13.Wahl zweier Mitglieder und ihrer Stellvertreter für den Medienrat der Landesmedienanstalt des Saarlandes gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Saarländisches Mediengesetz (SMG) (Drucksache 16/ 600)........................................................... 1181
14.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 16/574)...................................................... 1182
Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die zweitägige Plenarsitzung des saarländischen Landtags und heiße Sie herzlich willkommen. Es ist die 19. Sitzung des Landtages in der laufenden Legislaturperiode. Im Mittelpunkt unserer zweitägigen Sitzung steht der Landeshaushalt, der Haushalt des Saarlandes für die Jahre 2019 und 2020, also ein Doppelhaushalt. Traditionell beginnen die Beratungen damit, dass der Finanzminister den Haushaltsentwurf vorstellt, dass er ihn hier im Plenum einbringt. Daran schließt dann morgen die erste große Debatte über den Haushalt, die sogenannte Erste Lesung an.
Heute ist der 23. Oktober. Der 23. Oktober ist in der Nachkriegsgeschichte des Saarlandes ein besonderes Datum. Heute vor genau 63 Jahren, am 23. Oktober 1955, fand im Saarland die Volksabstimmung
über das Saarstatut statt. Die Saarländerinnen und Saarländer haben dieses Saarstatut mit rund zwei Dritteln abgelehnt. Das wurde allgemein gedeutet als Wunsch der Saarländerinnen und Saarländer, nach Deutschland zurückzukehren. So ist dann am 01. Januar 1957 das Saarland das 11. Bundesland der Bundesrepublik Deutschland geworden. Seither erinnern wir daran, indem alle öffentlichen Gebäude im Saarland beflaggt werden. Das ist die Erinnerung an den 23. Oktober.
Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zwei Kollegen, die die ganze Zeit krankheitsbedingt gefehlt haben, heute wieder mit dabei sind. Lieber Kollege Lutz Hecker, lieber Kollege Volker Oberhausen, schön, dass Sie wieder mit dabei sind.
Ansonsten darf ich ganz herzlich im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Saarbrücken unter Leitung von Frau Denise Federspiel begrüßen. Schön, dass Sie heute hier sind. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 02. Oktober 2018 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im ersten Halbjahr 2018 übermittelt. Da der Landtag gemäß unserer Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich diese Zusammenstellung Ihnen, liebe Mitglieder des Hauses, übersenden lassen.
Unsere Tagesordnung wurde im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium festgesetzt. Ich will wie immer zu Beginn der Sitzung einige geschäftsleitende Bemerkungen dazu machen.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, dass die Punkte 1 und 2 unserer Tagesordnung - sie betreffen den Haushalt, das Haushaltsgesetz, und das Haushaltsbegleitgesetz - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beraten werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann verfahren wir so.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung. Das ist die Befassung gemäß Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative
„Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen - Grubenflutung stoppen“. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen gleichlautenden Antrag eingebracht. Das ist die Drucksache 16/597. Die DIE LINKELandtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion haben ebenfalls Anträge zu dem Thema eingebracht, die DIE LINKE-Landtagsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Beschlussfassung zum Antrag der Volksinitiative ‚Wasser ist Leben - Saar-Heimat schützen Grubenflutung stoppen‘“, Drucksache 16/601, die AfD-Landtagsfraktion den Antrag mit dem Titel „Forderungen der Volksinitiative ‚Wasser ist Leben Saar-Heimat schützen - Grubenflutung stoppen‘“, Drucksache 16/598.
Wer dafür ist, dass die genannten Anträge Drucksachen 16/597, 16/601 und 16/598 als Punkte 15, 16 und 17 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 16/597, 16/598 und 16/601 als Punkte 15, 16 und 17 in die Tagesordnung aufgenommen sind. Wir beraten sie dann gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 5.
Noch ein Hinweis zu Punkt 11 der Tagesordnung. Das ist der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion zum Thema „Mehr Servicequalität und Sicherheit in den Nahverkehrszügen“, Drucksache 16/588. Dazu haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/599 einen Antrag eingebracht. Er hat den Titel „ÖPNV stärken - Sicherheit und Qualität verbessern“. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/599, also dieser Antrag der Koalitionsfraktionen, als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/599 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 11 beraten wird.
Aus aktuellem Anlass hat der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung mit der Drucksache 16/596 den Antrag betreffend „Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten“ eingebracht. Es wird vorgeschlagen, den Antrag als Punkt 19 in die Tagesordnung aufzunehmen und am Ende der Sitzung darüber zu beschließen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2019/2020 (Haushaltsgesetz - HG - 2019/2020) (Drucksache 16/590)
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020 (HBeglG 2019/2020) (Drucksache 16/591)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Regierungsentwurf zum Haushalt 2019/2020 vorstellen zu dürfen. In meiner früheren Tätigkeit im Unternehmen habe ich schon früh die hohe Bedeutung einer zielorientierten Planung kennengelernt. Einerseits realistisch und andererseits ambitioniert, wie Planungswerte in einem Unternehmen, so muss auch unser Haushaltsplan im Land sein. Diese Anforderungen erfüllt der Ihnen vorliegende Entwurf in jeglicher Hinsicht. Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen in den Fachressorts, der Staatskanzlei und nicht zuletzt auch im Finanzministerium, die an seiner Erstellung beteiligt waren. Da arbeiten Profis, auf die man sich verlassen kann. Ich bin sehr froh darüber, dass ich Teil dieser außergewöhnlichen Mannschaft sein darf.
Der Regierungsentwurf ist in vielerlei Hinsicht ein Novum. Vorneweg will ich zwei Punkte davon hervorheben. Für mich persönlich ist er ein Novum, weil es der erste Plan ist, den ich als Minister für Finanzen und Europa verantworte. Ich kenne das sonst nur aus Ihrer Perspektive. Von daher ist es für mich auch ganz interessant, das einmal von hier aus zu erleben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber viel wichtiger ist, dass er für das Land eine Zeitenwende markiert. Das Jahr 2019 beschreibt den erfolgreichen Abschluss des Sanierungszeitraums 2010 bis 2019. In diesem Zeitraum haben wir das strukturelle Defizit im Landeshaushalt um sage und schreibe 90 Prozent reduziert. Erstmals seit 1999 planen wir für 2019 mit einer Nettoschuldentilgung. Diese ist nach dem Konsolidierungshilfengesetz zwingend notwendig, um die letzte volle Rate der Konsolidierungshilfen auch zu sichern.
Dieser Einstieg in die Tilgung ist ein Endpunkt und ein Startpunkt zugleich. Er ist Endpunkt, weil damit das Kapitel der Konsolidierungshilfen abgeschlossen ist, und ein Startpunkt, weil das Kapitel der Investitionsoffensive und des Einhaltens der Schuldenbremse aufgeschlagen wird. Er ist auch deshalb Startpunkt, weil das Kapitel der endlich wieder wachsenden Spielräume heute aufgeschlagen wird.
Das zweite Jahr des Doppelhaushalts, das Jahr 2020, ist dann tatsächlich der Beginn einer neuen Zeitrechnung. Das macht sich an vier Punkten fest: Erstens. Wir steigen mit der Investitionsoffensive
Saar in das Jahrzehnt der Investitionen ein. Zweitens. Wir treffen schon jetzt Vorsorge für Zeiten mit schlechteren Rahmenbedingungen. Drittens. Wir halten die Schuldenbremse ein. Viertens. Wir beginnen mit dem strukturellen Schuldenabbau.
Es ist jetzt an der Zeit, den angehäuften Schuldenberg abzubauen, indem wir nicht nur keine neuen Schulden machen, sondern darüber hinaus auch unsere Schulden tilgen. Schuldenabbau steht nicht nur im besonderen Maße für die Glaubwürdigkeit des Staates, nein, er ist auch Teil eines Versprechens an die nachfolgenden Generationen. Er ist also Ausdruck von Generationengerechtigkeit, denn die nächsten Generationen dürfen nicht in Schulden versinken, sondern müssen ihre Zeit genauso gestalten können, wie wir das heute tun. Wer hätte das zu Beginn des laufenden Jahrzehnts für möglich gehalten? Wer hätte es tatsächlich erwartet, dass wir uns am Ende des Jahrzehnts in einer solch guten Haushaltssituation wiederfinden?
Das Jahr 2010 war noch geprägt von den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Wir hatten ein jahrzehntelanges strukturelles Defizit. Im Jahr 2010 lag es noch bei rund 1,25 Milliarden Euro, wir waren dadurch zu einer Nettokreditaufnahme von mehr als 1,3 Milliarden Euro gezwungen. Gleichzeitig hatten wir die im Jahr 2009 beschlossene Schuldenbremse schon vor Augen. Unsere Aufgabe war damals, das strukturelle Defizit innerhalb von zehn Jahren zu beseitigen und zugleich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Saarland im Blick zu behalten.
Es gab damals und auch noch etliche Jahre danach Zweifler und Warner. Dies galt sowohl für die Überwindung der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise als auch für unsere spezifischen Herausforderungen beim Defizitabbau. Viele Menschen in unserem Land und auch anderswo haben es nicht für möglich gehalten, dass wir diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen, jedoch haben die für die Haushalts- und Finanzpolitik in Bund und Ländern Verantwortlichen das Notwendige getan, um die Wirtschaftskrise zu überwinden. Damit haben sie auch Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie geschaffen. Auch das will ich denjenigen entgegenhalten, die mit billigem Populismus zugunsten zwielichtiger Zielsetzungen versuchen, unser Gemeinwesen zu untergraben. Die Landesregierung und mit ihr die Mehrheit im Landtag haben sich von der damals vorhandenen Skepsis nicht entmutigen lassen. Es hat sich gelohnt, standhaft zu bleiben. Wir haben uns nicht zurückgelehnt und auf ein Wunder gewartet, das zum Beispiel Vermögenssteuer heißt, wir wussten, dass eine Sicherung der Zukunft unseres Landes nur über die Haushaltssanierung möglich ist. Wir haben unser Schicksal selbst in
Die Landesregierung hat das ambitionierte Projekt der Haushaltssanierung und der Zukunftssicherung konsequent und mit Weitsicht angepackt. Sie hat ihr Konzept auf drei Säulen aufgebaut. Das sind erstens die Ausgabenbegrenzung, zweitens die Einnahmeerhöhung und drittens die Altlastenbewältigung. Heute können wir feststellen, dieses Konzept ist aufgegangen. Es ist aufgegangen, weil wir unsere Chancen genutzt haben und weil wir bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für unser Land ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben.
Ich will auch Folgendes nicht verschweigen: Es ist auch deswegen aufgegangen, weil wir das Glück des Tüchtigen hatten. Nicht zuletzt ist es aufgegangen, weil wir auch bei Gegenwind Kurs gehalten haben, und das mit starken Partnern. Konkret: Wir haben auf dem saarländischen Weg im intensiven Dialog mit Gewerkschaften und den Interessenvertretungen Lösungen entwickelt, sowohl zur Ausgabenbegrenzung als auch zur Einnahmeerhöhung. Die Kürzungen im konsumtiven Bereich sowie die Anhebung der Grunderwerbssteuer haben dabei eine große Rolle gespielt. Deutlich wachsende Steuereinnahmen in Verbindung mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau haben unsere Sanierungsstrategie merklich unterstützt.
Uns stehen ab dem Jahr 2020 wegen der Neuordnung des Finanzausgleiches im Vergleich zum fortgeschriebenen Status quo rund 500 Millionen Euro mehr per annum zur Verfügung. Alles in allem können wir daher feststellen: Wir haben tatsächlich den Durchbruch erzielt, und das nicht per Zufall, sondern durch harte Arbeit. Das ist die Konsequenz, die heute hier als Durchbruch bezeichnet werden kann.
Seit Jahrzehnten litt das Saarland unter den finanziellen Folgen einer extremen Haushaltsnotlage. Entstanden ist sie in Zusammenhang mit den massiven Zahlungsverpflichtungen des Landes, die im Gefolge der Stahl- und Kohlekrise zu Beginn der Achtzigerjahre des letzten Jahrhunderts entstanden waren. Bis heute wirkt die Krise in Gestalt hoher Schulden, einer ungünstigen demografischen Entwicklung und deswegen hoher Versorgungsausgaben je Einwohner sowie relativ hoher Sozialausgaben nach.
Es war im Mai 1992, als das Bundesverfassungsgericht dem Saarland den Status einer unverschuldeten, extremen Haushaltsnotlage offiziell bestätigt hatte, gleichzeitig sprach es unserem Land einen Anspruch auf bundesstaatliche Hilfen zu. Es folgte die sogenannte Teilentschuldung im Zeitraum von 1994 bis 2004, ein Erfolg, auf den ich hier gerne hin
weisen möchte. Aber die damals gewährten Hilfen überdeckten nur die strukturelle Haushaltsschieflage. Einen nachhaltigen Schuldenabbau ermöglichten sie leider nicht. Bereits im Jahr 2005 reichte das Saarland die nächste Klage auf besondere Hilfen wegen seiner nach wie vor bestehenden extremen Haushaltsnotlage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Diese zog das Land im Jahr 2011 zurück, um damit den Weg zur Auszahlung der Sanierungshilfen freizumachen, und nicht etwa deswegen, weil die Ursachen der Notlage überwunden gewesen wären.
Die Qualifizierung als Land mit extremer Haushaltsnotlage ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits war diese Einstufung zwingende Voraussetzung für die seit 1994 erfochtenen Hilfen, andererseits ist dieses Etikett ohne Zweifel eine Belastung, wenn es darum geht, ansiedlungswilligen Unternehmen oder wanderungsbereiten Fachkräften die Vorzüge unseres Landes deutlich zu machen. Deswegen ist es auch eine gute Nachricht, wenn wir heute auf den Haushalt 2020 blicken. Die Jahrzehnte der extremen Haushaltsnotlage sind damit vorbei.
Dazu haben viele Landesregierungen seit Mitte der Achtzigerjahre einen Beitrag geleistet. Ich danke in diesem Zusammenhang der Regierung Oskar Lafontaine, der es gelungen ist, die erste Teilentschuldung durchzusetzen, und die seinerzeit einen strengen Konsolidierungskurs eingeschlagen hat. Ich danke ebenso der Regierung Peter Müller, der es gelungen ist, die Verlängerung der Teilentschuldung durchzusetzen, neue Impulse zu geben und den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Ich danke insbesondere der Regierung Annegret Kramp-Karrenbauer, der der Durchbruch bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen gelungen ist. Auf diesem Fundament baut jetzt die Regierung Tobias Hans den vorliegenden Regierungsentwurf auf, mit all seinen bewährten, aber auch mit seinen neuen Schwerpunkten. Verlässlichkeit und solides Wirtschaften bleiben damit unser Markenzeichen. Ganz eng mit Tobias Hans verbunden ist der Begriff der Innovation. Das soll zusätzliches Markenzeichen sein.
Mit den gemeinsam errungenen haushaltspolitischen Fortschritten können wir jetzt noch selbstbewusster die vielen Vorzüge unseres Landes an der Grenze zu Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg hervorheben. Wir können selbstbewusst sowohl ansiedlungswillige Unternehmen als auch wanderungsbereite Fachkräfte willkommen heißen. Wir bieten den Menschen eine überdurchschnittliche Lebensqualität, den Unternehmen in unserem Land einen hochattraktiven Standort und damit insgesamt gute Perspektiven. Das können wir vor allem aus einem Grund: Weil wir das Stigma eines sogenannten Haushaltsnotlagelandes mit diesem Haushalt ein Stück weit ablegen.