Protocol of the Session on May 15, 2019

Es gibt noch eine Kurzintervention vom Kollegen Dörr.

(Abg. Thul (SPD) : Jetzt erzählt er, dass er letzte Woche in Metz war.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, -

(Der Redner unterbricht seine Kurzintervention, weil das Mikrofon nicht funktioniert. - Sprechen. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Gehen Sie doch ans Rednerpult. - Abg. Dörr (AfD) geht ans Rednerpult, um seine Kurzintervention fortzusetzen. Unruhe und Sprechen. Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Pragmatismus!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten das schon einmal, als die Franzosen hier waren, die uns zum Zeichen der Zusammenarbeit und der Wertschätzung und so weiter besucht haben. Ich war zu einer Diskussionsrunde eingeladen und konnte in der Zeit nicht am Plenum teilnehmen. Hier wurde dann ein Tagesordnungspunkt aufgerufen. Nachher wurde permanent behauptet, ich hätte geschwänzt.

(Abg. Berg (SPD) : Die Kurzintervention muss zur Sache erfolgen! - Sprechen.)

Jetzt ist es wieder so passiert.

(Abg. Berg (SPD) : Ich wiederhole, in der Kurzintervention muss zur Sache gesprochen werden! Was Sie machen, ist keine Kurzintervention.)

Ich mache hier die Kurzintervention und Sie sind nicht der Präsident. Sie sind nur die Frau Berg, der Präsident sitzt da oben.

(Heftige Zurufe von den Regierungsfraktionen. - Abg. Berg (SPD) : Wir haben eine Geschäftsordnung!)

Frau Kollegin, lassen Sie den Kollegen Dörr zu Wort kommen, um genau zu wissen, ob es sich um den

(Abg. Holzner (SPD) )

vorliegenden Tagesordnungspunkt handelt. Das war bisher nicht zu erkennen.

Herr Müller hat zu dem Tagesordnungspunkt gesprochen und es ist ihm vorgeworfen worden, dass er nicht in der Ausschusssitzung war. Herr Müller hat gesagt, er war in Metz. Ich sage, er war nicht nur einfach in Metz, sondern er war zusammen mit Herrn Toscani und dem Präsidium dort, wie ich auch. Wir waren eingeladen, konnten deshalb nicht hier sein und haben uns entschuldigt. Es gehört dazu, dass ich das sage. Denn hier wird immer behauptet und es wird immer so dargestellt, als ob Herr Müller oder ich Sitzungen schwänzen würden. Das tun wir nicht.

(Unruhe und Sprechen. - Abg. Thul (SPD) : War Herr Hecker auch in Metz?)

Das muss deutlich gesagt werden, denn es wird andauernd wiederholt. Es ist aber nicht wahr.

(Abg. Thul (SPD) : War Herr Hecker auch in Metz?)

Lassen Sie das doch einfach, bitte!

(Abg. Thul (SPD) : Nein! - Weitere Zurufe von den Regierungsfraktionen: Nein!)

Kollege Thul, das Wort hat der Abgeordnete Dörr.

(Zuruf von den Regierungsfraktionen: Dann soll er auch zur Sache sprechen! - Abg. Dörr (AfD) verlässt das Rednerpult.)

Ich fahre fort in der Tagesordnung und rufe auf Frau Kollegin Barbara Spaniol für die DIE LINKE-Landtagsfraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Es war in der Tat eine Terminkollision mit Metz. Ich bin dann morgens nicht nach Metz gefahren, weil ich den Antrag im Bildungsausschuss gestellt hatte. Das war mir an diesem Morgen einfach wichtiger. Das habe ich auch so gesagt.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Das ist aber immer eine persönliche Entscheidung. Kommen wir zum Antrag. Die AfD will etwas, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und wohl auch ist, dass nämlich bei Abiturprüfungen nur solche Aufgaben vorkommen dürfen, die vorher auf dem Lehrplan standen. Ein Blick in die geltende Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland genügt, um genau das zu erkennen. Dadurch ist der Antrag eigentlich hinfällig, aber die Richtung, wohin

es gehen soll, ist nachvollziehbar. Ich brauche das nicht zu zitieren, der Minister kennt § 38. Wir sind unter Zeitdruck, deswegen spare ich mir das. Frau Kollegin Holzner hat auch, was den Rest anbelangt, sehr gut ausgeführt. Das brauche ich auch nicht zu wiederholen.

Aber all das war im vorliegenden Fall rund um das Mathe-Abitur nicht wirklich das Thema, Kollegen von der AfD. Es gab und gibt noch viele Fragen, die aufgeworfen werden mussten und die noch beantwortet werden müssen. Darum haben wir uns gekümmert, gemeinsam mit anderen. Die Proteste reißen nicht ab und es gilt, diese Proteste sehr ernst zu nehmen. Den extremen Stress - viele von Ihnen kennen ihn noch von früher - kann man nachempfinden. Hier braucht es Antworten. Einige Antworten haben wir aufgrund unseres Antrages im Bildungsausschuss letzte Woche bekommen.

Es wurde zunächst bestätigt, dass alle Aufgaben lehrplankonform und lösbar gewesen seien. Wir dachten, wir lassen das einfach einmal so stehen, weil wir dem auch nichts entgegensetzen konnten. Das gilt zunächst also einfach so und wurde von den Verantwortlichen und der Korrektoren-Konferenz vielfach bestätigt. Es gibt aber Anhaltspunkte für massive Kritik, das wurde ganz offen gesagt, wofür ich dankbar war. Es geht um den G-Kurs und das Thema Analysis. In diesem bestimmten Bereich seien die Aufgaben schwer lösbar gewesen, also werde geprüft, sagt das Ministerium. Im E-Kurs gibt es Kritik an der Aufgabenmenge in einem bestimmten Prüfungsteil. Sogar gute Schülerinnen und Schüler sind nicht fertig geworden. Das war in allen Zeitungen zu lesen und ist auch keine Legendenbildung. Das muss man zur Kenntnis nehmen, wenn man diese Fragen diskutiert.

Es ist uns gesagt worden, diese Kritikpunkte würden nun beleuchtet. Das war mir etwas zu wenig, aber immerhin, man kümmert sich, es wird etwas getan, man schaut genau hin. Wir hoffen wirklich das Beste. Das wurde alles gesagt, es ist aber auch dringend notwendig. Zurzeit läuft die Erstkorrektur. Es wurde zugesagt, dass alle Vorwürfe, die diesen Bereich tangieren, berücksichtigt werden und dass genau geprüft wird. Das sollte im Sinne der betroffenen Schülerinnen und Schüler auch so passieren. Wir erwarten eine faire Beurteilung, die uns auch zugesagt worden ist - ich wiederhole mich -, wenn sich diese Kritikpunkte denn bestätigen. Die Erstkorrektur muss abgewartet werden. Danach werden wir nachhaken.

Wir hoffen das Beste für die Betroffenen. Abitur ist Stress und Druck in Hinblick auf das Abschneiden, die Studienchancen und alles, was daran hängt. Das ist doch klar. Das lässt einen auch nach Jahren nicht los. Ich wünsche den Prüflingen wirklich das Allerbeste und gnädige Beurteilungen. - Danke.

(Vizepräsidentin Heinrich)

Für die CDU-Landtagsfraktion rufe ich den Abgeordneten Sascha Zehner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Sehr geehrte und verehrte, geschätzte Kollegin Berg! Ich möchte zunächst etwas zum Ausdruck bringen: Es ist ein Stil, der im Parlamentarismus wohl einmalig ist, in dieser Art und Weise mit einer Kollegin umzugehen. Frau Berg, ich schäme mich fremd.

(Abg. Berg (SPD) : Danke.)

Herr Müller, Ihre Ausführungen haben mich sehr überrascht und der Präsident war sehr großzügig, denn in Ihrem Antrag ist nicht mit einem Satz das Thema Mathematik-Abitur gefallen. Es geht da um abstrakte Themata. Sie sprechen aber die komplette Redezeit nur zum Thema Mathematik-Abitur. Dann stellen Sie doch bitte in Zukunft auch einen Antrag, der sich darauf bezieht. Ansonsten laufen Sie nämlich Gefahr, dass Sie Ihren Antrag überhaupt nicht behandelt sehen, weil er nämlich nur dann behandelt werden kann, wenn er gestellt wurde. Ich will darauf gar nicht weiter eingehen, denn das ist man von Ihnen ja schon gewöhnt.

Wenn wir heute über das Thema Abitur diskutieren, konkret über das Sicherstellen, dass die Prüfungsaufgaben aus den Lernzielen und Lehrinhalten der Lehrpläne unter Berücksichtigung der allgemeinen Prüfungsanforderungen der jeweiligen Fächer gebildet werden, dann darf man sich als Mitglied dieses Hohen Hauses nur wundern. Hier verschwindet hinter verbrämten Worten, dass die Grenzen zwischen Legislative und Exekutive, die völlig unterschiedliche Aufgaben haben, in Ihrem Antrag in einem besonderen Maße verletzt werden. Kurz gesagt: Wollen wir uns selbst zum besseren Kultusministerium berufen oder zu Schulräten und Verwaltungsrichtern, die zwar ohne konkrete Anhaltspunkte, aber umso mehr mit Hybris überprüfen, ob sich die Verwaltung noch in dem Rechtsrahmen bewegt, der ihr in § 39 der Schul- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfungen vorgegeben ist?

Wie auch die Herren der AfD wissen, ist es eben nicht Aufgabe des Gesetzgebers, eine Verordnung zu erlassen, sondern allenfalls dann, wenn der Gesetzgeber zu der Erkenntnis gelangt, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden, und die Rechtsgrundlage, also das Gesetz, geändert werden. Hier nähern wir uns allmählich dem, was augenscheinlich vom Antragsteller ursprünglich intendiert wurde, nämlich nicht das Mathe-Abitur. Wenn doch, dann hätten Sie es eben schreiben müssen.

Während die andere Oppositionsfraktion - die LINKE, Frau Spaniol hat es ausgeführt - eine konkrete

Diskussion über die Tiefen und Untiefen des Mathematik-Abiturs im zuständigen Ausschuss führt, wo eine solche Diskussion nach unserer Geschäftsordnung auch hingehört,

(Vereinzelt Beifall)

und die heutige Plenarsitzung nicht nutzt, um auf Kosten der Gewaltenteilung irgendwelche Fleißsternchen sammeln zu wollen, überzieht demgegenüber die Fraktion der AfD uns mit einer Debatte, bei der jeder Verwaltungsrichter nur zusammenzucken würde und die schon bei der Zuständigkeit enden müsste.

Wir führen heute keine Debatte über Grundzüge des speziellen Verwaltungs- und Zivilrechts, die Sie uns mit dem Verweis auf das Urheberrecht auferlegen wollen. Denn das Urheberrecht stand und steht weder den Unterrichtszielen noch den Aufgaben in der Abiturprüfung im Wege. Wenn, um Ihre Ausführungen aus dem Antrag aufzugreifen, seit 2007 Abiturprüfungen nicht mehr elektronisch vorgehalten werden, dann darf ich dem Folgendes entgegenhalten: Als ich Abitur ablegte - das ist noch nicht ganz so lange her wie bei Herrn Dörr -,

(Heiterkeit und vereinzelt Lachen)

hat sich das auch noch hervorragend ohne eine heute allerdings vorhandene elektronische Sammlung der Prüfungsaufgaben erledigen lassen.

Aber halten wir einmal fest, wie es entgegen der impliziert suggerierten Darstellung in der Realität aussieht. Wir gehen nämlich - diese Spitze kann ich mir nicht verkneifen - im Gegensatz zu manchen, die lieber Anträge für den Landtag an Quantität statt an Qualität messen - zur Erklärung von Fragen auch gerne den Sachverhalten auf den Grund. Es ist zwar beileibe nicht die Aufgabe des Parlaments, Ihnen, sehr geehrte Herren von der AfD-Fraktion, zu erläutern, wie es um die Lizenzierung der Übungs- und Prüfungsaufgaben im Saarland bestellt ist, denn ich meine, mich anhand eines Berges von Texten zu erinnern, dass Sie als neue Fraktion im Parlament - da ist man immer ein bisschen großzügiger - auch mit dem Instrument der Anfrage vertraut sind. Genau die wäre hier geboten gewesen. Dann hätten Sie vermutlich eine Antwort erhalten, die dem ähnelt, was uns bekannt ist.

Simplifiziert ausgedrückt: Für Teile von Prüfungsaufgaben oder nötigenfalls Gesamtaufgaben wird, sofern sie verwendet werden und Urheberrechtsschutz besteht, eine Lizenz erworben. In den Schulen können die Aufgaben nach Durchführung der Prüfung selbstredend auch zu Übungszwecken und insbesondere zur Vorbereitung des Abiturs verwendet werden. Dass davon sowohl von den Schülern als auch von den Lehrern gerne und häufig Gebrauch gemacht wird, ist so selbsterklärend wie ein Allge

meinplatz, sodass es fast schon überflüssig ist, es zu erwähnen.

Um Ihre Sorge um die Wirkung des Urheberrechts zu lindern, hätten Sie ebenfalls leicht in Erfahrung bringen können, dass die saarländischen Lehrerinnen und Lehrer, die an der Erstellung der Aufgaben beteiligt sind, gar kein Urheberrecht auf die von ihnen verfassten Aufgabenstellungen geltend machen können. Wenn wir nun sehen, dass einerseits weite Teile der Aufgaben rechtefrei sind, alle gestellten Aufgaben jedenfalls in nicht-digitaler Form zu Übungszwecken genutzt werden können und daneben das IQB, das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, eine umfangreiche Aufgabensammlung online und viele diese Aufgaben auch illustriert vorhält, dann frage ich mich: Woran fehlt es? Woran fehlt es ihnen, sei es im Fach Mathematik oder in anderen Fächern?

(Abg. Renner (SPD) : Der AfD mangelt es an vielem.)

In höchster Not, das sei Ihnen empfohlen, hilft ein Blick ins Gesetz, und zwar in ein Bundesgesetz, nämlich das zweite Urheberrechtsgesetz von 2007. Sie würden dann sehr schnell feststellen, dass mit der im Wissenschafts- und Lehrbereich oft gemäß § 52 ff. geltenden Ausnahmenormen Rechte an Werken in der Regel 70 Jahre post mortem auctoris fortdauern.

Mit anderen Worten: Wenn nicht Ausnahmeregelungen für Wissenschaft und Lehre greifen, die für geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel erlauben, diese für Unterrichtszwecke und für einen bestimmten abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer oder die entsprechende Oberstufe, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen, dann müssten wir als Saarländer - erfreulicherweise bricht hier Bundesrecht das hypothetische Landesrecht - mit beispielsweise den Erben von Albert Einstein über die Nutzung seiner Schriften im Physik-Abitur oder denen von Ernst Jünger über die Nutzung nicht seiner literarischen, sondern seiner entomologischen Zeichnungen und Schriften in Biologiekursen verhandeln. Anders ausgedrückt: Wir halten dann unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Wissensstand der Fünfzigerjahre gefangen, weil wir sonst nie sicher sein können, welche digitale Veröffentlichung zulässig ist. Dass sich vielleicht der eine oder andere in der AfD das vorstellen kann, sei jetzt dahingestellt. Dazu will ich mir gar keine Gedanken machen, weil ich glaube, dass ich dann zu einem Ergebnis komme, das mich um den Nachtschlaf bringt.