Das erspart uns gewiss keine Kontroversen. Ich darf nur daran erinnern, welche Auseinandersetzungen der Rekonstruktion des Saarbrücker Schlosses vorausgingen, ehe man sich entschied, Tradition und damalige Gegenwart in Form des Erhalts der noch bestehenden Bausubstanz des Barockschlosses um die Errichtung des postmodernen Mittelrisaliten zu ergänzen und wieder zu vervollständigen. Noch heute wogt ein Streit, ob die Ludwigskirche - jenes Sym
bol, das selbst auf den Zwei-Euro-Münzen das Saarland repräsentiert - in seiner jetzigen Sandsteinfassade zu sehen sein soll oder ob nicht wie ursprünglich eine weiße Farbe die Fassade kleiden soll, ganz ähnlich den noch erhaltenen Gebäuden, die am Ludwigsplatz die Kirche umfassen.
Es gäbe noch prägnantere Beispiele, aber gewiss haben Sie Verständnis, wenn ich heute - unbeschadet meiner tiefsten Bewunderung für die französische Kultur - das Gebäude Georges-Henri Pingusson nicht näher benenne, sondern darauf verweise, dass es hier zu diskutieren gilt und dass es sich lohnt, sich selbst ein Bild zu machen.
Meine Damen und Herren, im Ernst: Sie sehen, der Denkmalschutz ist ein komplexes und schwieriges Thema. Er betrifft die öffentliche Hand, vom kleinsten Ortsteil im Saarland bis zum Saarland als Ganzes, er betrifft große Institutionen wie die Kirchen, nicht wenige Unternehmen, aber auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere als Eigentümer von Baudenkmälern. Denn steht ein Haus unter Denkmalschutz, ändern sich sofort die Möglichkeiten des Eigentümers oder der Eigentümerin, Umbauten oder Veränderungen durchzuführen. Das kann beim Anbau eines Fahrradunterstandes beginnen und bis zur energetischen Sanierung reichen.
Gerade deshalb ist beim Denkmalschutz doppelte Sensibilität gefragt: die Sensibilität, die dem Denkmal gebührt, aber auch jene, meine Damen und Herren, die aus den Nutzern und Eigentümern nicht gleichsam über Nacht Personen macht, die durch die Hintertür enteignet werden, indem Vorschriften erlassen werden, die so streng sind, dass das Gebäude kaum noch zu halten ist. Hier haben wir aber ganz bewusst - darauf werde ich noch kurz eingehen - an der einen oder anderen Stelle bestimmte rote Linien eingezogen, die nicht überschritten werden dürfen.
Nach dieser Bemerkung, die Ziele und Motive der Koalitionsfraktionen und des Gesetzes verdeutlicht, möchte ich noch einige Beispiele aus dem Gesetzestext darlegen. Es heißt zwar so schön „Erste Lesung“, aber ich bin davon überzeugt, dass es auch in Ihrem Sinne ist, dass ich auf die Lesung verzichte - wie es auch der Minister getan hat - und nur prägnante Beispiele herausgreife.
Nun klingt der Titel „Gesetz zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege“ nicht sehr spannend und sehr abstrakt und viele werden fragen: Was hat das Ganze mit meiner Lebenswirklichkeit zu tun? Aber ganz egal, ob Sie hier in diesem Hohen Hause mit aufmerksamem Blick das Gebäude wahrnehmen, ob Sie von hier durch die Fenster auf Saarbrücken blicken, ob Sie heute Abend zu Fuß nach Hause ge
hen oder die Saarbahn nutzen, um in Ihre Wohngemeinde zu fahren: Sie werden nahezu immer die Chance haben, sich mit Denkmälern auseinanderzusetzen und damit Geschichte zu erleben, Geschichte, die sich in der Gegenwart abbildet, die sich in die Gegenwart gerettet hat. Sie werden in den wärmeren Monaten genau wie ich von Mettlach mit seinen wunderschönen Ensembles bis zum Deutsch-Französischen Garten auch im Freien all das erleben, warum es dieses Gesetzes bedarf. Wir müssen gemeinsam schützen, nutzen und erhalten, was die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft bildet.
Eine solche Brücke ist metaphorisch das Hüttenareal in Völklingen, und betrachten wir uns seine Nutzung, so wird deutlich, wie die Zeitläufe es binnen eines Menschenlebens vermögen, nicht nur einzelne Gebäude oder Ensembles zu verwandeln, sondern ganz Areale in Nutzen, Wahrnehmung und Wirkung zu verändern. Noch im 20. Jahrhundert war das heutige Weltkulturerbe ein wichtiger Arbeitgeber, im Guten wie im Bösen, Produktionsstätte hochwertigen Eisen und Stahls, danach Industriebrache. Heute ist es einer der wichtigsten Orte, an dem nicht nur saarländische und europäische Industriegeschichte fassbar ist und bleibt. Das gesamte Hüttenareal wurde als vollständiges Ensemble als so wichtig erkannt, dass es in die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste aufgenommen wurde.
Heute wird das Ensemble als Ort kultureller Vielfalt, als Stätte der Begegnung zwischen Vergangenheit und Zukunft und nicht zuletzt als Ausstellungsort genutzt. Was könnte es kulturell im besten Sinne Spannenderes geben als eine Gruppe interessierter Schülerinnen und Schüler, denen an einem Ort der saarländischen Industriegeschichte große Ausstellungen wie zurzeit zum Beispiel die Inka-Ausstellung nahegebracht werden? Und deshalb ist es richtig und wichtig, dass endlich ein solcher Ort auch Eingang in die denkmalpflegerischen Bestimmungen findet, wie § 2 Abs. 1 des Gesetzes dies exakt regelt.
Doch ebenso wie für dieses große Ensemble bestimmt das Gesetz, dass insbesondere bei Baudenkmälern die Eigentümer zum Erhalt verpflichtet sind. Hier könnte ein tragisches Dilemma entstehen, indem ein Baudenkmal seinen Eigentümer in die Armut treibt, weil die Kosten des Erhalts die finanziellen Möglichkeiten oder die zu erwartenden Einnahmen bei Weitem übersteigen. Deshalb regelt § 5 zum Schutz der Eigentümerinnen und Eigentümer, dass die Baudenkmäler zu schützen sind, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Mit anderen Worten: Die Große Koalition hat sehr wohl darauf geachtet, dass niemand um seine wirtschaftliche Existenz bangen muss, weil er Eigentümer eines Baudenkmals wird.
Während wir ganz bewusst darauf verzichten, die abgeschafften Unteren Denkmalschutzbehörden wieder einzuführen, wollen wir gleichwohl die Interessen und Besonderheiten der jeweils betroffenen Kommunen stärker als bisher in Denkmalschutz und -pflege einfließen lassen. So werden die Kommunen nicht nur regelmäßig informiert, sondern können jederzeit Stellungnahmen abgeben. Sie können sich äußern und erhalten gegebenenfalls von Amts wegen das Recht, sich an der Denkmalpflege zu beteiligen. Dies mag technisch klingen, bedeutet aber, dass im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens jede Behörde dazu verpflichtet ist - und nach unserer Überzeugung dies auch tun wird -, künftig im Interesse der Kommunen und im Interesse des Denkmals zu handeln.
Wie auch für die anderen genannten Aufgaben werden dafür die in Abschnitt 7 des Gesetzes aufgeführten Behörden zuständig sein: das Ministerium für Bildung und Kultur als Oberste Denkmalbehörde, die als Landesdenkmalamt dem Kultusministerium bereits seit Ende 2017 nachgeordnete Behörde und nicht zuletzt das Landesarchiv als für bedeutsame Archive zuständige Behörde.
Der Landesdenkmalrat wird weiterhin bestehen und in seiner wertvollen Tätigkeit von uns ausdrücklich unterstützt. Er berät die Oberste Denkmalbehörde, sprich das Ministerium, und ebenfalls das Landesdenkmalamt. Während wichtige Eckdaten wie die Berichtspflicht oder die Pflicht zur Anhörung des Landesdenkmalrats im Gesetz geregelt sind, gilt es, der Gewaltenteilung Rechnung zu tragen und die exakte Ausführung - das will ich auch betonen - der exekutiven Gewalt zu überlassen, die per Verordnung regeln wird, wie konkret die Gestaltung stattfinden wird. Darum werden wir vertrauensvoll die detaillierte Ausgestaltung in die Hände der Landesregierung als Verordnungsgeber legen.
Doch nicht nur der Landesdenkmalrat wird die Behörden unterstützen. Zudem können Personen, die hierfür besonders qualifiziert sind, als Denkmalbeauftragte bestellt werden. Sie sollen im besten Sinne ein wachsames Auge auf Vorgänge werfen, die Denkmalschutz und Denkmalpflege betreffen, und nötigenfalls die Denkmalbehörden unterrichten, auch Fundanzeigen annehmen und weiterleiten sowie das Landesdenkmalamt bei der Erfassung der Denkmäler unterstützen. Ebenso wie beim Landesdenkmalrat setzen wir auch bei den Denkmalbeauftragten auf das Ehrenamt, was aber zugleich bedeutet, dass mit einem schlanken hauptamtlichen Verwaltungsapparat so viel Fachkompetenz wie irgend möglich eingebunden sein muss.
Sehr verehrte Damen, meine Herren, Sie sehen, wie umfangreich und komplex, aber auch wie vielfältig und spannend der Bereich des Denkmalschutzes ist. Das Gesetz ist aus meiner Sicht sehr gut lesbar und
sehr gut nachvollziehbar, ich glaube, auch für den Laien. Mit dem hier Ausgeführten habe ich nur einen kleinen Teil des Gesetzes dargestellt. Von welch hoher Bedeutung der Denkmalschutz ist, zeigt mir auch, dass uns schon eine Reihe von Zuschriften erreicht hat von Personen und Institutionen, die uns wertvolle und wichtige Anregungen zum Denkmalschutz und seinen Rechtsnormen mit auf den Weg geben.
Es gilt für uns also, einen Rechtsraum zu schaffen, der die gesamte Breite des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege abbildet: von der beweglichen bronzezeitlichen Metallkunst über den Brunnen auf dem St. Johanner Markt oder die Gründerzeitvilla in Neunkirchen bis hin zu den großen Ensembles wie dem ehemaligen Benediktinerkloster in Mettlach. Darum ist es eine reine Selbstverständlichkeit, wenn ich nochmals unterstreiche, dass wir die Gespräche führen werden - und ich bin überzeugt, hier spreche ich nicht nur für die CDU, sondern für die gesamte Koalition - und ein offenes Ohr für die Anliegen derjenigen haben werden, die betroffen sind und die sich mit ihrem Fachwissen einbringen möchten.
Denn, meine Damen und Herren, wie mein Anfangszitat klarstellt, ist nur der Besitz wertvoll, den man auch tatsächlich nutzt, sei es durch seinen bloßen Anblick, sei es durch seine Nutzung zum Beispiel als Museum oder als Erinnerung an unsere Geschichte - eben als Denk-Mal, Objekte aus einer anderen Zeit, die ihre Vollendung darin finden, dass sie uns helfen zu verstehen!
Und so gestatten Sie mir, dass ich Zeilen aus jenem Monolog des Faust aufgreife, um zum Schluss zu gelangen: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht nützt, ist eine schwere Last!” - Ich danke Ihnen.
Danke Herr Kollege Zehner, für die ausführliche Positionierung zu einem nur kleinen Teil des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/286. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/286 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Ent
haltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/286 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes betreffend: Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Ministerpräsident hat in seinen Ausführungen bei der Regierungserklärung die „Schule aus einem Guss“, erwähnt, angemahnt, gesagt, das sollte so sein. Ich denke, bis zur „Schule aus einem Guss“ ist es noch ein weiter Weg.
Im Augenblick ist es doch so, dass jede Schule mindestens zwei Herren hat: zum einen den Schulträger, zum anderen die Schulaufsicht in Form des Kultusministeriums. Das ist ja schon an sich eigentlich nicht ideal, in der Realität ist es aber zudem so, dass von beiden Herren jeweils mehrere Gesichter mit der Schule zu tun haben. Das heißt, die Schule hat mit sehr vielen Herren zu tun. Unser Antrag zielt darauf, den einen Herrn, den Schulträger, so zu bestimmen, dass eine vernünftigere Lösung entsteht als bislang vorhanden.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Schulträgerschaft ja auch hier im Saarland nicht in Stein gemeißelt ist. Wir haben schon alles gehabt; das kann man am Beispiel des Gymnasiums in Sulzbach sehr gut nachvollziehen: Das war einmal ein städtisches Gymnasium, dann war es ein staatliches Gymnasium, nun ist es ein Gymnasium des Regionalverbandes Saarbrücken. Wir haben die weiterbildenden Schulen - die Gemeinschaftsschulen, die Gymnasien, auch die Förderschulen -, bei ihnen ist der Landkreis beziehungsweise der Regionalverband Saarbrücken Schulträger. Wir von der AfD meinen, dass das keine gute Lösung ist.
Ich nehme als Beispiel die Stadt Saarbrücken: Man kann es niemandem begreiflich machen, dass eine Stadt mit fast 200.000 Einwohnern - Landeshauptstadt, Universitätsstadt, halb auch eine Messestadt nur für ihre Grundschulen zuständig ist. Sie ist nicht für die Gymnasien in dieser Stadt zuständig, nicht für Förderschulen - nur für die Grundschulen.
In der letzten Zeit konnte man nun auch noch in der Presse lesen, dass der Landrat des Kreises St. Wendel, Herr Recktenwald, meint, die Kreise sollten auch Träger der Grundschulen sein. Das kann man nun wirklich gar nicht mehr verstehen. Das haben auch die Bürgermeister nicht verstanden und sich sofort dagegen gewehrt. Es gibt also jetzt wieder einen Streit, wer Träger der einzelnen Schulformen sein sollte.
Die Idee der AfD ist keine neue Idee. Professor Diether Breitenbach, ehemaliger Kultusminister zur Regierungszeit von Herrn Lafontaine, hat mir mal gesagt: Ich will ja, dass die Städte und Gemeinden die Träger sind, aber die Bürgermeister wollen nicht, sie scheuen die Verantwortung. - Das mag damals so gewesen sein, ich weiß es nicht. Jedenfalls handelt es sich bei unserer Idee nicht um eine neue Idee. Es ist aber eine vernünftige Idee, wenn ich zum Beispiel Folgendes betrachte: Ich bin ja in der Regionalversammlung. Wir schließen Verträge ab, der Regionalverband mit den Gemeinden, wenn zum Beispiel in einer Gemeinde eine Grundschule den Gebäudekomplex der Gemeinschaftsschule mitbenutzt. Dann wird gestritten, wer den Hausmeister bezahlt, welcher Schulhof zu welcher Schule gehört und so weiter. Das ist Kraftvergeudung, macht die Sache nur komplizierter. Ein anderes Beispiel: Neulich wurde ein Parkplatz geplant hinter dem Rathaus von Sulzbach. Auch dort musste ein Ausschuss der Regionalversammlung ran und die Stadt, weil beide als Miteigentümer betroffen waren und der Regionalverband als Schulträger. Das ist also eine Sache, die nicht in Ordnung ist.
Wir sind der Ansicht, dass die Gemeinden und die Städte, in denen die Schulen stehen, auch Schulträger sein sollten. Sie sind mit der Schule vertraut, sie kennen die Schule. Derzeit ist es doch so: Wird eine neue Regionalversammlung gewählt und muss der Schulausschuss raus, zum Beispiel nach Riegelsberg, heißt es immer wieder: Wo ist denn dort eigentlich die Schule? Wie komme ich am besten dort hin? - Es entscheiden also Leute aus Großrosseln über die Schule in Quierschied und Leute aus Quierschied über die Schule in Kleinblittersdorf. Das muss doch so nicht sein! Deshalb sind wir dafür, dass die Stadt beziehungsweise die Gemeinde Schulträger ist.
Nun hat der Ministerpräsident vor Kurzem eine Idee geäußert. Er hat gesagt, man sollte Schulträgergesellschaften bilden. Das ist, wie ich finde, eine gute Idee.
Die Gemeinde hat damit das Recht, selbst zu bestimmen. Fühlt sich eine Gemeinde aber überfordert und möchte sie sich deswegen mit anderen Gemein
Solche Sachen wären dann möglich, aber vom Gesetz her wäre die kleinste Einheit vor Ort zunächst einmal auch der Schulträger. Das folgt auch dem Prinzip „mehr Demokratie wagen“. Das also ist Gegenstand unseres Antrages, und wir bitten, diesem zuzustimmen.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Kollegen Jürgen Renner auf.