Ich kann Ihnen dazu sagen, wir sind der Ansicht, dass Schulen keine Unternehmen sind, dass Schülerinnen und Schüler keine Kunden sind und dass Bildung keine Ware ist, sondern ein Menschenrecht.
Schauen wir uns in den Staaten um, in denen der Staat diesen berechtigten Anspruch des oder der Einzelnen auf bestmögliche Bildung nicht einlöst,
müssen wir feststellen: Dort gibt es mehr Ungleichheit, weniger Chancengleichheit, weniger Bildungsgerechtigkeit und letztlich auch weniger Freiheit hinsichtlich einer selbstbestimmten Lebensführung. Das sage ich auch in dem Bewusstsein, dass sich unser staatliches Bildungssystem natürlich Herausforderungen gegenübersieht; Sie haben das in der Ihnen eigenen Weise angesprochen. Über diese Herausforderungen haben wir in diesen Tagen und in den letzten Wochen ja auch aus gutem Grund sehr engagiert diskutiert.
Schulen in freier Trägerschaft beziehungsweise Privatschulen sind aber nun einmal weder Allheilmittel noch Teufelswerk. Sie können eine gute Ergänzung zum staatlich verantworteten Bildungssystem darstellen, dafür gibt es auch in unserem Land gute Beispiele.
Die Privatschulfreiheit ist auch im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankert. Sie garantiert den Schulen in freier Trägerschaft ein Betätigungsfeld, das frei von staatlicher Einflussnahme ist, und verpflichtet den Staat zur finanziellen Unterstützung. Ihren Ausdruck und ihre Präzisierung findet diese Garantie im Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, das im Jahr 2011 in diesem Hause einstimmig geändert wurde.
Mit Ihrem Gesetzentwurf sollen nun zwei wesentliche Bestimmungen aufgehoben werden, die damals Eingang in das Gesetz gefunden haben, zum einen eine Bewährungszeit von drei Jahren bis zur endgültigen Anerkennung als Ersatzschule. Diese Regelung ist in § 18 Abs. 1 enthalten. Das ist im Übrigen keine neue Anforderung, denn sie war bereits in der Durchführungsverordnung zum Privatschulgesetz geregelt und wurde ins Gesetz aufgenommen wegen der Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht der staatlichen Anerkennung von Privatschulen in seiner Rechtsprechung beigemessen hat. Zum Zweiten wurde der Anspruch auf staatliche Finanzhilfe in § 28 Abs. 3 an diese Bewährungszeit gebunden. Das heißt, eine Ersatzschule ist erst nach einer erfolgreichen Anlaufphase, nach einem dreijährigen beanstandungsfreien Betrieb in der Lage, die volle staatliche Finanzhilfe in Anspruch zu nehmen. Beide Regelungen sind außerordentlich sinnvoll, sie greifen im Übrigen auch Regelungen anderer Bundesländer auf.
Schulen in freier Trägerschaft bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde; die Prüfung orientiert sich daran, ob das Schulkonzept den rechtlichen Anforderungen genügt und die personellen und sächlichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb erfüllt sind. Bis zur Änderung 2011 lag das finanzielle Risiko einer Schulgründung weitgehend beim Land, das die volle Finanzhilfe von Beginn der Inbetriebnahme an zu leisten hatte. Mit der Gesetzesänderung 2011 wurde neben den Regelungen zur Ge
währung staatlicher Finanzhilfen für laufende Personal- und Sachausgaben auch eine Regelung für die Finanzhilfe in Form von Baukostenzuschüssen des Landes aufgenommen. Denn im Falle eines Scheiterns - und das ist der eigentliche Grund - trägt der Staat, der Steuerzahler die volle Last, die mit den Zuschüssen verbunden ist.
Es gibt auch noch einen anderen Grund, warum das außerordentlich sinnvoll ist. Die Betreiber einer Schule in freier Trägerschaft erhalten über diese Regelung Planungssicherheit, Eltern und Kinder können durch sie auf die Zuverlässigkeit eines Betreibers und das Gelingen der Gründung einer freien Schule vertrauen.
Seit 2011 wurde eine Schule in freier Trägerschaft gegründet. Es ist nicht bekannt, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Vorhaben erschwert hätten. Es gibt auch keine Anzeichen dafür, dass andere Gründungen erschwert oder behindert wurden. Herr Dörr, Sie haben eben gesagt, es seien eine Reihe von Maßnahmen auf der Strecke geblieben. Meiner Kenntnis nach ist das nicht der Fall, ist kein Vorhaben an den gesetzlichen Bestimmungen dieses Gesetzes gescheitert. Ich finde, wenn Sie solche Aussagen hier treffen, dann sollten Sie auch Ross und Reiter nennen und nicht einfach nur hier ins Blaue hinein reden.
Insofern, meine Damen und Herren, hat die gesetzliche Regelung ihren Sinn erfüllt. Wir lehnen den Antrag der AfD ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2011 wurde das Privatschulgesetz im Saarland geändert. Wir LINKE haben dem damals zugestimmt. Es wurde auch der Name geändert. Statt „Privatschulgesetz“ heißt es nun zu Recht „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“. Die Namensänderung war richtig so, vor allem war sie zeitgemäß, angelehnt auch an die Regelungen in den meisten anderen Bundesländern.
Es geht bei alledem zum Glück - das muss man betonen - in der Mehrzahl der Fälle nicht um klassische Privatschulen vom Typ des bekannten Eliteinternats am Bodensee, sondern es geht vielmehr um Schulen mit bestimmten pädagogischen Profilen als Alternative, wie zum Beispiel Gesamtschulen besonderer pädagogischer Prägung in Trägerschaft der Eltern. Diese Schulen, das klang ja eben auch an, sind wichtige Zusatzangebote in unserem Bildungs
Die Änderungen in § 18 und § 28, deren Streichung im vorliegenden Entwurf verlangt wird, haben bewirkt - Kollege Renner hat es ausgeführt, ich muss das nicht alles wiederholen -, dass neu zu gründende Schulen in freier Trägerschaft erst dann öffentliche Finanzhilfen beanspruchen können, wenn sie staatlich anerkannt sind. Das war kein radikaler Wechsel, denn es war tatsächlich damals schon so, dass das in fast allen Bundesländern entsprechend geregelt war.
Es geht also um eine Art Bewährungsfrist für neue Schulen, das wurde auch schon gesagt. Erst nach einer erfolgreichen Gründungsphase bekommt die Schule die volle staatliche Finanzhilfe. Es ist ja nicht so, dass man eine Schule, die in die Gründungsphase gehen will, im Regen stehen lässt, es gibt ja auch einen gewissen Anteil an Finanzhilfe. Aber die volle Finanzhilfe gibt es erst, wenn sozusagen die Bewährung erfolgt ist. Wir halten das auch für vernünftig.
Für uns war aber damals mit Blick auf die Missstände rund um die Schulen in Trägerschaft der PiusBruderschaft viel entscheidender, dass die Zuverlässigkeit des Schulträgers auf den Prüfstand kam. Wir haben immer wieder gefordert, dass hier die Hürden höher werden. Das hat etwas mit Planungssicherheit zu tun, das hat aber auch etwas mit Sicherheit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu tun, und das war richtig so!
Die Schulleitung muss seitdem nicht nur persönlich, sondern auch fachlich geeignet sein, die Schule verantwortungsvoll zu führen. Es ist auch dringend notwendig, dass hier genau hingeschaut wird.
Meine Damen und Herren, die aktuellen Herausforderungen an unseren Schulen sind aber derzeit ganz andere. Die Brandbriefe saarländischer Schulen wurden eben angesprochen, aber hier noch mehr Schulen in freier Trägerschaft zu gründen, ist das die richtige Antwort auf das, was bei den öffentlichen Schulen an Problemen da ist? Das bezweifle ich. Man muss bei den öffentlichen Schulen ansetzen, hier muss man Lösungen finden. Die dramatischen Hilferufe von den Gemeinschaftsschulen sind bekannt; hier ist ein Sofortprogramm notwendig, es muss sofort Abhilfe geschaffen werden.
Es sind ja auch schon Schritte angekündigt, das haben wir heute Morgen gehört und gelesen. Wir begrüßen das, aber das wird auf jeden Fall nicht ausreichen. Wir sind uns hier mit der GEW einig, dass der Weg, nur Pilotschulen einzurichten, nicht ausreichend ist. Hier müsste viel mehr passieren. Wir haben das auch ganz klar formuliert. Wir haben gesagt, jede Gemeinschaftsschule müsste derzeit min
destens drei Sozialarbeiterkräfte haben und keine Klasse dürfte mehr als 24 bis 25 Schülerinnen und Schüler haben. Darum geht es! Und in den Klassenstufen 5 und 6 sollte eine Doppelbetreuung durch zwei Lehrkräfte sichergestellt werden. Das sind die Herausforderungen, darum geht es. Hier muss angesetzt werden.
Aber, meine Damen und Herren, etwas fehlt mir hier in dieser Diskussion, das wird offenbar ausgeblendet. Man kann nicht mehr wegdiskutieren, dass die Schere zwischen Arm und Reich sich in unserer Gesellschaft immer weiter öffnet. Immer mehr Menschen fühlen sich abgehängt, stehen ohne Perspektive da. In der Folge nehmen natürlich auch die Probleme an unseren Schulen zu. Wir haben im Bildungsausschuss gehört, wie sich die Armutsspirale auch im Saarland immer weiter dreht. Der Anteil der Kinder, deren Eltern vom Entgelt für die Schulbuchausleihe befreit sind, steigt bedenklich an. Es sind mehrere Schulen im Raum Saarbrücken genannt worden, bei denen weit über 50 Prozent der Kinder davon betroffen sind. Und warum sind diese Familien von der Leihgebühr befreit? Das ist doch auch völlig klar: weil sie eben in sehr schlechten Einkommenssituationen leben müssen. Das ist also letzten Endes ein Indikator für eine steigende Armut.
Meine Damen und Herren, es wird immer wieder über die vielen Schülerinnen und Schüler mit sogenannter sozial-emotionaler Beeinträchtigung gesprochen und die Konsequenzen, die das für die Schulen hat. Hier möchte ich sagen, es gehören ganz viele dazu, die in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen müssen. Das hat eben leider auch viel mit Perspektivlosigkeit zu tun, das hat ganz viel mit zunehmender Armut zu tun. Hier muss umgesteuert werden! Dann entwickeln sich die Kinder ganz anders, haben eben auch ganz andere, viel bessere Perspektiven. Dazu gehören eben Ressourcen, damit all das auch gelingt. Auch das darf man nie ausblenden, wenn es darum geht, umzusteuern.
Unsere Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen sind zunehmend gefordert, Versäumnisse der Gesellschaft und der Familien auszugleichen. Das kann man nicht mehr so stehen lassen, man kann sie mit diesen Problemen an den Schulen nicht alleine lassen, sie brauchen mehr Unterstützung, vor allem mehr Personal. Das sind die Problemlagen, um die wir uns kümmern müssen und wo wir hinschauen müssen.
Das Ziel des AfD-Antrags ist es nun, die Gründung neuer Schulen in freier Trägerschaft zu erleichtern. Aber, wie gesagt, hier stellt sich die Frage, die auch vom Kollegen Renner aufgeworfen wurde: Ist denn in den vergangenen Jahren eine nennenswerte Anzahl von Initiativen für neue Schulen dieser Art
Es gibt funktionierende Schulen in freier Trägerschaft. Wir liegen beim Anteil der allgemeinbildenden privaten Schulen im Mittelfeld, auch im Ländervergleich. Es gibt aus unserer Sicht daher keinen Bedarf für eine neue Regelung. Wir wollen uns lieber um die Themen kümmern, die wirklich unter den Nägeln brennen. Deshalb lehnen wir auch den Gesetzentwurf ab. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion geht es um eine Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, vormals Privatschulgesetz. Unser Bildungssystem ist sehr vielfältig, und gute Bildung lebt auch vom Austausch und von der Konkurrenz untereinander in den einzelnen Schulformen. Die Schulen in freier Trägerschaft beziehungsweise Privatschulen sind eine wichtige Bereicherung in unserem Bildungssystem. Wir haben im Saarland zahlreiche Privatschulen, die sich seit vielen Jahren auf dem Markt etabliert haben und hervorragende Arbeit leisten. Die Privatschulen finden bundesweit vermehrt Zuspruch. Ab dem Jahr 2007 wurden im Saarland, aber auch im übrigen Bundesgebiet, zahlreiche Gründungsinitiativen gestartet, was mit Sicherheit sinnvoll ist. Man muss sich dies aber näher anschauen, weil bei den ganzen Themen, die wir in unserer Schullandschaft haben, eine hohe Verantwortung auf die neuen Schulen zukommt.
Man hat damals genau geschaut, wie die Bedingungen in den anderen Bundesländern aussehen, dann gab es eine Anpassung des Gesetzes im Jahr 2011. Die Privatschulen stehen vor den gleichen Herausforderungen wie unsere staatlichen Schulen in den einzelnen Schulformen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Situation in unseren Schulen deutlich verändert. Das gesamte Fachpersonal, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher, pädagogische Fachkräfte, musste auf diese Veränderungen mit guten Konzepten und modernen Schulprofilen reagieren. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Fachkräfte in unseren Schulen und in unseren Kitas, vielen Dank für eure Arbeit.
In der aktuellen Schullandschaft hat sich viel getan, die Lehrkräfte müssen zahlreiche Themen aktiv an
gehen. Die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen werden immer schwieriger. Es gibt immer mehr Kinder aus sozialen Brennpunkten, für die man gute Lösungen haben muss. Es gibt immer mehr Heterogenität in unserer Schülerschaft. Die Inklusion, das Unterrichten von behinderten und nicht behinderten Kindern, ist eine große Herausforderung. Dieses Thema gehen wir massiv an, wir haben dort gute Ansätze, die es auch in die Privatschulen zu übertragen gilt. Das Thema Ganztags- und Nachmittagsbetreuung, die Anschlussfähigkeit des Unterrichts in den Nachmittag, also eine gute Rhythmisierung durch Konzepte im gebundenen Ganztag, in der Freiwilligen Ganztagsschule oder auch beim neuen Modell, das wir jetzt angehen möchten, beim flexiblen Ganztag, all das sind Modelle, die unsere Familien brauchen, um eine gute Betreuung für unsere Kinder zu gewährleisten. Das ist auch für unsere Privatschulen ganz wichtig.
Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden, Sozialarbeit, Jugendhilfe, Schulpsychologie, Gesundheitswesen, aber auch ganz viele Gespräche mit Vereinen und Beteiligten vor Ort in den einzelnen Regionen. Deshalb ist es wichtig, sich ein Netzwerk aufzubauen, um dort gute Kooperationspartner zu haben. Das geht nicht von heute auf morgen, das muss wachsen. Übergänge werden immer wichtiger, deshalb ist Kooperation und Austausch mit den anderen Schulen wichtig. Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule, von der Grundschule zur weiterführenden Schule und nachher von der weiterführenden Schule zum Ausbildungsbetrieb ist eine große Herausforderung. Auch hier muss ein Netzwerk aufgebaut werden.
Eine neue Schule muss sich dieser Themen annehmen und in ihrem Schulprofil berücksichtigen. Im Jahr 2011 wurde das vorliegende Gesetz den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Diese Anpassung erfolgte unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und unter der Berücksichtigung der Regelungen in anderen Bundesländern. Dies geschah aber mit Augenmaß und in einem sehr detaillierten Abstimmungsprozess. Es gab zahlreiche Anhörungen, man hat sich wirklich die einzelnen Schulen angesehen, Gespräche mit den Trägern geführt und in vielen Sitzungen hier intensiv beraten. Das Privatschulwesen wurde nicht beeinträchtigt, die Schulen in freier Trägerschaft stellen weiterhin eine wichtige Bereicherung des Schulwesens dar.
Im Folgenden möchte ich nun die wichtigsten Punkte des aktuellen Privatschulgesetzes herausstellen. Zum Thema Antragsfrist. Mit dem neuen Gesetz wurde eine neue Frist eingeführt, um sicherzustellen, dass die in der Regel sehr umfangreichen Antragsunterlagen insbesondere im Hinblick auf die Interessen der potenziellen zukünftigen Schüler mit der nötigen Sorgfalt geprüft werden können. Der An
trag auf Genehmigung einer Schule in freier Trägerschaft ist dem Ministerium für Bildung und Kultur vor dem 01. Februar eines Jahres bescheidungsfähig vorzulegen. Somit kann die Erteilung einer Genehmigung für den Beginn des kommenden Schuljahres getroffen werden. Diesen Vorlauf benötigt man auch für die Personalplanung; man muss sich immer wieder anschauen, welche Bedingungen, welche Ressourcen für die Schule benötigt werden. Es muss ein intensiver Abstimmungsprozess durchgeführt werden, dafür wird Zeit benötigt.
Zum Thema Genehmigung. Eine Ersatzschule darf nur genehmigt werden, wenn sie hinter den vergleichbaren öffentlichen Schulen in den Lehrzielen, den Einrichtungen und der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte nicht zurücksteht. Der Träger muss sich als zuverlässig erweisen. Das Thema Zuverlässigkeit wurde ebenfalls von der Kollegin Spaniol angesprochen. Es ist an dem Punkt richtig, dass ein Schulträger zuverlässig agieren muss und nicht nur die Verwaltung und die Organisation, sondern auch den Umgang mit den Schülern im Griff haben muss. Das Thema der Pius-Brüderschaft wurde eben angesprochen. Ja, das war definitiv ein Thema, bei dem man sich das Gesetz genau angesehen und geprüft hat: Arbeiten diejenigen dort wirklich noch zeitgemäß, haben sie von ihrer Ausbildung, von ihrer fachlichen Kompetenz das Wissen, das heute den Schülerinnen und Schülern gut tut? Das war definitiv nicht der Fall.
Umso wichtiger ist es, die Schulleitung nicht nur als zuverlässig einzustufen, sondern auch die fachliche Eignung zu überprüfen. Wer eine Schule führen möchte, wer eine Schule leiten möchte, muss auch die pädagogische Kompetenz mitbringen, um die Schulkonzepte umzusetzen und auch die ganzen neuen Herausforderungen in das Kollegium zu tragen und Vorbild zu sein.
Weiterhin muss es grundsätzlich möglich sein, dass Schülerinnen und Schüler aller gesellschaftlichen Schichten diese Schule besuchen können. Ganz wichtig beim Thema Privatschulen ist, denke ich, dass es eine Heterogenität der Schülerschaft auch in den Privatschulen gibt. Darauf muss weiterhin Wert gelegt werden.