Protocol of the Session on October 23, 2018

(Beifall.)

Wir haben diese Volksinitiative wiederum in einem sehr umfangreichen Antrag hier ins Plenum gebracht, auch im Originalwortlaut. Das haben wir getan, obwohl wir uns schon im Vorhinein, bevor überhaupt das beachtliche Quorum erreicht wurde, sehr umfassend damit beschäftigt hatten. Das sieht man alleine schon daran, dass wir 2015 diesen Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau ins Leben gerufen haben, dessen Vorsitzender ich seither sein darf. Dieser Ausschuss - ich habe das mal bilanziert - hat seither, in diesem noch gar nicht so langen Zeitraum, roundabout dreieinhalb Jahre, rund 30-mal getagt. Und „getagt“ heißt ja nicht, dass wir

zusammengekommen sind und eine Tasse Kaffee getrunken haben. Nein, es gab Expertenanhörungen, auch eine Exkursion war dabei und anderes mehr. Und wir hatten uns bereits, bevor das Thema noch einmal durch die Volksinitiative hier im Plenum aufgerufen wurde, sechsmal im Plenum damit befasst. Man sieht also, dass wir ein genuines Interesse daran haben, dass die Dinge so hoch aufgehängt wie möglich und so intensiv wie nötig behandelt werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang an unseren Antrag erinnern, den wir in diesem Jahr am 17. Januar beschlossen haben, der hat nämlich immer noch Gültigkeit. Es ist die Drucksache 16/212. Damals haben wir unter anderem deklaratorisch für das Verfahren auf den Weg gegeben, dass die Behörden im Rahmen der derzeit laufenden fachlichen Prüfung der Antragsunterlagen der RAG ein besonderes Augenmerk auf die von Herrn Professor Wagner gutachterlich vorgeschlagenen Überwachungsfelder legen sollen. Wir haben das also noch verstärkt. Ein Gutachten mit vielen Hundert Seiten ist ja zusammengefasst nicht selbsterklärend. Wir haben außerdem angeregt, dass die Landesregierung prüft, ob wegen einer erweiterten Bergschadensvermutung nicht eine Initiative zur Änderung des Bergrechts erfolgen soll.

Das ist bereits unsere Beschlusslage und das sind keine unerheblichen Dinge. Gerade die Änderung des Bergrechtes ist etwas, was die saarländischen Kompetenzen überschreitet, was auf die Bundesebene geht mit all den dann zu erwartenden schwierigen Verfahrensschritten. Aber das ist bei uns in jedem Fall im Fokus.

Die Volksinitiative war am letzten Donnerstag im Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, also die Vertrauenspersonen Dr. Reinhard Christian und Dr. Armin König. Sie haben weitergehende Kritik und alternative Vorschläge vorgetragen. Es wurden, wenn ich es richtig gezählt habe, elf sehr konkrete Vorschläge gemacht von einem sofortigen Stopp des Verfahrens über wesentlich dichtere Überwachungs- und Messverfahren bei einer möglichen Genehmigung durch die Bergbehörden bis hin zu einem Moratorium, Verfahrensunterbrechung und Einsetzung einer Enquetekommission. Letztendlich wurde auch eine Intensivierung und bessere öffentliche Darstellung der Verfahrensstände und Maßnahmen auch durch unseren Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau angeregt. Dies nehmen wir gerne an. Das ist ein sinnvoller Hinweis, wobei das darf ich wiederholen - die Mehrzahl unserer Sitzungen wie Expertenanhörungen durchgeführt wurde, beispielsweise auch von „Pro H2O“ selbst am 05. Juni dieses Jahres, also öffentlich war.

Bei der Anhörung am 18. Oktober 2018 wurde auch durch die Vertrauenspersonen, durch Dr. Armin Kö

(Abg. Zimmer (SPD) )

nig und Dr. Reinhard Christian eingeräumt, dass der Landtag des Saarlandes nicht unmittelbar in ein laufendes behördliches Verfahren eingreifen kann, weil dies nichts weniger als die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, in dem Fall den Bergbehörden, und der Legislative, dem saarländischen Landtag, verbietet. Dennoch wurde auf die Möglichkeit einer dem Anliegen der Volksinitiative entgegenkommenden politischen Willensbekundung durch eine Resolution oder Ähnliches besonders hingewiesen.

Wenn wir hier einen Willen bekunden, dann ist das schon etwas, der wird nämlich gehört, auch in den Behörden. Man muss allerdings aufpassen: Wir haben mehrere Verfahrensbeteiligte, wir haben einen Antragsteller und wir haben - ich nenne es einmal so - Antragsgegner. Zu der Zahl komme ich noch. Wenn man sich da rechtlich nicht einwandfrei verhält, gibt man beispielsweise dem Antragsteller schon die Grundlage, selbst juristische Mittel zu ergreifen. Also allein schon aus Zwecksmäßigkeitsüberlegungen, im Interesse der Volksinitiative, darf man hier seine Kompetenzen nicht rechtlich überschreiten.

Ich darf allerdings hinzufügen, dass bei uns, nach unserem Verfahren und nach unserer Verfassung, die Anhörung im Ausschuss im Grunde genügt hätte. Man hätte nicht zwingend heute ins Plenum gehen müssen. Wir haben aber gesagt, angesichts der Bedeutung dieser Aktivität, die ich aus tiefem Herzen zu Beginn auch gelobt habe, ist es selbstverständlich, dass das ins Plenum gebracht wird. Das war alles Neuland. Es mussten Anträge der Fraktionen geschrieben werden. Wir wussten vorher nicht, ob eine Volksinitiative automatisch im Plenum landet oder ob man das beantragen muss. Insofern haben das alle Fraktionen im Haus getan, sehr umfangreich.

Es gab Vorwürfe an die zuständigen Behörden, auch in der Anhörung am 18. Oktober, wonach Unterlagen nicht ausreichend wären, eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben wäre und gewissen Dingen nicht angemessen nachgegangen worden wäre. Ich gebrauche hier bewusst den Konjunktiv. Wir haben schon im Ausschuss klargestellt, und ich wiederhole das hier im Plenum und vor der Öffentlichkeit: Wir haben in diesen vielen Anhörungen, die ich dargestellt habe und bei denen auch die Behörden anwesend waren, auf alles, was uns bekanntgeworden ist, entsprechend reagiert, die Sachverhalte mit den Behörden diskutiert. Dabei konnten - Stand heute - allerdings die Vorwürfe, die vorgebracht wurden, nicht erhärtet werden. Das heißt auch, wir können diese Dinge nicht als gegeben annehmen, denn das - wenn bereits jetzt ein Rechtsfehler vorliegen würde - wäre ja ein Grund zu erwägen, das Verfahren zu stoppen. Das hat sich so aber bisher im Ausschuss für Grubensicherheit und

Nachbergbau nicht ergeben in den Diskussionen, den teilweise sehr intensiven Diskussionen, mit allen Behörden, mit den Bergbehörden, mit den Vertreterinnen und Vertretern des Umweltministeriums.

Ich will noch ein Weiteres feststellen: Ich habe gerade die Vorwürfe angesprochen, mit denen wir umgehen mussten, und wir haben dazu umfangreiche Anhörungen der Behörden, aber auch von Gutachtern durchgeführt. Die von der Volksinitiative geäußerten Bedenken wurden aufgrund vorliegender Gutachten bisher nicht bestätigt, auch nicht von Professor Wagner. Ich will diese Punkte nun nicht im Detail ausführen, zum Teil hat Professor Wagner, bei einem ansonsten sehr voluminösen Gutachten, aber sehr konkrete Aussagen getroffen, in Reaktion auf konkrete Fragen von uns. Das Gesagte entspricht dabei nicht dem, wie es von der Volksinitiative teilweise zur Frage, was Professor Wagner gesagt hätte, interpretiert wird.

Ich darf dazu, pars pro toto, ein Beispiel herausgreifen: Er wurde im Ausschuss gefragt - das erfindet nun nicht der Eugen Roth, das zitiert er vielmehr sinngemäß, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Hielten Sie eine Flutung bis -320 m für besser oder muss man sie unterlassen? - Darauf hat er klipp und klar geantwortet, er hielte das aus ökologischen Gründen, aus Umweltgründen, für besser. Zitat Ende. - Das muss ich so zur Kenntnis nehmen, da kann ich mir nicht einfach die Ohren zuhalten und sagen, so etwas hat er aber nicht gesagt. Doch, er hat es gesagt. Es sind durchaus mehrere Aussagen dieses Kalibers gemacht worden, auch insofern ist das Ganze also relativ spannend.

Wir haben am 11. Januar dieses Jahres eine Anhörung der Bürgermeister der von einem möglichen Grubenwasseranstieg betroffenen Kommunen durchgeführt. Von 31 eingeladenen Bürgermeistern waren, obwohl relativ kurzfristig eingeladen wurde, immerhin 25 erschienen. Anhand dieser Anhörung der Bürgermeister wurde von uns ein Fragenkatalog erstellt, der im Ausschuss weitgehend mit den Gutachtern und insbesondere auch mit den Behörden erörtert wurde. Die Federführung dabei hatte der Kollege Günter Heinrich, und der Günter kann sehr penetrant nachfragen, wenn er will, und das hat er auch gemacht. Die Behörden konnten im Rahmen dessen, was das Antragsverfahren bislang zugelassen hat, umfassend auf unsere Fragen antworten.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir bereits im September/Oktober 2015 eine öffentliche Anhörung zur Ausweitung der Bergschadensvermutung mit rund 20 Expertinnen und Experten durchgeführt haben; da hat es vor Professorinnen und Professoren nur so gewimmelt. Im Nachgang zu dieser Expertenanhörung hat letztendlich die RAG, der Antragsteller, mit Datum 18. April 2016 die Bergschadensvermutung durch eine einseitige Willenserklärung

(Abg. Roth (SPD) )

per schriftlicher Erklärung bereits ausgeweitet, und zwar auf mögliche Hebungen und Senkungen in Konsequenz eines möglichen Grubenwasseranstiegs. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist bereits ein echter Teilerfolg unserer Arbeit. Wir gehen aber noch darüber hinaus und sagen, man muss prüfen, ob man den Bergschadensbegriff noch einmal erweitern könnte. Aber schon durch die bisherige Arbeit konnten wir bereits jetzt unserer Bevölkerung in diesem Verfahren helfen. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das war jetzt nur zusammenfassend und verkürzend aus der Tätigkeit des Ausschusses berichtet, das ist klar. Wir arbeiten, das behördliche Verfahren begleitend, engagiert an diesen Fragen weiter.

Die Tragweite eines solchen Antrages, der alles andere als alltäglich ist, wird dadurch bestimmt, dass Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen sein müssen. Das ist das Ziel, das uns eint. Wie man dieses Ziel erreicht, das ist eine andere Frage. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen Bergbehörden, also das Bergamt und das Oberbergamt, die 128 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die 6.682 Einwendungen sowie die weiteren 51 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im parallel betriebenen Abschlussbetriebsplanverfahren weiterhin mit großer Gewissenhaftigkeit bearbeiten, prüfen und bescheiden werden. Um es ganz klar zu sagen: Wir lassen uns in keiner Weise durch den Antragsteller RAG irgendwie unter Druck setzen und verbieten uns das auch namens der Behörden, die im Auftrag der Bevölkerung arbeiten. Hier gilt der alte Grundsatz „Genauigkeit vor Schnelligkeit“ - oder es wird nix.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bergbehörden und der befassten Ministerien herzlich bedanken, denn das Ganze ist alles andere als alltäglich und kommt zu ihrer eigentlichen Alltagsarbeit hinzu. Die Behörden arbeiten mit großer Energie an diesen Fragen, das konnten wir in den Sitzungen feststellen. Dafür ein herzliches Dankeschön auch dieses Hauses.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Als nächsten Schritt erwarten wir den allgemeinen Anhörungsbeziehungsweise Verständigungstermin. Dieser ist im Verfahren vorgeschrieben. Er ist noch nicht terminiert, was durchaus verständlich ist, wenn man sich vor Augen hält, welche Dimension diese Prüfungen haben. Anschließend wird es eine Entscheidung der Behörden, des Bergamts und des Oberbergamts, geben, danach steht der Rechtsweg offen. Man muss angesichts der Komplexität und der

Fallgestaltung kein großer Prophet sein, um zu erwarten, dass der Rechtsweg auch beschritten werden wird. Das heißt, dass das noch einige Zeit dauern wird. Um aber auch das klar zu sagen: Dabei geht es um naturwissenschaftliche Fachfragen, nicht aber um ein politisches Farbenspiel. Das politische Farbenspiel hat damit nichts zu tun, das Ganze muss vielmehr rational und gewissenhaft abgearbeitet werden. Dafür setzen wir uns auch ein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Am Ende meiner Ausführungen will ich festhalten, dass wir den sofortigen Stopp aus den dargelegten Gründen nicht vornehmen können, dass wir aber weiterhin den Prozess intensiv begleiten werden, auch in der Diskussion mit der Volksinitiative, auch in der Diskussion mit dem Antragsteller und mit Weiteren. Es gehört sich, mit allen zu reden.

Eines darf ich abschließend erwähnen: Wir alle leben hier. Wir sind zwar Abgeordnete, wir 51 dürfen, von der Bevölkerung gewählt, für dieses Bundesland Verantwortung tragen, wir leben aber auch hier. Einer der Initiatoren der Initiative, Dr. König, wohnt in Illingen, ich wohne in Merchweiler. Das heißt auch, dass wir beide von den möglichen Folgen der Entscheidungen, wie auch immer sie sein werden, betroffen sein werden. Man darf uns daher sicherlich unterstellen, dass wir bei diesem Thema eine besondere Realitätsnähe haben. Wir müssen aber auch darauf achten, alle Chancen, die das Verfahren bietet, abzuwägen und zu nutzen. Denn allzu schnell zu sagen, dass nur Schwarz oder nur Weiß zutrifft, ist gefährlich; meine Lebenserfahrung von mittlerweile fast 61 Jahren sagt mir, dass die Wahrheit meistens irgendwo in der Mitte zu finden ist. Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Jochen Flackus das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, auch von der Initiative! Der Ausschussvorsitzende, Kollege Roth, hat ja in der ihm eigenen Korrektheit schon die ganzen juristischen Finessen dieses Verfahrens berichtet. Ich bin auch, ehrlich gesagt, ganz schön überrascht über diese Finessen. Ich bin neu in diesem Ausschuss und war schon überrascht, welches juristische Potenzial hinter diesen Dingen steht.

Es wurde ja schon gesagt, dass dies das erste Mal ist, bei dem es mit dem neuen Instrument Volksinitiative geklappt hat, mit mehr als 5.500 Unterschriften. Das nötigt natürlich allen Respekt und Anerken

(Abg. Roth (SPD) )

nung ab, auch von unserer Seite, Herr Dr. König, ganz klar. Wir sagen allerdings in Klammern - das ist heute nicht unser Thema -: Die Hürden für diese Art direkte Demokratie sind immer noch zu hoch. Das könnte noch viel einfacher und besser sein. Man sieht ja, dass der Aufwand, der dahinter steht, gigantisch ist. Das soll man an dieser Stelle auch mal sagen.

(Beifall von der LINKEN.)

Es geht ja um den Stopp der gesamten geplanten Flutung in zwei Phasen. Das betrifft, der Kollege Roth hat das ja auch schon angedeutet, als er von seinem Wohnort gesprochen hat, 600.000 Menschen im Saarland. Das ist eine Dimension, die man sich mal vor Augen führen muss! Deswegen waren ja auch die Veranstaltungen, etwa die in Merchweiler mit über 800 Leuten, sehr gut besucht. Ich glaube, das hat es auch erleichtert, die Unterschriften zu sammeln.

Juristisch geht es - das ist auch schon kurz angesprochen worden - zum einen um das Planfeststellungsverfahren. Da gibt es über 6.800 Einwendungen, die werden derzeit vom Oberbergamt geprüft. Das Bergamt wiederum prüft den Abschlussbetriebsplan. Das dritte große Ding sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, das sind über 100, Sie haben die Zahl erwähnt.

Ich habe es schon gesagt, das ist vermintes Gelände. Es geht einmal um die fachlichen Fragen: Was wird mit dem Grundwasser, was wird mit dem Trinkwasser, was ist mit Bergschäden? Kollege Roth hat auf den kleinen Erfolg bei den Bergschäden schon hingewiesen, also hat sich das Ganze schon gelohnt, das würde ich auch so sehen. Es geht aber auch - und das ist eben nicht erwähnt worden - um das Thema Ausgasungen. Wir wissen nicht, was da noch alles droht; Radon ist das Stichwort, das ist ja auch in den öffentlichen Diskussionen mittlerweile ein wichtiger Punkt geworden.

Es gibt etwas, was von uns auch etwas anders gesehen wird als von den Koalitionsfraktionen. Sie von der Volksinitiative haben ja bei der Anhörung in der letzten Woche, an der ich teilgenommen habe, ein Moratorium zur Sprache gebracht. Sie haben gesagt: Ich kenne die Rechtslage, ich weiß auch, dass der Landtag hier nicht tätig werden und unseren Antrag sozusagen eins zu eins verabschieden kann. Aber Sie haben ein Moratorium in die Diskussion gebracht, ich finde das ist eine ernsthafte Sache, von der mal juristisch überprüft werden müsste, ob das möglich wäre. Wenn es möglich wäre, würde ich dafür auf jeden Fall die Unterstützung unserer Fraktion zusagen.

(Beifall von der LINKEN.)

Trotz all dem, was Gutachter und der erwähnte große Geologe und Superprofessor Wagner in den Anhörungen erzählt haben und trotz anderen wissenschaftlichen Aussagen gibt es eben keine hundertprozentige Garantie, das ist völlig klar, die wird uns keiner geben. Es gibt also keine hundertprozentige Sicherheit für die Bevölkerung in den angesprochenen Fragen Grundwasser, Trinkwasser und vor allem in der Frage der Ausgasungen. Deshalb lehnt meine Fraktion nach wie vor ab, dass eine Genehmigung erteilt wird. Angesichts der Rechtslage - das ist ja auch eine politische Betrachtung - lehnen wir die Flutung ab, solange nicht zu 100 Prozent klar ist, ob es eine Gefährdung der Bevölkerung gibt oder nicht.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich würde sogar sagen, man kann nicht dem Oberbergamt, dem Bergamt, der Landesregierung, auch nicht dem berühmten Umweltminister Jost die Verantwortung hinschieben. Das Parlament hat auch eine Verantwortung. Deshalb plädiere ich nachdrücklich dafür - Eugen Roth hat das angedeutet -, dass der Landtag sich am Ende dieses Verfahrens damit noch mal beschäftigt. Das fordere ich ein!

(Beifall von der LINKEN.)

Ich möchte noch zwei weitere Aspekte in die Diskussion einbringen, die der Kollege Roth nicht erwähnt hat. Die Grundlage für alles, worüber wir reden, ist ja der Erblastenvertrag, denn dort sind die Ewigkeitskosten, die übrigens aktuell 220 Millionen Euro im Jahr betragen - diese Zahl sollte man vielleicht mal nennen, die Pumperei kostet insgesamt in Deutschland 220 Millionen Euro -, geregelt. Dort steht, dass die Stiftung das für die Ewigkeit finanzieren muss, deshalb heißt es Ewigkeitskosten. Und wenn diese Stiftung - jetzt kommt der springende Punkt - kein Geld mehr hat, treten der Bund und die Länder ein.

Was ich bei diesem Erblastenvertrag nicht verstehe, ist, dass das Saarland dort unterschrieben hat, dass es einer Drittellösung zustimmt. Dort steht nämlich drin, wenn die Gelder der Stiftung nicht ausreichen, muss der Bund ein Drittel bezahlen, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel und das Saarland ein Drittel. Ich würde sagen, wirtschaftlich betrachtet haben wir viel weniger Kohle gefördert als beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Wieso wir dann, wenn dieser Fall eintreten würde, ein Drittel der Kosten bezahlen sollten, ist mir zunächst einmal nicht verständlich.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich will jetzt nicht so weit gehen, lieber Herr Finanzminister, in der Diskussion, die wir heute und morgen führen werden, zu sagen, das ist ein Haushaltsrisiko. Aber es ist ein Punkt. Wir reden insgesamt über 70 bis 80 Millionen Euro, Stand heute. Deshalb

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )