsfraktion DIE LINKE. Wer für die Drucksache 16/879, den bitte ich, eine Hand zu erheben? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/879 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben CDU- Fraktion, SPDFraktion und AfD-Fraktion. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, ebenso die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/618. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion. Enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung von geeigneten Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Drucksache 16/788)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Dr. Magnus Jung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung von geeigneten Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren, Drucksache 16/788, wurde vom Plenum in seiner 26. Sitzung am 10. April 2019 einstimmig in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung ist ein erhöhter Schutz des Schuldners vor unseriösen Beratungsanbietern bei der im Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehenen Schuldnerberatung.

Die Voraussetzung zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vor dem Insolvenzgericht ist eine Beratung, die den Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternimmt und auch das Scheitern einer solchen bescheinigt. Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung bestimmen die Bundesländer, welche Stellen zu einer solchen Schuldner

(Ministerin Bachmann)

beratung geeignet sind. Im Saarland regelt dies das Gesetz über die Anerkennung von geeigneten Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Durch zwei wesentliche Änderungen soll ein erhöhter Schutz vor unseriösen Beratungen und damit die bestmögliche Gewährung einer objektiven Beratung und nachhaltiger Entschuldung erreicht werden. Zum einen ist im bisherigen Gesetz eine Regelung enthalten, nach welcher die Anerkennung von zur Schuldnerberatung geeigneten Stellen in einem anderen Bundesland unter anderen Anerkennungsvoraussetzungen der Anerkennung im Saarland gleichsteht. Diese Regelung bietet nach Auffassung der Landesregierung ein Einfallstor für unseriöse Beratungsstellen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Zum Zweiten sieht der Gesetzentwurf in § 1 das Anfügen eines neuen Absatzes vor, nach welchem künftig solche Beratungsstellen, die neben der Schuldnerberatung eigene finanzielle Interessen durch diverse Kredit-, Finanz-, Versicherungs- und Vermögensverwertungsdienstleistungen verfolgen, von der Anerkennung als geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren explizit ausgenommen sind. Daneben werden noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um eine gegenstandslos gewordene Übergangsregelung aufzuheben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in seiner 43. Sitzung am 08. Mai 2019 gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. In seiner 45. Sitzung am 29. Mai hat der Ausschuss das Gesetz abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/788 in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/788. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die LINKE hat nicht mit abgestimmt. Hat das einen Grund? Nein? Dann wiederhole ich die Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/788 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte

ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU-, SPD- und AfD‑Fraktion, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu den Punkten 10 und 17 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und ‑bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksache 16/790) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/874)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sicherstellung der Finanzierung guter Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus (Drucksache 16/878 - neu)

Zur Berichterstattung des Gesetzentwurfes erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Frank Wagner, das Wort.

Abg. Wagner (CDU), Berichterstatter zum Gesetzentwurf Drucksache 16/790:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und ‑bildungsgesetzes Drucksache 16/790 in seiner 26. Sitzung am 10. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf schlägt Änderungen vor, die sich sowohl auf das genannte Gesetz als auch auf die Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes beziehen. Kernpunkt ist der Vorschlag, die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen im Zeitraum von August 2019 bis August 2022 schrittweise um die Hälfte abzusenken, von maximal 25 Prozent auf maximal 12,5 Prozent der als angemessen geltenden Personalkosten. Der Gesetzentwurf entlastet beitragszahlende Eltern auch an zwei weiteren Stellen. Zum einen soll die Höhe des Elternbeitrags für die Dauer eines ganzen Kindergartenjahres verbindlich werden. Zum anderen wird der Personenkreis der Kinder erweitert, die bei der Berechnung der Beitragsentlastung im Rahmen der sogenannten Geschwisterregelung Berücksichtigung finden.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen auseinandergesetzt. Er hat eine Anhörung durchgeführt, an der sich in schriftlicher und mündlicher Form neun Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zur Thematik beteiligt haben. Mitgewirkt haben unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften, christliche Kirchen und die Träger der freien Wohlfahrtspflege. Die meisten der angehörten Organisationen haben mit Blick auf Verbesserungsbedarf bei Personal und Qualität in der Kinderbetreuung für weitergehende Regelungen im Gesetzentwurf plädiert. Gleichzeitig begrüßten aber auch alle die politische Stoßrichtung, in einem ersten Schritt die vorgeschlagene Entlastung bei den Elternbeiträgen auf den Weg zu bringen.

Mehrere Teilnehmer äußerten die Befürchtung, dass die Novelle einen bestimmten Personenkreis mit niedrigem Einkommen vom Genuss der geplanten Elternbeitragsfreiheit ausschließe. Diese Befürchtung, der eine bundesrechtliche Regelvorgabe zugrunde lag, hat sich inzwischen erledigt, da der Bundesgesetzgeber diesbezüglich eine klarstellende Ergänzung beschließen wird.

Ein weiterer Kritikpunkt fand Aufnahme in einen Abänderungsantrag, den die Fraktionen von CDU und SPD im Anschluss an die Anhörung erfolgreich zur Abstimmung gestellt haben. Kritisiert wurde eine Unstimmigkeit bei der Regelung der Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Elternbeiträge auf Kreisebene. Der Abänderungsantrag stellt nun im Sinne der Kritiker klar, dass die Zuständigkeit in dieser Frage, die bisher bei den Trägern der Einrichtungen liegt, von den Kreisen übernommen werden kann, nicht aber übernommen werden muss.

Die in der Anhörung zu Fragen von Personal und Qualität - das heißt, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen - gemachten Vorschläge fanden Eingang in einen weiteren Abänderungsantrag. Diesen von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrag hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD und bei der Enthaltung der Oppositionsfraktionen von DIE LINKE und AfD, die Annahme des als Drucksache 16/790 vorliegenden Gesetzentwurfs unter der Berücksichtigung des als Drucksache 16/874 vorliegenden Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter. - Zur Begründung des gemeinsamen Antrags der Landtagsfraktion DIE LINKE und der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit das Gute-KiTa-Gesetz nicht nur ein schlauer Name bleibt - denn der Name ist wirklich schlau -, sondern die gute Kita der Zukunft tatsächlich auf den Weg bringt, gehört neben der absolut notwendigen Absenkung der Elternbeiträge die Finanzierung der weiteren Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung mit dazu und ist damit eng verbunden. Auch über das Jahr 2022 hinaus müssen Bundesmittel dafür sichergestellt sein. Deshalb haben wir zur Gesetzesberatung einen eigenen Beschlussantrag mit dieser Forderung vorgelegt und wir begrüßen es sehr, dass die Koalitionsfraktionen dem Antrag beigetreten sind. Das zeugt von großer Ernsthaftigkeit mit Blick auf die Probleme, die dringend Lösungen brauchen.

Es bringt nichts - ich glaube, das ist auch klar -, nur über die Verteilung von Mitteln zu streiten, von denen wir alle nicht wissen, ob sie in drei oder vier Jahren noch fließen. Nötig ist eine Verstetigung dieser Mittel, nur so kann es Planungssicherheit für das Land, für die Träger, für die Beschäftigten, für die Eltern und für die Familien geben. Deshalb sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene wirklich starkmachen, um eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Frau Kamp-Karrenbauer, Herr Altmaier und Herr Maas sind ja für die saarländische Landesregierung nicht unerreichbar. Es ist klar, hier muss dringend gehandelt werden, es muss etwas passieren, so kann es nicht mehr weitergehen.

(Beifall von der LINKEN.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel, Familien bei den Elternbeiträgen für Kinderbetreuung zu entlasten, teilt, denke ich, jede und jeder hier im Haus. Wir haben lange darum gerungen, viele Debatten geführt. Ich brauche die Argumente nicht alle zu wiederholen. Eines muss jedoch immer wieder gesagt werden: Eltern im Saarland müssen bisher im Schnitt 7,2 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Kinderbetreuung ausgeben, in Berlin sind es nur 2 Prozent, nur in drei Bundesländern ist der Anteil höher als im Saarland. Das sind die Rahmenbedingungen. Es ist völlig klar, das Ziel muss nach wie vor die komplette Abschaffung der Gebühren bleiben.

(Abg. Wagner (CDU) )

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat eines deutlich gemacht. Auch wenn fast alle Experten und Fachverbände eine Senkung der Elterngebühren befürworten und das Ziel einer völligen Gebührenfreiheit mit uns teilen, gibt es an diesem Entwurf sehr viel Kritik. Das ist eben in der Berichterstattung auch schon angeklungen, ich möchte das nicht alles wiederholen, will aber einige Stellungnahmen ganz kurz herausgreifen. Aus Sicht der Arbeitskammer muss bei der Investition der Gelder sowohl der flächendeckenden Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels als auch der Senkung der Elternbeiträge eine gleichberechtigte Bedeutung zukommen. Die GEW, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, sagt: Die notwendige Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen wird dadurch nicht gewährleistet. - Ein Viertel der Arbeitszeit, so sagt die GEW, müsste als mittelbare pädagogische Zeit gesetzlich verankert werden. Das ist ein Ziel, das wir angehen müssen, das ist eine zentrale Forderung, um die Erzieherinnen und Erzieher wirksam zu entlasten. Es geht gar nicht mehr um das Monetäre, es geht ganz stark um die Entlastung, um mehr Zeit vor Ort für die Betreuung der Kinder, die ihnen anvertraut sind.

Wir haben deshalb im Ausschuss einen Abänderungsantrag vorgelegt, der diese Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels zum Ziel hat, also mehr Personal für die Betreuungseinrichtungen, kleinere Gruppen, mehr Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher. Das Bundesgesetz heißt schließlich „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“. Es geht also bei diesen Fragen auch immer wieder um Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit Blick auf das Aufwachsen unserer Kinder. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat noch eins draufgesetzt und kritisiert, dass das Saarland im Bundesrat einer Befristung der Bundesmittel bis 2022 zugestimmt habe. Sie sagt: Mit großer Sorge sehen wir das Fehlen eines Plan B der Landesregierung zur nachhaltigen Sicherung der jetzt zugesagten Entlastung vom Elternbeitrag bis 2022. - Deswegen, finde ich, ist es ein ganz wichtiges Signal, dass wir jetzt diesen gemeinsamen Antrag machen; das ist wichtig, wir bedanken uns hier noch mal.

Kolleginnen und Kollegen, ich sage das gerne noch einmal, um es klarzumachen: Natürlich ist es richtig, den hohen Anteil der Bundesmittel zunächst zur Senkung der Elternbeiträge zu nutzen. Das hätten wir mit Sicherheit auch so gemacht. Aber ich möchte auch sagen, der Protest der Erzieherinnen und Erzieher hat eine sehr klare Sprache gesprochen, das

war auch notwendig, um politischen Druck zu erzeugen, damit sich endlich etwas ändert. Ich glaube, es ist angekommen. Sie haben in der Ersten Lesung und in der Beratung im Ausschuss einige Stichworte angesprochen, Ausbildung, ein Konzept zur Entlastung, die Kollegin Holzner wird gleich dazu sprechen, das erkennen wir an, das begrüßen wir. Aber wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich in den vergangenen Jahren in der öffentlichen Kinderbetreuung vieles geändert hat. Nicht nur ist die Zahl der Kinder in der Ganztagsbetreuung gestiegen, auch die Problemlagen sind viel vielfältiger geworden. Das ist für die pädagogischen Kräfte eine riesige Herausforderung, erheblich mehr Arbeit und erheblich mehr Druck. Hier sehen wir die Kritik im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf berechtigt, wir werden uns aus diesem Grund beim Gesetzentwurf enthalten. Aber ich freue mich auf die Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Martina Holzner von der SPDLandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Familien im Saarland. Wir verabschieden heute die schrittweise Absenkung der Elternbeiträge in Kitas ab dem 01. August 2019. Wir machen uns auf den Weg in Richtung beitragsfreie Bildung. Das ist ein wichtiger Schritt für die Familien in unserem Land, auf den wir stolz sind.

(Beifall von der SPD.)

Und dafür gehen wir mithilfe der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz des Bundes über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte der Senkung hinaus. Wir senken den Anteil der Elternbeiträge bis zum Ende der Legislaturperiode um die Hälfte statt um ein Drittel. Wer heute beispielsweise 182 Euro für einen Kita-Platz bezahlt, spart in den nächsten drei Jahren rund 3.000 Euro! Im Krippenbereich ist die Entlastung noch deutlicher. Bei einem Krippenplatz von heute 350 Euro spart eine Familie dann rund 2.000 Euro im Jahr! Das ist eine echte Entlastung für die Familien im Saarland.

Die Anhörung im Bildungsausschuss hat gezeigt, die Beitragssenkung im frühkindlichen Bereich wird als notwendig und gut erachtet. Eltern werden entlastet,

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Bildungschancen eröffnet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert - für uns ein Meilenstein. In der Anhörung gab es aber auch einige Vorschläge, die wir mit unserem vorliegenden Abänderungsantrag verändern möchten. Eine Änderung bezieht sich auf den Verordnungstext und die Begründung, die nicht ganz stimmig waren. Um den Landkreisen Rechtssicherheit zu geben, haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. Darin wird neu klarer formuliert, dass die örtlichen Jugendämter die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der Elternbeiträge zu regeln und dies kein Muss ist. Dabei wird für die Jugendämter auf Wunsch des Landkreistages eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2021 geschaffen. Aber auch nach diesem Datum kann die Ausgestaltung der Elternbeiträge bei den Trägern verbleiben. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Beitrag derzeit von Kita zu Kita variieren kann und nicht immer auf den ersten Blick klar ist, warum die Kita nebenan billiger oder teurer ist. Wird der Beitrag anhand zuvor definierter Standards einheitlich für den ganzen Kreis festgelegt, kann dies zukünftig die Gestaltung der Beiträge für die Eltern transparenter machen, konkurrieren die Kitas untereinander nicht mehr und können sich die Eltern aufgrund des Konzepts für die Kita entscheiden und nicht wegen des Preises.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Anhörung war die Aufteilung der Mittel. Ja, wir investieren zwei Drittel der Mittel in die Elternbeitragssenkung. Damit bleiben in den Augen vieler zu wenige Mittel für die Qualitätssicherung. Im Saarland aber zahlen die Eltern mit den höchsten Beitrag, damit ihre Kinder eine Kita besuchen können, und oft können gerade Familien mit geringem Einkommen, und damit meine ich die Familien, die nicht zuschussfähig nach SGB VIII sind, sich die Kita nicht leisten. Die Kinder kommen dann, ohne je eine Kita besucht zu haben, in die Schule, sie starten mit Nachteilen in ihre Schullaufbahn. Das ist nicht gerecht und das wollen wir nicht zulassen.

Wir kennen auch weitere Situationen in den Familien. In der Regel ist es der Arbeitsverdienst der Frauen, der für die Betreuungskosten auf der Strecke bleibt, denn sie stellen sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, arbeiten zu gehen. Diesen strukturellen Problemen begegnen wir auch. Wir schaffen endlich eine echte Wahlfreiheit für Frauen und schaffen bessere Perspektiven zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall von der SPD.)