Meine Damen und Herren, diese drei Punkte sind für uns nach wie vor entscheidend. Warum das so ist, sieht man nun wieder am Beispiel Wadern. Wir hatten wohl damals schon die richtige Vermutung, dass wirtschaftliche Interessen Einzelner hierzulande mehr zählen als der Wunsch vieler Saarländerinnen und Saarländer, in den Wäldern und in der Landschaft des Landes Erholung zu finden.
Im September 2017, also vor Inkrafttreten der Änderung des Landeswaldgesetzes am 06. Oktober 2017, hat der Stadtrat Wadern eine Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans beschlossen, um geeignete Baugebiete für Windenergieanlagen auf einige Konzentrationsflächen begrenzen zu können. Darin wurde auch der vorgesehene Standort Wenzelstein aufgenommen, der bis dahin nicht im gültigen Flächennutzungsplan als potenzieller Windkraftstandort vorgesehen war. Auf den dortigen
Anfang Februar 2018 hat das Innenministerium diese Änderung des Stadtrates mit Verweis auf das Landeswaldgesetz nicht genehmigt. Es wurde moniert, dass die ausgewiesene Konzentrationsfläche, die als historischer Wald des Staatswaldes gelte, aus der Planung herausgenommen werden müsse. Denn im Landeswaldgesetz sei geregelt, dass im historischen alten Wald die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, unzulässig sei, wenn nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Errichtung bestehe. Ein überwiegendes öffentliches Interesse würde dann bestehen, wenn eine Windleistungsdichte von 321 Watt pro Quadrameter in einer Nabenhöhe von 150 m existiere. Außerdem müsse der Standort bereits erschlossen sein, sodass der Boden keiner großen Belastung durch die Windraderrichtung ausgesetzt sei.
Meine Damen und Herren, diese Ausnahmen treffen ausgerechnet auf den Standort Wenzelstein zu, wobei die Definition, was denn nun ein erschlossener Standort sein soll, schlichtweg fehlt. Es ist Ermessenssache. Ein vorhandener 1,50 m breiter Waldweg wird nicht ausreichen, um die Riesenteile der Windkraftanlagen transportieren zu können. Doch das Umweltministerium sah das völlig anders.
Es ist schon bemerkenswert, wenn der Antrag des Investors am 22. Juni 2017 eintrifft und die im Landeswahlgesetz festgelegte Übergangsfrist genau einen Tag später endet. Fakt ist, der Windpark Wenzelstein kann nun auch im historischen Wald gebaut werden, und das ist unerträglich, meine Damen und Herren!
Hier sollen alte Bäume geopfert werden, um Pachteinnahmen zu erzielen. Ein Blick in den Haushaltsplan genügt: Waren es 2017 noch 1,1 Millionen Euro Umsatzerlös aus der Windenergienutzung landesweit, sind 2020 schon 1,5 Millionen Euro veranschlagt. Kein Wunder, dass Waderns Bürgerinitiative hier wirtschaftliche Interessen des Umweltministeriums vermutet. Selbst Waderns Bürgermeister Kuttler sagte klipp und klar, dass SaarForst und der Investor ein großes Interesse daran hätten, dass so schnell wie möglich gebaut werden kann. Dabei verfügen historisch alte Waldstandorte über die am wenigsten gestörten Böden mit einer hohen Speicherfähigkeit sowie die am wenigsten veränderten Wasser- und Nährstoffkreisläufe und sollten daher vor allen Eingriffen besonders geschützt werden.
Wir finden, Wälder sind wichtig im Kampf gegen Artenschwund und Klimawandel und unverzichtbar für den Grundwasserschutz. Sämtliche Eingriffe in Waldböden sind nicht rückgängig zu machen, meine
Damen und Herren. Unser Wald muss als Ökosystem geschützt werden, er ist für das Wohl der Allgemeinheit unverzichtbar, er hat soziale, gesundheitliche und nachhaltige wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Natürlich hat der Wald auch eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Es ist einfach nur noch unglaublich, wenn Wanderer oder Spaziergänger im Wald im Winter mit Schildern gewarnt werden müssen, es herrsche Lebensgefahr bei entsprechender Witterung durch herabfallendes Eis von den Rotoren der Windkraftanlage, oder wenn Teile des Waldes einfach für Wanderer und Fahrradfahrer wegen der Windkraftanlage gesperrt sind. Da kann von Erholungsfunktion keine Rede mehr sein.
Wir kommen in eine Situation, in der man sehr genau abwägen muss, ob jedes Prozent, um das es jetzt noch geht, es rechtfertigt, was an Wald, was an Natur zerstört wird. Das hat die heutige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer im Landtagswahlkampf 2017 gesagt. Kolleginnen und Kollegen der Koalition, es wäre gut, wenn Sie diesem Satz entsprechend handeln würden. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Wald vor weiterem Schaden durch den Bau von Windenergieanlagen schützen. Wir wollen die Funktionen des Waldes als Erholungsort ähnlich wie in Bayern betonen, deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da bin ich schon wieder. Und schon wieder muss ich zu einem Tagesordnungspunkt, zu einem Thema reden, das wir in diesem Hause schon mehrfach beraten haben, bei dem es unterm Strich nichts Neues gibt. Wir haben das Thema Wenzelstein auch bei mir im Ortsrat schon beraten, denn ich bin dort Anlieger. Ich will jedoch den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land noch einmal deutlich machen, was die Zusammenhänge sind beziehungsweise vor welchem Hintergrund wir heute sinnvollerweise über das Thema Windkraft im saarländischen Wald reden.
Da muss man, glaube ich, zunächst einmal den Blickwinkel etwas erweitern und muss sich vorstellen, wie es beim Thema Klimawandel aussieht. Ich erinnere an das Jahr 2018, an einen wunderschönen Sommer, leider auch ein bisschen trocken, das zweitwärmste Jahr seit Aufzeichnung des Wetters. Ich erinnere daran, dass wir im letzten Jahr in diesem Land Starkregenereignisse hatten, in einer Art und Weise, wie wir es aus der Vergangenheit nicht kennen. Ich erinnere an die Berichte vom Abschmel
zen der Polkappen oder vom Rückgang der Gletscher in den Alpen. Wir müssen feststellen, das sagen uns zumindest Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass die Erderwärmung schneller vorangeht, als es ursprünglich vorausberechnet war, und dass auf der anderen Seite die Einsparungen beim CO2 gerade in Deutschland hinter dem herhinkt, wozu wir uns eigentlich selbst verpflichtet hatten. Hintergrund dieser Betrachtung ist auch, dass es in unserem Land - leider auch in diesem Hause zunehmend Kräfte gibt, die wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser Debatte einfach leugnen und sagen, das ist nicht wahr. Wenn man sich dabei sogar auf den amerikanischen Präsidenten berufen darf, dann ist das leider auch keine Verbesserung.
Wir müssen feststellen, dass wir uns beim Klima dem Zeitpunkt nähern, wo gewisse Entwicklungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Wie eben bereits gesagt, man sieht es an den Alpen, an den Polkappen. Es gibt Spekulationen darüber, ob der Golfstrom und damit der wichtigste Faktor für das Wetter in Europa überhaupt noch so stabil ist. Wir merken es konkret bei uns an den Starkregenereignissen, die ich eben erwähnt habe. Auch kürzlich, als der Waldzustandsbericht im Umweltausschuss vorgestellt wurde, ist deutlich geworden, dass wir große Probleme in unserem Wald haben, nicht weil dort einige Windräder stehen, sondern weil das Klima sich verändert hat, die Bäume im Wald das neue Klima nicht ertragen und die Schäden im Wald immer größer werden, eben wegen der Veränderung des Klimas.
Das ist auch eine Gefahr für die Artenvielfalt. Dieser Klimawandel hat am Ende auch ganz erhebliche wirtschaftliche Folgen und wird sie in Zukunft noch stärker haben. Ich erinnere daran: Niedrigstand des Wassers im Rhein. Was passiert denn, wenn es noch krasser wird, wenn auch kleinere Bäche im Sommer austrocknen, weil es nicht mehr regnet? Das sind ökologische Katastrophen, die wir verhindern müssen. Dazu gehört auch der Blick über den nationalen Horizont hinaus auf die Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt. Was das dort an Elend, aber auch an Konflikten durch zusätzliche Flüchtlingsströme bringen kann, darüber muss man nachdenken, wenn man an den Wenzelstein denkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Hintergrund, an den Sie gedacht haben, als Sie dieses Gesetz entworfen haben, betrifft aber nicht all die Dinge, über die ich jetzt gesprochen habe, vielmehr glaube ich, Sie haben in erster Linie an die nächste Kommunalwahl gedacht. Deshalb ist es auch ein von Populismus geprägter Gesetzentwurf mit wenig Sachlichkeit. Es geht Ihnen nämlich gar nicht um die historisch alten Waldböden, die Sie hier so sehr beschrieben haben, sondern es geht um einen ideologischen Angriff gegen die Windenergie.
Sie haben ja alle möglichen Gründe schon in den letzten Jahren hier ins Feld geführt, die 10-H-Regelung, den Tierschutz und was Ihnen oder anderen sonst noch alles eingefallen ist. Hyperschall oder Infraschall, alles was man sich ausdenken kann, was irgendeine Bürgerinitiative schon gegen die Windenergie ins Feld geführt hat,
das haben Sie hier in Gesetzentwürfe und Anträge gebracht und tun es heute wieder, weil Sie sich bei den nächsten Kommunalwahlen davon mehr Stimmen erwarten. Darum geht es Ihnen.
Aber darum darf es uns eben nicht gehen, wenn wir Gesetze machen. Deshalb will ich sagen, dass das geltende Gesetz eine gute Abwägung zwischen verschiedenen Interessen ist. Das ist einmal die Abwägung, dass man dort, wo sicherlich schützenswerte historische Waldböden sind, nicht einfach bedenkenlos Windenergieanlagen errichten darf, sondern nur dann - das ist eben die Güterabwägung -, wenn es ein besonders windhöffiger Standort ist, das heißt, wenn gerade ökologisch betrachtet die Vorteile die Nachteile überwiegen. Das ist ein Kompromiss in der Sache, es war aber auch ein Kompromiss in dieser Koalition. Deshalb gehen wir an vielen Stellen auch so verantwortungsvoll mit dem Thema um. Es ist bei Weitem nicht alles, was an Windenergiestandorten in den letzten Jahren beantragt worden ist, genehmigt worden. Es ist sowieso nicht alles erlaubt. Das gilt grundsätzlich.
Andererseits haben wir aber auch die Verpflichtung, unseren saarländischen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Ich möchte das auch noch einmal begründen, weil in diesen Debatten immer wieder die Frage gestellt wird, was das denn für das Weltklima bringt, wenn wir im Saarland ein Windrad aufstellen. Was ist denn das für eine Argumentation? Zum einen ist das Saarland ein bedeutender Emittent beim Thema CO2, also pro Einwohner wird im Saarland aufgrund unserer industriellen Stärken wesentlich mehr CO2 produziert, als das in anderen Regionen der Fall ist. Deshalb haben wir natürlich auch beim Thema CO2 eine besondere Verantwortung.
Aber wenn man die Frage stellt, was es denn bringt, wenn wir etwas machen im Vergleich zum großen Ganzen, könnte man genauso gut fragen: Was bringt es denn, ob ich meine Steuern zahle oder nicht? Im Vergleich zur Gesamtheit fällt das doch gar nicht ins Gewicht. - Bei Regeln oder bei gewissen Verpflichtungen muss eben jeder seinen Beitrag leisten. Man kann nicht einfach sagen, ob ich etwas mache oder nicht, darauf kommt es nicht an, es muss im Großen und Ganzen gelöst werden. Nein, auch wir im Saarland müssen unseren Beitrag leisten. Und wir haben im Übrigen davon auch Vorteile,
wenn wir wirtschaftlich etwas entwickeln und Wertschöpfung erzielen, wenn wir technologisch vorne sind. Wir haben im Saarland durch das Thema Windkraft ja auch Wertschöpfung oder auch ökologische Vorteile, die wir damit erreichen. Unser Ziel muss es sein, bis zum Ende dieses Jahrhunderts 100 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Da wird der Wind sicherlich auch in 70 oder 80 Jahren noch eine Rolle spielen.
Wir wissen, es sind noch erhebliche technische Schwierigkeiten zu lösen, auch was das Thema Speicher betrifft. Aber es ist eben eine Aufgabe für ein Jahrhundert. Wenn man sich überlegt, wann das EEG-Gesetz gemacht worden ist und wie weit wir mittlerweile in Deutschland gekommen sind - in nicht einmal zwei Jahrzehnten sind die erneuerbaren Energien heute schon ein ganz entscheidender Energieträger in diesem Land geworden -, dann ist das schon ein großer Erfolg und lässt erahnen, was in diesem Jahrhundert noch möglich ist, wenn wir unseren Weg weiter gehen und uns nicht an dieser Stelle von Ihnen aufhalten lassen.
Ich will deutlich sagen: Am Ende ist deshalb die Windenergie nicht eine Gefahr, sondern eine Chance für den Wald. Wir wollen eine andere Energieversorgung, wir wollen weniger CO2, wir wollen dem Klimawandel als größte Gefahr für unsere Wälder begegnen und uns entsprechend verändern.
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass dort, wo im Wald Windenergieanlagen errichtet werden, auch ein entsprechender Waldausgleich stattfindet, das heißt, wo Wald wegfällt, muss an anderer Stelle neuer Wald entstehen. Insgesamt stellen wir seit Jahren fest, dass die Fläche im Saarland, die bewaldet ist, netto wächst, und dass sozusagen auch das Volumen an Wald, das die Bäume im Wald darstellen, deutlich schneller wächst. Wir hatten quasi noch nie so viel Wald im Saarland wie jetzt. Insofern sind das an der Stelle Krokodilstränen, die Sie vergießen.
Was Sie fordern, ist ein generelles Verbot von Windenergie im Wald, nicht nur beim SaarForst, sondern auch im Kommunalwald und im Privatwald. Das sollte man auch denjenigen sagen, die entsprechendes Eigentum haben und denen Sie eine entsprechende Nutzungsart in Zukunft untersagen wollen. Die Konsequenz Ihres Gesetzentwurfs wäre nämlich auch, dass die Saarländerinnen und Saarländer in Zukunft natürlich EEG-Umlage bezahlen, aber dort, wo mit Windenergie Geld verdient werden kann, eben nicht mehr mit dabei sein können. Wir Saarländer zahlen also nur noch, sind aber vom Geldverdienen ausgeschlossen. Das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land auch erst noch erklären!
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Schramm (DIE LINKE) : Das stimmt so nicht! Dummes Gespräch!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Vorab gleich ein paar Bemerkungen zum Vortrag des Kollegen Dr. Jung. Herr Jung, Sie haben unter anderem gesagt, die Erderwärmung geht schneller voran als prognostiziert. Ich kann im Moment nicht verifizieren, was Sie damit gemeint haben. Ich kann Ihnen aber sagen - weil ich mich damit intensiv in Zusammenhang mit einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt befasst habe -: Die Prognose des IPCC ist in den letzten 20 Jahren in der überwiegenden Mehrzahl aller zugrundeliegenden Modelle nicht eingetroffen.
Weiterhin haben Sie gesagt, wissenschaftliche Erkenntnisse werden geleugnet. Ich nehme einmal an, Sie haben das mit Bezug auf unsere Fraktion gesagt.
Auch dazu habe ich mir die Mühe gemacht, die Erkenntnisse des IPCC zu untersuchen, und werde Ihnen auch bei einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dazu nähere Erläuterungen geben. Auf jeden Fall weise ich weit von mir, dass wir wissenschaftliche Erkenntnisse leugnen würden, ganz im Gegenteil. Wir wenden uns lediglich hin und wieder gegen Dogmen, die vermeintlich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen gemacht werden. Aber dazu später Näheres.
Was ich auch als unseriös empfinde, ist der Bezug auf die Kommunalwahl. Wie Sie wissen, ist das Waldgesetz vor zwei Jahren, im Juni und im September, behandelt worden, wo weit und breit keine Kommunalwahl war. Es war auch von Ihren Fraktionen eingebracht worden. Insofern würde ich diesen Hinweis doch ein Stück weit als Heuchelei bezeichnen.
Jetzt aber zum Antrag der Linksfraktion. Die letzte Änderung des Waldgesetzes wurde in den Landtagssitzungen im Juni und September 2017 hier gelesen und beschlossen. Unsere Position damals wie heute lautete, im Prinzip ein Schritt in die richtige Richtung, es war jedoch völlig unverständlich, warum ein Katalog an Ausnahmetatbeständen eingefügt wurde und insbesondere die Änderung auf den Staatswald beschränkt wurde. Dementspre
chend hatte die AfD-Fraktion damals einen Abänderungsantrag eingereicht, welcher sowohl die Ausnahmetatbestände abgeschafft hätte als auch die Regelung auf jeglichen Wald und eben nicht nur auf den Staatswald bezogen hätte. In unserem damaligen Abänderungsantrag lautete der entscheidende Satz: Auf Grundflächen, auf denen sich Wald im Sinne des § 2 dieses Gesetzes befindet, stehen die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen, entgegen. - Ausnahmeregelungen waren nicht mehr vorgesehen, eine Errichtung von Windkraftanlagen wäre in saarländischen Wäldern grundsätzlich nicht mehr möglich gewesen.
Der im damals verabschiedeten Gesetzentwurf der CDU- und SPD-Fraktion vorgesehene Schutzzweck für Natur und Böden wurde und wird durch die willkürliche Definition des historisch alten Waldes, die vorgesehenen Ausnahmetatbestände und die Beschränkung auf den Staatswald konterkariert.
An dieser Stelle zeigt sich auch glasklar, dass im Zuge einer desaströsen Energiewende ein eklatanter Konflikt zwischen sogenanntem Klimaschutz auf der einen Seite und Natur- und Umweltschutz auf der anderen Seite besteht. Es wird niemand ernsthaft leugnen, dass durch riesige Windkraftanlagen in Deutschland jedes Jahr immer noch hektarweise Wald gefällt wird und Greifvögel und Fledermäuse geschreddert werden.
Auch die Argumentation, bei den privaten Waldbesitzern und den Gemeinden nicht weiter in die Nutzung ihrer Wälder eingreifen zu wollen, ging unserer Ansicht nach fehl. Denn das Waldgesetz insgesamt regelt die Nutzung unserer Wälder und eben nicht nur derer in Staatsbesitz sehr genau. Die Ausnahmeregelungen sind geeignet, die Schutzwirkung des Gesetzes herabzusetzen. Unklare Definitionen von Erschließung oder Kontamination schaffen Rechtsunsicherheit. Denkbar ist auch, dass bei der bestehenden Gesetzeslage durch die Kriterien Windhöffigkeit, Erschließung und/oder Kontamination de facto neue Vorranggebiete in unseren Wäldern geschaffen werden können. Das wollen wir nicht. Mit jedem weiteren Windrad wird unsere Stromversorgung weder zuverlässiger noch kostengünstiger oder umweltverträglicher. Die AfD-Fraktion spricht sich für das Ende des Windkraftausbaus nicht nur in unseren Wäldern, sondern im ganzen Land aus.
Die Linksfraktion hatte damals, wie es der Kollege erwähnt hat, ebenfalls einen Abänderungsantrag eingebracht, der inhaltlich mit unseren Positionen quasi deckungsgleich war. Sie bringt heute diesen Antrag mit derselben Zielrichtung als Gesetzentwurf ein. Folglich ist der Entwurf von der AfD-Fraktion zu unterstützen. Kritikpunkt heute wie damals ist jedoch die Streichung einer Übergangsfrist. Herr Kollege Georgi, neben dem von Ihnen genannten Beispiel
sehen wir am Windpark Pfaffenkopf, wie problematisch dieser Stichtag sein kann, der ja auch unmittelbar vor dem Stichtag im Juni 2017 beantragt wurde. So wünschenswert also eine sofortige Umsetzung wäre, hat jedoch die damalige Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD völlig unmissverständlich klargemacht, dass eine Änderung ohne angemessene Übergangsfrist juristisch nicht haltbar wäre.