Protocol of the Session on November 14, 2012

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Haben Sie schon einmal den Masterplan gelesen?)

Daher brauchen wir Rahmenbedingungen, die für die Betreiber fossiler Kraftwerke Planungs- und Investitionssicherheit schaffen und auch in unserem Land neue Investitionen ermöglichen. Der Weg dorthin kann aber nicht über einen neuen Subventionstatbestand geebnet werden. Wir sprechen uns vielmehr für einen nach marktwirtschaftlichen Regeln funktionierenden ordnungspolitischen Rahmen aus, der wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristige Sicherstellung einer hinreichend starken strategischen Reserve setzt. Der Energiegipfel der Bundesregierung hat vereinbart, dass diese Debatte im Verlaufe des kommenden Jahres im Rahmen eines sogenannten Kraftwerkforums geführt werden soll. Das Saarland will sich daran konstruktiv beteiligen, da gerade die Industrie in unserem Land Versorgungssicherheit dringend benötigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres originär saarländisches Interesse ist es, die aus steigenden Strompreisen resultierenden Belastungen der Verbraucher, sowohl der Unternehmen wie der privaten Verbraucher, möglichst zu begrenzen. Energieberatung mit dem Ziel des Stromsparens ist dabei ein richtiger Weg. Daneben ist aber auch der Ausbau finanzieller Anreize für private Verbraucher zu Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Immobilien entscheidend, um einerseits den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren und andererseits die finanziellen Belastungen der privaten Verbraucher zu verringern. Die Verfügbarkeit von Energie darf nicht zur neuen sozialen Frage in Deutschland werden! Auch dieser Satz ist nach wie vor richtig und beschreibt nach wie vor unsere Position.

(Beifall bei der CDU.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine für das Gelingen der Energiewende wichtige, wenn nicht gar die zentrale Weichenstellung ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ist zweifellos - an der Stelle sind wir uns wahrscheinlich alle einig - ein Erfolgsmodell. Nahezu jede vierte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Strom kommt in diesem Jahr aus Wasser, Sonne, Wind oder aus Biomasse. Die erneuerbaren Energien haben damit endgültig ihre Nische verlassen und sind zu einem wichtigen

(Abg. Theis (CDU) )

Faktor auf dem Strommarkt geworden. Das ursprüngliche Ziel des EEG, die erneuerbaren Energien am Markt einzuführen, ist damit mehr als erreicht. Genau deshalb ist es nun an der Zeit, das Instrument zu überprüfen und neu auszurichten. Denn die Energiewende ist - auch das dürfte bei allen angekommen sein - weit mehr als nur die Frage, wie wir möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen können. Vielmehr gilt es, das komplizierte Gefüge aus Stromnetzen, wettbewerbsfähigen erneuerbaren Energien und konventionellen Kraftwerken effektiv miteinander zu verbinden.

Gerade hier hat das EEG in seiner bisherigen Form jedoch deutliche Schwächen. Ich will ein Beispiel geben. Die Fotovoltaik wurde, nicht zuletzt durch eine großzügige Förderung in den vergangenen Jahren, viel schneller ausgebaut, als vernünftig gewesen wäre. Der unabhängige Sachverständigenrat für Umweltfragen hält einen Zubau von maximal 2.500 bis 3.000 MW pro Jahr für optimal, mit Blick sowohl auf die Stromnetze als auch auf die sinkenden Modulpreise. Tatsächlich sind im vergangenen Jahr jedoch 7.500 MW Fotovoltaik zugebaut worden. In diesem Jahr werden es trotz der Absenkung der Vergütung kaum weniger werden. Das bedeutet, dass allein die Fotovoltaik mehr als die Hälfte der rund 20 Milliarden Euro beanspruchen wird, die die Stromverbraucher im kommenden Jahr für die erneuerbaren Energien werden aufbringen müssen.

Die Weiterentwicklung des EEG muss daher, wie es im Übrigen die Regierungschefs der Länder einstimmig beschlossen haben, darauf abzielen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „(...) einen weiteren Ausbau sicherzustellen,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie hat Ihnen die Erlaubnis nicht erteilt. - Vizepräsidentin Ries: Doch)

weiterhin ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten, Strukturbrüche zu vermeiden und gleichzeitig den Ausbau so zu steuern, dass die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden.“ Zitat Ende.

Auch bei dieser Weiterentwicklung haben wir als Land existenzielle Interessen, die in unserem Antrag zum Ausdruck kommen. Die Umsetzung der Energiewende, das ist klar, bietet für zahlreiche Unternehmen im Land nämlich eine große Chance,

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Aha!)

neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, Wertschöpfung in der Region zu betreiben, Arbeitsplätze zu schaffen und damit unseren Wohlstand zu sichern. Das gilt auch und gerade für saarländische Unternehmen. Und viele Unternehmen - auch da sind wir uns mit Sicherheit einig -, ob aus der Energiewirtschaft, dem Baugewerbe, dem Handwerk, selbst

aus der Finanzwirtschaft, nutzen dies, und das ist auch gut so.

Bei der Überarbeitung des EEG ist jedoch insbesondere auf die wirtschaftlichen Interessen der energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu achten. Diese Unternehmen, die gerade im Saarland das industrielle Rückgrat der Wirtschaft bilden, dürfen nicht durch steigende Energiepreise in ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf ihren Exportmärkten gefährdet werden. Da gibt es in der Debatte um die Weiterentwicklung des EEG, meine sehr verehrten Damen und Herren, viel Polemik, die mit der Lage in unserem Bundesland jedenfalls nichts zu tun hat.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Im Saarland geht es dabei um 14 Unternehmen mit Tausenden von Arbeitsplätzen im ganzen Land von der Stahlwirtschaft über der Zulieferindustrie bis hin zur Lebensmittelindustrie - Drahtcord, Neue Halberg Guss, Praxair, ROGESA, Saarstahl, Stahlwerk Bous, STEAG und viele andere.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer in der politischen Debatte die Industrie dafür verantwortlich macht, dass die EEG-Umlage für die privaten Verbraucher steigt, der muss das auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen sagen. Wir jedenfalls stehen zu den Mitarbeitern dieser Unternehmen. Wir stehen zur saarländischen Industrie, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Energiewende, das ist die Mondlandung der Deutschen. Dieses Bild unseres Bundesumweltministers trifft sicher zu. Ja, es gibt sie nicht zum Nulltarif und ja, sie birgt Risiken, sozial und wirtschaftlich. Sie bietet aber in erster Linie Chancen - für unsere Umwelt, für unsere Wirtschaft und für den Wohlstand dieser und kommender Generationen. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam arbeiten. Wir sind dazu bereit. Lassen Sie uns dieses nationale Projekt gemeinsam zu einem Erfolg führen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. - Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es macht Sinn, den WindkraftAntrag und den Energiewende-Antrag zusammen zu behandeln, weil die Windkraft an Land die tragende Säule und der Billigmacher der Energiewende ist.

(Abg. Theis (CDU) )

Auch wenn die großen Energiekonzerne und damit auch die Politiker, die sich deren Lobbygesang zu eigen machen, häufig jammern, dass die Einspeisung von Windstrom in das öffentliche Netz und die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung nach EEG den Strompreis für die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Höhe treiben würde, so ist doch das Gegenteil der Fall. Je höher das Wind- und das Sonnenenergie-Angebot ist, desto niedriger ist das Strompreisniveau an der Strombörse. Klar, das verdirbt den Großkraftwerksbetreibern, die sich gemütlich eingerichtet haben mit abgeschriebenen Kraftwerken, das Geschäft und vermindert teilweise deren Gewinne. Wir beobachten schon heute, dass mittags zu Spitzenlastzeiten bei viel Sonnenschein teure Grundlastkraftwerke verdrängt werden. Dadurch fällt der Strompreis, und auch der Windstrom verdrängt große Mengen konventioneller Kraftwerke und lässt über diesen sogenannten Merit-Order-Effekt den Stromeinkauf im Handel günstiger werden.

Ein Beispiel: Im Jahr 2010 betrug die Strompreissenkung durch die erneuerbaren Energien 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die deutschen Stromverbraucherinnen und -verbraucher ergab sich daraus rechnerisch - ich sage bewusst: rechnerisch - eine Entlastung von rund 2,8 Milliarden Euro. Allerdings geben die Energieversorger meist nur Preissteigerungen weiter, aber selten Preissenkungen.

Durch die Absenkung des Börsenstrompreises können stromintensive Unternehmen sogar stärker entlastet werden, als die EEG-Umlage sie belastet. Auch das wird häufig nicht in den Fokus genommen. Dies geschieht, weil sie öfter den Strom direkt an der Börse einkaufen. Deswegen ist auch das Argument, dass wir hier Kraftwerke brauchen, um unsere Industrie mit Strom zu versorgen, größtenteils nicht richtig. Es ist ein Märchen, wir bräuchten für unsere Industrie hier die gesamte Stromerzeugung. Der Strom wird vielmehr dort eingekauft, wo er am billigsten ist, und das ist häufig bei den Großhandelspreisen an der Börse der Fall. Da lassen sich auch alte Großkraftwerke nicht künstlich am Leben erhalten. Das hat ja auch die EU angesichts der Kraftwerksförderpläne der Bundesregierung konstatiert und diese deshalb im Vorfeld abgelehnt.

Nebenbei bemerkt - es war vor wenigen Tagen in den Nachrichten zu hören, allerdings habe ich keine Kommentierung aus der Landesregierung gehört -: Warum hat sich denn unser angeblich so starker Partner RWE von den Stromlieferverträgen mit den STEAG-Kraftwerken verabschiedet? Weil sie günstigere Verträge mit anderen Kraftwerksbetreibern erwartet. Wir haben gerade heute gelesen: RWE steigert Gewinn. Der RWE ist das Saarland letztendlich egal, wenn sie woanders billigen Strom beziehen kann.

Klar ist: Wir müssen fossile Kapazitäten vorhalten. Ich teile auch die Ansicht, dass da wie bei den erneuerbaren Energien Planungs- und Investitionssicherheit herrschen soll. Bei den Erneuerbaren ging das allerdings in den letzten Jahren über das EEG oder das Marktanreizprogramm im Strom- und Wärmebereich immer rauf und runter. Von Investitionssicherheit konnte man da in keiner Weise reden.

Klar ist auch: Wir müssen die Alternativen aufbauen, um dauerhaft bezahlbare und klimafreundliche Energie liefern zu können. Ich freue mich ja, Herr Theis, dass Sie von der Mondlandung reden. Allerdings kommen bei den Chancen auch immer gleich wieder die Risiken dazu, kaum dass mal ein Viertel der Stromversorgung mit diesen friedvollen Energien geliefert werden kann. Sicher dürfen Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die Maßen belastet werden. Da hat mich dann doch die Überschrift eines Abschnitts Ihres Antrages irritiert, dass wir insbesondere die Industrie nicht stärker belasten dürften, für die müsse besondere Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Ich meine, auch die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Mittelstand müssen mit Energie beliefert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Durch die Absenkung der Großhandelspreise durch die erneuerbaren Energien und die Ausnahmen bei der Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz zählt die stromintensive Industrie sogar teilweise zu den Gewinnern der Energiewende! Uns kommt es darauf an, dass wir das einmal genau analysieren. Es geht nicht darum, dass man die Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, von der Umlagebefreiung ausnimmt, sondern es geht darum, wirklich zu eruieren, wer diese Umlagebefreiung braucht und wer nicht. Viel zu viele Unternehmen sind derzeit von der Umlage befreit. Die Befreiung und Vergünstigung für stromintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage betrifft rund ein Viertel des gesamten Netto-Stromverbrauchs in Deutschland!

(Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

Es geht ums gesamte Stromnetz, man darf nicht immer nur das Saarland betrachten. - Die Ausnahmen führen dazu, dass die begünstigten Unternehmen in diesem Jahr weniger als 1 Prozent der Kostenbelastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz tragen. Das muss man immer im Kopf haben, wenn man diese Debatte so hoch emotional führt. Auch da gebe ich Ihnen recht: Hier müssen die Tatsachen auf den Tisch. Der geringen Belastung bei der EEGUmlage von 137 Millionen Euro in diesem Jahr stehen auf der anderen Seite preissenkende Effekte durch den günstigen Stromeinkauf von 727 Millionen Euro gegenüber. Das heißt, die stromintensive Industrie kann durch den Ausbau der erneuerbaren Energien allein in diesem Jahr einen finanziellen

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Vorteil von fast 600 Millionen Euro verbuchen. Die pauschalen Ausnahmeregelungen werden dabei unabhängig von der Handelsintensität gewertet und kommen auch Unternehmen zugute, denen nicht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit droht. Ich habe es eben schon gesagt, es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass McDonald’s, der Versicherungskonzern Allianz oder der Discounter Aldi befreit werden. Das sind keine Einzelfälle. Union und FDP haben die Kriterien so abgesenkt, dass die Anzahl der befreiten Unternehmen von 800 auf knapp 3.000 im nächsten Jahr steigen wird. Damit summiert sich das Ganze auf 8 Milliarden Euro, was die Stromkosten um diesen Betrag für die privaten und kleinen Verbraucher weiter aufbläht. Das ist meines Erachtens nicht hinnehmbar. Es kommt hinzu, dass fast 2.000 Firmen eine Befreiung von den Netzentgelten beantragt haben. Diese Preiserhöhung hat also insgesamt wenig mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu tun, sondern im Wesentlichen mit falschen Anreizen über die EEG-Umlage, die Netzentgelt-Befreiung und andere Tatbestände.

Die Chance der Energiewende gilt auch für Unternehmen hier im Lande, das haben Sie aufgeführt. Wir haben eine Reihe von Unternehmen, die in dem Bereich Energieeffizienz mittlerweile Hunderte von Arbeitsplätzen geschaffen haben, als Zulieferer oder bei der direkten Produktion. Dies soll endgültig und zweifelsfrei anerkannt werden. Wir dürfen keine Debatte dahingehend führen, dass wir die Ziele zurückfahren und Lenkungswirkungen einbringen müssen, um den Ausbau voranzubringen. Dabei haben wir gerade den Weg weg vom Schlusslicht geschafft. Das ist mir zu wenig und nicht ambitioniert genug. Die Modifizierungen, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, sind vor diesem Hintergrund für mich eher eine Absenkung, eine Zurückschraubung der Ziele. Ich denke, wir sollten den Wettbewerb mit den anderen Bundesländern aufnehmen. Schauen Sie nach Rheinland-Pfalz, die wollen bis 2030 100 Prozent erreichen. Wenn sie mal so weit sind, werden sie unseren Strom aus fossilen Rohstoffen nicht mehr wollen.

Es soll eine Begrenzung des Ausbaus geben, wie es derzeit gönnerhaft von der schwarz-gelben Bundesregierung umschrieben wird. Wir wissen noch nicht genau, wo es hingehen soll, aber offenbar sollen die Ausbauziele, die nach Fukushima formuliert wurden, zurückgeschraubt werden. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung hat ausgerechnet, dass dadurch etwa 5 Milliarden Euro an Wertschöpfung und viele Arbeitsplätze verloren gehen würden. Was wir jetzt brauchen, ist eine Analyse der Ursachen des Kostenanstiegs. Nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, dass ein Großteil der Preissteigerungen auf steigende Kohle-, Gas- und Ölpreise zurückzuführen ist. Diese Energieträger sind teurer geworden, sie treiben die Preise, diese werden weiter ge

trieben, weil die weltweiten Rohstoffvorkommen schrumpfen. Auch in Zukunft wird erwartet, dass die Preise für fossile Rohstoffe steigen. Die erneuerbaren Energien helfen uns, von diesen steigenden Strompreisen unabhängiger zu werden.

Wir wollen eine faire Verteilung der Kosten und der Lasten, aber auch des Nutzens der erneuerbaren Energien und eine Weiterentwicklung. Sie haben es eben angesprochen, Herr Theis, die GRÜNEN wollen das EEG in seinen Kernelementen erhalten, damit es auch zukünftig Motor der Energiewende bleibt: Der Einspeisevorrang und die gesetzlich garantierte Vergütung müssen bestehen bleiben. Das muss natürlich vorangebracht werden, aber es geht auch darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und sie nicht weiter zu blockieren, wie das in den letzten Monaten permanent der Fall war. Wir haben dazu einzelne Vorschläge unterbreitet.

Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die im Antrag beschrieben sind. Sie fordern die Landesregierung auf, die Betätigung der Kommunen in diesem Zusammenhang zu erleichtern. Da wundere ich mich; es gibt eine Vereinbarung zwischen Staatssekretär Grünewald und Staatssekretär Jungmann von der letzten Legislaturperiode. Ich weiß zwar nicht, was daraus geworden ist, aber es würde sich vielleicht lohnen, nachzufragen. Auch sollte das Land beim Windkraftausbau moderieren. Wenn man wieder von Belastungen spricht, wie Sie es tun, Herr Theis, dann ist das nicht gerade akzeptanzfördernd in der Bevölkerung. Ich würde mich freuen, wenn mehr moderiert würde, wenn nicht schon wieder von Restriktionen in der Landesplanung die Rede wäre, wie die LINKEN das in dem Antrag formulieren.

Das Landschaftsbild soll nicht weiter beeinträchtigt werden, obwohl wir gerade bei etwas über 100 Megawatt liegen. Die Kommunen planen jetzt! Wir haben etwa 300 Megawatt in Planung, der Minister weiß es wahrscheinlich genauer. Man muss vorangehen und schauen, dass wir endlich unsere Alternativen ausbauen, dass wir die Verordnung auf den Weg bringen für die grundsätzliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten.

Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Ihre Redezeit ist schon etwas überschritten.

Ich komme zum Schluss. Wir müssen die Verhältnismäßigkeit zwischen Klimaschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz herstellen. Wir geben grundsätzlich das Signal für die Energiewende im Saarland. Wir haben viele Chancen, diese entsprechen der einer Mondlandung, aber die Risiken sind wesentlich

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

kleiner. Wir wollen die Planungssicherheit und eine ambitionierte Energiewende voranbringen. Dafür werben wir in unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Peter. - Das Wort hat nun zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiepolitik, namentlich der Ausbau der erneuerbaren Energien, ist erneut Gegenstand der parlamentarischen Debatte. Vieles von dem, was in den Anträgen und insbesondere in den Begründungen der Initiativen der Regierungsfraktionen sowie der GRÜNEN formuliert ist, wird von uns mitgetragen. In etlichen Bereichen fehlt uns jedoch die Konkretisierung. Wir sind uns in diesem Hause sicherlich alle einig darin, dass die Umstrukturierung des Energiesektors hin zu erneuerbaren Energien unerlässlich ist. In der Vergangenheit waren wir als LINKE mit parlamentarischen Initiativen bereits aktiv und haben uns klar positioniert. Heute wollen wir uns im Hinblick auf den von den GRÜNEN geforderten Ausbau von Windkraft mit unserem Antrag inhaltlich auf diesen Teilbereich beschränken, da dieser aus unserer Sicht ein wichtiger Einzelaspekt ist. Nach unserer Auffassung müssen bei dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem die Belange der von der Landschaftszersiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger, des Naturschutzes sowie der Tourismusindustrie ausreichend berücksichtigt werden. Einen Schritt in diese und damit aus unserer Sicht in die richtige Richtung sehen wir darin - da unterscheiden wir uns maßgeblich von dem Antrag der GRÜNEN -, die Vorranggebiete für Windenergie rückgängig zu machen. Bis zur Änderung im Jahr 2011 sah der betreffende Landesentwicklungsplan für die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten einen Ausschluss vor. Dies wurde dahingehend begründet - diese Argumentation ist nach wie vor aktuell -, dass ein unkontrollierter Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindert werden müsse und insbesondere einer Beeinträchtigung der Landschaft entgegenzuwirken sei.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Das stand genau so im Landesentwicklungsplan!