Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass mir die Debatte ein bisschen abgeglitten zu sein scheint. Ich finde das ein wenig unappetitlich. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, nun unbedingt die Intention eines Antrages zu hinterfragen. Es erscheint mir sinnvoller, sich in der Sache mit einem Antrag auseinanderzusetzen. Das dazu.
Ehrenamtliche Rettungskräfte riskieren ihr Leben im Dienst für andere, und das Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr, und vor allem auch rund um die Uhr. Dafür gebühren ihnen Respekt, Anerkennung und vor allem großer Dank für ihren Mut und die Selbstlosigkeit anderen, ihren Mitmenschen, gegenüber.
Ein solcher Dienst an der Gesellschaft bringt neben der Gefahr im Dienst aber auch noch andere persönliche und private Opfer mit sich, die in der öffentlichen Diskussion und Berichterstattung leider oftmals einen äußert geringen oder gar keinen Stellenwert erlangen und daher auch kaum benannt werden. Genannt seien beispielsweise die unzähligen Stunden, die diese Menschen in ihrer Freizeit aufbringen für Seminare, Übungen, Weiterbildungen und so weiter, überwiegend freiwillig und ohne Anspruch auf finanzielle Entlohnung. Das ist gerade auch an Wochenenden der Fall, sodass für Familie, Freunde und Hobbies oftmals wenig bis gar keine Zeit übrigbleibt.
Genannt seien aber auch die vielen Euros, die in Material, Benzinkosten und persönliche Ausrüstung gesteckt werden, häufig aufgebracht aus dem eigenen Lohn, für den man hart arbeiten musste. Das fällt nicht jedem und nicht immer leicht. „Komm, das bezahl ich selbst“, ist oftmals die Devise, weil man in der Regel um die schlechte finanzielle Ausstattung seines Vereins oder Verbandes weiß und diesen ein wenig entlasten will mit dem, was man selbst geben kann und möchte. Das ist Teil der saarländischen Tradition, der tiefen Verwurzelung mit dem Ehrenamt und mit der Arbeit und Mitwirkung in unseren Vereinen.
Doch abgesehen von diesen persönlichen Opfern, die ein Ehrenamtlicher in nahezu allen Bereichen zu bringen bereit ist, ist gerade im Bereich der Rettungskräfte in den zurückliegenden Jahren etwas in Schieflage geraten, was so nicht hingenommen, geschweige denn akzeptiert werden kann. Neben all den täglichen Risiken für Leib und Leben, die dieser Dienst an der Allgemeinheit mit sich bringt, wie es
zum Beispiel beim Gang in ein brennendes Gebäude der Fall ist, gehört mittlerweile auch die Gewalt gegen Rettungs- und Hilfskräfte viel zu oft zum Alltag. Nicht selten werden die, die helfen wollen, schnell zu denjenigen, die selbst Hilfe benötigen. Dagegen muss rigoros vorgegangen werden. Genauso muss aber auch der Rahmen der strafrechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen ausgeschöpft werden.
Der Antrag der Linksfraktion, den wir begrüßen und dem wir zustimmen werden, beschäftigt sich mit der Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung, der Rente sowie der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen. Auch unsere Fraktion wünscht sich eine bessere Versorgung von Hinterbliebenen in dem schlimmsten Fall der Fälle und eine bundesweit einheitliche Regelung. Das sollte das Mindeste sein, was man vonseiten der Politik erwarten darf. Der Entschädigungsfonds, den die Landesregierung eingerichtet hat, ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch zusätzliche Versicherungen, wie sie der gemeinnützige saarländische Landesfeuerwehrverband zum Beispiel als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallkasse Saarland abgeschlossen hat, sorgen dafür, dass im Saarland die Lücken geringer sind als anderswo in der Republik.
Dies ist ein Thema, dessen man sich annehmen sollte, denn auch in anderen Hilfs- und Rettungsorganisationen kommt es hin und wieder zu Gesundheitsschäden, die nicht den Kausalitätsansprüchen des SGB VII entsprechen und bei denen somit in der Folge auch kein Arbeitsunfall nach SGB VII angenommen werden kann, zum Beispiel weil bereits eine Vorschädigung vorgelegen hat. Auch wenn dieses Problem gesetzlich nicht im Saarland gelöst werden kann, kann man es aber durchaus einmal mit nach Berlin nehmen und es dort ins Aufgabenbuch schreiben.
Versorgungsleistungen für Hinterbliebene solcher Tragödien sollten gleichwertig sein, unabhängig davon, ob man der Allgemeinheit in einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes oder in der Freiwilligen Feuerwehr gedient hat, und unabhängig auch davon, ob es Zusatzversicherungen gibt oder nicht.
Ein wenig Kritik kann man lediglich am dritten Punkt Ihres Antrages üben, den man leicht ein wenig falsch interpretieren kann. Die von Ihnen gewählte Formulierung kann den Anschein eines Vorteils gegenüber anderen erwecken, wenn man sich auf eine Stelle in Ministerien, Behörden und Betrieben des Landes bewirbt und bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz ehrenamtlich tätig ist. Es gibt neben diesen Organisationen aber noch Hunderte anderer Vereine und Verbände, in denen ebenfalls hauptsächlich Ehrenamtliche tätig sind, ge
nauso wie viele Bürger, die sich privat engagieren. Diese Menschen sollte man bei Bewerbungen dann auch nicht vergessen und scheinbar schlechter stellen als die, die als ehrenamtliche Rettungskräfte tätig sind. Da wir Ihnen aber eine solche Absicht nicht unterstellen und der Überzeugung sind, dass dies auch nicht Ihr Anliegen ist beziehungsweise sein kann, wollen wir an dieser Stelle nicht päpstlicher sein als der Papst. In der Sache, und nur darum geht es uns, stimmen wir Ihnen zu und werden daher auch Ihrem Antrag zustimmen.
Zum Antrag der Fraktionen von CDU und SPD. Diesem Antrag könnten wir mit ähnlicher Argumentation auch zustimmen, wenn es denn ein Antrag an den Landtag wäre. Aber die Drucksache 16/319 gibt eben genau das nicht her. Es geht leider aus diesem Dokument nicht hervor, dass es sich um einen Antrag an dieses Haus handelt. Es ist lediglich zu erkennen, dass „die Landtagsfraktionen von CDU und SPD“ Dinge begrüßen und die Landesregierung zu Verschiedenem auffordern.
Nein, das geht aus Ihrem Antrag eben leider nicht hervor. Die übliche Formulierung, die genau das aussagt, ist in Ihrem Antrag nicht enthalten. Deswegen können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. - Vielen Dank.
(Abg. Pauluhn (SPD) : Das war zwar inhaltlich richtig, aber irgendwie dann doch nicht? - Weitere Zurufe.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich immer schwer, wenn man am Schluss in so einer Runde zu zwei Anträgen reden muss, weil vieles schon gesagt worden ist und man nicht so genau weiß, was man noch Neues dazu sagen soll. Aber es ist schon lustig, wenn man sich hier darüber streitet, ob in einem Antrag drinsteht, dass man „begrüßt“ oder ob man hier einen Antrag verabschiedet mit anderen Aufträgen an die Landesregierung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir können uns im Saarland darüber freuen, dass seit Jahren wieder mehr Jugendliche den Weg in die Freiwilligen Feuerwehren finden. Im Jahr 2016 waren 4.101 jugendliche Mitglieder in den saarländischen Feuerwehren registriert. Besonders erfreulich ist es, dass mehr
junge Frauen den Weg zur Feuerwehr finden. Seit 2015 ist deren Anzahl von 848 auf 937 gestiegen. Diese Männer und Frauen sind in eine Organisation eingetreten, deren ehrenamtliche Arbeit mit hohem körperlichen Einsatz, Stress und auch Lebensgefahr verbunden ist. Erst vor zwei Monaten, während des Sturmtiefs Friederike, wurde uns vor Augen geführt, unter welch gefährlichen Bedingungen die Einsatzkräfte arbeiten, nämlich zum Beispiel dann, wenn möglichst niemand mehr überhaupt noch vor die Tür geht. Die Bilanz des Sturmtiefs war verheerend, acht Menschen starben, darunter ein Feuerwehrmann aus dem Sauerland und ein Feuerwehrmann aus Bad Salzungen in Thüringen. Umso wichtiger ist es, dass wir Ehrenamtlichen mit hoheitlichen Aufgaben und ihren Familien geeignete Versorgungsleistungen im Falle eines Unfalls oder im schlimmsten Falle des Todes zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, in der Januarsitzung des saarländischen Landtages haben wir einen Antrag beschlossen, welcher sich mit dem respektvollen Umgang mit unseren Sicherheits- und Rettungskräften beschäftigte. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Innenausschusses in der Sitzung vom 22. Februar seitens des Innenministeriums sowie durch Herrn Landesbrandinspekteur Meyer über die zurzeit gültigen Absicherungen für Mitglieder von Rettungsorganisationen und hier im Besonderen der Mitglieder unserer Freiwilligen Feuerwehren unterrichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute liegen uns nun ein weiterer Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, die sich mit den Fragen der persönlichen Absicherung von Angehörigen in Rettungsorganisationen im Saarland befassen. So sehr der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Grunde auch zu begrüßen ist, so sehr geht er dennoch im Kern seiner Aussage an vielen schon gegebenen Realitäten ebenso wie an offenen Fragen vorbei. So erläuterten Herr Landesbrandinspekteur Meyer wie auch Herr Ltd. Ministerialrat Klein im Innenausschuss, dass die Mitglieder der saarländischen Hilfsorganisationen und im Besonderen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland durch eine auf drei beziehungsweise vier Säulen aufbauende Struktur abgesichert sind. Dies sind: Gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise -einsatz, Leistungen nach dem SGB VII, Leistungen aus dem Entschädigungsfonds der saarländischen Landesregierung sowie eine weitreichende Unfallversicherung durch den Landesfeuerwehrverband, bei der leider immer noch circa 5 Prozent der Feuerwehrmitglieder nicht abgesichert sind, weil ihre Kommunen die Beiträge nicht bezahlen. Ich glaube, wir müssen daran arbeiten, dass die Kommunen das auch noch erledigen.
Nach Aussage des Landesbrandinspekteurs ist dies im Bundesvergleich eine der besten Absicherungen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Die über 11.500 Angehörigen der saarländischen Feuerwehren sind bereits heute umfangreich abgesichert. Die Landesregierung und der Landesfeuerwehrverband haben Absicherungslücken bereits geschlossen.
Außerdem lassen Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, in Ihrem Antrag die Ergebnisse der 93. Sitzung des Arbeitskreises der Innenministerkonferenz vom 11./12.10.2017 wie auch die Ergebnisse der Innenministerkonferenz vom 7./8.12.2017 außer Acht. Hier wurden folgende Punkte bereits in Prüfaufgaben festgelegt und beschlossen. Ich möchte sie hier im Einzelnen aufführen: Erstens. Erstellung einer Zusammenfassung der verschiedenen bundesländlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Absicherung von Mitgliedern im Rettungs- und Katastrophenschutzwesen. Hierzu soll eine Expertise erstellt werden, die in der Frühjahrssitzung weiter beraten werden soll. Zweitens. Überprüfung der Gleichstellungsfragen bei tödlich verunfallten Feuerwehrleuten und ihren Angehörigen. Drittens. Überprüfung der Angleichung der Hinterbliebenenversorgung zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitgliedern. Viertens. Überprüfung der Altersversorgung nach SGB VI im Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement der Hilfskräfte.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Sie sehen, dass vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon längst innerhalb der Regierungskoalition sowohl im Bund wie auch im Land besprochen und bearbeitet wird. Man könnte auch sagen, Ihr Antrag ist ein Placebo. Es sieht gut aus, es schmeckt ganz gut, aber es hat leider keinen neuen Inhalt, es bringt uns letztendlich nicht weiter.
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung in den letzten Jahren verstärkt die Kommunen bei der Ausstattung sowie bei Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Man kann zurzeit landauf landab ständig in den Zeitungen wahrnehmen, wo überall neue Gerätehäuser gebaut oder neue größere und technisch verbesserte Fahrzeuge angeschafft werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich selbst bin seit über 20 Jahren Mitglied in einer Rettungsorganisation. Ich war schon bei mehr als 200 Einsätzen unter schwerem Atemschutz tätig und war auch schon bei mehreren Gegebenheiten vor Ort, als Tote geborgen wurden. Sie können mir glauben, dass ich weiß, wovon ich rede. Ich sage es sehr deutlich, es war für mich nie wichtig - ich glaube, das ist mehrheitlich so -, wie meine Altersversicherung aussieht, wenn was passiert oder was danach passiert. Der Gedanke ist immer, man will helfen und man tut es oder man
lässt es. Wir können also feststellen, dass es viel wichtigere Dinge gibt als nur die Altersabsicherung oder die Unfallversicherung. Für mich und auch für viele Kollegen war es immer am wichtigsten, dass die Einsatzkleidung in Ordnung ist, dass die technische Ausrüstung vorhanden ist, damit die örtlichen Gegebenheiten zu bewältigen sind.
Für alle Mitglieder der öffentlichen Organisationen sind ebenso wichtig die Anerkennung und der Respekt. Darüber haben wir bereits im Januar gesprochen. Fehlender Respekt und fehlende Anerkennung sind leider ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es beginnt damit, dass der Einzelne eine emotionale Distanz gegenüber seinen Mitmenschen aufbaut und die Fähigkeit, sich in die Lage anderer hineinzuversetzen und einzufühlen, für ihn ein Fremdwort ist. Dieses Phänomen ist besonders ausgeprägt gegenüber den Vertretern von Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben, sprich Lehrern, Politikern, aber auch immer mehr gegenüber Rettungskräften und Feuerwehrleuten. Auf der einen Seite fehlt die emotionale Nähe zu den Mitmenschen, auf der anderen Seite der Respekt vor den staatlichen Aufgaben.
Die Mitglieder der kommunalen Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel sind keine anonyme Macht mit hoheitlichen Aufgaben, sondern sie sind unsere Nachbarn und unsere Freunde. Auf der anderen Seite werden Grenzen der psychischen Nähe viel zu oft überschritten und zwar in ihrer schlechtesten Ausprägung, nämlich in Gewalt. Dass fehlender Respekt in körperliche Gewalt gegen Einsatzkräfte mündet, ist eine neue und besorgniserregende Entwicklung. Wie gesagt, wir haben bereits im Januar im Plenum darüber debattiert. Wir müssen des Weiteren feststellen, dass Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen im Alltag besondere Hürden überwinden müssen. Jede und jeder kann in eine Notlage geraten, aus der sie oder er sich selbst nicht befreien kann. In dieser Situation möchte sich jeder und jede auf Hilfe von Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen verlassen können. Daher bedürfen die Angehörigen der saarländischen Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes einer guten und lückenlosen Absicherung. Die Koalitionsfraktionen drücken heute ihre Anerkennung, Solidarität und Dankbarkeit gegenüber den saarländischen Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes aus.
Meine Damen und Herren, hier gibt es sicherlich noch vieles zu erledigen, was Sie anhand unseres Antrages auch ersehen können. Dennoch soll Ehrenamt auch Ehrenamt bleiben. Ich glaube, die Mitglieder der saarländischen Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen sehen das auch so. - Vielen Dank
Zu dem eben gehörten Debattenbeitrag des Kollegen Reiner Zimmer hat nun Herr Kollege Lutz Hecker eine Kurzintervention angemeldet. - Herr Hecker, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Zimmer, liebe Kollegen der Fraktionen von SPD und CDU, ich muss mich nochmal gegen die Anmerkung von vorhin verwahren. Es ist definitiv kein Antrag. Erstens steht nicht drüber: „Der Landtag möge beschließen“. Zweitens, selbst wenn Sie es drübergeschrieben hätten, würde da immer noch stehen: „Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD begrüßen“ und „Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD fordern die Landesregierung auf“.
Nein, das ist kein Antrag. Ich bezweifle, dass wir überhaupt darüber abstimmen können. Selbst wenn es einer wäre, kann die Opposition bei dieser Formulierung natürlich unmöglich zustimmen. - Danke.
Ich gebe dem Abgeordneten Reiner Zimmer die Möglichkeit zu einer Reaktion auf diese Kurzintervention.
Herr Hecker, wir sind hier nicht bei einem Schauspiel, das wir hier machen und das Sie interessiert und andere auch, sondern das Geschriebene gilt nun mal. Es steht dort nun mal: „Antrag“.
Ich denke, wir brauchen das nicht mehr groß weiterzudiskutieren. Wir schreiben direkt im Betreff, was wir wollen und wohin das geht. Wenn die Fraktion der AfD das nicht versteht, dann muss sie vielleicht noch ein bisschen üben, das richtig zu lesen. - Dankeschön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/294 ab. Wer für die Annahme der Drucksache 16/294 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/294 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen DIE LINKE und AfD, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/319. Wer für die Annahme der Drucksache 16/319 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle damit fest, dass der Antrag Drucksache 16/319 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen DIE LINKE und AfD.