Protocol of the Session on November 14, 2012

(Beifall bei der LINKEN.)

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/212 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/212 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Frau Maurer. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD und die Abgeordneten Neyses und Hilberer. Enthalten hat sich Herr Augustin.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/223 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/223 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen haben gestimmt die Koalitionsfraktionen CDU und SPD.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

(Abg. Ries (SPD) )

Mündlicher Jahresbericht 2011 des Ausschusses für Eingaben gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages über die im Jahr 2011 behandelten Petitionen (Statistik Drucksache 15/202)

Ich erteile der Vorsitzenden des Eingabenausschusses, Frau Abgeordneter Heike Kugler, das Wort zur Berichterstattung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es eigentlich sehr schade, dass der Jahresbericht des Eingabenausschusses zum wiederholten Male an den Schluss der Tagesordnung gerückt wurde. Dabei gibt es sicherlich keinen Grund, unsere Arbeit im Eingabenausschuss zu verstecken.

Zum Jahresbericht. Aufgabe des Ausschusses für Eingaben ist die Prüfung von Bitten und Beschwerden an den Landtag. Jede Person oder Organisation kann sich mit Eingaben oder Petitionen an den Landtag wenden. Im Auftrag des Landtages befasst sich der Ausschuss für Eingaben mit den Petitionen. Petitionen sind zum einen Beschwerden, die einen Vorgang aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen, zum anderen Bitten, die eine Änderung im Bereich der Gesetzgebung zum Inhalt haben.

In beiden Fällen muss die Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Das heißt, Bitten und Beschwerden können nur dann geprüft werden, wenn sie sich im Einzelfall auf das vom Land gesetzte Recht oder auf die vom Land geführte Verwaltung beziehen. Verfahren und Entscheidungen der Gerichte sind einer parlamentarischen Prüfung nicht zugänglich, ebenso wenig Streitsachen zivilrechtlicher Natur.

Der Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben bietet Gelegenheit, im Rückblick auf das abgelaufene Kalenderjahr das Parlament und die Öffentlichkeit über Schwerpunkte des Petitionsgeschehens zu unterrichten. Dies geschieht im heutigen Bericht für das abgelaufene Jahr 2011. Der Bericht gliedert sich in eine statistische Bestandsaufnahme und eine illustrierende Schilderung von Einzelfällen.

Grundlage des Jahresberichtes ist eine statistische Erhebung. In ihr werden wichtige Kennziffern des Petitionsgeschehens abgebildet und zusammengefasst. Kennziffern sind die Gesamtzahl der behandelten Eingaben sowie die Verteilung der Eingaben nach drei Kriterien. Die Eingaben werden aufgeteilt nach ministeriellen Geschäftsbereichen, nach der Art ihres Eingangs im Landtag und nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.

Zunächst zur Gesamtzahl. Wie die uns als Drucksache 15/202 vorliegende Statistik ausweist, haben

dem Ausschuss für Eingaben im Jahr 2011 insgesamt 240 Petitionen vorgelegen. Der Vergleich mit den Vorjahren 2009 und 2010 zeigt, dass dieser Zahl ein mehrjähriger Aufwärtstrend zugrunde liegt. Das Petitionsaufkommen hat sich in dieser Zeit kontinuierlich erhöht: von 190 Fällen im Jahr 2009 über 230 Fälle im Jahr 2010 auf 240 im Jahr 2011.

Seit dem Jahr 2004, als ebenfalls 240 Eingaben gezählt wurden, hat es ein Petitionsaufkommen in dieser Höhe nicht mehr gegeben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang immer Folgendes zu berücksichtigen. Im längerfristigen Vergleich der jährlichen Petitionszahlen ergeben sich regelmäßig Schwankungen nach oben und nach unten. Die Bandbreite dieser Schwankungen wird von der Ergebniszahl des Jahres 2011 nicht verlassen.

Nun zur Verteilung der Eingaben auf die genannten Kriterien. Zunächst ein Blick auf die Aufgliederung nach ministeriellen Geschäftsbereichen. Diese Aufgliederung gibt an, wie sich die im Berichtsjahr behandelten Eingaben auf die Ressorts der Landesregierung oder sonstige Zuständigkeitsebenen verteilen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der beiden Vorjahre ist im Berichtsjahr 2011 auf eine Aktualisierung verzichtet worden. Eine Handvoll Petitionen, die im Jahr 2011 dem damals neu gebildeten Ministerium für Inneres, Kultur und Europaangelegenheiten zuzuordnen wären, verbleiben in der Statistik beim zuvor zuständigen Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten - ohne den Bereich Kultur.

Die Aufgliederung nach Geschäftsbereichen lässt erkennen, dass sich der Anstieg der Petitionsnachfrage im vergangenen Jahr recht unterschiedlich auf die Ressorts verteilt. In sieben Bereichen spiegelt sich das Nachfrageplus mal mehr, mal weniger stark wieder. Ins Gewicht fallen die überdurchschnittlichen Zuwächse bei den großen Häusern mit hohen Aufkommenszahlen. Beim Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten ist das Petitionsaufkommen um rund 14 Prozent, beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr um rund 15 Prozent und beim Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport sogar um rund 22 Prozent gestiegen. Rückläufige Zahlen sind demgegenüber bei mittelgroßen Geschäftsbereichen zu verzeichnen. Beim Ministerium der Finanzen sind es etwa knapp 20 Prozent; beim Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie beim Ministerium der Justiz jeweils sogar rund 25 Prozent minus.

Zum zweiten Verteilungsschlüssel der Statistik, der Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs. Schriftlich verfasste Eingaben, die ohne Inanspruchnahme elektronischer Hilfsmittel des Landtages den Ausschuss erreichen, stellen noch immer die größte Fallgruppe dar, allerdings mit rückläufiger Tendenz. Betrug die Quote dieser Fallgruppe im

(Vizepräsident Linsler)

Jahr 2010 noch 60,4 Prozent, ging sie im Berichtsjahr 2011 auf 54,6 Prozent zurück. Bei der zweitgrößten Teilgruppe ergibt sich eine gegenläufige Entwicklung: Der Anteil der EDV-gestützten Eingaben, bei denen elektronische Hilfsmittel des Parlaments benutzt wurden, hat sich von 38,3 Prozent im Jahr 2010 auf 45 Prozent im Jahr 2011 weiter erhöht.

Die Statistik endet mit einer Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der positiv gerichteten Beschlussfassungen erfreulicherweise erhöht. In 15 Prozent aller Fälle ist es dem Ausschuss auf Anhieb gelungen, einem Anliegen ganz oder teilweise Rechnung zu tragen. In vier weiteren Fällen hat der Ausschuss eine unterstützende Empfehlung an die Adresse der Regierung gerichtet - auch dies meist mit Erfolg. Die größte Fallgruppe in diesem Bereich ist die gleiche wie in den Vorjahren: In 54,1 Prozent aller Fälle hat eine Eingabe dadurch ihre Erledigung gefunden, dass der Ausschuss eine oder mehrere Stellungnahmen bestätigt hat, die er in dieser Sache zuvor bei der Landesregierung eingeholt hat.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in einem Jahresbericht des Eingabenausschusses haben nicht nur statistische Zahlen und Vergleiche ihren Platz. Genauso wichtig ist ein Blick auf das praktische Alltagsgeschäft. Daher soll im Folgenden der konkrete Umgang des Ausschusses mit Petitionen anhand einiger Beispielfälle näher beleuchtet werden.

Im ersten Fall führt uns ein Petent sozusagen vor die Haustür seines Anwesens. Im Zusammenhang mit einer Tiefbaumaßnahme, bei der eine neue Versorgungsleitung verlegt wird, beschwert sich ein Bürger über den mangelhaften Zustand des Bürgersteigs. Nach Schließung der Baugrube seien die Verbundsteine des Gehweges nicht in fachmännischer Weise wieder eingesetzt worden. Im Zusammenwirken mit dem Druck, der durch das Abstellen schwerer Baufahrzeuge entstanden sei, habe sich durch Absenkung eine teilweise gefährliche Stolperkante von 1,5 bis zwei Zentimetern zum äußeren Randstein des Gehweges gebildet. Die für den Straßenabschnitt zuständige Gemeinde habe lediglich für eine nachträgliche Einsandung des beanstandeten Areals Sorge getragen. Eine Behebung des Senkschadens selbst habe sie dagegen abgelehnt.

Zu den Angaben des Petenten holt der Ausschuss eine Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums ein. Das Ministerium teilt mit, dass der Träger der Straßenbaulast, im vorliegenden Fall die Wohngemeinde des Petenten, ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig werde. Ein Rechtsanspruch Einzelner auf Vornahme bestimmter Maßnahmen durch den Träger bestehe grundsätzlich nicht. Allerdings

könne der Träger der Straßenbaulast unter bestimmten Voraussetzungen dann haftbar gemacht werden, wenn infolge mangelnder Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Schäden einträten. Bei der Beurteilung dieser Haftung sei zu berücksichtigen, dass eine Straße nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein müsse. Ein solcher Zustand könne mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und vom Verkehrsteilnehmer auch nicht erwartet werden. Nach der Rechtsprechung sei im Gehwegbereich unter normalen Umständen eine Unebenheit von zwei Zentimetern als zumutbar einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund lasse der vorliegende Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht erkennen. Im Übrigen habe die Gemeinde die tatsächlich gebotenen Ausbesserungsmaßnahmen bereits veranlasst.

Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Feststellungen des Ministeriums parlamentarisch nicht zu beanstanden sind. Er beschließt, die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und damit die Eingabe für erledigt zu erklären.

Im nächsten Fall ist von einem Erfolg zu berichten, der auf eher ungewöhnliche Weise zustande kommt. Die Eltern eines Kindes, das von schwersten Symptomen einer besonderen Behinderung gezeichnet ist, bitten um Hilfe bei der Finanzierung einer angestrebten Delfintherapie. Der Ausschuss befasst sich mit diesem nicht alltäglichen Anliegen in vier Sitzungen und holt dazu aus drei verschiedenen Ministerien insgesamt sechs Stellungnahmen ein. Das für Gesundheitsfragen zuständige Ministerium klärt über das komplexe Erkrankungsbild des Kindes auf, erläutert mit kritischem Blick die Einzelheiten der Delfintherapie und empfiehlt die Nutzung sonstiger im Lande bestehender Angebote medizinischer und heilpädagogischer Art. Da die Delfintherapie im Rahmen des geltenden Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sei, habe der Versicherungsträger die Kostenübernahme zu Recht abgelehnt. Diesbezüglich eine Sonderleistung zu veranlassen, sei der staatlichen Aufsichtsbehörde nicht erlaubt. Das für Behindertenangelegenheiten zuständige Ministerium schildert ergänzend die Möglichkeiten der sozialrechtlichen Eingliederungshilfe sowie die in diesem Rahmen bereits angelaufenen Therapiemaßnahmen. Auch in diesem Zusammenhang sei die Bewilligung einer Delfintherapie ausgeschlossen. Auf der Suche nach möglichen sonstigen Geldgebern gibt das für Stiftungsfragen zuständige Innenministerium dem Petenten schließlich die Empfehlung, sich nach einer geeigneten Zuwendungseinrichtung umzuschauen und dort einen Förderantrag zu stellen. Das ständige Nachbohren des Ausschusses, der sich mit den wenig flexiblen Stellungnahmen der angeschriebenen Ministerien nicht zufriedengibt, führt schließlich zum Erfolg. Im Zusammenwirken der beteiligten Stellen gelingt es

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

erfreulicherweise, von dritter Seite die benötigten Fördermittel einzuwerben und sie den Eltern für die Delfintherapie zur Verfügung zu stellen. Monate später zeugen dankbar übersandte Fotoaufnahmen davon, dass der vom Ausschuss unterstützte Wunsch der Eltern nach einer Delfintherapie für ihr Kind tatsächlich in Erfüllung gegangen ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch in einem weiteren Fall zahlte sich der beharrliche Einsatz des Ausschusses aus. Ein Zukunftsenergieprogramm des Landes sieht vor, dass für den Austausch alter Heizkessel und die Einrichtung von Fotovoltaikanlagen Fördermittel bewilligt werden. Die Förderpauschale bekommt, wer die festgelegten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und seinen Antrag so rechtzeitig stellt, dass er aus dem begrenzten Fördertopf auch tatsächlich bedient werden kann. Ein Antragstellter, der bei diesem Verfahren nach dem Windhundprinzip leer ausgeht, wendet sich empört an den Ausschuss. Er gibt an, seinen Antrag zur Heizungserneuerung beim zuständigen Umweltministerium fristgerecht eingereicht zu haben. Von dort sei ihm jedoch beschieden worden, dass der Antrag erst nach Verstreichung der Frist eingegangen sei und deshalb aus formalen Gründen habe abgelehnt werden müssen. Um in der Sache Klarheit zu gewinnen, benötigt der Ausschuss wiederum mehrere Stellungnahmen des zuständigen Ministeriums. Zur Klärung offener Fragen wird Letzteres sogar zum mündlichen Vortrag geladen.

Nach vier Sitzungen intensiver Beratung der Angelegenheit steht Folgendes fest: Der vom Petenten genannte Termin für seine fristgerechte Antragstellung kann vom Ministerium nicht bestätigt werden. Dafür tritt ein anderer Umstand in den Vordergrund. Dieser Umstand verschafft dem Anliegen des Petenten die ungeteilte Unterstützung des Ausschusses. Es stellt sich nämlich heraus, dass das Datum, zu dem das Ministerium den Eingang des Antrags bestätigt hat, exakt auf den Stichtag fällt, bis zu dem Anträge für das Förderprogramm entgegengenommen worden sind. Zur Erläuterung: Während der Laufzeit des Programms hat das Ministerium entschieden, für die beiden Förderungsbereiche unterschiedliche Antragsfristen festzusetzen. In rechtlich nicht zu bean

standender Weise hat es entschieden, Anträge zum Bereich Fotovoltaik gegenüber Anträgen zum Bereich Heizungsaustausch zu bevorzugen. Für einen kurzen Zeitraum vor Ablauf des Förderprogramms sind nur noch Fotovoltaik-Anträge zum Zuge gekommen, aber keine Anträge mehr auf Heizungserneuerung. Für den Petenten bedeutet dies, dass sein Antrag mit Blick auf den betroffenen Förderbereich als verfristet gilt. Nimmt man dagegen die Gesamtlaufzeit des Programms in den Blick, die im Interesse des zweiten Förderschwerpunkts etwas länger dauert, dann sieht die Sache anders aus. Bis genau zu jenem Tag, an dem der als verfristet eingestufte Heizungsantrag des Petenten vorliegt, läuft die Antragsfrist für den Förderbereich Fotovoltaik.

Der Ausschuss stellt sich bei seiner Beschlussfassung auf die Seite des Petenten. Er sieht eine politisch gewollte Ungleichbehandlung, die er nicht gutheißen kann. Daher empfiehlt er der Regierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine nachträgliche Bewilligung des Förderantrags des Petenten Sorge zu tragen. Das Ministerium meldet zunächst Bedenken an, erklärt sich dann aber dankenswerterweise dazu bereit, der Empfehlung des Ausschusses Folge zu leisten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Berichterstattung des Ausschusses ist damit abgeschlossen. Ich darf allen recht herzlich danken, die im vergangenen Jahr an der verantwortungsvollen Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben mitgewirkt haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

Anlage

N a m e n t l i c h e A b s t i m m u n g

1. Abg. Augustin, Andreas (PIRATEN) Ja 2. Abg. Becker, Günter (CDU) Nein 3. Abg. Berg, Petra (SPD) Nein 4. Abg. Prof. Dr. Bierbaum, Heinz (DIE LINKE) Ja 5. Abg. Blatt, Christiane (SPD) Nein 6. Abg. Commerçon, Ulrich (SPD) Nein 7. Abg. Conradt, Uwe (CDU) Nein 8. Abg. Döring, Pia (SPD) Nein 9. Abg. Eder-Hippler, Elke (SPD) Nein 10. Abg. Ensch-Engel, Dagmar (DIE LINKE) Ja 11. Abg. Dr. Finkler, Frank (CDU) Nein 12. Abg. Georgi, Ralf (DIE LINKE) Ja 13. Abg. Gläser, Christian (CDU) Nein 14. Abg. Hans, Tobias (CDU) Nein 15. Abg. Heib, Dagmar (CDU) Nein 16. Abg. Heinrich, Günter (CDU) Nein 17. Abg. Hilberer, Michael (PIRATEN) Ja 18. Abg. Jost, Reinhold (SPD) Nein 19. Abg. Dr. Jung, Magnus (SPD) Nein 20. Abg. Kolb, Gisela (SPD) Nein 21. Abg. Kramp-Karrenbauer, Annegret (CDU) Nein 22. Abg. Kugler, Heike (DIE LINKE) Ja 23. Abg. Kurtz, Hans Peter (SPD) Nein 24. Abg. Lafontaine, Oskar (DIE LINKE) nicht anwesend 25. Abg. Ley, Hans (CDU) Nein 26. Abg. Linsler, Rolf (DIE LINKE) Ja 27. Abg. Maas, Heiko (SPD) Nein 28. Abg. Maurer, Jasmin (PIRATEN) Ja 29. Abg. Meiser, Klaus (CDU) Nein 30. Abg. Meyer, Ruth (CDU) Nein 31. Abg. Neyses, Michael (PIRATEN) Ja 32. Abg. Palm, Stefan (CDU) Nein 33. Abg. Pauluhn, Stefan (SPD) Nein 34. Abg. Dr. Peter, Simone (B 90/GRÜNE) Ja 35. Abg. Rehlinger, Anke (SPD) Nein 36. Abg. Ries, Isolde (SPD) Nein 37. Abg. Rink, Gisela (CDU) Nein 38. Abg. Roth, Eugen (SPD) Nein 39. Abg. Scharf, Hermann-Josef (CDU) Nein 40. Abg. Schmidt, Volker (SPD) Nein 41. Abg. Schmitt, Thomas (CDU) Nein 42. Abg. Schramm, Astrid (DIE LINKE) Ja 43. Abg. Spaniol, Barbara (DIE LINKE) Ja 44. Abg. Strobel, Peter (CDU) Nein 45. Abg. Theis, Roland (CDU) Nein 46. Abg. Thul, Sebastian (SPD) Nein 47. Abg. Toscani, Stephan (CDU) Nein 48. Abg. Ulrich, Hubert (B 90/GRÜNE) Ja 49. Abg. Waluga, Günter (SPD) Nein 50. Abg. Wegner, Bernd (CDU) Nein 51. Abg. Zieder-Ripplinger, Margriet (SPD) Nein

Z u s a m m e n s t e l l u n g :

Abgegebene Stimmen: 50 Davon Ja: 13 Davon Nein: 37 Davon Enthaltung: