sundheitliche Aufklärung war, den genauen Titel weiß ich jetzt nicht mehr. Sie hat damals eine Strategie der Aufklärung und der Prävention statt Diskriminierung und Ausgrenzung gewählt. Das war eine harte Diskussion für diese Frau. Sie hat sich aber letzten Endes gegen ihren eigenen Parteivorsitzenden und den Bundeskanzler durchgesetzt. Dass es heute ein so weit verzweigtes Netz an Beratungsund Hilfsangeboten gibt, aber auch - bei allem Bedarf an weiterer Aufklärung - ein gesellschaftliches Verständnis und eine breite Übereinkunft im Umgang mit der Infektion und der Krankheit, das ist Rita Süssmuth hoch anzurechnen. Dafür gebührt ihr Dank.
Ich bin bei diesem Thema etwas emotional, weil es in meinem Bekanntenkreis Menschen gab, die gestorben sind. Daher bitte ich das jetzt nachzusehen. Aber auch 40 Jahre später haben wir natürlich immer noch Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu verzeichnen. Dabei ist - das hat die Kollegin Schramm gesagt - bei richtiger medikamentöser Einstellung HIV nicht nur nicht mehr nachweisbar, sondern auch nicht ansteckend. Das sagen uns alle Studien. Mit den richtigen Medikamenten unterscheidet sich die Lebenserwartung von HIV-positiven Menschen kaum noch von der nicht Infizierter.
Hinzu kommt, dass wir jetzt mit der Großen Koalition im Bund einen richtig guten Schritt gemacht haben mit der Zurverfügungstellung der PräExpositionsProphylaxe, der sogenannten PrEP, denn sie bietet Angehörigen von Risikogruppen, die HIV-negativ sind, die Möglichkeit, sich vorbeugend zu schützen. Bei der richtigen Anwendung bietet PrEP einen genauso effizienten Schutz wie Kondome.
Im Saarland bewegen wir uns im bundesweiten Vergleich, was die Infektionen betrifft, im Mittelfeld. Aber wenn wir zum Beispiel am Land Brandenburg spiegeln, ist es so, dass Brandenburg zwar nach offizieller Statistik die geringste Quote an Infektionen aufweist, allerdings wissen nach Schätzungen 70 Prozent der Menschen mit HIV dort überhaupt nichts von ihrer Infektion. Die Erklärung liegt nahe: Brandenburg, ein großes Flächenland, verfügt nur über eine einzige HIV-Schwerpunkt-Praxis. Wenn wir dann unser Land mit einem breiten Beratungs- und Hilfsangebot und mit Ärzten anschauen, dann können wir ganz zufrieden sein, dass es diese Struktur hier gibt und dass es in erreichbarer Nähe wirklich Hilfestellungen gibt. In Saarbrücken und Homburg ist das der Fall. Am Uni-Klinikum in Homburg hat man auch eine eigene HIV-Ambulanz eingerichtet.
Leider vermeiden es aber immer noch zu viele Menschen, sich testen zu lassen oder mit ihren Beschwerden zum Arzt zu gehen. In dem Projekt „Positive Stimmen“ wurden vor Jahren Menschen mit HIV von umfangreich geschulten Interviewern, die selbst HIV-positiv sind, zur erlebten Diskriminierung befragt. Besonders erschreckend war dabei die Zahl der Betroffenen, denen aufgrund ihrer HIV-Infektion ein Gesundheitsdienst verweigert wurde. Jedem fünften Befragten wurde in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung eine medizinische Behandlung verweigert. Das ist eine unfassbare Zahl, wenn man bedenkt, in welchem Land und mit welchem Anspruch an ein entsprechendes Gesundheitssystem wir leben, in dem gerade Menschen, die HIV-positiv sind, auf umfassende medizinische Versorgung angewiesen sind. Das Projekt betont, dass keinerlei Infektionsgefahr besteht, wenn medizinisches Personal die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen anwendet. Die Konsequenz aus diesem fatalen Umgang mit den Betroffenen ist, dass 10 Prozent der Befragten angaben, im letzten Jahr mindestens einmal nicht in eine Arztpraxis gegangen zu sein, obwohl es nötig gewesen wäre.
Das führt uns vor Augen, dass es immer noch notwendig ist, auf gesellschaftliche Aufklärung zu setzen. Wir wollen hier auch nicht nachlassen, das haben wir uns als Landesregierung gemeinsam vorgenommen. Ich glaube, darüber besteht in diesem Hause auch breite Übereinkunft.
Ich will noch kurz zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellung beziehen. Ich sage Ihnen ganz klar: Die personengebundenen Hinweise auf Ansteckungsgefahren bei der Polizei sind für mich nicht tragbar. Alle Stellungnahmen, alle Experten, die sich dazu äußern, erachten diesen personengebundenen Hinweis als nicht hilfreich. Er gaukelt Sicherheit vor, wo Aufklärung und Prävention auch bei der Polizei gefragt wäre. Die Gefahr der Diskriminierung ist da.
Ich stimme Ihrem Antrag dennoch nicht zu, weil unser Antrag erstens umfassender ist, wie ich glaube, und weil wir zweitens eine fachlich eingehende Erörterung brauchen. Wir können hier im Parlament ja immer schön Anträge formulieren und einbringen, von denen wir wissen: Das lehnen die einen ab, weil sie Regierung sind - Entschuldigung -, die anderen stimmen zu, weil …. Das Spiel kennen wir ja. Ich will das gar nicht kritisieren. Wir merken bei diesem Thema, dass wir auch im Parlament Aufklärungsarbeit leisten müssen. Deshalb wären wir gut beraten und das wäre mein Vorschlag -, wenn Innenpolitiker und Sozialpolitiker sich mal zusammentun und mit den beteiligten Ministerien die Sachlage erörtern würden, wenn sie auch zusammen mit den entspre
chenden Vereinigungen und Verbänden - Aids-Hilfe und andere - eine Anhörung dazu durchführen und auf den Erkenntnisfortschritt hier im Land setzen würden. Denn wir brauchen die Innenministerkonferenz eigentlich nicht, wir können das selbst regeln.
In diesem Sinne hoffe ich, dass der Vorschlag aufgegriffen wird, dass wir auch bei uns mit Aufklärung weiter gehen. Darüber hinaus vielen Dank an alle, die bei diesem Thema, bei der Prävention beteiligt sind. Danke gerade auch an die vielen, vielen Ehrenamtlichen, die in den Projekten mitmachen. Ich glaube, wenn wir an diesem Thema weiterarbeiten, haben wir auch eine gute Entwicklung zu verzeichnen, vor allen Dingen eine gesellschaftliche Übereinkunft, wie wir mit diesen Phänomenen, mit Aids, mit HIV-Infektionen umgehen, vor allen Dingen wie wir für die Betroffenen etwas erreichen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Renner. - Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Rudolf Müller.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über zwei Anträge. Zum einen geht es um Aufklärung, zum anderen geht es um sogenannte Stigmatisierung von HIV-Infizierten in polizeilichen Datenbanken.
Gegen Aufklärung kann natürlich kein Mensch was haben. Die Forschung entwickelt sich ständig weiter. Es gibt neue Medikamente, es gibt neue Verfahrensweisen, es gibt neue Heilmethoden und so weiter. Wer ist da schon immer auf dem neuesten Stand? Ich gestehe gerne, ich bin es nicht. Deshalb noch einmal: Für das Thema Aufklärung reiche ich jederzeit meine Hand.
Die andere Sache ist die sogenannte Stigmatisierung von HIV-Infizierten in Datenbanken, wie es hier heißt. Wir müssen darauf achten, dass wir eine gewisse Fürsorgepflicht auch für die Beamten haben. Die Ängste, die Beamte haben, mögen irrational sein, sie sind aber sicher da. Es gibt ja auch Leute, die zum Beispiel als Drogensüchtige sich überhaupt nicht nach modernen Methoden behandeln lassen, weil ihnen vielleicht alles egal ist. Sie sind bekannt, sie wären aber, wenn man hier die Datenbanken abschaffen würde, der Polizei unbekannt.
Solche Datenbanken gibt es aus guten Gründen, um Polizisten auf gewisse Gefahren hinzuweisen. Wenn die Polizei zum Beispiel zu einer lautstarken Familienstreiterei hinzugerufen wird, wo es rumpelt und offenbar Gewalttätigkeiten im Gange sind, dann weiß sie auch - nach diesen Datenbanken sollte sie es jedenfalls wissen -, ob es da eine besondere Gefahrenlage gibt. Zum Beispiel: Ist derjenige, der da wohnt, vielleicht Jäger, hat er Waffen zuhause? Könnte er in einer Verfassung sein, in der er sich nicht mehr unter Kontrolle hat? Dementsprechend muss die Polizei vorgehen.
Wenn hier polizeiliche Maßnahmen - zum Beispiel im Drogenmilieu - notwendig sind, sollte die Polizei auch wissen, ob und welche Gefahren es da gibt. Es wäre ganz bestimmt nicht sachdienlich, wenn wir die Polizei in dieser Beziehung blind machen würden. Ich habe durchaus Vertrauen darauf, dass der Datenschutz in den Händen der Polizei gewährleistet ist. Es gibt da übrigens neue Entwicklungen. Die Bundespolizei hat inzwischen Apps auf Diensthandys, wo alle erdenklichen Gefahren schnell angezeigt werden. Es würde sich eventuell empfehlen, so etwas auch für saarländische Polizisten einzuführen.
Deshalb noch einmal: Was den ersten Antrag betrifft, Aufklärung, selbstverständlich ja! Aber die Polizei blind machen, nein! - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Monika Bachmann.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Frank Kreutzer! Warum haben so viele Leute Angst? Warum haben wir es nicht geschafft, die Aufklärung zu leisten? Warum sind wir damals, vor vielen, vielen Jahren, nachdem Rita Süssmuth - Jürgen Renner hat es dargestellt - 1983 zum ersten Mal dieses Phänomen HIV angesprochen hat, nicht weiter gegangen? Warum haben wir es bis heute nicht geschafft, diese Aufklärung umfänglich zu leisten? Weil dies so ist, ist es immer noch eine emotionale, eine ängstliche Diskussion, die wir führen, und deshalb bin ich der Großen Koalition sehr dankbar, dass sie heute diesen Antrag vorgelegt hat: Aufklärung statt Ausgrenzung.
Eigentlich stehen wir in Deutschland sehr gut da. Wir stehen deshalb gut da, weil wir in dieser Frage
eine Arbeitsteilung haben. Wir haben nicht nur die Regierungsinstitutionen, sondern auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Nichtregierungsorganisationen, die NGOs, und die Deutsche Aids-Hilfe. Wir alle arbeiten vom Bund bis in die Länder ganz eng zusammen und können feststellen, dass die HIV-Infektionsraten weltweit bei uns am niedrigsten sind. Das ist gut so.
Das ist natürlich auch darauf zurückzuführen, dass mit den Medizinern und allem, was zur Verfügung stand, seit 1983 an diesem Thema gearbeitet wurde. Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir noch Baustellen, und deshalb ist es gut, dass wir heute diese Thematik ruhig und sachlich miteinander besprechen und versuchen, diese Dinge zu regeln.
1983 ist dieser Virus entdeckt worden. Inzwischen hat die medizinische Forschung große Erfolge erzielen können. Es gibt heute etwa 20 Wirkstoffe, die HIV an der Vermehrung im Körper hindern. So können die meisten Menschen - das ist von den Kollegen Scharf und Renner schon gesagt worden - lange mit dem Virus leben. Mitte der Neunzigerjahre veränderte die Einführung der Kombinationstherapie das Leben der HIV-Erkrankten dramatisch. Seither rettet sie Infizierten und Kranken das Leben. Aus einer natürlichen Krankheit ist eine chronische Erkrankung geworden.
Medikamente senken zudem das HIV-Übertragungsrisiko so, dass Menschen mit HIV mit einer funktionierenden Therapie heute nicht nur eine fast annähernd normale Lebenserwartung haben, sondern auch nicht mehr infektiös sind. Auch das ist gut so. Das müssen wir nur sagen, damit die Menschen draußen ihre Ängste überwinden. Ängste muss man ernst nehmen. Da ist nichts böse gemeint, oft ist es die pure Angst bei der Frage, wie man mit diesem Thema umgeht. Dies stellt eine ungeheure Entlastung für die Betroffenen, ihre Familien, ihre Partnerinnen und Partner und Freunde dar, lieber Jürgen. Heute wird von der Ärzteschaft sogar ernsthaft über das lange als unrealistisch oder gar undenkbar eingeschätzte Ziel einer HIV-Heilung gesprochen. Auch das müssen wir heute hier zur Kenntnis nehmen.
Was aber niemandem so recht bewusst war, ist die mit dem Virus verbundene Diskriminierung und Stigmatisierung. Menschen mit HIV werden zum Beispiel von Familien und Freundeskreisen ausgeschlossen - auch das gibt es. Sie erleben Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen. Sie werden von Hausarzt- und Zahnarztpraxen - wir haben es eben schon gehört - ausgeschlossen oder mit einer anderen Karteikartenfarbe gekennzeichnet. Sie ha
ben ebenfalls Probleme im Arbeitsleben, auch das müssen wir hier ansprechen und ich will es auch gar nicht verschweigen.
Ein Beispiel von Diskriminierung - sagen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete - ist die polizeiliche Datenbank. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom Juni 2015 darf die Polizei in ihrem bundesweiten Informationssystem INPOL Menschen mit HIV oder Hepatitis B und C mit dem personengebundenen Hinweis für „ansteckend“ kennzeichnen. Dies soll zum Schutz der Polizeibeamten und -beamtinnen vor einer Ansteckung beitragen.
Diese Speicherung erfüllt diesen Zweck aus meiner Sicht nicht und deshalb habe ich im ganz engen Kontakt mit meinem Kollegen Bouillon das seit längerer Zeit besprochen. Wir haben uns sehr ruhig und sachlich ausgetauscht. Wir glauben, dass es nicht nur notwendig ist, Briefe zu schreiben und persönliche Gespräche zu führen, sondern dass es auch notwendig ist, dass der Kreis der Innenminister - und das ist nicht nur Klaus Bouillon alleine, sondern das sind insgesamt 16 Minister mit dem zuständigen Bundesminister - sich wieder damit beschäftigt. Er hat das in einem Brief an mich und einem persönlichen Gespräch mit mir, aber auch mit Hermann Scharf und denjenigen, die dafür kämpfen, zugesagt. Als Gesundheitsministerin glaube ich, dass diese Datenbank nicht gut für diese Menschen ist. Sie ist über die Medien auch nicht so bekannt geworden. Sie fällt in die Zuständigkeit aller Innenminister. Aus meiner fachlichen und politischen Sicht ist es notwendig, dass dieses Thema im Kreis der Innenminister sehr ernsthaft, sehr ruhig und zukunftsorientiert besprochen wird - das, was Klaus Bouillon uns zugesagt hat. Dafür bin ich dankbar.
Lieber Frank Kreutzer, wir, die Landesregierung, die Bundesregierung und alle die, die ich eben aufgezählt habe, sind an Ihrer Seite. Wir haben noch einiges zu leisten. Wir müssen versuchen, den Menschen, die noch Angst haben, diese Angst zu nehmen. - Ich danke Ihnen. Alles Gute für Sie.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Kolleginnen und Kollegen, weiterem Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/884. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer
ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/884 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hohen Haus sowie der fraktionslosen Abgeordneten, angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE Drucksache 16/885. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/885 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die AfD-Fraktion.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) (Drucksa- che 16/880)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Antrag auf eine Gesetzesänderung gestellt und das Ganze steht unter der Überschrift Bildungsgerechtigkeit. Wir haben in dieser Hinsicht ja schon einige Anträge eingebracht. Hier geht es nochmal darum, die sonderbegabten Kinder gleichberechtigt und wie alle anderen Kinder zu bilden. Im Schulordnungsgesetz ist in § 4a geregelt, wie Förderunterricht eingerichtet wird und wie behinderte Kinder unterrichtet werden. Dort gibt es sieben Absätze und wir möchten gerne einen achten Absatz einfügen, der heißt: Förderschulen sollen entsprechend auch für sonderbegabte Kinder und Jugendliche eingerichtet werden.
Ich habe es hier ja schon einige Male gesagt, wir haben im Saarland ein vorbildliches Sonderschulsystem oder heutzutage Förderschulsystem. Das kostet zwar viel Geld, das aber sehr gut angelegt ist. Die Kinder werden anlagengemäß gefördert. Man muss den Mut haben, es mal zu sagen, denn die Schulwirklichkeit ist tatsächlich so. Ich war lang genug dabei und habe es auch immer wieder gehört: Dieses Thema hat zwei Gesichter. Die Grundschulen sind froh, wenn Kinder, die sehr schwierig sind und die sie nicht so unterrichten können, wie sie es verdient hätten, auf Förderschulen gehen. Die Kinder, die auf Förderschulen gehen, sind froh, dass sie der Belastung in der Grundschule nicht ausgesetzt werden, in
Dasselbe Problem haben wir natürlich genauso auf der Seite der sonderbegabten Kinder. Ich spreche da nicht nur - das haben wir schon öfter gesagt über Sonderbegabte in Mathematik, Physik oder Ähnliches, sondern über Sonderbegabte in allen Richtungen. Sie können handwerklich begabt sein, sie können die Begabung haben, sich in Gesellschaft darzustellen, sie können Musiker sein. Eine Fülle von Sonderbegabungen ist möglich.
Wie können wir diese Kinder fördern? Natürlich müssen wir zuerst einmal feststellen, dass es diese Kinder gibt. Wenn wir wissen, dass es sie gibt, dann müssen wir analog zum Förderschulsystem für behinderte Kinder ein Förderschulsystem für sonderbegabte Kinder schaffen. Das gleiche Phänomen, das man in der Grundschule hat, wenn Kinder auf sie zugeschnittene Schulen besuchen, wird man beispielsweise auch auf dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule haben.
Ich erinnere nur einmal daran, was wir kürzlich behandelt haben. Mathematikaufgaben wurden von einigen oder vielen Schülern als zu schwierig empfunden. Es wurden Untersuchungen angestellt, ob die Themen im Lehrplan gestanden haben, die Aufgaben zu viel waren, die Zeit nicht gereicht hat. So etwas passiert immer, wenn eine große Begabungsbreite zusammen unterrichtet wird. Es gibt Druck bei den Kindern, die nicht so gut folgen können, oder wenn eine Spitzengruppe ausbricht, dann hecheln alle anderen Kinder hinterher. Wenn die Kinder, die in der Schule nicht anlagengemäß gefördert werden können - das beschränke ich jetzt nicht auf Mathematik, wie gesagt, sondern das betrifft alle möglichen Sonderbegabungen -, diese Schule verlassen und eine andere Schule besuchen, wo sie anlagengemäß gefördert werden können, ist es für die Schulen, Lehrer und zurückbleibenden Schüler eine Sache, wo beide Seiten gewinnen.