Protocol of the Session on October 16, 2012

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Vorteil, dass er künftig eine dauerhafte Absicherung auch von Einrichtungen der Wissenschaft, also von Hochschulen oder Teilen von Hochschulen, mit besonderer bundespolitischer Bedeutung ermöglicht. Wir kämen damit weg von einer befristeten Kooperation, von einer reinen Projektförderung, die in der Praxis zu großen Problemen führt. Denn diese Projekte laufen alle einmal aus, sie sind immer nur befristet. Dies führt zu einer immer stärkeren Befristung von Strukturen und Arbeitsplätzen im Wissenschaftsbereich, die auf Dauer nicht sinnvoll ist und die auf Dauer von uns auch nicht gewollt sein kann. Deshalb finde ich es zunächst einmal begrüßenswert, dass dieser Gesetzentwurf vorsieht, dass wir von dieser reinen Projektorientierung wegkommen und dass auch wieder Einrichtungen gefördert werden können.

Aus saarländischer Sicht sollte allerdings diese Kooperation nicht nur auf exzellente Bereiche und Leuchttürme beschränkt sein. Meines Erachtens müssen wir auch in die Breite gehen. Exzellenz und Hochschulförderung in der Breite müssen sich grundsätzlich nicht ausschließen. Ich halte sie auch nicht für Gegensätze.

Gerade der Hochschulpakt, der geschlossen worden ist, zeigt ja: Wir haben in den nächsten Jahren dort einiges zu stemmen, und zwar nicht nur im Bereich der Exzellenz und der Förderung von bestimmten Einrichtungen, sondern insgesamt. Bund und Länder haben sich gemeinsam das Ziel gegeben, mehr Akademiker auszubilden und mehr Studienanfänger zu akquirieren. Dieses Ziel ist mehr als gelungen. Es

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

war irgendwann einmal das Ziel, 40 Prozent eines Jahrgangs zu einem Studium zu bringen. Wir sind mittlerweile längst bei 50 Prozent angelangt. Die Rekordzahlen, die jetzt die Universität des Saarlandes vermeldet, zeigen, dass wir keineswegs in den nächsten Jahren mit einem Rückgang von Studierendenzahlen allein aufgrund des demografischen Wandels rechnen können. Das ist eine bundesweite Entwicklung, die sich andernorts teilweise sogar noch viel stärker bemerkbar macht. Von daher glaube ich, dass eine Bund-Länder-Kooperation sich nicht nur auf exzellente Bereiche beschränken kann, sondern dass wir gemeinsam diesen neuen Andrang an Studierenden bewältigen müssen. Das zeigt sich in ganz vielen Bereichen, da brauchen wir offensichtlich eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern. Das ist dann schließlich auch eine Frage der Finanzausstattung.

Das ist heute Morgen infrage gestellt worden. Tatsächlich beschäftigt uns im Moment weniger die Frage von Langzeitstudierenden, sondern es beschäftigen uns die Folgen, die der Anstieg der Studierendenzahlen mit sich bringen. Das ist unsere erste Sorge. Das betrifft Fragen des Kooperationsverbots, das betrifft aber auch ganz praktische Fragen, die wir auch lösen wollen, zum Beispiel die Wohnungsproblematik, die im Übrigen in anderen Bundesländern sehr viel größer ist als bei uns. Von daher wäre in diesem Zusammenhang etwa zu prüfen, ob hier nicht vielleicht ein Bundesprogramm im Bereich des Wohnungsbaus erforderlich wäre und dem Saarland auch helfen könnte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten die Chance nutzen, die dieser Gesetzentwurf bietet. Der Bundesrat hat ihn auch nicht in Gänze abgelehnt. Im Gegenteil, der Bundesrat hat seine Gesprächsbereitschaft bekundet, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen und womöglich den Gesetzentwurf so abzuändern, dass er eine breite Mehrheit im Bundestag und Bundesrat findet. Ich finde, diese Chance sollten wir nicht aufs Spiel setzen, indem wir gleich zu Beginn alle Maximalforderungen festschreiben. Ich glaube, wir haben mittlerweile Einigkeit darüber, dass im Wissenschaftsbereich das Kooperationsverbot gelockert werden muss. Ich bin dafür, dass es in dem Bereich weiter gelockert wird, als es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht.

Ein weiterer Vorschlag, der meines Erachtens sehr sinnvoll sein könnte, ist der, den der frühere Ministerpräsident Peter Müller hier schon einmal gemacht hat, nämlich gleichzeitig den Artikel 106 des Grundgesetzes zu ändern und den Ländern einen zusätzlichen Mehrwertsteuerpunkt zuzugestehen, damit sie im Bildungsbereich besser ausgestattet sind. Dies würde den Ländern im Übrigen auch die ihnen zustehende Freiheit im Bildungsbereich belassen. Den

gleichen Vorschlag hat übrigens das grün-rot regierte Baden-Württemberg gemacht. Ministerpräsident Kretschmann hat dies im Bundesrat entsprechend vorgetragen. Auch dies könnte Teil einer Lösung sein.

Uneinigkeit besteht unter den Ländern darüber, ob man das Kooperationsverbot auch im Bildungsbereich lockern sollte, ob man also über den reinen Wissenschaftsbereich hinausgehen sollte. Ich warne an dieser Stelle nur davor, die Verhandlungen so übermäßig zu belasten, dass sie am Ende scheitern und wir womöglich gar nichts in der Hand halten. Der Wissenschaftsbereich ist dafür zu wichtig. Wenn wir hier zu einer Lösung kommen könnten, die dem Saarland helfen und für das Saarland eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bedeuten würde, dann sollten wir diese Chance nicht verpassen, nur weil man das Maximale nicht erreichen kann. Deswegen bitte ich hier um Kompromissbereitschaft. Wir sollten jetzt das umsetzen, was möglich ist, und uns danach in Gesprächen weiterhin darum kümmern, wie es mit dem übrigen Bildungsbereich aussieht.

Ich bin für meine Fraktion nach wie vor der Meinung, dass die Bildung grundsätzlich bei den Ländern verbleiben sollte, insbesondere was die Inhalte angeht. Allerdings warne ich auch vor einer Tatsache: Wenn es die Länder nicht schaffen, Mobilität, Austausch, Vergleichbarkeit der Abschlüsse und gegenseitige Anerkennung der Lehrerbildung zu gewährleisten, werden wir irgendwann von der Entwicklung überrollt werden. Die Kritik in der Bevölkerung ist vorhanden, wir müssen sie ernst nehmen. Bildungsföderalismus muss deswegen auch seine Leistungsfähigkeit beweisen. Dieser Aufgabe müssen wir uns alle stellen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag der PIRATEN deswegen ab, weil er uns in dem Punkt zu weitgehend ist. Es gibt eine Beschlusslage des Bundesrates, die ein Gesprächsangebot an Bundestag und Bundesregierung formuliert. Diesem Gesprächsangebot sollten wir uns als saarländischer Landtag ebenfalls anschließen. Wir sollten jetzt zu schnellen Lösungen kommen, die insbesondere unserer saarländischen Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungslandschaft helfen. Wir sollten die Verhandlungen zunächst nicht durch zu weitgehende Forderungen überfrachten. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das unsägliche Verbot der Zusammenarbeit von Bund

(Abg. Schmitt (CDU) )

und Ländern in der Bildung ist auf Druck von unionsregierten Ländern ins Grundgesetz aufgenommen worden. Das war leider so. Seitdem hat sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben durch Bund, Länder und Kommunen natürlich nicht verbessert, sondern sie ist durch die Krise und Schuldenbremse deutlich schwieriger geworden. Bildung muss mehr denn je - das ist unsere Forderung - Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden. Der Bund muss Unterstützung leisten dürfen - das habe ich hier schon ganz oft gesagt -, damit zum Beispiel Ganztagsschulen finanziell und personell ausgebaut werden können.

Wir erinnern uns alle noch an die schwierige Situation, nachdem das EZBB-Programm ausgelaufen war und die Mittel für die Schulen gefehlt haben. Man muss sich in der Debatte immer wieder vor Augen halten, dass es um die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen beim Bildungszugang in allen Bundesländern geht. Die muss sichergestellt sein. Dazu muss das Kooperationsverbot unserer Meinung nach komplett aufgehoben werden, da es die schlimmste Hürde ist, die verhindert, dass das erreicht wird. Es geht nämlich nicht - das wird in der Diskussion immer wieder vergessen - um die Befindlichkeiten irgendwelcher Landesfürsten. Es geht um die Kinder, es geht um die Interessen der Kinder. Die gehören in dieser Frage absolut in den Mittelpunkt.

Es war festzustellen, dass seit 2006 zu Recht Bewegung in die Sache kam. Dieses Verbot hält inzwischen niemand mehr für richtig sinnvoll, auch wenn das nicht immer offen zugegeben wird, weil in den Ländern erkannt worden ist, dass man sich damit bildungspolitisch selber knebelt und damit Steine in den Weg legt. Das ist doch völlig klar. Die neue Diskussion der Bundesregierung seit dem Frühjahr heißt nun: Kooperationsverbot im Hochschulbereich abschaffen, im Bereich der Allgemeinbildung aber beibehalten.

Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz wird ja nicht alle Tage einfach so geändert. Wenn schon einmal eine Änderung vor der Tür steht und Möglichkeiten bestehen, Mehrheiten dafür zu finden, dann sollte man das richtig machen. Das ist aber unserer Meinung nach so nicht der Fall. Es kann nämlich nicht sein, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bildungsbereich jenseits der Hochschulen völlig außen vor lässt. Das ist ein Kardinalfehler in dieser ganzen Sache und dem Ziel absolut nicht dienlich, auch nicht der Diskussion, die wir schon seit 2006 führen, wenn es um die Mängel geht; denn die Herausforderungen - das ist doch das Problem - für die Länder sind riesig.

Den Ausbau der Ganztagsschulen habe ich eben genannt. Wir haben den riesigen Kita-Ausbau zu stemmen. Wir wollen die inklusive Schule auf den

Weg bringen. Wir wollen gleiche Chancen für behinderte und nicht behinderte Kinder in den Schulen. Alles das geht nur, wenn sich hier etwas bewegt, wenn wir andere Möglichkeiten der Finanzierung haben. Deswegen, wie gesagt, ist es sehr schade, dass die Diskussion sich im Moment auf die Hochschulen konzentriert und den anderen Bereich außen vor lässt.

Insofern ist es ziemlich spannend, dass genau zum Zeitpunkt der Bundesratsdebatte die Telekom Stiftung mit einer ganz guten Expertenempfehlung gekommen ist, die die Sache auf den Punkt trifft, nämlich das Kooperationsverbot im Bildungswesen durch ein Kooperationsgebot zu ersetzen. Das ist wirklich das bildungspolitische Gebot der Stunde, weil wir sonst in dieser Frage nicht weiterkommen. Die Expertise hält auch die Föderalismusreform von 2006 für einen gravierenden Fehler. Aber der Rückblick nutzt uns nichts mehr.

Es stehen wie gesagt entsprechende Lösungen an. Die wären unserer Meinung nach möglich. Ich habe mit Interesse Anträge einzelner Länder verfolgt beziehungsweise einen gemeinsamen Antrag verschiedener Länder. Ich nenne Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Die sind im Bundesrat tätig geworden. Sie fordern, die vorgeschlagene Grundgesetzänderung im Bundesrat abzulehnen aus den Gründen, wie ich sie eben genannt habe, weil damit die aktuellen Herausforderungen im Bildungsbereich nicht gestemmt werden können. Das ist das eine. Weiter fordern die Länder, dass keine Einschränkungen auf bestimmte Bildungsbereiche vorgenommen werden sollen wie etwa den Hochschulbereich. Das sind glasklare und richtige Forderungen, Kolleginnen und Kollegen.

Ich habe verzweifelt nach der Position der saarländischen Landesregierung gesucht, ich habe mir alle Anträge angeschaut, die Debatte, die Empfehlungen, und wollte wissen, wie sich die Landesregierung in dieser Frage positioniert hat. Das war aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Das ist aber dem Prozedere geschuldet - das nervt mich ehrlich gesagt jedes Mal -, weil nur die Abstimmungsergebnisse dort abgedruckt werden. Aber wir haben das im Gespräch eben geklärt. Wir haben mit der SPD in dieser Frage sehr lange Seite an Seite gerungen und haben gesagt, das Kooperationsverbot muss endlich fallen. Auch in dem Beitrag des Kollegen Schmitt wurde deutlich, Sie haben sich in der Frage zumindest so bewegt, dass Sie einsehen - das ist jetzt eine vorsichtige Formulierung -, dass hier etwas geändert werden muss. Sie sagen, es ist für Sie im Moment in Ordnung, dass das für den Hochschulbereich fällt. Ich glaube, die Kollegen der SPD sehen das anders. Frau Kolb wird das gleich noch darlegen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Alles in allem gab es einen gewissen Kompromiss in der Stellungnahme des Bundesrates. Das muss ich wirklich hervorheben. Das ist nicht zufriedenstellend, aber immerhin ein Anfang, nämlich das Ziel, hier Gespräche mit den Ländern zu führen, und das Ziel, nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen in diesem Bereich gemeinsam hinzubekommen. Sie haben eben, Herr Schmitt, eine Bund-Länder-Initiative genannt, um die Wohnraumsituation vielleicht zu entzerren, zu verbessern. Das haben wir schon lange gefordert. Wir fordern hier ein Sofort-Programm, um die Wohnraumnot, wie wir sie im Moment auf dem Uni-Campus haben, lösen zu können, gemeinsam mit dem Bund. Vielleicht kommen wir in dieser Frage zusammen.

Wie gesagt, das ist jetzt ein Anfang. Die Stellungnahme des Bundesrates lässt ein wenig hoffen. Aber wir sagen als LINKE ganz klar, wir wollen eine Verfassungsänderung, die das Kooperationsverbot nicht nur im Hochschul- und Wissenschaftsbereich lockert, sondern eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern im gesamten Bildungsbereich. Es kann nicht sein, dass nur Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen unterstützt werden können, die von überregionaler Bedeutung sind, die Leuchttürme, die Prestige-Objekte. Ich überspitze jetzt einmal ein bisschen. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden - auch das hat der Kollege Schmitt eben gesagt -, dass wir in die Breite gehen, dass Bildung grundsätzlich dauerhaft in der Breite gefördert werden kann. - Ich bedanke mich.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Spaniol. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal in diesem Hause über ein Thema, das einen der großen bildungspolitischen Fehler darstellt, die in den letzten 10 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gemacht wurden, nämlich die Föderalismusreform II, die im Jahre 2006 von der damaligen Großen Koalition, bestehend aus CDU und SPD, auf den Weg gebracht wurde und die eben zu dem Kooperationsverbot geführt hat, worunter wir als Saarland heute in ganz starkem Maße leiden. Aber auch andere Länder leiden, die haushaltstechnisch nicht so gut dastehen wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern oder andere finanzstarke Bundesländer.

Ich war zu einer Zeit im Bundestag, als die damalige rot-grüne Bundesregierung das sogenannte IZBBProgramm auf den Weg gebracht hat. Dieses Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“

bedeutete damals, also in den Jahren 2003 bis 2007, für das Saarland, dass wir 49 Millionen Euro dazubekamen. Mit diesem Geld war es überhaupt erst möglich - um hier einmal ein konkretes praktisches Beispiel zu nennen -, viele Schulkantinen einzurichten, die durch die Einführung von G 8 im Saarland notwendig wurden. Hätte man dieses Geld vom Bund nicht gehabt, wäre die Einführung von G 8 unter dem damaligen Bildungsminister Schreier noch weitaus dramatischer verlaufen, als sie ohnehin schon verlaufen ist.

Ich habe nie verstanden - unabhängig von den Entscheidungen auf Bundesebene, die die beiden großen Volksparteien getroffen haben -, warum gerade die damalige saarländische CDU-geführte Landesregierung der Föderalismusreform II an dieser Stelle zugestimmt hat. Es war ein sehr großer Fehler zum Schaden dieses Bundeslandes.

Die Sozialdemokratie im Saarland, allen voran der jetzige Bildungsminister Commerçon, hat in der Vergangenheit auch immer zu Recht gefordert, das Kooperationsverbot müsse abgeschafft werden, hier und heute, jetzt und sofort. Nun haben Sie, Herr Commerçon, einen Koalitionsvertrag ausgehandelt mit Ihrem Koalitionspartner CDU, in dem von der sofortigen Abschaffung leider Gottes nicht mehr die Rede ist. Es wird nur noch eine Lockerung gefordert. Aber eine Lockerung ist mit Blick auf das Saarland, mit Blick auf unsere finanzielle Situation eine völlig andere Welt als die jetzt richtigerweise von den PIRATEN geforderte Abschaffung des Kooperationsverbotes, die auch wir GRÜNE fordern. Deshalb werden wir dem Antrag der PIRATEN selbstverständlich zustimmen.

Ich denke, wir sollten hier gemeinschaftlich als Land auftreten. Ich kann auch den Widerstand innerhalb der CDU im Saarland nicht verstehen, warum man eben nicht im Sinne des Landes, im Interesse des hiesigen Bildungssystems eine gemeinsame Position bezieht, die uns allen - unabhängig davon, wer hier regiert - weiterhelfen würde, nämlich die komplette Abschaffung des Kooperationsverbotes.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Es gibt jetzt - das wurde eben bereits angesprochen - den Vorstoß der Bundesbildungsministerin Annette Schavan, das Kooperationsverbot zu lockern im Bereich der Hochschulen. Auch das würde dem Saarland schon in gewisser Weise weiterhelfen. Man könnte ja schon froh sein, wenn zumindest dies am Ende der Verhandlungen herauskäme. Ich kann nur hoffen - das war auch der Grund, warum die rot-grün regierten Länder zunächst gegen diese Lockerung des Kooperationsverbotes im Bundesrat gestimmt haben -, dass bei den Verhandlungen, die jetzt folgen oder die noch am Laufen sind, eine weiterge

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

hende Lösung im Sinne des Saarlandes durchgesetzt wird.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedenfalls halten den Antrag der PIRATEN für sinnvoll und werden ihm aus den genannten Gründen zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Das Wort hat die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir können die Abschaffung des Kooperationsverbotes oder das Kooperationsverbot überhaupt natürlich aus ideologischer oder parteipolitischer Sicht diskutieren. Dann halte ich es mit Frank-Walter Steinmeier, der gesagt hat, das Kooperationsverbot war Blödsinn.

Aber ich glaube, diese Diskussion wird uns nicht weiterbringen. Es ist jetzt Bewegung in die Diskussion über die Öffnung, die Abschaffung oder die Lockerung des Kooperationsverbotes gekommen. Auf der Länderebene möchte niemand mehr diese grundgesetzliche Regelung in ihrer jetzigen Form beibehalten. Deshalb, Herr Kollege Neyses, hätte ich es begrüßt, wenn wir Ihren Antrag schon in der letzten Plenardebatte diskutiert hätten, weil dies dann vor der Abstimmung im Bundesrat gewesen wäre. Inzwischen hat der Bundesrat eine Beschlussfassung vorgenommen, der auch das Saarland zugestimmt hat. Damit nicht wieder aus dem Plenum herausgetwittert wird, die SPD rede am Thema vorbei, möchte ich Ihnen gerne diesen Beschluss des Bundesrates zur Kenntnis geben. Ich darf zitieren:

„Erstens. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung und eine angemessene Finanzausstattung zu beraten mit dem Ziel, nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen im Wissenschafts- und Bildungsbereich zu erreichen.

Zweitens. Eine Prioritätensetzung zugunsten von Bildung stellt die Weichen für die künftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Länder und Kommunen tragen in Deutschland trotz ihrer äußerst knappen finanziellen Möglichkeiten den weitaus größeren Anteil an den öffentlichen Ausgaben im Bereich der Schul- und Hochschulbildung sowie der frühkindlichen Bildung. Der Bundesrat weist auf die Gefahr hin, dass das Erreichen bildungspolitischer Ziele und Herausforderungen durch die Länder mit den vorhandenen Ressourcen und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenregeln nicht si

chergestellt ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund, dass der Bund die Länderhaushalte zur Erreichung der bildungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Ressourcen - gegebenenfalls mit einem höheren Anteil an Umsatzsteuermitteln unterstützt.

Drittens. Soweit es bei einer Neuausrichtung der Bildungsfinanzierung in Deutschland um die Reform der institutionellen Strukturen und die Schaffung neuer auch verfassungsrechtlicher Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bundesstaat geht, sind aus Sicht des Bundesrates folgende Grundsätze zu beachten. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss auf gemeinsamen Vereinbarungen beruhen, die die finanziellen Möglichkeiten aller Länder im Bildungsbereich verbessern. Die Einschränkung auf bestimmte Bildungsbereiche - etwa auf den Hochschulbereich oder sogar nur auf einzelne Vorhaben innerhalb des Hochschulbereiches - erscheint nicht problemadäquat. Vielmehr geht es darum, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich in der Gesamtheit zu verbessern. Die finanzielle Beteiligung des Bundes muss dauerhaft erfolgen und darf sich nicht nur auf eine Anschubfinanzierung beschränken. Auf die Verankerung von Kofinanzierungsvorschriften sollte möglichst verzichtet werden.“

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Stellungnahme schließt ab mit der Bemerkung: „Der Bundesrat weist darauf hin, dass Finanzierungsherausforderungen vor allem im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, dass Investitionen in diesem Bereich mit den stärksten positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind.“ So weit die Stellungnahme des Bundesrates. Auch das Saarland hat - wie gesagt - diese Stellungnahme mitgetragen.

Ich stelle nochmals fest: Es ist Bewegung in die Diskussion über die Öffnung oder Abschaffung des Kooperationsverbotes gekommen. Für mich ist es ganz klar, dass man nicht nur über die Öffnung für eine Kooperation streiten muss, sondern dass sich die Frage anschließt, was danach passiert. In welchen Strukturen sollen denn Bund und Länder zusammenarbeiten und welche Finanzierungsströme sollen fließen? Deshalb ist es die richtige Richtung, dass jetzt die Bundesländer mit dem Bund in Gespräche eintreten.