Protocol of the Session on November 14, 2012

Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem können, ohne dass die Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen erforderlich ist, auch zwischen den Landesregierungen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden.

Frau Kollegin Berg, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Heike Kugler?

Abg. Kugler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Frau Berg, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die SPD-Fraktion auf Bundesebene am 01. Juni 2011 beantragt hat, die Residenzpflicht abzuschaffen?

Ja, Frau Kugler, lesen Sie bitte weiter. Lesen Sie den Antrag bitte vollständig vor.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Den Antrag habe ich nicht vollständig hier. Den brauche ich auch nicht. - Lachen bei den Regierungsfraktionen.)

Sehr geehrte Frau Kollegin Kugler, dieser Antrag bezog sich auf Asylbewerber im laufenden Verfahren und auf geduldete Ausländer,

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Da wollen Sie die Regelungen doch beibehalten)

ohne aber an der Pflicht für Wohnsitznahme irgendeine Änderung hinzubekommen. Verstehen Sie das?

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Es geht nicht um Wohnsitznahme, sondern um die Möglichkeit, auch einmal das Bundesland zu verlassen.)

Nein, Sie verlangen die Abschaffung der Residenzpflicht allein nach dem Asylverfahrengesetz, ohne dass Sie diesen großen Kreis der geduldeten Ausländer mit umfassen. Das ist eine Ungleichbehandlung, die in meinen Augen überhaupt nicht mitzutragen ist.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Da brauchen wir doch den Zustand nicht noch schlimmer zu machen.)

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Kugler. Wir können keine Diskussion vom Saalmikrofon aus führen.

Das Asylverfahrengesetz enthält die Ermächtigungsgrundlage, mit der eine Rechtsverordnung geschaffen werden kann, die auch in vielen anderen Län

(Abg. Berg (SPD) )

dern schon besteht. Das wäre eine Alternative zur bundesgesetzlichen Änderung. Es können auch Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, aber eine Forderung muss zwingend erhoben werden. Das hat die Kollegin Peter eben zwar erwähnt, aber auf diese Forderung wird im Antrag überhaupt nicht verwiesen. Es geht um die Forderung, dass strafrechtliche Sanktionen nicht mit irgendeiner räumlichen Beschränkung verbunden werden, damit nämlich vermieden wird, dass Migrantinnen und Migranten, die sich einer Ausnahmesituation befinden, zusätzlich kriminalisiert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Asylbewerber eine allgemeine Erlaubnis erhält, mit der er seinen zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen kann. Das ist im Übrigen eine zwingende Entscheidung der Ausländerbehörde. Sie hat gar kein Ermessen. Die Erteilung der allgemeinen Erlaubnis enthält über die Erlaubnis zur Änderung des vorübergehenden Aufenthaltes die Verlegung des Wohnsitzes, das heißt, der Ausländer darf seinen Wohnsitz dann komplett verlegen. Keine Frage, das ist keine generell umfassende Freizügigkeit, wie sie die deutschen Staatsangehörigen verfassungsrechtlich garantiert haben, aber die räumliche Beschränkung und auch die Wohnortzuweisung sind derzeit ein Mittel, um einen weiterhin gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern und innerhalb der Länder auch auf kommunaler Ebene zu gewährleisten.

Insgesamt kann die Problematik in Zukunft nur auf europäischer Ebene gelöst werden, mit dem Ziel, auch einen europäischen Lastenausgleich zu schaffen, zugleich mit dem Blick auf die Arbeitsmarktpolitik und den hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Unser Wirtschaftsminister Heiko Maas hat gute Initiativen gestartet. In der Begründung Ihres Antrages steht zwar, dass es die Residenzpflicht in keinem anderen europäischen Land gibt, aber gerade deshalb muss die Frage der Lastenverteilung auch auf die europäische Ebene hochgezont werden. Dieser Antrag enthält überhaupt keine Überlegungen, mit den soeben dargelegten Instrumentarien in der Verwaltungspraxis integrationspolitische Ziele zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgeschrieben, dass nicht allein nach dem Aufenthaltsstatus differenziert werden darf. Das tut dieser Antrag, indem er Ausländer mit Duldung völlig außen vor lässt. Deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Regierung Herr Minister Stephan Toscani.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Berg und der Kollege Becker haben für die Koalition ausgeführt, warum die Koalition diesen Antrag, die Residenzpflicht für Asylbewerber abzuschaffen, zurückweisen wird. Bei den Themen, die wir heute behandeln - Flüchtlingspolitik, Asylrecht -, wird oft recht technokratisch argumentiert. Das hängt mit der durchaus komplizierten Gesetzesmaterie im Aufenthalts- und Asylrecht zusammen.

Ich fand es gut, dass die Kollegin Berg einmal erklärt hat, was Residenzverpflichtung eigentlich heißt. Es ist die Verpflichtung für einen Asylbewerber - nicht für einen anerkannten Asylbewerber, sondern für jemanden, der erstmals nach Deutschland kommt und um Asyl nachsucht, dessen Verfahren läuft -, sich räumlich in einem bestimmten Bereich aufzuhalten, nämlich im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde.

Es wurde eben schon sehr konkret gefragt: Was heißt das denn bei uns im Saarland? Das heißt bei uns im Saarland, dass Asylbewerber sich im gesamten Bundesland, im gesamten Saarland aufhalten dürfen. Da unterscheiden wir uns von einigen anderen Bundesländern.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Eben wurde vonseiten der Opposition gesagt: Folgen Sie dem Beispiel anderer Bundesländer, wo die Freizügigkeit, die Bewegungsmöglichkeit auf das Bundesland ausgedehnt wurde. Das ist bei uns bereits der Fall! Wir haben eine einheitliche Ausländerbehörde im Saarland. Deshalb gibt es bei uns Bewegungsfreiheit für Asylbewerber im gesamten Saarland, um das noch einmal klarzustellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es gibt auch Ausnahmen, keine Regel ohne Ausnahme. Dort, wo es sinnvoll ist, wo es geboten ist, ob aus öffentlichen Gründen oder aber auch aus privaten Gründen aufseiten des Asylbewerbers, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, dass der betroffenen Asylbewerber das Saarland auch verlassen kann. So beispielsweise, wenn es um ärztliche Behandlungen geht. Das fällt sicherlich in die Kategorie, dass es eine unbillige Härte wäre, wenn man dies dem Asylbewerber verweigern würde. Zum Schulbesuch, zur beruflichen oder betrieblichen Ausbildung, zum Studium gibt es ebenfalls die Möglichkeit von Ausnahmen. Diese Regel wird also nicht komplett restriktiv gehandhabt, es können selbstverständlich aus guten Gründen auch Ausnahmen davon gemacht werden.

Man muss allerdings deutlich machen, dass es gute Gründe für das Grundprinzip gibt. Einer ist, dass diejenigen, die Asyl beantragen, in einem Verfahren sind. Wer in einem Verfahren ist, muss auch zur

(Abg. Berg (SPD) )

Verfügung stehen, muss Fragen beantworten können. Deshalb ist es wichtig, dass - auch im Sinne eines beschleunigten, eines zügigen Asylverfahrens der Asylbewerber ständig erreichbar ist. Ich will ein Bespiel nennen: Es wäre doch kompliziert, wenn das Bundesamt, das im Saarland das Asylverfahren betreibt und prüft, es mit einem Asylbewerber zu tun hätte, der seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nimmt. Wenn Sie bundesweite Freizügigkeit verlangen, würde das im konkreten Fall sehr schwierig werden. Es würde bedeuten, dass sich ein Asylverfahren möglicherweise hinzieht. Deshalb ist es doch plausibel, wenn gesagt wird, für die Dauer des in der Regel ja nur mehrere Monate andauernden Asylverfahrens soll der Asylbewerber auch ständig erreichbar sein und im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde leben.

Der zweite Grund hat etwas mit dem Vollzug des Asylverfahrens zu tun. Wenn nämlich ein Asylantrag abgelehnt wird, ist in aller Regel der abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet. Damit diese Ausreiseverpflichtung auch vollzogen werden kann, ist es naheliegend, dass der Asylbewerber, der abgelehnt wurde, auch in der Nähe lebt. Noch einmal das Beispiel: Wird im Saarland das Asylverfahren betrieben und muss die Abschiebung von dort aus vollzogen werden, aber der Betroffene lebt in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, würde dies das Ganze wesentlich erschweren. Deshalb sind das gut Gründe.

Der Kollege Günter Becker und die Kollegin Berg haben aber noch auf einen weiteren Grund hingewiesen. Das hat auch etwas mit dem Thema Akzeptanz für Asylverfahren in Deutschland insgesamt zu tun. Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten komplette Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit für alle Asylbewerber ab dem ersten Tag, wenn sie nach Deutschland kommen. Dann würde die Gefahr bestehen, dass wir nicht mehr eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland bekämen, sondern dass sich Asylbewerber möglicherweise in Ballungszentren konzentrieren würden, wo wir ohnehin schon stärkere soziale Probleme haben. Das heißt, wenn wir dem Antrag der GRÜNEN folgen würden, käme es möglicherweise zu einer Verschärfung von sozialen Problemen in Ballungszentren. Auch das ist ein guter Grund, warum die Residenzpflicht nach wie vor bestehen sollte.

Meine Damen und Herren, wir haben viel von Asylbewerbern gesprochen. Wir sollten klarstellen, dass anerkannte Asylbewerber selbstverständlich bei uns in Deutschland volle Freizügigkeit haben, dass sie selbstverständlich ohne Einschränkung arbeiten dürfen, dass sie selbstverständlich in vollem Umfang von den Leistungen unseres Sozialstaates profitieren können. Das, was wir hier diskutieren, gilt nur für

das Asylverfahren, nicht aber für anerkannte Asylbewerber.

Wir alle stehen zum Asylrecht als Grundrecht. Deshalb ist es auch eine folgerichtige Entscheidung auf der europäischen Ebene gewesen, dass wir uns in Richtung auf ein europäisches Asylsystem bewegen, dass es in dieser Hinsicht in den letzten Jahren eine größere Solidarität innerhalb der europäischen Union gibt. Erinnern wir uns an die frühen Neunzigerjahre, erinnern wir uns an den Bürgerkrieg im früheren Jugoslawien. Deutschland hat Hunderttausende von Asylbewerbern aufgenommen, hat viele, viele Bürgerkriegsflüchtlinge aufgenommen, ist seiner Verantwortung in hohem Maße gerecht geworden. Andere europäische Länder haben ein paar Zehntausend aufgenommen im Vergleich zu den, glaube ich, allein 300.000 bis 400.000 Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern aus dem ehemaligen Jugoslawien, die wir aufgenommen haben. Deshalb ist diese Europäisierung eine grundsätzlich richtige Entwicklung, es ist mir wichtig, dass es eine gemeinsame Solidarität Europas, der Europäischen Union gibt mit Menschen, die verfolgt werden, sei es wegen ihrer Rasse, sei es wegen ihrer Religion oder sei es wegen ihrer politischen Überzeugung.

Es wurde hier auch die Landesaufnahmestelle in Lebach angesprochen. Ich will darauf hinweisen - weil ich auch als Innenminister sehr eng mit dieser Problematik befasst war -, dass wir im Laufe der letzten Jahre die Wohnverhältnisse in Lebach kontinuierlich verbessert haben. Die Landesregierung hat im Rahmen der Möglichkeiten kontinuierlich in die Verbesserung der Wohngebäude investiert. Wir haben dort mit Hilfe und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände ein Betreuungssystem insbesondere auch für die Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgebaut, das sich bundesweit sehen lassen kann. Es ist nicht so, dass diese Menschen allein gelassen werden, nein, die Wohlfahrtsverbände leisten dort eine sehr gute, eine sehr wichtige Arbeit. Ich betone: Die Wohlfahrtsverbände tun das mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung. Das ist eine wichtige, notwendige Arbeit, und dafür sagen wir Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Abschließend darf ich sagen: Die Residenzpflicht hat aus der Sicht der saarländischen Landesregierung nach wie vor gute Gründe. Wir tun alles, um in der Landesaufnahmestelle Lebach ordentliche Verhältnisse für die Asylbewerber sicherzustellen. Wir bemühen uns auch darum, die Asylverfahren zügig, schnell und angemessen durchzuführen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Minister Toscani)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, die Argumente die hier von SPD- und CDU-Seite herangezogen wurden, sind für mich teilweise haarsträubend beziehungsweise an den Haaren herbeigezogen. Was ist denn das für ein Scheinargument, wenn man hier eine Gruppe herausnimmt, nämlich diejenigen, die letzte Woche protestiert haben, weil sie es eben nicht erträglich finden, mit welchen Bedingungen sie konfrontiert werden? Es ist doch kein Argument zu sagen, man habe eine Gruppe genommen, die nicht ausreichend sei, die zu eng begrenzt sei auf die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, man sollte doch diejenigen, die im Land geduldet seien, noch hinzunehmen. Natürlich ist das auch ein Argument, aber es ist doch kein Argument, um einen Antrag abzulehnen, der einen ersten Schritt geht. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Auch der Lastenausgleich zwischen den europäischen Ländern ist genannt worden. Ich hatte eben gesagt, dass Deutschland das einzige Land ist, das ein Asylverfahrengesetz hat, das die Bewegungsfreiheit einschränkt. Ich bin mir sicher, dass man einen Weg finden kann, wenn man es denn will. Wir könnten zu einem Lastenausgleich kommen und auch eine verwaltungstechnische Struktur aufbauen, die die Asylbewerberinnen und Asylbewerber dort unterbringt, wo sie es gerne möchten. Es gab das Argument, dass man, wenn man vor der Wahl steht, in einem Land mit unsäglichen Zuständen konfrontiert zu sein oder im Flüchtlingslager Lebach untergebracht zu werden, dann doch lieber das Flüchtlingslager vorzieht. Das heißt doch noch lange nicht, dass die Zustände dort in Ordnung sind, Kollege Becker. Ich habe mir das vor Kurzem noch einmal angeschaut. Ich würde dort nicht leben wollen. Das kann ich Ihnen offen und ehrlich sagen. Schauen Sie sich einmal die baulichen Umstände an! Die Leute müssen bei kalter Witterung zum Duschen in ein ganz anderes Gebäude laufen. Die Zustände sind so, dass sie draußen sitzen, weil die räumlichen Umstände, mit mehreren Personen in einem Raum untergebracht zu sein, untragbar sind. Die Leute bekommen Essen zugeteilt und natürlich verlassen sie das Lager nicht, wenn die Mittel nicht ausreichen, sich woanders eine Unterkunft zu suchen. Das Sachleistungsprinzip behindert doch auch die Bewegungsmöglichkeiten, die die Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben.

Nachdenklich stimmt mich, dass die rheinland-pfälzische Ministerin offenbar angeregt hat, eine gemein

same Vereinbarung über den Grenzübertritt Saarland/Rheinland-Pfalz für Asylbewerber zu regeln. Auch das wird von saarländischer Seite offenbar geblockt. Das wäre doch ein erster Schritt - das Saarland hat wirklich eine kleinräumige Struktur -, eine Bewegungsmöglichkeit zumindest nach RheinlandPfalz anzubieten. Wenn das schon nicht möglich ist, dann ist mir klar, warum die Große Koalition die Reisefreiheit innerhalb von Deutschland beschränkt. Das ist ein Anliegen, das in Deutschland derzeit auch in anderen Bundesländern diskutiert wird. Ich bin gespannt, wenn das im Bundesrat aufschlägt. Die rot-grünen Länder werden das vorantreiben und wir sind dann diejenigen, die hier blocken, obwohl wir im Saarland eine kleinräumige Struktur haben, die diese Reisefreiheit zulassen müsste.

Frau Kollegin Berg, von Ihnen wurde angeführt, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eben nicht nur durch Geldleistungen gestärkt werden sollen, sondern auch im sozio-kulturellen Bereich. Sie haben im Prinzip ja auch damit argumentiert. Die Asylbewerberinnen und -bewerber haben keine Möglichkeit, diesen sozio-kulturellen Bereich auszuleben. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Möglichkeit besteht, auch außerhalb des Saarlandes und bundesweit auch außerhalb der anderen Bundesländer diese Möglichkeiten wahrzunehmen. Ich sehe nicht, dass es hier zu besonderen Zusammenballungen in irgendwelchen Zentren kommt und dass damit die Akzeptanz gefährdet würde.

Es ist ja die Frage, was man will. Wenn man die Möglichkeit schaffen will, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber Bewegungsfreiheit zu garantieren, dann kann man es auch schaffen, ihnen Umstände zu gewähren, die die Lebensqualität verbessern und die auch die Akzeptanz der Mitmenschen erhöhen. Ich glaube, eine Gegenargumentation befördert eher unsere Ressentiments gegen diese Menschen. Wenn man sie, wie hier im Saarland in einem Lager unterbringt und die Zustände so sind, wie sie sind, dann erhöht man auch das Abwehrverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Wenn man sie aber in den Kommunen integriert, könnte man wirklich ein Einwanderungsland werden. Wir sollten mit diesen Menschen zusammenleben statt sie auszugrenzen. Damit wird symbolisch klargemacht: Das ist eine Gruppe, die wollen wir nicht integriert haben, die lebt in einem Lager und kann sich im Saarland nicht bewegen, das wollen wir akzeptieren. Das ist für mich nicht hinnehmbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei