Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 17. April 2018 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2017 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute Morgen, 09.00 Uhr, zu seiner 15. Sitzung einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige geschäftsleitende Bemerkungen zu unserer heutigen Tagesordnung. Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachte Resolution betreffend: Für den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Neuen Halberg Guss - Keine unternehmerischen Konflikte auf dem Rücken der Beschäftigten austragen
Aufgrund der derzeit schwebenden Verhandlungen haben sich die Fraktionen einvernehmlich darüber verständigt, das Thema von der Tagesordnung abzusetzen.
Zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu diesen beiden Punkten wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Da geht es jeweils um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Zu Punkt 9 unserer Tagesordnung. Die DIE LINKELandtagsfraktion hat ihren Antrag „Mehr Geld und Personal für unsere Schulen“ zwischenzeitlich als Drucksache 16/400 - neu - eingebracht.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung. Das ist der Antrag der AfD-Landtagsfraktion „Lernmittelfreiheit“, Drucksache 16/399. Hierzu hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/405 den Antrag „Konzept für eine kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern und Lernmaterial für alle Schülerinnen
und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/405 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/405 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Dieser Punkt wird dann gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 beraten.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel: „Bienen schützen heißt Menschen schützen; Politik und Landwirtschaft handeln gemeinsam“, Drucksache 16/402. Hierzu hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/414 den Antrag „Bienen, Vögel und Menschen schützen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 16/414 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/414 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Dieser Punkt wird dann gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 12 beraten.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes (Drucksache 16/389)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes vor. Das Universitätsklinikum des Saarlandes dient nicht nur der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes bei deren Aufgabenerfüllung in Forschung und Lehre, es nimmt als 2004 gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch Aufgaben der Krankenversorgung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte sowie der Angehörigen nichtärztlicher medizinischer Berufe und damit Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens wahr.
Das Universitätsklinikum hat seine Kosten in der Krankenversorgung mit den für seine Leistungen vereinbarten und festgelegten Vergütungen zu decken. Wie ein Wirtschaftsunternehmen arbeitet es auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans und muss
auch einen Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Mit Vorstand und einem Aufsichtsrat ist die Organisationsstruktur in der Leitungsebene einem Wirtschaftsunternehmen dieser Größenordnung nachgebildet. Dies hat sich auch grundsätzlich bewährt.
Dennoch zeigt sich, dass auf der Leitungsebene ein Anpassungs- und Klarstellungsbedarf an die Erfordernisse eines modernen Wirtschaftsunternehmens besteht. Die bestehenden Regelungen zur Auswahl und Bestellung der Vorstandsmitglieder weichen trotz gemeinsamer Verantwortung des gesamten Vorstandes für die Erfüllung des Versorgungsauftrags und für den wirtschaftlichen Erfolg des Uniklinikums in einer sachlich nicht begründbaren Art und Weise voneinander ab.
Einem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten agierenden Betrieb wird es nicht gerecht, wenn es dem verantwortlichen Aufsichtsrat verwehrt ist, bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern dem Prinzip der Bestenauswahl zu folgen. Eine Ausnahme kann insoweit nur für den Dekan der Medizinischen Fakultät gelten, der als Vorstandsmitglied kraft Amtes die Belange von Forschung und Lehre zu vertreten hat. Daran kann und soll natürlich nicht gerüttelt werden.
In Widerspruch zu den Grundsätzen moderner Betriebsführung steht jedoch und ist auch nicht mit Stellung und Aufgabe des Aufsichtsrats vereinbar, dass Beteiligungsrechte einzuräumen sind, die für den Aufsichtsrat bindenden Charakter haben. Mit diesem Prinzip vereinbar sind allein Anhörungsrechte von internen Gremien oder Benehmensregelungen. Denn hierdurch wird die Entscheidungsgrundlage für die vom Aufsichtsrat zu treffende Auswahlentscheidung verbreitert. Selbstverständlich soll sich der Aufsichtsrat mit den Erfahrungen und Erwägungen der nach dem Vorstand nächsten Führungsebene auseinandersetzen. Denn sie ist von den Personalentscheidungen unmittelbar betroffen. Die vorgetragenen Aspekte sollen daher in die Abwägung des Aufsichtsrats einfließen.
Auch gilt es, die Zeitdauer möglicher Amtszeiten der Vorstandsmitglieder anzugleichen. Ferner soll dem Aufsichtsrat als dem für die strategische Ausrichtung des Universitätsklinikums verantwortlichen Organ die Möglichkeit eingeräumt werden, den Vorstandsvorsitzenden zu bestimmen. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Präzisierungen zur Verantwortlichkeit und Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen.
Für den Beschäftigtenvertreter ist jetzt erstmals mit Vorlage dieses Gesetzes die Bestellung eines Ersatzmitgliedes vorgesehen. Dies soll eine Kontinuität in der Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen im Aufsichtsrat gewährleisten. Darüber hinaus wird die
Wahl des Beschäftigtenvertreters und seines Ersatzmitgliedes im Aufsichtsrat durch die vom Aufsichtsrat zu erlassende Wahlordnung auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Ebenso, meine Damen und Herren, ist es angezeigt, die gesetzlichen Anforderungen zur Aufstellung von Wirtschaftsplänen zu konkretisieren.
Insgesamt gilt es also, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderregelungen, die sich auch bei den übrigen deutschen Universitätskliniken nicht finden, abzubauen.
Meine Damen und Herren, ich bitte daher um Zustimmung und Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Ich bedanke mich für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Barbara Spaniol, DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs kann es immer nur eine allgemeine Einschätzung, eine Art Tour d‘Horizon zum Thema geben, aber dieser Blick sollte doch gestattet sein. Heute geht es um die Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes, ein nicht unwichtiges Thema unser UKS in Homburg betreffend. Es geht bei alledem im wahrsten Sinne um Risiken und Nebenwirkungen, um ein bisschen im Bild zu bleiben, aber eben unter Umständen auch um Chancen für unser UKS. Es gilt, genau dies bei der Bewertung des Gesetzentwurfes abzuwägen.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Debatte ist geprägt von den Arbeitsbedingungen in der Pflege und der gefährdeten Versorgung von Patientinnen und Patienten. Das ist der Haupttenor. Einiges hat sich sicher bewegt, aber vieles ist bei den Beschäftigten nicht angekommen. Sie spüren kaum Entlastung. Der Personalnotstand in Homburg bewegt uns alle, auch als mögliche Patienten. Das ist klar, denn es geht bei alledem auch immer um die gesundheitliche Versorgung.
Daneben ist natürlich die Medizinische Fakultät an unserer Universität in Homburg angesiedelt. Unser UKS steht immer im Zentrum und ist in ständiger Konkurrenz zu anderen Universitätsklinikstandorten wie beispielsweise Mainz zu sehen. Es muss sich also entsprechend behaupten.
des Landes unter anderem festgestellt, dass das Land die Zuführungen an das UKS überdenken und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erhöhen sollte, weil das UKS, das wissen wir alle, in schwierigem Fahrwasser ist. Das will heißen: Der seit Langem eingefrorene Landesbeitrag für Forschung und Lehre im UKS muss dringend erhöht werden. Aus unserer Sicht muss das so schnell wie möglich und nicht erst ab 2020 irgendwann und irgendwie erfolgen. Der Rechnungshof regt im Jahresbericht ebenfalls an, Regelungen zu schaffen, die zu mehr Kontinuität zum Beispiel bei den Landesvertretern im Aufsichtsrat führen, dies mit Blick auf die Beratungsund Prüfungskompetenz. Insgesamt soll die Stellung des Aufsichtsrates gestärkt werden. Darum geht es im vorliegenden Gesetzentwurf.
Im Entwurf werden Rechtsvorschriften vereinheitlicht und angeglichen. Dahinter steht aber auch eine nicht unerhebliche Verschiebung von Entscheidungskompetenzen und Beteiligungsrechten. Der Aufsichtsrat soll vor diesem Hintergrund mehr Einfluss erhalten. Ich greife einige aus unserer Sicht markante Punkte aus dem Entwurf heraus. Der Vorsitzende des Klinikumsvorstandes ist nun nicht mehr qua Gesetz der Ärztliche Direktor, sondern der Vorsitzende wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Hier steht eine ganz entscheidende Frage im Raum, deren Beantwortung man sich sehr gut überlegen sollte: Bleibt ein Mediziner an der Spitze des Uniklinikums oder wird wie in manchen privaten Kliniken ein Kaufmännischer Direktor der Chef? - Das ist die Frage. Betriebswirtschaftliche Grundsätze werden im Entwurf jedenfalls stark betont. Das hat der Ministerpräsident eben auch deutlich gemacht. Das UKS als reines Wirtschaftsunternehmen? - Das wird zum Teil schon seit Langem kritisch gesehen. Es gilt also, genau hinzuschauen. Aus Sicht der Universität sollte an der Spitze ein Mediziner bleiben. Das ist auch nachvollziehbar. Es wird angeführt, dass es ein Universitätsklinikum ist und dass hier auch die Medizinische Fakultät sitzt. Insgesamt kommt es jedoch wie überall - das möchte ich zur Güte ebenfalls erwähnen - immer auf die handelnden Köpfe an, das ist klar.
Darüber hinaus ist ein weiterer Punkt zu erwähnen. Die Beteiligungsrechte der Klinikumskonferenz bei der Bestellung der Direktoren werden aus unserer Sicht geschwächt. Bei der Bestellung des Ärztlichen Direktors im Hauptamt und bei der Bestellung des Pflegedirektors hat die Klinikumskonferenz nicht mehr wie bisher ein Vorschlagsrecht, sondern nur noch ein Anhörungsrecht. Die bisherigen Regelungen seien Sonderregelungen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sachlich nicht zu rechtfertigen. So heißt es sinngemäß in der Begründung des Gesetzentwurfs. Insgesamt können sich Ärzte und Pflege in ihrer Position geschwächt sehen. Die Pflege wird unter Umständen nicht begeistert sein,
kein Vorschlagsrecht mehr zu haben. Die Bestellung des Kaufmännischen Direktors muss nicht mehr wie bisher im Benehmen mit der Klinikumskonferenz erfolgen, sondern sie hat auch hier nunmehr nur noch ein Anhörungsrecht. „Im Benehmen“ ist immerhin noch eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung.
Weitere Eckpunkte des Entwurfs: Es werde Regeln zur Ausschreibung der Funktionen des Ärztlichen Direktors, des Kaufmännischen Direktors und des Pflegedirektors normiert. Auch hier ist ein kritischer Blick nicht schlecht, insbesondere was die Funktion des Ärztlichen Direktors betrifft. Die leitende Funktion sollte aus dem Laden selbst besetzt werden, so der bisherige Tenor von vielen am UKS. In der Tat ging es bisher um eine Soll-Regelung. Der Ärztliche Direktor sollte aus dem UKS heraus kommen. Nach der vorliegenden Regelung kann nun der Aufsichtsrat die Ausschreibung über den Kreis von Bewerbern aus dem UKS hinaus erweitern. Auch hier gibt es also eine doch entscheidende Änderung gegenüber dem bisherigen Stand der Dinge. Meine Damen und Herren, die Vor- und Nachteile sind im Rahmen der Anhörung zu diskutieren. Dazu ist eine Anhörung da, dafür sind wir im Wissenschaftsausschuss und werden uns damit befassen.
Darüber hinaus werden die Amtszeiten der einzelnen Direktoren vereinheitlicht. Das ist sicherlich eine sinnvolle Regelung. Ebenso wird gesetzlich klargestellt, dass vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufgestellt werden muss. Daneben wird gesetzlich normiert, dass dieser bei wesentlichen Änderungen anzupassen ist und dass dem Aufsichtsrat Quartalsberichte vorzulegen sind. Das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, das ist auch eine Forderung des Rechnungshofes im Jahresbericht gewesen, die natürlich zu begrüßen und wohl auch unstreitig ist.
Insgesamt sind aus unserer Sicht jedoch einige Fragen offen. Diese sollten in der Anhörung geklärt werden. Deshalb werden wir uns heute in Erster Lesung bei diesem Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn kurz auf die allgemein geäußerte Kritik der Kollegin Spaniol eingehen. Sie haben viele Dinge angesprochen, unter anderem auch das Monitum des Rechnungshofes. Wie Sie richtig ausgeführt haben, werden im vorliegenden Gesetzentwurf wesent
liche Dinge des Monitums umgesetzt, beispielsweise, auch dies haben Sie angesprochen, die Vorlage der Quartalsberichte an den Aufsichtsrat. Das wurde vom Rechnungshof kritisiert. Die Landesregierung hat die Kritik des Rechnungshofes ernst genommen und eine Änderung im Gesetzentwurf vorgesehen.
Zweitens haben Sie die Wechsel der Landesvertreter im Aufsichtsrat kritisiert. Wir leben in einer Demokratie, das ist für uns alle ein wichtiges Gut. Gerade bei parlamentarischen Wahlen ist es ein normaler Vorgang, dass es zu Wechseln der Landesvertreter in den entsprechenden Gremien kommt. Fakt ist aber auch, dass unseren Landesvertretern durch die Arbeitsebene der Ministerien und deren Fachabteilungen sowie durch die Staatskanzlei sehr valide und verlässlich zugearbeitet wird. Der Sachverstand ist also zu jeder Zeit gewährleistet.
Sie haben mit Blick auf den Vorsitz des Klinikumsvorstandes den Ärztlichen Direktor angesprochen. Wenn künftig die Auswahlentscheidung für die Besetzung des Ärztlichen Direktors im Aufsichtsrat liegen soll, dann ist das meiner Meinung nach absolut richtig und auch konsequent, weil der Aufsichtsrat damit in der Lage ist, eine Auswahlentscheidung aus einem größeren Personenpool zu treffen. Es wird im Prinzip damit einer Bestenauslese Rechnung getragen. Es steht nicht qua Gesetz fest, dass der Ärztliche Direktor den Vorsitz übernehmen muss. Ich halte das für eine absolut begrüßenswerte und schlüssige Regelung.
Frau Kollegin Spaniol, ich bin im Gegensatz zu Ihnen der Landesregierung und speziell dem Ministerpräsidenten sehr dankbar für diesen Gesetzentwurf. Ich möchte von unserer Seite, von der CDU-Fraktion, ganz klar zum Ausdruck bringen, dass es ein sehr gelungener Gesetzentwurf und auch eine notwendige Gesetzesnovellierung ist, die ganz entscheidend dazu beitragen wird, dass unser Universitätsklinikum zukunftsfest aufgestellt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Noch einige allgemeine Dinge zum Universitätsklinikum, die mir ebenfalls wichtig sind. Wir alle wissen, dass es ein medizinisches Hochleistungszentrum ist, das über die Landesgrenzen hinaus eine Spitzenstellung im Bereich der Krankenversorgung, aber auch im Bereich der Forschung und Lehre sowie bei der Fort-, Aus- und Weiterbildung einnimmt. Es gliedert sich insgesamt in 30 Fachkliniken und über 20 Institute und bietet über 5.000 Menschen einen wirklich attraktiven Arbeitsplatz. Das muss man wirklich sagen. Jahr für Jahr werden dort 50.000 stationäre und über 200.000 ambulante Patienten auf höchstem Niveau behandelt. Pro Jahr werden über