Protocol of the Session on February 7, 2018

Abg. F l a c k u s (DIE LINKE) zur Begründung................................................. 588

Abg. R o t h (SPD)................................... 589

Abg. H e c k e r (AfD)................................ 592

Abg. F u n k (CDU)................................... 593

Abstimmung, Ablehnung des Antrages..... 594

7. Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Spielräume für Fördermaßnahmen zurückgewinnen - Unterstützung der Bundesratsinitiative von Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen und RheinlandPfalz für eine aufgabengerechte Mittelausstattung der Jobcenter (Drucksache 16/243)...................................................... 594

Abg. S c h ra m m (DIE LINKE) zur Begründung................................................. 594

Abg. D ö r r (AfD)..................................... 595

Abg. K u r t z (SPD).................................. 595

Abg. S p e ic h e r (CDU).......................... 596

Abstimmung, Ablehnung des Antrages..... 598

8. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kerosinablass über Deutschland und unserer Region; möglichen Gefahren vorbeugen, nach alternativen Methoden forschen (Drucksa- che 16/246)............................................... 598

Abg. D ö r i n g (SPD) zur Begründung..... 598

Abg. E n s c h - E n g e l (DIE LINKE)......... 600

Abg. F r e t t e r (CDU).............................. 601

Abg. D ö r r (AfD)..................................... 603

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 604

9. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Die Zukunft der Landwirtschaft gestalten; Herausforderungen gemeinsamer Agrarpolitik im Saarland, in Deutschland und der EU (Drucksa- che 16/248)............................................... 604

10.Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bessere Rahmenbedingungen für Landwirtschaftsbetriebe vor Ort; für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP); Stärkung des Umwelt-, Klimaund Naturschutzes (Drucksache 16/253)................................ 604

Abg. Dr. J u n g (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 16/248........... 604

Abg. E n s c h - E n g e l (DIE LINKE) zur Begründung des Antrages Drucksache 16/253..................................................... 606

Abg. H e i n r i c h (CDU)........................... 607

Abg. D ö r r (AfD)..................................... 610

Abg. B l a t t (SPD)................................... 611

Minister J o s t......................................... 612

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/248, Annahme des Antrages................ 614

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/253, Ablehnung des Antrages.............. 614

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die elfte Landtagssitzung. Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Frau Ministerin Anke Rehlinger sind für die heutige Sitzung entschuldigt. Sie nehmen an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teil.

Wegen Krankheit sind Landtagspräsident Klaus Meiser und Herr Minister Klaus Bouillon für die Sitzung ebenfalls entschuldigt.

(Sprechen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 07. Februar 1962 um 07.50 Uhr ereignete sich im Bergwerk Luisenthal eines der schwersten Grubenunglücke in der Geschichte Deutschlands und das schwerste in der Geschichte des Saarlandes. Beginnend als Grubengasabflammung, die im Bereich einer Streckeneinmündung eine Schlagwetterexplosion auslöste, kam es schließlich zu einer Reihe von Kohlenstaubexplosionen mit verheerender Wirkung. Hierdurch kamen 299 Bergleute zu Tode. Ich darf Sie alle bitten, sich zum Gedenken an die Opfer von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Ich danke Ihnen. Nehmen Sie bitte wieder Platz.

Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer am „Freiwilligen Ökologischen Jahr“ unter Leitung von Herrn Günther von Bünau begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner elften Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Die Zukunft der Landwirtschaft gestalten; Herausforderungen gemeinsamer Agrarpolitik im Saarland, Deutschland und der EU“, Drucksache 16/248, hat die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/253 den Antrag „Bessere Rahmenbedingungen für Landschaftsbetriebe vor Ort; für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP); Stärkung des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes“ eingebracht.

Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/253 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/253 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 16/237)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in Vertretung unseres erkrankten Innenministers Klaus Bouillon das vorliegende Gesetz einbringen. Thema ist die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Im Kern geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass künftig das Landesamt für Verfassungsschutz als Abteilung 5 in das saarländische Innenministerium integriert werden soll. Das steht sozusagen im Mittelpunkt dieses Gesetzesvorhabens.

Nach § 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes muss jedes Bundesland eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterhalten. Bei uns war das bisher so, dass der operative Bereich durch ein eigenständiges Landesamt ausgeführt wurde, nämlich das Landesamt für Verfassungsschutz als nachgeordnete Behörde des Innenministeriums. Im Innenministerium war bisher die Fach- und Rechtsaufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt, auch der strategische Bereich. Das war die Lage, wie wir es bis dato haben. Jetzt kommt diese Gesetzesänderung. Sie geht zurück auf eine Verabredung, eine Vereinbarung, die die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag getroffen haben.

Ich darf einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Gemeinsam mit der saarländischen Polizei leistet der Verfassungsschutz einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der saarländischen Bevölkerung. Die Landesregierung setzt sich das Ziel, den Verfassungsschutz auch weiterhin personell zu stärken. Darüber hinaus gilt es, die Organisationsstruktur den Gegebenheiten anzupassen und weiterzuentwickeln.“ Da sind wir beim Kern. Es geht um die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur im saarländischen Verfassungsschutz. Die meisten Länder haben zu diesem Zweck bereits eine eigene Abteilung im Innenministerium eingerichtet, eine Abteilung für Verfassungsschutz. Das wollen wir jetzt auch tun. Es geht wie gesagt auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zurück.

Die so wichtige Trennung im Bereich des Verfassungsschutzes, wonach Verfassungsschutz und Polizei organisatorisch getrennt sein müssen, gilt weiterhin. Ihr wird auch in der neuen Struktur Rechnung getragen. Darum gibt es in diesem Gesetzesvorhaben zahlreiche Einzeländerungen, die genau diesem Anliegen dienen, dass Polizei und Verfassungsschutz nach wie vor und künftig auch organisatorisch getrennt sein müssen. Dies ist auch gewährleistet, wenn beide im Innenministerium jeweils als eigenständige Abteilungen integriert sind.

Um dieser besonderen Situation des Verfassungsschutzes und dem Gebot der organisatorischen Trennung Rechnung zu tragen, bleibt der Verfassungsschutz künftig auch in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht eigenständig. Es gibt nach wie vor eine eigenständige Personalvertretung für den Bereich des Verfassungsschutzes. Das ist das Wesen dieses Gesetzes, das die Landesregierung einbringt. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Verweisung an den zuständigen Innenausschuss.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Vizepräsidentin Ries)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mein Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Vielzahl von Änderungen in Einzelvorschriften im Saarländischen Verfassungsschutzgesetz, im G 10-Durchführungsgesetz und im saarländischen Personalvertretungsrecht, die erforderlich sind, um das Landesamt für Verfassungsschutz als Behörde aufzulösen und künftig als Abteilung im Innenministerium zu integrieren. Mit dieser Umorganisation ist keinerlei Änderung verbunden, was die räumliche Situation anbelangt, und auch keine Änderung, was die materiell-rechtlichen Befugnisse anbelangt.

Es handelt sich zunächst einmal um die Änderung der Bezeichnung. Künftig reden wir nicht mehr von dem Landesamt für Verfassungsschutz, sondern von der Verfassungsschutzbehörde. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes sind wir eines von zehn Bundesländern, das die Organisation seines Geheimdienstes innerhalb des Innenressorts abbildet, also in der deutlichen Mehrheit. Nur Bayern, BadenWürttemberg, Hessen, Hamburg, Bremen und auch Sachsen führen den Verfassungsschutz wie das Saarland bisher weiter als Landesamt.