Protocol of the Session on May 16, 2018

Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, ist von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Je sensibler die Daten sind, beispielsweise im Gesundheitswesen, desto besser müssen sie geschützt werden. Die Verordnung bedingt aber auch, dass viele Unternehmen geänderte Nutzungsbedingungen vorlegen, denen die Nutzer zustimmen sollen. Diese Änderungen - so verlangt es die Verordnung müssen in leichter Sprache verfasst sein, und es muss genau beobachtet werden, wie die Unternehmen hiermit umgehen, damit kein Missbrauch betrieben wird.

Ein besonderer Schutz soll bei Kindern gelten. Internetdienste dürfen personenbezogene Daten von Jugendlichen erst ab 16 Jahren verarbeiten. Vorher muss eine Einverständniserklärung vorliegen. Am Beispiel WhatsApp sieht man aber auch hier die Gefahren. Hier wurde zwar das Nutzungsalter auf das Alter 16 Jahre angehoben, allerdings kann man sich unter der Vorgabe von falschen Daten trotzdem anmelden. Liegen Beschwerdefälle vor, ist erster Ansprechpartner das betroffene Unternehmen. Falls dies nicht zu einer Lösung führt, sind die Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden der nächste Ansprechpartner. Allerdings, befürchte ich, wird man gerade anfangs etwas Geduld mitbringen müssen.

Hier werden voraussichtlich am stärksten die sozialen Medien, Finanzdienstleister oder auch der Handel betroffen sein. Vereine, die regelmäßig personenbezogene Daten erheben, aber auch von sonstigen Dritten verarbeiten, werden fortan geltende Vorschriften für den Datenschutz anzuwenden haben.

Kontrolliert wird das Ganze von den Datenschutzbehörden der Länder sowie der Bundesdatenschutzbeauftragten.

Das Saarländische Datenschutzgesetz und die dienstrechtlichen Vorschriften werden nun an diese Regelung angepasst. Die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung erfordert eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes. Die Regelungen treten nur noch ergänzend neben den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auf.

Entsprechend der bisherigen Regelungen ist der Landtag im weitesten Sinne im Rahmen der Erfüllung seiner parlamentarischen Aufgaben vom Anwendungsbereich ausgenommen. Für diesen Bereich wird die Datenschutzordnung, die der Landtag sich gibt, maßgeblich sein.

Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts treten die Regelungen im Saarländischen Datenschutzgesetz nur noch ergänzend zur Datenschutz-Grundverordnung auf. Also trifft das Saarländische Datenschutzgesetz in Zukunft nur noch Regelungen, bei denen die Datenschutz-Grundverordnung Regelungsgebote und Aufträge vorsieht. Wichtig war für uns insbesondere, dass neben den Mitbestimmungsrechten auch die Beteiligungsrechte im Hinblick auf den Datenschutz Bestand haben.

Das Rad im Datenschutzrecht wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung sicherlich nicht neu erfunden. Die öffentliche Wahrnehmung ist allerdings eine andere. Vielen wird erst jetzt aufgrund der medialen Berichterstattung bewusst, welche datenschutzrechtlichen Rechte, aber auch Pflichten es gibt, die schon seit vielen Jahren bestehen.

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat deshalb eine Broschüre und Papiere erstellt, welche die wesentlichen Grundlagen und Erneuerungen im Datenschutzrecht enthalten und dies anhand vereinsspezifischer Beispiele erläutern. Des Weiteren gibt es viele Informationsveranstaltungen im Land, in denen man sich umfassend informieren kann.

Ziel muss sein, die Öffentlichkeit und jeden Einzelnen für dieses wichtige Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an das Datenschutzzentrum Saarland, das hier mit seinen Mitarbeitern gute Arbeit leistet. Getreu dem Motto „Datenschutz sollte immer beides berücksichtigen, unsere Daten zu schützen, aber auch uns vor unseren Daten zu schützen“, bitte ich Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

(Abg. Holzner (SPD) )

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/380 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 16/279 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/380 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Abänderungsantrag Drucksache 16/380 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen worden.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/401 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 16/279 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/401 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Abänderungsantrag Drucksache 16/401 ist abgelehnt worden. Zugestimmt haben die AfD-Landtagsfraktion und die DIE LINKE-Landtagsfraktion bei Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/279. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/279 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf Drucksache 16/279 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die DIE LINKE-Landtagsfraktion bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/278. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/278 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/278 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aufkündigung der Vereinbarung zwischen dem Saarland, vertreten durch das Mi

nisterium für Inneres und Sport, der Evangelischen Kirche im Rheinland, vertreten durch die Kirchenleitung, der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), vertreten durch den Landeskirchenrat, zum Umgang mit Fällen von Kirchenasyl im Saarland vom 02.07.2002 (Drucksache 16/397)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurzeit überqueren knapp 500 Migranten täglich illegal die weiterhin absichtlich ungeschützte deutsche Grenze. Das ist jeden Tag die Bevölkerung eines Dorfes, jeden Monat eine kleine oder mittlere Stadt, jedes Jahr eine Großstadt. Allerdings sind es nur diese Migranten, überwiegend kräftige junge Männer, die da kommen - nicht die Unterkünfte und Wohnungen, nicht die Schulen, nicht die Krankenhäuser und auch nicht die übrige Infrastruktur, die man für eine gewisse Masse an Menschen braucht. In der übergroßen Zahl sind es auch nicht die begehrten Fachkräfte, das weiß inzwischen auch der Dümmste. Und auch die links-grünen Medien sind von ihrer Propaganda abgerückt.

Da das Übel nicht an der Wurzel gepackt werden darf - denn das hieße ja, dass die Merkel-Regierung einen kapitalen Fehler zugeben müsste -, steigt inzwischen der Abschiebedruck. Man weiß auch, dass die teuren und aufwändigen Abschiebungen zahlenmäßig sehr gering sind. Dafür sorgt die Anti-Abschiebe-Industrie. Der Ausdruck stammt von einem bekannten Unionspolitiker, der in seinem Bundesland kurz vor Landtagswahlen steht und daher so tun muss, als würde er für die Interessen der Allgemeinheit und der Wähler stehen.

Ein Teil der Anti-Abschiebe-Industrie - damit komme ich zum engeren Thema des heutigen Antrages - ist das sogenannte Kirchenasyl, im Saarland geregelt durch eine Vereinbarung vom 2. Juli 2002 zwischen den Evangelischen Kirchen einerseits und der saarländischen Regierung andererseits. Die Fälle von Kirchenasyl nehmen stark zu, auch im Saarland. Seit 2015 und bis Herbst 2017 wurden und werden insgesamt 121 Personen im Kirchenasyl untergebracht. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine entsprechende Anfrage von Josef Dörr hervor.

Aber was ist das Ziel von Kirchenasyl? Dazu schreibt ein sogenannter Zuwanderungsbeauftragter der Evangelischen Kirche namens Helge Hohmann in absolut bemerkenswerter Offenheit und Dreistigkeit: „Die meisten neu begonnenen Kirchenasyle nahmen Geflüchtete in Obhut, die aufgrund der EUDublin-Verordnung von einer Rücküberstellung in das EU-Land bedroht waren, in dem sie zuerst re

gistriert worden sind.“ Und weiter heißt es: „Diese Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, die Rücküberstellungsfrist von 6 Monaten zu überbrücken, so dass nach deren Ablauf automatisch die Bundesrepublik Deutschland für die Bearbeitung des Asylantrages zuständig ist.“ Hier schreibt ein Christ in christlicher Wahrhaftigkeit, wie man den Staat austrickst, wie man in der Folge den Bürgern dieses Staates weitere Kostgänger und weitere Lasten aufdrängt.

Erfolgreich, wenn man so formulieren möchte, waren diese Tricks im Jahre 2015 im Saarland in 90,5 Prozent der Fälle, 2016 in 100 Prozent der Fälle. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Das alles geht aus der Anfrage von Josef Dörr und einer entsprechenden Nachfrage hervor.

Meine Damen und Herren, in der saarländischen Vereinbarung mit den Evangelischen Kirchen wird in 13 mehr oder weniger umfangreichen Absätzen um den heißen Brei herumgeredet. Dementsprechend heißt es auch an einer Stelle, dass „(…) jede Kirchengemeinde durch ihr gewähltes Leitungsorgan handelndes Subjekt bleibt und die vereinbarte Vorgehensweise beim Kirchenasyl deshalb ausschließlich empfehlenden Charakter hat.“ Auf gut Deutsch: Egal, was Kirchenleitung und Staat vereinbaren - die Kirchengemeinden können machen, was sie wollen.

In der Vereinbarung ist auch die Rede davon, dass die Kirchen in Fällen von Kirchenasyl rechtliche, soziale und humanitäre Problemlagen dem Innenministerium vortragen sollen. Rechtliche, soziale und humanitäre Problemlagen gibt es ja nicht zu wenige auf dieser Welt. Auf die Frage, welche das denn seit 2002 gewesen seien, lautet die Antwort: Keine. Punkt.

Meine Damen und Herren, ob die hier handelnden Akteure besonders einfühlsame Menschen sind oder ob sie kurzsichtige Gutmenschen sind

(Abg. Thul (SPD) : Oder einfach nur Christen?)

oder ob sie einwanderungspolitische Triebtäter sind, das überlasse ich Ihnen.

(Abg. Renner (SPD) : Was soll das denn heißen? - Abg. Thul (SPD): Jetzt langt’s aber! Irgendwann ist mal Schluss! - Weitere Zurufe.)

Meine Damen und Herren, ich habe mir fast schon gedacht, dass gerade Herr Thul an dieser Stelle aus dem Stuhl fast hochgeht.

(Abg. Pauluhn (SPD) : Was soll das denn heißen?)

Ich gebe deshalb gerne zu, dass ich ja gar nicht so kreativ bin.

(Abg. Wegner (CDU) : Frechheit!)

Frechheit? Gerne. - Dieser Ausdruck stammt von einem Vertreter der von uns so genannten Altparteien.

Ich nenne Ihnen Genaueres im Augenblick jetzt mal nicht.

(Abg. Thul (SPD) : Nazi-Jargon ist das!)

Sie können das gerne nachsehen. Ich will Sie aber nicht weiter quälen.

Ich persönlich neige bei diesen drei Charakterisierungen, was das Saarland betrifft, zu der mittleren Variante, zu den kurzsichtigen Gutmenschen. Solche Kurzsichtigkeit in der ganzen Thematik können wir uns aber nicht leisten. Da wir heute hier auch ein paar Kirchenvertreter bei uns haben, gestatte ich mir einen kurzen Satz in lateinischer Sprache: Quidquid agis, age prudenter et respice finem. Zu Deutsch: Was auch immer du tust, handele klug und bedenke das Ende. - Eine absolute Banalität ist das eigentlich aus der altrömischen Staatskunst, die man offenbar dem typisch deutschen moralischen Furor und der kurzsichtigen Gesinnungsethik vorhalten und entgegenhalten muss.

Wir bearbeiten hier auf recht niedriger Ebene, auf der Ebene des kleinen Saarlandes, die Probleme, die uns Merkel und Konsorten verursacht haben.

(Ministerin Bachmann schlägt die Hände vor das Gesicht: Ach je…)

Frau Ministerin, Sie haben ein Problem mit dem Wort „Konsorten“?

(Ministerin Bachmann: Ich habe mit Ihnen ein Problem. - Heiterkeit und anhaltender Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Okay, das freut mich. Frau Ministerin, es freut mich außerordentlich, dass es mir gelungen ist, dass Sie mit mir ein Problem haben. Das ist auch der tiefere Sinn dessen, warum wir überhaupt hier im Parlament erschienen sind.

(Beifall von der AfD.)

Übrigens zu dem Wort „Konsorten“, das ist ein Ausdruck aus dem Wirtschaftsrecht, zunächst einmal ganz wertneutral.

Ich fahre fort. Aber wie heißt es doch in einem neusaarländischen Spruch: „Großes entsteht immer im Kleinen.“ Deshalb plädiere ich für das, was im letzten Satz der Vereinbarung mit den Kirchen steht, nämlich: „Diese Vereinbarung ist jederzeit kündbar.“ Wir, die AfD, beantragen also die Aufforderung an die Landesregierung, die Vereinbarung vom 02. Juli 2002 zu kündigen und die Vollzugsbehörden ihre rechtmäßige Arbeit machen zu lassen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD.)