Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da solche Debatten sich immer in allgemeine bildungspolitische Debatten erweitern, wollte ich doch noch einmal das Wort ergreifen. Herr Dörr, wenn Sie hier schon zu Ihrem Gesetzesantrag sprechen, müssen Sie sich schon auf den eigenen Antrag beziehen. Wenn Sie noch nicht zu Ende gedacht haben, bringen Sie Gesetzesanträge doch dann ein, wenn diese zu Ende gedacht sind. Damit wäre uns allen geholfen.
Wir reden hier natürlich über Veränderungen - es ist auch eine Strukturdebatte, wenn wir ehrlich sind -, über Schulträgerschaften, über Zweckverbände, alle Schulen zu den Kommunen oder eine neue Zwischenebene Zweckverbände. Leute, das ist nicht das Problem, das wir zuerst in der Bildungspolitik hier in diesem Land zu lösen haben. Wir haben andere Probleme. Die werden auch hier in der Debatte genannt. Deswegen will ich darauf eingehen.
Wir können noch so viele Zweckverbände, Veränderung von Strukturen, von Schulträgerschaften oder andere Dinge fordern, kein einziges Problem wird dadurch an unseren Schulen gelöst. Wenn hier darauf verwiesen wird, dass wir gesellschaftliche Veränderungen an unseren Schulen haben, auf die sich die Schulen natürlich einstellen müssen, sage ich, ja, die auch, aber nicht nur und nicht alleine. Dann müssen wir sehen, was da los ist. Da kann ich auch quer über das Land fahren und noch fünf Förderschulen fordern. Auch damit ist kein Problem gelöst. Ich kann auch Sonderklassen fordern. Damit werden Probleme und Belastungen verlagert und Probleme unsichtbar gemacht, wenn man nicht auch den anderen Teil der Problemlösung benennt.
Und der heißt, wir müssen à la longue zu einer wirksamen Entlastung unserer Schule kommen. Wenn wir verstärkt verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche haben, dann müssen wir uns darum kümmern. Dann brauchen wir aber - ich werde nicht müde, es immer wieder zu betonen - eine Neuordnung der Sozialarbeit an den Schulen im Saarland.
Das darf man dann auch nicht einfach so auf die Langfristebene schieben, sondern da sind alle Beteiligten gefordert, ihren Beitrag zu bringen. Drei Ministerien sind zuständig, das Bildungsministerium, das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium. Alle drei haben dann ihren Beitrag zu bringen. Ich kann auch durch die Gegend laufen, die Belastung der Schulen thematisieren und dabei einen wichtigen Teil weglassen. Ich möchte mir nicht vorstellen, über was wir heute an unseren Schulen diskutieren würden, wenn nicht in der letzten Legislaturperiode, statt 588 Stellen im Schulbereich gestrichen, 300 neu geschaffen worden wären. Das muss man einmal sagen.
Herr Dörr hat angesprochen, es sei im Bildungsbereich auf sogenannte Brandbriefe erst später reagiert worden. Das ist ja nicht der Fall. Die Sachen sind unmittelbar im Ministerium bearbeitet worden. In Absprache mit den Schulen sind unmittelbar Ressourcen zur Verfügung gestellt worden, es ist mehr für die Förderschulen gegeben worden, es ist mehr Sprachförderung gegeben worden. Gerade die Schule, die in den letzten Wochen und Monaten so im Fokus gestanden hat, hat die beste Schüler-Lehrer-Relation in diesem Land. Da muss man doch einmal fragen, wenn die Lehrkräfte alleine nicht ausreichen, was man noch braucht. Die Lehrer sind keine Psychologen, keine Schulsozialarbeiter und keine Therapeuten, also müssen wir aus diesen Professionen Unterstützung hinbekommen und müssen die Zusammenarbeit zwischen Bildung und Jugendhilfe verbessern, die Strukturen verbessern, um zu neuen Regelungen und Zuständigkeiten zu kommen mit den Jugendämtern und mit den Landkreisen, die Zuständigkeiten als Schulträger, aber auch als Träger der örtlichen Jugendhilfe haben. Deswegen ist auch aus diesem Grund Ihr Antrag völlig daneben. Das muss ich Ihnen sagen.
Ich will noch einen Punkt anmerken. Wenn wir über Verbesserungen an Schulen reden, dann betrifft das die Gleichwertigkeit. Wir diskutieren gerade darüber, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen, um die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium sicherzustellen. Da kann ich in der Debatte nicht einfach den Zeigefinger heben und sagen: Vorsicht, das kostet Geld! Ja, das kostet Geld. Wir müssen klar machen, welche Kriterien bei der Gleichwertigkeit zu beachten sind und dass wir zunächst einmal fachlich diskutieren, wenn es etwa um
die Ausstattung mit Funktionsstellen geht, die Ausstattung, Systemzeitanrechnung, Deputatstunden und so weiter und so fort, ohne dass gleich der Finanzvorbehalt thematisiert wird. Wir können da noch so viele Förderschulen einrichten und wir haben im Übrigen im Koalitionsvertrag eine klare Regelung dazu,
aber dort, wo Bedarf ist, muss man dem auch gerecht werden. Das machen wir auch. Wir alle müssen wirklich miteinander reden, wo Entlastung notwendig ist und wo an dieser Stelle etwas zu tun ist.
Mit Blick auf Finanzen - so glaube ich -, ist der Stellenabbaupfad im Bildungsbereich in Zukunft so nicht zu halten. Wir werden da modifizieren müssen, auch in den Haushaltsberatungen, und wir werden, damit wir auch in Zukunft Handlungsfähigkeit im Bereich der Bildungspolitik beweisen, an dieser Stelle ehrlich sein müssen und die Debatte ganz fair führen, dies aber nicht über irgendwelche Strukturen wie Schulträgerschaften oder Zweckverbände. All das ist Quark, wenn ich es einmal so sagen darf, wir müssen uns um die Sache kümmern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja richtig froh, dass ich diesen Antrag mit meinen Kollegen von der AfD-Fraktion eingebracht habe.
Abgesehen davon, dass das ein guter Antrag ist, hat er auch zu einer Diskussion über Inklusion, Förderschulen, Sozialarbeiter an der Schule geführt und hat vor allen Dingen auch gezeigt - auch für die vielen Saarländerinnen und Saarländer, die ich grüße, die jetzt alle hier zusehen -, dass die Koalitionsfraktionen gar nicht so ganz einig sind und dass da wirklich noch Diskussionsbedarf ist.
Nein, ich finde es gut, ich finde es prima. Ich finde vor allen Dingen prima, dass es deutlich geworden ist. Das wird auch zu einer Diskussion führen, an der wir sehr gerne teilnehmen, von außen selbstverständlich, denn Sie lassen uns ja nicht mitmachen. Wir dürfen ja nicht mitspielen.
kam. Aber den Antrag halten wir selbstverständlich aufrecht und bitten darum, ihn anzunehmen. - Dankeschön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ein paar Worte von meiner Seite. Herr Dörr, heute Nachmittag habe ich endlich einmal gesehen, dass Sie doch Pädagoge sind und irgendwie alle einen wollen. Das ehrt Sie, aber es wäre schön, wenn Sie wirklich konkret würden.
Auf den Bereich der Verwaltungsebene möchte ich an der Stelle kurz eingehen. Sie haben eben bei dem Beispiel Wadern gesagt, das wäre kein Problem. Ich glaube, Sie sollten wirklich vor Ort gehen und mit den Kommunen sprechen. Die hängen zu Recht an ihren Grundschulen. Aber weitere Schulen in ihr Portfolio aufzunehmen, ist eine so große Herausforderung, dass ich nicht glaube, dass die meisten Kommunen auch nur ansatzweise darüber nachdenken. Man braucht dann in jeder Kommune einen deutlich größeren Verwaltungsapparat, um dieses breite Feld an Schulformen zu bedienen. Dann kann man nicht sagen, wie es im Bereich der Landkreise ist, hier hat man ein Schulamt, hier eine Bauverwaltung und so weiter. Ich denke, es muss einmal ganz genau nachgeschaut werden, denn auch hier wollen wir Frieden in unserer Schullandschaft und das in den Verwaltungsebenen gespiegelt haben.
Sie haben eben wieder das Thema Zweckverband angeführt. Ich muss sagen, an der einen oder anderen Stelle ist es wirklich dreist, wie Sie auf eine Idee aufspringen und diese dann als eigene Idee verkaufen. Damit verschleiern Sie, dass Sie ohne eigene Vorstellungen und ohne ein eigenes klares Konzept sind. Sie stellen Ihren Antrag komplett anders dar. Das ist definitiv nicht fair und das lassen wir uns auch nicht bieten.
Zum Thema multiprofessionelle Teams. Wir arbeiten definitiv an diesem Thema. Wir haben auch schon Vorschläge gemacht. Wir setzen auf der Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes an. Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen. Wir möchten eine Art Task Force bilden, ein Team, das die Bereiche Schulpsychologie, Gesundheitswesen, Sozialamt und so weiter abdeckt; ich könnte weitere Bereiche aufführen. Es gilt, Vertreter aller Fachbereiche an einen Tisch zu bekommen, sodass sie wöchentlich
zusammenkommen und sich austauschen, damit ein Anfang gemacht wird, die Schulen zu beraten und Fallbesprechungen durchzuführen, wenn die Schulen merken, dass sie an einigen Stellen nicht weiterkommen. Aus dieser Erfahrung heraus sollen die Teams ausgeweitet werden. Wir wollen nicht sagen: Hier haben wir ein paar Sozialarbeiter, da kommen ein paar Schulpsychologen hin. - Nein, wir möchten, dass es von unten aufwächst und dass man es sich gemeinsam anschaut.
Zum Bereich der Förderschulen. Ich bin froh, dass das Thema aufgegriffen wurde. Zum Mehrbedarf steht sehr wohl etwas im Koalitionsvertrag. Diesen Mehrbedarf haben wir definitiv im Bereich der sozialemotionalen Entwicklung. Wir haben bei allen vier Schulen einen Aufnahmestopp, da geht nichts mehr. Es gibt eine große Warteliste. Viele Schülerinnen und Schüler, vor allem deren Eltern sind verzweifelt. Sie warten dringend auf einen Platz und auf eine Lösung für ihr Kind. Wir müssen reagieren. Es ist sehr wohl sinnvoll, neue Förderschulen an den Start zu bringen, damit wir eine gleichmäßige Struktur bei den Förderschulen für soziale Entwicklung im Saarland haben.
Die Begleitklassen oder Außenklassen, wie sie eben genannt wurden, sind eine Möglichkeit, um schneller zu starten. Aber bei all dem werden wir definitiv das Regelsystem nicht vergessen. Wir möchten das Regelsystem weiter stärken, wir möchten, wo es Sinn macht, weitere Ressourcen in das System bringen. Die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher landesweit sagen, dass sie im Problemfeld der sozial-emotionalen Beeinträchtigungen permanent an ihre Grenzen kommen. Hier möchten wir andere Lösungen haben. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/289. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/289 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/289 abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfDLandtagsfraktion, abgelehnt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.
Habach unter Leitung unseres Kollegen Alwin Theobald begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen und nehmen Sie vor allen Dingen gute Eindrücke mit.
Zweite Lesung des Gesetzes zur ersten Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes (AGBSGB II/BKGG) (Drucksache 16/162)
Zur Berichterstattung erteile ich dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hans-Peter Kurtz das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf in seiner neunten Sitzung am 04. Dezember 2017 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen. Aufgrund der umfangreichen Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Bezug zur Bundesbeteiligung an den Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist die Novellierung der beiden Gesetze notwendig geworden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Änderungen des § 46 eingepflegt. Der Bund beteiligt sich weiterhin zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die sich in ihrer Zusammensetzung und auch in der Höhe wesentlich verändert haben. Dagegen hat die Beteiligung für Leistungen für Bildung und Teilhabe keine Änderung erfahren. Der Anteil des Bundes an Leistungen für Unterkunft und Heizung wird weiterhin von den Ländern erstattet, sodass die Weiterleitung der Erstattungsbeträge an die Kommunen nach wie vor in der Verantwortung der Länder liegt. Die kommunalen Spitzenverbände haben von der ihnen angebotenen Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr empfiehlt dem Plenum einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion - die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.