Ich sage auch, wir sind nicht am Ende eines Entscheidungs- oder Abwägungsprozesses, sondern wir sind ganz am Anfang eines Verfahrens. Deswegen bin ich sehr froh und dankbar, dass sich viele Menschen, Organisationen und wer auch immer sich dazu berufen fühlt in dieses Thema eingebracht haben. Wir werden, das sage ich an dieser Stelle auch ganz klar, egal was der Antragsteller an Erwartungshorizont hat, uns die Zeit nehmen, die w i r bauchen, um abzuwägen. Wir nehmen uns die Expertisen, die jetzt schon da sind, und ich schließe ausdrücklich nicht aus, dass da noch einige dazukommen, um eine Abwägung und diesen Prozess zum Abschluss zu bringen, aber wir sind am Anfang eines Verfahrens und nicht am Ende. Nicht der Antragsteller bestimmt den zeitlichen Ablauf, sondern wir als die Genehmigungsbehörden, wir als saarländische Landesregierung, und auch das ist eine klare Ansage an dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren!
In diesem Zusammenhang steht auch das Prinzip der Transparenz und der möglichst breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Das hat nicht nur der saarländische Landtag in mehreren Plenardebatten oder Ausschussterminen immer wieder zum Ausdruck gebracht, sondern auch das gesamte Verfahren ist danach ausgelegt. Das ist auch der Ernsthaftigkeit des Verfahrens geschuldet. Nicht nur im Hinblick auf die Transparenz und die Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern auch in den weiteren Verfahrensabläufen. Wir werden uns jede einzelne Eingabe, jede einzelne Stellungnahme genau ansehen und sie an die RAG mit der Bitte um Stellungnahme weiterleiten. Ich gehe davon aus, dass auch die RAG ein gerüttelt Maß Interesse daran hat, auf diese Stellungnahmen fundiert und gut zu antworten und es nicht als Massen
verfahren zu begreifen. Wir wollen und werden sicherstellen, dass alle Stellungnahmen in dieses Verfahren nicht nur eingeführt, sondern auch geprüft und bewertet werden. Dabei, das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich, spielen für uns Kosten überhaupt keine Rolle. Wir sind in diesem Zusammenhang dem Antragsteller gegenüber verpflichtet, das Verfahren, das er eingeleitet und mit dem Antrag an uns herangetragen hat, rechtsstaatlich zu beurteilen und rechtssicher abzuschließen. Die Entscheidungen dazu stehen noch nicht fest. Die Begründung des Antragstellers ist für uns erst einmal nebensächlich. Für uns ist aber ganz klar: Kostenargumente beeindrucken uns dabei in keiner Weise, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir uns bereits in den zurückliegenden Jahren bei diesem Thema mit Blick auf unsere Arbeit in den jeweiligen Behörden sehr engagiert zum Schutz des saarländischen Grund- und Trinkwassers - unabhängig von dem zugrunde liegenden Thema - eingebracht haben. Wir sind in den vergangenen Jahren nicht müde geworden, dem Grundsatz Vorsorge und Schutz des saarländischen Grund- und Trinkwassers gerecht zu werden. Die Herausforderungen der Grubenwasserhaltung haben das mit Sicherheit nicht einfacher gemacht, aber auch dem sind wir gerecht geworden.
Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den dabei beteiligten Behörden ist qualitativ hochwertig. Deswegen möchte ich festhalten: Man kann sich ja in der Diskussion schon mal an der einen oder anderen Stelle vergaloppieren, man sollte sich aber in dieser Frage darüber im Klaren sein, dass die saarländische Landesregierung in den entsprechenden Behörden über erstklassige Expertise verfügt sowie über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich jeden Tag sehr engagiert einbringen, und damit auch dafür Sorge trägt, dass den Schutzgütern Rechnung getragen wird. Auch das gehört zur Wahrheit in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir werden uns in den kommenden Monaten und Jahren diesen Vorhaben und Herausforderungen nach den von mir eben dargestellten rechtsstaatlichen Prinzipien stellen. Das ist keine politische Entscheidung, sondern eine, die aufgrund eines Antrages eines Antragstellers nach dem Besorgnisgrundsatz abgearbeitet werden muss. Es wird am Ende nichts genehmigt, bei dem die entsprechenden Gefährdungen mit Blick auf Leib, Leben, Umwelt und das Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden können. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auch die RAG ihrer Informationspflicht stärker nachkommt, als das eventuell in der Vergangenheit schon der Fall gewesen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns unserer Verantwortung, aber auch der Zuständigkeiten sehr bewusst. Ich bin dem saarländischen Landtag für seine Rolle in diesem gesamten Prozess über viele Jahre hinaus sehr dankbar und weiß uns auch in dieser Frage in einer guten, einvernehmlichen Aufarbeitung eines sehr schwierigen Sachverhaltes, der uns noch viele Jahre beschäftigen wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/212. Wer für die Annahme der Drucksache 16/212, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDUFraktion, die SPD-Fraktion und die DIE LINKE-Fraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/214. Wer für die Annahme der Drucksache 16/214 der AfD ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/214 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die DIE LINKEFraktion und dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Fraktion.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nummer 3) (Drucksache 16/193)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich nur ausnahmsweise zur Wort. Ich habe das auch nicht angekündigt. Wir wollten eigentlich zu einer bestimmten Petition eine Einzelabstimmung. Das war aber formal nicht möglich, deswegen muss ich unsere Kritik beziehungsweise unser abweichendes Votum kurz begründen.
In der Übersicht ist unter II formuliert, wie wir das immer machen: „Der Ausschuss bestätigt nach sachlicher Prüfung der Stellungnahme der Obersten Lan
desbehörde und erklärt die Eingabe für erledigt.“ Dort findet sich unter der Ziffer 5 die Petition rund um die Schule Perl-Besch, Sie wissen, was ich meine. Es hat hier im Ausschuss gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion ein abweichendes Votum unserer Fraktion gegeben. Wir haben zu dem Zeitpunkt festgestellt, dass es kein Einvernehmen gab zwischen Innen- und Bildungsministerium. Wir haben deshalb für eine Zurückstellung der Petition votiert, auch weil Verfahren anhängig sind. Die Mehrheit des Ausschusses hat das anders gesehen. Deswegen wollten wir noch einmal deutlich machen, dass wir nicht mitstimmen können. Bei der Abstimmung zur gesamten Übersicht enthalten wir uns. Es war aus formalen Gründen kompliziert. Wir konnten keine Einzelabstimmung auf den Weg bringen, aber ich wiederhole an dieser Stelle unsere Kritik. Wir können der gesamten Übersicht deshalb nicht zustimmen und werden uns enthalten, Stichwort Grundschule Perl-Besch. - Danke.
Vielen Dank. - Es ist richtig: Es gibt nur die Möglichkeit, über das gesamte Paket abzustimmen, wie der Ausschuss es vorgelegt hat. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/193 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/193 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und AfD. Enthalten hat sich DIE LINKE-Fraktion.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche noch einen schönen Abend und schließe die Sitzung.